Andreas Hermann
2021-04-26 16:11:06 UTC
Guten Abend, alle zusammen!
Ein Freund von mir hat einen unfreundlichen Brief vom Ordnungsamt der
Nachbarstadt bekommen. Ihm wird zur Last gelegt, im November einen
Pappkarton "unsachgemäß" entsorgt zu haben. Konkret wurde dieser Karton
neben einem Papiercontainer ~10km von seinem Wohnort gefunden.
"Überführt" (O-Ton des Mannes im Ordnungsamt am Telefon) wurde er durch
den Adressaufkleber auf dem Karton. Zeugen oder dgl. gibt es nicht, nur
die Aussage eines Beamten, der den Karton gesehen haben will.
Was wahrscheinlich passiert ist:
Besagter Freund hat ein Kleingewerbe für Beschallung, Licht, Partys
etc. (geht so in den Bereich DJ). Da kommen viele Geräte per
Post/GLS/UPS etc. In der Nähe des genannten Containers wohnt seine Ex,
von der er sich im September getrennt hat (kann ich bezeugen). Der
Papiercontainer liegt auf dem Weg zu den Eltern der Ex. Vermutlich hat
er in dem Karton mal etwas zu seiner Ex transportiert und der Karton
ist dann bei ihr im Keller geblieben. Sie wollte den Karton
(wahrscheinlich auch anderen Papiermüll) entsorgen und weil der
Container voll war, ist ein Teil daneben gelandet. Natürlich haben wir
bei der Ex mal angefragt, ob sie das möglicherweise war. Sie war empört
bis fast histerisch, wie man ihr so etwas unterstellen könnte.
Für meine Begriffe ist die Beweislage etwas dünn, als dass hier
wirklich ein Bußgeld gerechtfertigt wäre. Seht Ihr das auch so? Was
wäre eine gute Reaktion? Auf dem begefügten Bogen könnte er natürlich
einfach etwas in der Richtung von "Die Tat wird bestritten." schreiben,
vielleicht noch mit dem Hinweis, dass er keinen Grund hat, so weit zu
fahren für die Entsorgung eines einfachen Pappkartons. Meiner Meinung
nach ist er durch den Adressaufkleber nicht automatisch "überführt".
Die Trennung von der Ex war nicht ganz einfach. Die Eltern und sie
haben nicht verstanden, warum sich ein Mann überhaupt von dieser quasi
perfekten Frau trennen würde - außerdem wurden die Hochzeitspläne der
Mutter durchkreuzt. Es ist damals viel böses Blut geflossen (auch in
meine Richtung, weil ich der beste Freund bin). Das ist für die OWi
komplett irrelevant, aber der Grund, warum er gerne die Ex aus der
Sache rauslassen würde. Wenn das Ordnungsamt da anklopft, würde ein
kleiner Shitstorm aufziehen, auf den keiner so wirklich Bock hat.
Anders gesagt: Muss er eine Erklärung dafür abgeben, warum der Karton
da gelandet sein könnte? Ich weiß, dass die Hürde für die Beweislast
bei OWis niedriger ist als im Strafrecht, aber ich habe da kein
wirkliches Gefühl für.
Vielen Dank für's Lesen und viele Grüße!
Andi
Ein Freund von mir hat einen unfreundlichen Brief vom Ordnungsamt der
Nachbarstadt bekommen. Ihm wird zur Last gelegt, im November einen
Pappkarton "unsachgemäß" entsorgt zu haben. Konkret wurde dieser Karton
neben einem Papiercontainer ~10km von seinem Wohnort gefunden.
"Überführt" (O-Ton des Mannes im Ordnungsamt am Telefon) wurde er durch
den Adressaufkleber auf dem Karton. Zeugen oder dgl. gibt es nicht, nur
die Aussage eines Beamten, der den Karton gesehen haben will.
Was wahrscheinlich passiert ist:
Besagter Freund hat ein Kleingewerbe für Beschallung, Licht, Partys
etc. (geht so in den Bereich DJ). Da kommen viele Geräte per
Post/GLS/UPS etc. In der Nähe des genannten Containers wohnt seine Ex,
von der er sich im September getrennt hat (kann ich bezeugen). Der
Papiercontainer liegt auf dem Weg zu den Eltern der Ex. Vermutlich hat
er in dem Karton mal etwas zu seiner Ex transportiert und der Karton
ist dann bei ihr im Keller geblieben. Sie wollte den Karton
(wahrscheinlich auch anderen Papiermüll) entsorgen und weil der
Container voll war, ist ein Teil daneben gelandet. Natürlich haben wir
bei der Ex mal angefragt, ob sie das möglicherweise war. Sie war empört
bis fast histerisch, wie man ihr so etwas unterstellen könnte.
Für meine Begriffe ist die Beweislage etwas dünn, als dass hier
wirklich ein Bußgeld gerechtfertigt wäre. Seht Ihr das auch so? Was
wäre eine gute Reaktion? Auf dem begefügten Bogen könnte er natürlich
einfach etwas in der Richtung von "Die Tat wird bestritten." schreiben,
vielleicht noch mit dem Hinweis, dass er keinen Grund hat, so weit zu
fahren für die Entsorgung eines einfachen Pappkartons. Meiner Meinung
nach ist er durch den Adressaufkleber nicht automatisch "überführt".
Die Trennung von der Ex war nicht ganz einfach. Die Eltern und sie
haben nicht verstanden, warum sich ein Mann überhaupt von dieser quasi
perfekten Frau trennen würde - außerdem wurden die Hochzeitspläne der
Mutter durchkreuzt. Es ist damals viel böses Blut geflossen (auch in
meine Richtung, weil ich der beste Freund bin). Das ist für die OWi
komplett irrelevant, aber der Grund, warum er gerne die Ex aus der
Sache rauslassen würde. Wenn das Ordnungsamt da anklopft, würde ein
kleiner Shitstorm aufziehen, auf den keiner so wirklich Bock hat.
Anders gesagt: Muss er eine Erklärung dafür abgeben, warum der Karton
da gelandet sein könnte? Ich weiß, dass die Hürde für die Beweislast
bei OWis niedriger ist als im Strafrecht, aber ich habe da kein
wirkliches Gefühl für.
Vielen Dank für's Lesen und viele Grüße!
Andi