Discussion:
Wegen Beleidigungsverdacht: Hausdurchsuchung bei „Querdenker“-Lehrer verfassungswidrig
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Bockelmann
2023-12-20 08:23:17 UTC
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Wegen Beleidigungsverdacht: Hausdurchsuchung bei „Querdenker“-Lehrer
verfassungswidrig

"In einer kürzlich erfolgten Entscheidung urteilte das
Bundesverfassungsgericht, dass eine Hausdurchsuchung zur Ermittlung des
Einkommens verfassungswidrig ist und mildere Mittel anzuwenden sind –
zumindest wenn es um Ermittlungen zu Beleidigung geht.

👉 Geklagt hatte ein verbeamteter Lehrer aus Baden-Württemberg. Er soll bei
einer „Querdenker“-Demonstration Polizisten als „Scheißkerle“ sowie als
„Prügelbullen“ bezeichnet haben. Gegen ihn wurde daraufhin aufgrund des
Verdachts der Beleidigung von zwei Polizisten ermittelt. Das zuständige
Amtsgericht ordnete im November 2021 die Durchsuchung der Wohnung des
Beschwerdeführers zur Ermittlung seiner persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse an."

https://apollo-news.net/hausdurchsuchung-bei-querdenker-lehrer-verfassungswidrig/

Wer will denn hier noch leugnen, dass die Justiz Hausdurchsuchungen als
reines Repressionsmittel einsetzt?
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Stefan Schmitz
2023-12-20 08:46:06 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Wer will denn hier noch leugnen, dass die Justiz Hausdurchsuchungen als
reines Repressionsmittel einsetzt?
Die Justiz hat doch entschieden, dass das nicht zulässig ist.

Aber solange Richter unabhängig sind, können sie auch mal grob falsche
Entscheidungen fällen.
Andreas Bockelmann
2023-12-20 08:51:02 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Wer will denn hier noch leugnen, dass die Justiz Hausdurchsuchungen als
reines Repressionsmittel einsetzt?
Die Justiz hat doch entschieden, dass das nicht zulässig ist.
Aber solange Richter unabhängig sind, können sie auch mal grob falsche
Entscheidungen fällen.
In erster Instanz hat die Justiz die Durchsuchung erst einmal angeordnet. Wo
gnau in der BRD agieren Richter unabhängig?
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Stefan Schmitz
2023-12-20 09:10:13 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Wer will denn hier noch leugnen, dass die Justiz Hausdurchsuchungen
als reines Repressionsmittel einsetzt?
Die Justiz hat doch entschieden, dass das nicht zulässig ist.
Aber solange Richter unabhängig sind, können sie auch mal grob falsche
Entscheidungen fällen.
In erster Instanz hat die Justiz die Durchsuchung erst einmal
angeordnet. Wo gnau in der BRD agieren Richter unabhängig?
Unabhängig vom Gesetz, wie du dir das wahrscheinlich wünschst, sind sie
allerdings nicht.
Andreas Bockelmann
2023-12-20 10:28:11 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Wer will denn hier noch leugnen, dass die Justiz Hausdurchsuchungen als
reines Repressionsmittel einsetzt?
Die Justiz hat doch entschieden, dass das nicht zulässig ist.
Aber solange Richter unabhängig sind, können sie auch mal grob falsche
Entscheidungen fällen.
In erster Instanz hat die Justiz die Durchsuchung erst einmal angeordnet.
Wo gnau in der BRD agieren Richter unabhängig?
Unabhängig vom Gesetz, wie du dir das wahrscheinlich wünschst, sind sie
allerdings nicht.
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der poilitischen
Weisungsgebundenheit.

Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von Polizeibeamten)
nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
verbal beleidigt?
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Stefan Schmitz
2023-12-20 10:36:24 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Wer will denn hier noch leugnen, dass die Justiz Hausdurchsuchungen
als reines Repressionsmittel einsetzt?
Die Justiz hat doch entschieden, dass das nicht zulässig ist.
Aber solange Richter unabhängig sind, können sie auch mal grob
falsche Entscheidungen fällen.
In erster Instanz hat die Justiz die Durchsuchung erst einmal
angeordnet. Wo gnau in der BRD agieren Richter unabhängig?
Unabhängig vom Gesetz, wie du dir das wahrscheinlich wünschst, sind
sie allerdings nicht.
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der poilitischen
Weisungsgebundenheit.
Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von
Polizeibeamten) nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu
in einer Wohnung finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum
spontan Polizeibeamte verbal beleidigt?
Und wie kommst du auf die absurde Idee, irgendwer (wer konkret sollte
das denn sein?) habe dem Richter, der diesen Quatsch abgesegnet hat,
eine politische Weisung erteilt, damit seine Entscheidung dann vom
BVerfG kassiert wird?
HC Ahlmann
2023-12-20 12:52:33 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der poilitischen
Weisungsgebundenheit.
Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von Polizeibeamten)
nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
verbal beleidigt?
Es ging bei der Haussuchung nicht um Beweise für die Beleidigung – hast
Du das nicht im von Dir zitierten Text gelesen? –, sondern um die
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beleidigers. Für
diesen Zweck war die Haussuchung nach Ansicht des
Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig.

Nach der mangelhaften Lesekompetenz überrascht die hanebüchene Folgerung
"politischer Weisungsgebundenheit" der Richter nicht mehr – lies
verstehend, dann folgert es sich besser.
--
Munterbleiben
HC
Karl Müller
2023-12-20 13:24:39 UTC
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Post by HC Ahlmann
Post by Andreas Bockelmann
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der
poilitischen Weisungsgebundenheit.
Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von
Polizeibeamten)
nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu in einer
Wohnung finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan
Polizeibeamte verbal beleidigt?
Es ging bei der Haussuchung nicht um Beweise für die Beleidigung – hast
Du das nicht im von Dir zitierten Text gelesen? –, sondern um die
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beleidigers. Für
diesen Zweck war die Haussuchung nach Ansicht des
Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig.
Nach der mangelhaften Lesekompetenz überrascht die hanebüchene Folgerung
"politischer Weisungsgebundenheit" der Richter nicht mehr – lies
verstehend, dann folgert es sich besser.
Wobei es durchaus überraschend ist, das ein "normaler" Richter soetwas
nicht sofort erkannt und unterdrückt hat. Vielleicht hat er es einfach
beim dem Wust von Durchsuchungsanträgen einfach übersehen und blind
unterschrieben - wer weiss? Wir werden es wohl nie erfahren

mfg

Karl
Andreas Bockelmann
2023-12-20 15:13:47 UTC
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Post by Karl Müller
Wobei es durchaus überraschend ist, das ein "normaler" Richter soetwas
nicht sofort erkannt und unterdrückt hat. Vielleicht hat er es einfach
beim dem Wust von Durchsuchungsanträgen einfach übersehen und blind
unterschrieben - wer weiss? Wir werden es wohl nie erfahren
Ich weiß es nicht mehr wan es war, aber einem älteren Vortrag beim CCC
Jahreskongress referierte Jemand über Hausdurchsuchungen. Das Hauptproblem
ist wohl, dass Richter die Ablehnung eines Durchsuchungsbeschlusses
begründen müssen, also Mehrarbeit.

Und ja, auch ich ginge da schon mal den Weg des geringsten Widerstands. Dann
sind wir aber wieder beim weisungsgebundenen Staatsanwalt, der die
Durchsuchung beantragt.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Andreas Bockelmann
2023-12-20 15:09:32 UTC
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Post by HC Ahlmann
Post by Andreas Bockelmann
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der poilitischen
Weisungsgebundenheit.
Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von Polizeibeamten)
nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
verbal beleidigt?
Es ging bei der Haussuchung nicht um Beweise für die Beleidigung – hast
Du das nicht im von Dir zitierten Text gelesen? –, sondern um die
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beleidigers. Für
diesen Zweck war die Haussuchung nach Ansicht des
Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig.
Ja, das ist richtig. Aber welchen Sinn soll eine Hausdurchsuchung bei einem
verbeamteten Lehrer in Bezug auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse
ergeben. Eine Anfrage beim LAndesbesoldungsamt und ggf. eine Anfrage bei der
kontoführenden Bank dürfte doch völlig aureichen. Was will man bei der
Hausdurchsuchung finden? Eine Stuckdecke aus Gold als Wertanlage? Sorry, das
ist auch mit A14 nicht drin
Post by HC Ahlmann
Nach der mangelhaften Lesekompetenz überrascht die hanebüchene Folgerung
"politischer Weisungsgebundenheit" der Richter nicht mehr – lies
verstehend, dann folgert es sich besser.
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung der
Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los. Ich habe so ein
Spielchen vor vielen Jahren auch mal miterleben "dürfen". Ende vom Lied war,
dass die Datenträger, die beschlagnahmt wurden, nicht einmal in Augenschien
genommen wurden, weil man davon ausging, dass ich aufgrund meiner
beruflichen Tätigkeit durchaus dafür sorgen kann, dass man auf Datenträgern
nur das findet was ich freigebe. Das wusste der eifrige Staatsanwalt (der
tatsächlich weisungsgebunden ist) auch vorher.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Stefan Schmitz
2023-12-20 15:35:08 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Post by HC Ahlmann
Post by Andreas Bockelmann
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der poilitischen
Weisungsgebundenheit.
Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von
Polizeibeamten)
nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
verbal beleidigt?
Es ging bei der Haussuchung nicht um Beweise für die Beleidigung – hast
Du das nicht im von Dir zitierten Text gelesen? –, sondern um die
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beleidigers. Für
diesen Zweck war die Haussuchung nach Ansicht des
Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig.
Ja, das ist richtig. Aber welchen Sinn soll eine Hausdurchsuchung bei
einem verbeamteten Lehrer in Bezug auf seine wirtschaftlichen
Verhältnisse ergeben. Eine Anfrage beim LAndesbesoldungsamt und ggf.
eine Anfrage bei der kontoführenden Bank dürfte doch völlig aureichen.
Was will man bei der Hausdurchsuchung finden? Eine Stuckdecke aus Gold
als Wertanlage? Sorry, das ist auch mit A14 nicht drin
Ungefähr das steht auch im Urteil des BVerfG. Und auch, dass die
Durchsuchung beendet war, als er den Ermittlern seine Abrechnungen und
die Steuererklärung übergab.
Post by Andreas Bockelmann
Post by HC Ahlmann
Nach der mangelhaften Lesekompetenz überrascht die hanebüchene Folgerung
"politischer Weisungsgebundenheit" der Richter nicht mehr – lies
verstehend, dann folgert es sich besser.
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung der
Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los.
Das mag auf Seiten der Strafverfolger durchaus gelegentlich vorkommen.
Aber dagegen wird man durch den Rechtsweg (Justiz!) geschützt.
Marc Haber
2023-12-20 16:19:34 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung der
Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los.
Das mag auf Seiten der Strafverfolger durchaus gelegentlich vorkommen.
Aber dagegen wird man durch den Rechtsweg (Justiz!) geschützt.
Und der ist bei einer Hausdurchsuchung in aller Regel formlos,
fristlos, fruchtlos. Unter anderem, weil die Aktion üblicherweise
derartig mit Humbatätärää durchgeführt wird, dass die Nachbarn das
mitbekommen MÜSSEN und sich dann gerne mal eine eigene Meinung bilden.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Andreas Bockelmann
2023-12-20 18:33:23 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung der
Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los.
Das mag auf Seiten der Strafverfolger durchaus gelegentlich vorkommen.
Aber dagegen wird man durch den Rechtsweg (Justiz!) geschützt.
Und der ist bei einer Hausdurchsuchung in aller Regel formlos,
fristlos, fruchtlos. Unter anderem, weil die Aktion üblicherweise
derartig mit Humbatätärää durchgeführt wird, dass die Nachbarn das
mitbekommen MÜSSEN und sich dann gerne mal eine eigene Meinung bilden.
Mit meinen Nachbarn habe ich ein vernünftiges Verhältnis. Ein altes Ehepaar
von Gegenüber kennt/kannte auch alle Vorbesitzer meines Hauses, wissen auch
dass einer der Vorbesitzer jahrelang vom LKA gesucht wurde und sich nach
Lappland verdrückt hat. Das mag in Städten anders sein, aber hier auf dem
Dorf wird da kein großer Krawall gemacht.

Die Beamten, die mich damals besuchten waren nette Kerle, denen habe ich die
Daten, die sie haben wollten unter Aufsicht auf eine USB-Platte aus meinem
Fundus kopiert, sogar völlig unverschlüsselt, frei lesbar. Ich hatte keinen
Bock, dass die Beamten noch mal Hunger bekommen und zu einem zweiten Besuch
Nachschlag verlangen.
Heute lache ich über die Aktion, aber damals war ich auf 180.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Andreas Bockelmann
2023-12-20 18:26:45 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Ungefähr das steht auch im Urteil des BVerfG. Und auch, dass die
Durchsuchung beendet war, als er den Ermittlern seine Abrechnungen und die
Steuererklärung übergab.
Das könnte ich gar nicht, da so etwas bei mir grundsätzlich nur elektronisch
gespeichert wird. Und an Passwörter für die Verschlüsselung kann ich mich in
Stresssituationen überhaupt nicht gut erinnern.
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung der
Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los.
Das mag auf Seiten der Strafverfolger durchaus gelegentlich vorkommen. Aber
dagegen wird man durch den Rechtsweg (Justiz!) geschützt.
Aber erst einmal nachranging. Zuerst stehen da ein paar uneingeladene
Menschen vor der Tür und begehren Einlass.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Gerald Gruner
2023-12-22 18:59:34 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung der
Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los.
Das mag auf Seiten der Strafverfolger durchaus gelegentlich vorkommen.
Aber dagegen wird man durch den Rechtsweg (Justiz!) geschützt.
...indem sehr, sehr viel später nach dem langen, aufreibenden Weg durch die
Instanzen, die sich die meisten Betroffenen wohl nicht leisten können, ein
Richter schmallippig entscheidet, dass das nicht richtig gewesen wäre?
Der Schaden ist da längst angerichtet und verschwindet nicht.

MfG
Gerald
--
Die daraus zwangsläufig folgende amerikanische Variante, geschrieben für
alle Sozialpädagogen und Kunsthistoriker: "Das, was sie machen anstelle
Ihres 'richtigen' Berufes, IST Ihr richtiger Beruf..."
(aus ger.ct mit Bezug auf Zweitjobs)
Thomas Hochstein
2023-12-21 22:25:42 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Aber welchen Sinn soll eine Hausdurchsuchung bei einem
verbeamteten Lehrer in Bezug auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse
ergeben.
Keinen. Allerdings war zum Zeitpunkt der Durchsuchung nur bekannt, dass
der Beschuldigte "Beamter im aktiven Dienst" sei; das ist einkommensmäßig
ein weites Feld.
Post by Andreas Bockelmann
Eine Anfrage beim LAndesbesoldungsamt und ggf. eine Anfrage bei der
kontoführenden Bank dürfte doch völlig aureichen.
Das meinte das Verfassungsgericht auch.
Post by Andreas Bockelmann
Was will man bei der Hausdurchsuchung finden?
Eine Stuckdecke aus Gold als Wertanlage?
Wer weiß - möglicherweise Anhaltspunkte für weitere Einkommensquellen
außer dem Gehalt.
Post by Andreas Bockelmann
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung der
Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los.
Freilich. Du hattest Dir Deine Meinung ja auch bereits ohne Kenntnis der
von Dir selbst geposteten Fakten gebildet. Insofern erscheint es
einigermaßen unwahrscheinlich, dass Fakten sie erschüttern könnten.

-thh
Dietz Proepper
2023-12-22 07:48:53 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung
der Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los.
Freilich. Du hattest Dir Deine Meinung ja auch bereits ohne Kenntnis
der von Dir selbst geposteten Fakten gebildet. Insofern erscheint es
einigermaßen unwahrscheinlich, dass Fakten sie erschüttern könnten.
Interessantes Paper zu dem Thema, Kumkar, Nils, „Alternative Fakten“.
Der kommt lustigerweise zu interessanten Erkenntnissen. U.a. zu Motiven
der Vertreter solcher Fakten. TL;DR: es ist nur ein anderer Ausdruck
ihrer Un
--
+++ATH
Thomas Hochstein
2023-12-23 09:22:40 UTC
Permalink
Post by Dietz Proepper
TL;DR: es ist nur ein anderer Ausdruck
ihrer Un
--
+++ATH
Du musst mit Deiner Signatur aufpassen; offenbar hat sie die Verbindung
unterbrochen, bevor Du mit dem Posten fertig warst. :-D
Dietz Proepper
2023-12-23 09:46:07 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Dietz Proepper
TL;DR: es ist nur ein anderer Ausdruck
ihrer Un
--
+++ATH
Du musst mit Deiner Signatur aufpassen; offenbar hat sie die
Verbindung unterbrochen, bevor Du mit dem Posten fertig warst. :-D
Einfacher Bedienfeh$&@@@<carrier lost>
Marc Haber
2023-12-20 14:08:41 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der poilitischen
Weisungsgebundenheit.
Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von Polizeibeamten)
nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
verbal beleidigt?
Es gibt auch Richter die blöde Entscheidungen fällen ohne dass man
ihnen eine politische Weisung erteilt hat.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Stefan Schmitz
2023-12-20 14:59:23 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Andreas Bockelmann
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der poilitischen
Weisungsgebundenheit.
Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von Polizeibeamten)
nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
verbal beleidigt?
Es gibt auch Richter die blöde Entscheidungen fällen ohne dass man
ihnen eine politische Weisung erteilt hat.
Gibt es Beispiele, wo Fehlentscheidungen auf eine solche Weisung
zurückzuführen waren?
Dietz Proepper
2023-12-21 07:32:56 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Andreas Bockelmann
Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der
poilitischen Weisungsgebundenheit.
Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den
Zweck einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von
Polizeibeamten) nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man
dazu in einer Wohnung finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen
Raum spontan Polizeibeamte verbal beleidigt?
Es gibt auch Richter die blöde Entscheidungen fällen ohne dass man
ihnen eine politische Weisung erteilt hat.
Du kennst Bockelmann offenbar nicht.

Seit Corona ist der einer jener, die nicht nur in eingetretenen Bahnen
denken und immer wieder zu eigenen Interpretationen der Realität
gelangen.

Und vorher hat er sich auch schon gerne in Sachimpftiraden gegen Grüne,
Linke, Neger und anderes low life ergangen.

Plonken & gut ist.
--
+++ATH
Thomas Hochstein
2023-12-21 22:25:42 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Ich bin kein Jurist,
Das ist offenkundig.
Post by Andreas Bockelmann
Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
verbal beleidigt?
| Das zuständige
| Amtsgericht ordnete im November 2021 die Durchsuchung der Wohnung des
| Beschwerdeführers zur Ermittlung seiner persönlichen und wirtschaftlichen
| Verhältnisse an.

Dass Du den Text Deiner eigenen Postings nach rund zwei Stunden schon
wieder vergessen hast, wirkt einigermaßen bedenklich.
Stefan Schmitz
2023-12-22 09:16:12 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
Ich bin kein Jurist,
Das ist offenkundig.
Post by Andreas Bockelmann
Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
verbal beleidigt?
| Das zuständige
| Amtsgericht ordnete im November 2021 die Durchsuchung der Wohnung des
| Beschwerdeführers zur Ermittlung seiner persönlichen und wirtschaftlichen
| Verhältnisse an.
Dass Du den Text Deiner eigenen Postings nach rund zwei Stunden schon
wieder vergessen hast, wirkt einigermaßen bedenklich.
Wäre das sein eigener Text, könnte man tatsächlich gesundheitliche
Bedenken haben.

Es ist aber nur ein Zitat. Und bei der politischen Meinungsbildung ist
es eher die Regel, dass aus Texten selektiv das herausgepickt wird, was
zum eigenen Standpunkt passt, und alles andere ignoriert.
Er wird also beim Posten gar nicht gewusst haben, dass da nicht nach
Beweisen für die Beleidigung gesucht werden sollte.
HC Ahlmann
2023-12-22 12:34:40 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Wäre das sein eigener Text, könnte man tatsächlich gesundheitliche
Bedenken haben.
Es ist aber nur ein Zitat. Und bei der politischen Meinungsbildung ist
es eher die Regel, dass aus Texten selektiv das herausgepickt wird, was
zum eigenen Standpunkt passt, und alles andere ignoriert.
Er wird also beim Posten gar nicht gewusst haben, dass da nicht nach
Beweisen für die Beleidigung gesucht werden sollte.
Wird es besser, wenn man Texte nicht liest oder versteht und als Beleg
der eigenen Meinung anführt, obwohl sie jene unterminiert?
Kann man machen, muss man aber nicht.
--
Munterbleiben
HC
Thomas Hochstein
2023-12-23 09:20:56 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Dass Du den Text Deiner eigenen Postings nach rund zwei Stunden schon
wieder vergessen hast, wirkt einigermaßen bedenklich.
Wäre das sein eigener Text, könnte man tatsächlich gesundheitliche
Bedenken haben.
Oh, Du hast weitergehende Einblicke, aus denen sich ergibt, dass er seine
Beiträge nicht selbst verfasst?
Post by Stefan Schmitz
Es ist aber nur ein Zitat.
Ein solches pflegt sich auch bei einem
| Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:68.0) Gecko/20100101
| Firefox/68.0 SeaMonkey/2.53.14 Hamster/2.1.0.1540
(warum eigentlich Firefox?!)
üblicherweise nicht von selbst in den Text zu beamen, so dass es dort
eingefügt worden sein muss.
Post by Stefan Schmitz
Und bei der politischen Meinungsbildung ist
es eher die Regel, dass aus Texten selektiv das herausgepickt wird, was
zum eigenen Standpunkt passt, und alles andere ignoriert.
Ja, eben. Und üblicherweise weiß man ja nun, was man aus dem Text als
Zitat herauskopiert.
Post by Stefan Schmitz
Er wird also beim Posten gar nicht gewusst haben, dass da nicht nach
Beweisen für die Beleidigung gesucht werden sollte.
Wer "selektiv etwas herauspickt", ohne überhaupt zu lesen, was er dort
"herauspickt", gibt zu Bedenken Anlass.

-thh
Dietz Proepper
2023-12-23 09:47:19 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Er wird also beim Posten gar nicht gewusst haben, dass da nicht
nach Beweisen für die Beleidigung gesucht werden sollte.
Wer "selektiv etwas herauspickt", ohne überhaupt zu lesen, was er dort
"herauspickt", gibt zu Bedenken Anlass.
Standart(sic!).
--
+++ATH
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