Discussion:
Veröffentlichung und Verbreitung eines Haftbefehls
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2018-08-30 20:08:56 UTC
Permalink
Gegen den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Timke wird ermittelt, weil er den
zuvor bereits öffentlich gewordenen Haftbefehl aus Chemnitz über Facebook
weiterverbreitet hat.

Ich habe mich gewundert, warum gegen ihn und nicht gegen die Quelle.
Und da finde ich erst mal nur den § 353b StGB. Ist dem Mann hier wirklich
zum Nachteil geworden, dass er Abgeordneter ist? Hätte ein normaler
Privatmensch das Dokument ungestraft weiterverbreiten dürfen? Ein Amtsträger
darf dagegen auch das nicht weiterverbreiten, was er irgendwo im Netz
gefunden hat?
Thomas Homilius
2018-08-31 05:29:09 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Gegen den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Timke wird ermittelt, weil er den
zuvor bereits öffentlich gewordenen Haftbefehl aus Chemnitz über Facebook
weiterverbreitet hat.
Ich habe mich gewundert, warum gegen ihn und nicht gegen die Quelle.
Und da finde ich erst mal nur den § 353b StGB. Ist dem Mann hier wirklich
zum Nachteil geworden, dass er Abgeordneter ist? Hätte ein normaler
Privatmensch das Dokument ungestraft weiterverbreiten dürfen? Ein Amtsträger
darf dagegen auch das nicht weiterverbreiten, was er irgendwo im Netz
gefunden hat?
Es ist der § 353d StGB.

Link zum Link zum Haftbefehl:
<http://bit.ly/2ND2F0o>

Man hat sogar eine Hausdurchsuchung bei ihm gemacht.
--
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
U***@web.de
2018-08-31 06:29:31 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Man hat sogar eine Hausdurchsuchung bei ihm gemacht.
Sollte er gegen das Strafgesetz verstoßen haben, hast Du es nun
auch in ähnlicher Weise.
Detlef Meißner
2018-08-31 09:37:38 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Thomas Homilius
Man hat sogar eine Hausdurchsuchung bei ihm gemacht.
Sollte er gegen das Strafgesetz verstoßen haben, hast Du es nun
auch in ähnlicher Weise.
Er sollte schon mal seine kleines Köfferchen packen!

Detlef
Stefan Schmitz
2018-08-31 13:50:38 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Stefan Schmitz
Gegen den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Timke wird ermittelt, weil er den
zuvor bereits öffentlich gewordenen Haftbefehl aus Chemnitz über Facebook
weiterverbreitet hat.
Ich habe mich gewundert, warum gegen ihn und nicht gegen die Quelle.
Und da finde ich erst mal nur den § 353b StGB. Ist dem Mann hier wirklich
zum Nachteil geworden, dass er Abgeordneter ist? Hätte ein normaler
Privatmensch das Dokument ungestraft weiterverbreiten dürfen? Ein Amtsträger
darf dagegen auch das nicht weiterverbreiten, was er irgendwo im Netz
gefunden hat?
Es ist der § 353d StGB.
Danke, unter der Überschrift "Gerichtsverhandlungen" hätte ich nicht
nachgeschaut.
Allerdings frage ich mich, ob der Tatbestand auch dann noch erfüllt ist,
wenn das Dokument schon öffentlich geworden ist.
Rupert Haselbeck
2018-08-31 17:20:09 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Stefan Schmitz
Gegen den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Timke wird ermittelt, weil er
den zuvor bereits öffentlich gewordenen Haftbefehl aus Chemnitz über
Facebook weiterverbreitet hat.
Ich habe mich gewundert, warum gegen ihn und nicht gegen die Quelle.
Und da finde ich erst mal nur den § 353b StGB. Ist dem Mann hier wirklich
zum Nachteil geworden, dass er Abgeordneter ist? Hätte ein normaler
Privatmensch das Dokument ungestraft weiterverbreiten dürfen? Ein
Amtsträger darf dagegen auch das nicht weiterverbreiten, was er irgendwo
im Netz gefunden hat?
Es ist der § 353d StGB.
<htxy://1234o>
Dieses Dokument solltest du besser löschen. Hast du das nicht selber online
gestellt, dann mag es sich jedenfalls empfehlen, den Link zu löschen. Du
machst dich derzeit womöglich in gleicher Weise strafbar
Post by Thomas Homilius
Man hat sogar eine Hausdurchsuchung bei ihm gemacht.
Ja, das wird in derlei Fällen regelmäßig anzuordnen sein

MfG
Rupert
U***@web.de
2018-08-31 06:20:01 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Gegen den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Timke wird ermittelt, weil er den
zuvor bereits öffentlich gewordenen Haftbefehl aus Chemnitz über Facebook
weiterverbreitet hat.
Ich habe mich gewundert, warum gegen ihn und nicht gegen die Quelle.
Die wird schon noch ihr Verfahren bekommen.
Post by Stefan Schmitz
Und da finde ich erst mal nur den § 353b StGB. Ist dem Mann hier wirklich
zum Nachteil geworden, dass er Abgeordneter ist? Hätte ein normaler
Privatmensch das Dokument ungestraft weiterverbreiten dürfen? Ein Amtsträger
darf dagegen auch das nicht weiterverbreiten, was er irgendwo im Netz
gefunden hat?
Dem Abgeordneten kommt zugute, daß er gerade nicht Amtsträger ist.

Wird seinem Anwalt irgendwann auffallen.

Gruß, ULF
Gerald Gruner
2018-09-02 11:53:41 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Gegen den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Timke wird ermittelt, weil er den
zuvor bereits öffentlich gewordenen Haftbefehl aus Chemnitz über Facebook
weiterverbreitet hat.
Ich habe mich gewundert, warum gegen ihn und nicht gegen die Quelle.
Wahrscheinlich ermittelt man gegen jeden, der ihn verbreitet. Dieser eine
Fall ist wohl an die Öffentlichkeit gekommen, weil es sich um einen
Politiker handelt.

Was mich allerdings irritiert ist die Behauptung, dass in dem Haftbefehl
auch Details zur Tat und sogar Zeugen mit Namen genannt worden wären.

Wenn ja, wozu dient das?
Was nutzt das den Polizisten, die ihn verhaften sollen?
Eigentlich bringt es nur Zeugen in Gefahr, wie man am aktuellen Fall
sieht...

MfG
Gerald
--
Die Frau wäre noch aus Theresienstadt zurückgekommen und hätte gesagt,
wir müssen das Theater dort subventionieren. Ich finde das absolut komisch.
- Henryk M. Broder 2010 über Claudia Roths Reise in den Iran
U***@web.de
2018-09-02 13:21:12 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Was mich allerdings irritiert ist die Behauptung, dass in dem Haftbefehl
auch Details zur Tat und sogar Zeugen mit Namen genannt worden wären.
Wenn ja, wozu dient das?
Möglicherweise der Begründung. Der Beschuldigte nebst Verteidiger
will ja nun wissen, weswegen U-Haft vollstreckt wird.
Gerald Gruner
2018-09-02 17:49:54 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Gerald Gruner
Was mich allerdings irritiert ist die Behauptung, dass in dem Haftbefehl
auch Details zur Tat und sogar Zeugen mit Namen genannt worden wären.
Wenn ja, wozu dient das?
Möglicherweise der Begründung. Der Beschuldigte nebst Verteidiger
will ja nun wissen, weswegen U-Haft vollstreckt wird.
Die genaue Bezeichnung der Tat, damit diese eineindeutig zuordenbar ist,
verstehe ich vollkommen, nicht aber dass Tatdetails oder gar die Zeugen
genannt werden.
Also: "Sie werden beschuldigt, am <datum> um <zeit/zeitraum> an <ort> das
Opfer Peter Mustermann niedergestochen zu haben, woran er dann verstarb."
ist OK.

"...mit einem Messer Marke 'Hirschfänger sauscharf' 97 mal in folgende
Körperstellen <aufzählung> gestochen und dabei den Almjodler gejodelt zu
haben." finde ich zwar sinnlos, würde es aber akzeptieren, wenn jemand
einen Grund dafür nennt.

Aber
"Der einzige Zeuge ist Susi Sorglos <adresse>, tagsüber zu erreichen bei
<arbeitsplatz>, Kinder zu erreichen im <kindergarten>, Donnerstag abends
ist sie alleine zuhause, das Schloss an der Hintertür ist defekt, ...
Sollte sie zum Schweigen gebracht werden, platzt der Fall."
(jaja, etwas übertrieben,... ;-) verstehe ich nicht.

Dass der Verteidiger später aus den Akten weitere Details erfährt, ist auch
OK. Der ist ja ein Organ der Rechtspflege, auch wenn man bei manchen da
Zweifel haben könnte.
Aber wozu steht das auf dem Haftbefehl?

MfG
Gerald
--
Man habe sich in Seminaren ohne Stoffprüfung und Projekten aus 2-4 Leuten
und Sammelnoten eben so durchgewurschtelt, so dass man effektiv ein
ganzes Soziologiestudium habe absolvieren können, ohne auch nur ein
einziges Mal irgendetwas zu lernen oder zu begreifen.
- Hadmut D. zitiert in seinem Blog einen Soziologen
Andreas Bockelmann
2018-09-03 15:52:16 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Dass der Verteidiger später aus den Akten weitere Details erfährt, ist auch
OK. Der ist ja ein Organ der Rechtspflege, auch wenn man bei manchen da
Zweifel haben könnte.
Aber wozu steht das auf dem Haftbefehl?
Da ich noch nie einen Haftbefehl im Original gesehen habe, stellt sich für
mich die frage, ob der verlinkte Haftbefehl komplett war, oder ob es eine
"erweiterte Version" im Netz gab. Zumindest zur ersten Teilfrage bitte ich
hiermit einen Juristen um Aufklärung. Dabei bezieht sich meine Frage ganz
allgemein auf Haftbefehle und deren Inhalt. Der Verlinkte interessiert mich
nicht wirklich.

Hausdurchsuchungen sind allerdings ein sehr niederschwelliges Mittel um
Menschen einzuschüchtern. Als "angemessen und gerechtfertigt" verstehe ich
schon, dass der Richter keine Lust hat die Ablehnung zu rechtfertigen.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Sven Brachat
2018-09-04 22:17:43 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Hausdurchsuchungen sind allerdings ein sehr niederschwelliges Mittel um
Menschen einzuschüchtern. Als "angemessen und gerechtfertigt" verstehe ich
schon, dass der Richter keine Lust hat die Ablehnung zu rechtfertigen.
Welche "Ablehnung"?

Weißt Du wie die Praxis aussieht?

Die Hausdurchsuchungsbeschlüsse liegen Blanco bei der
Staatsanwaltschaft fertig unterschrieben vom Richter - gleich
im 10er Pack.

Falls ein Staatsanwalt meint, er möchte eine Hausdurchsuchung
machen, füllt er den Rest des Blanco-Beschlusses aus und
lässt machen. Der Richter erfährt oft nur von einer HA, wenn der
Betroffene Widerspruch gegen Sicherstellungen / Beschlagnahmen
erhoben hat oder es eine Beschwerde gegen die HA gab.

Sven
Karl Müller
2018-09-05 10:13:41 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Post by Andreas Bockelmann
Hausdurchsuchungen sind allerdings ein sehr niederschwelliges Mittel
um Menschen einzuschüchtern. Als "angemessen und gerechtfertigt"
verstehe ich schon, dass der Richter keine Lust hat die Ablehnung zu
rechtfertigen.
Welche "Ablehnung"?
Weißt Du wie die Praxis aussieht?
Die Hausdurchsuchungsbeschlüsse liegen Blanco bei der
Staatsanwaltschaft fertig unterschrieben vom Richter - gleich
im 10er Pack.
Falls ein Staatsanwalt meint, er möchte eine Hausdurchsuchung
machen, füllt er den Rest des Blanco-Beschlusses aus und
lässt machen. Der Richter erfährt oft nur von einer HA, wenn der
Betroffene Widerspruch gegen Sicherstellungen / Beschlagnahmen
erhoben hat oder es eine Beschwerde gegen die HA gab.
Sven
Hallo Sven,
bist Du bereit, diese Aussage unter Eid mit Nennung des Richternamens zu
wiederholen? [1]

Als Zeuge mit Rückgrat und dem richtigen Staatsanwalt könntest Du dann
unsere Grundrechte verteidigen.

Karl

[1] Alles andere wäre eine Anekdote aus Deinem Leben oder vielleicht nur
HörenSagen...
Rupert Haselbeck
2018-09-05 10:40:12 UTC
Permalink
Post by Karl Müller
Post by Sven Brachat
Die Hausdurchsuchungsbeschlüsse liegen Blanco bei der
Staatsanwaltschaft fertig unterschrieben vom Richter - gleich
im 10er Pack.
Falls ein Staatsanwalt meint, er möchte eine Hausdurchsuchung
machen, füllt er den Rest des Blanco-Beschlusses aus und
lässt machen. Der Richter erfährt oft nur von einer HA, wenn der
Betroffene Widerspruch gegen Sicherstellungen / Beschlagnahmen
erhoben hat oder es eine Beschwerde gegen die HA gab.
bist Du bereit, diese Aussage unter Eid mit Nennung des Richternamens zu
wiederholen? [1]
Als Zeuge mit Rückgrat und dem richtigen Staatsanwalt könntest Du dann
unsere Grundrechte verteidigen.
Da bin ich auch gespannt!
Post by Karl Müller
[1] Alles andere wäre eine Anekdote aus Deinem Leben oder vielleicht nur
HörenSagen...
Ja, heisse Luft von Leuten, die das Metier überhaupt nicht kennen - wie so
oft :->

MfG
Rupert
Detlef Meißner
2018-09-05 10:46:01 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Karl Müller
Post by Sven Brachat
Die Hausdurchsuchungsbeschlüsse liegen Blanco bei der
Staatsanwaltschaft fertig unterschrieben vom Richter - gleich
im 10er Pack.
Falls ein Staatsanwalt meint, er möchte eine Hausdurchsuchung
machen, füllt er den Rest des Blanco-Beschlusses aus und
lässt machen. Der Richter erfährt oft nur von einer HA, wenn der
Betroffene Widerspruch gegen Sicherstellungen / Beschlagnahmen
erhoben hat oder es eine Beschwerde gegen die HA gab.
bist Du bereit, diese Aussage unter Eid mit Nennung des Richternamens zu
wiederholen? [1]
Als Zeuge mit Rückgrat und dem richtigen Staatsanwalt könntest Du dann
unsere Grundrechte verteidigen.
Da bin ich auch gespannt!
Post by Karl Müller
[1] Alles andere wäre eine Anekdote aus Deinem Leben oder vielleicht nur
HörenSagen...
Ja, heisse Luft von Leuten, die das Metier überhaupt nicht kennen - wie so
oft :->
Das war einfach nur eine böswillige Unterstellung, weil unser Staat
angeblich ein Unrechtsstaat ist, diesmal aber linksgewirkt.

Detlef
Sven Brachat
2018-09-05 12:31:32 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Ja, heisse Luft von Leuten, die das Metier überhaupt nicht kennen - wie so
oft :->
Genau.

Frag einfach einen Strafverteidiger deines geringsten Misstrauens...
Rupert Haselbeck
2018-09-05 14:00:09 UTC
Permalink
"Rupert Haselbeck" schrieb
Post by Rupert Haselbeck
Ja, heisse Luft von Leuten, die das Metier überhaupt nicht kennen - wie
so oft :->
Genau.
Frag einfach einen Strafverteidiger deines geringsten Misstrauens...
Du hast also doch nichts zu sagen. Wie zu erwarten war :-(

Auch die mir bekannten Strafverteidiger haben dazu keine Klagen, ebenso wie
ich selber keine derartigen Erfahrungen vermelden kann

MfG
Rupert
Andreas Bockelmann
2018-09-05 14:49:44 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
"Rupert Haselbeck" schrieb
Post by Rupert Haselbeck
Ja, heisse Luft von Leuten, die das Metier überhaupt nicht kennen - wie
so oft :->
Genau.
Frag einfach einen Strafverteidiger deines geringsten Misstrauens...
Du hast also doch nichts zu sagen. Wie zu erwarten war :-(
Auch die mir bekannten Strafverteidiger haben dazu keine Klagen, ebenso wie
ich selber keine derartigen Erfahrungen vermelden kann
Wenn ich es bis dahin nicht vergessen habe, werde ich am ersten
Dezembersamstag mal eine Schulkameradin danach fragen. Die ist immerhin
Richterin.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Detlef Meißner
2018-09-05 15:28:40 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Post by Rupert Haselbeck
"Rupert Haselbeck" schrieb
Post by Rupert Haselbeck
Ja, heisse Luft von Leuten, die das Metier überhaupt nicht kennen - wie
so oft :->
Genau.
Frag einfach einen Strafverteidiger deines geringsten Misstrauens...
Du hast also doch nichts zu sagen. Wie zu erwarten war :-(
Auch die mir bekannten Strafverteidiger haben dazu keine Klagen, ebenso wie
ich selber keine derartigen Erfahrungen vermelden kann
Wenn ich es bis dahin nicht vergessen habe, werde ich am ersten
Dezembersamstag mal eine Schulkameradin danach fragen. Die ist immerhin
Richterin.
Die Antwort der Verschwörungstheoretiker: "Die sagt dir nicht die Wahrheit!"

Detlef
Rupert Haselbeck
2018-09-05 19:50:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Post by Rupert Haselbeck
Auch die mir bekannten Strafverteidiger haben dazu keine Klagen, ebenso
wie ich selber keine derartigen Erfahrungen vermelden kann
Wenn ich es bis dahin nicht vergessen habe, werde ich am ersten
Dezembersamstag mal eine Schulkameradin danach fragen. Die ist immerhin
Richterin.
Ja, tu das. Eine weitere Meinung kann nicht schaden...

MfG
Rupert
Thomas Hochstein
2018-09-09 13:58:30 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Weißt Du wie die Praxis aussieht?
Ja. Im Gegensatz zu Dir.
Post by Sven Brachat
Die Hausdurchsuchungsbeschlüsse liegen Blanco bei der
Staatsanwaltschaft fertig unterschrieben vom Richter - gleich
im 10er Pack.
Das ist völliger Unsinn.
Sven Brachat
2018-09-09 14:53:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Das ist völliger Unsinn.
Der "Unsinn" stammt nicht aus meiner Feder.

Warum erzählten mir inzwischen zwei Strafverteidiger genau das?

Beide Fachanwälte für Strafrecht. Beide an völlig unterschiedlichen
Landgerichtsbezirken.

Einer sagte das im Zusammenhang mit einem Durchsuchungsbeschluss,
in dem Alles mit einem Kugelschreiber ausgefüllt war, inkl. des Datums
bei der Unterschrift. Die Richterunterschrift aber mit einem anderen
Schreiber geschrieben war.

Der Andere RA sagte das, als wir uns mal über das Thema "Richtervorbehalt"
unterhalten haben. Ich erzählte ihm von der Erzählung des anderen RA
und fragte, ob das bei dieser Staatsanwaltschaft am Ort auch so gehandhabt
würde. Er darauf antwortete, dass das überall so in der Praxis wäre.

Sollen das nur Stories sein, um dumme Mandanten zu beeindrucken?

Aber hat ein Fachanwalt so Etwas nötig?

Ich persönlich habe es natürlich nicht live gesehen. Arbeite ja auch nicht
dort.

Plausibel erscheint es für einen Laien ja. Spart ja Zeit und welcher Richter
verweigert schon eine Hausdurchsuchung? Von daher könnte man meinen,
dass der Staatsanwalt sowieso immer eine HA genehmigt bekommt, wenn er
das will. Daher: Warum nicht gleich Blanco-Beschlüsse.

Wenn ich sehe wie in Beamtenstuben gearbeitet wird - war mal
selbst einer. Dann würde mich das nicht verwundern.
Detlef Meißner
2018-09-09 15:31:26 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Post by Thomas Hochstein
Das ist völliger Unsinn.
Der "Unsinn" stammt nicht aus meiner Feder.
Warum erzählten mir inzwischen zwei Strafverteidiger genau das?
Beide Fachanwälte für Strafrecht. Beide an völlig unterschiedlichen
Landgerichtsbezirken.
Einer sagte das im Zusammenhang mit einem Durchsuchungsbeschluss,
in dem Alles mit einem Kugelschreiber ausgefüllt war, inkl. des Datums
bei der Unterschrift. Die Richterunterschrift aber mit einem anderen
Schreiber geschrieben war.
Warum wohl?
Die meisten Schriftstücke, die ich unterschreibe, sind auch bereits
vorausgefüllt. Warum sollte ein Richter den gesamten
Durchsuchungsbeschluss selbst ausfüllen?
Post by Sven Brachat
Der Andere RA sagte das, als wir uns mal über das Thema "Richtervorbehalt"
unterhalten haben. Ich erzählte ihm von der Erzählung des anderen RA
und fragte, ob das bei dieser Staatsanwaltschaft am Ort auch so gehandhabt
würde. Er darauf antwortete, dass das überall so in der Praxis wäre.
Eben. Beschluss wird vorausgefüllt und dann dem Richter zur Genehmigung
vorgelegt. Der setzt dann nur noch seinen Friedrich- Wilhelm drunter.
Post by Sven Brachat
Sollen das nur Stories sein, um dumme Mandanten zu beeindrucken?
Aber hat ein Fachanwalt so Etwas nötig?
Oder du hast etwas falsch verstanden.
Post by Sven Brachat
Ich persönlich habe es natürlich nicht live gesehen. Arbeite ja auch nicht
dort.
Plausibel erscheint es für einen Laien ja.
So, für dich Laien vielleicht.
Post by Sven Brachat
Spart ja Zeit und welcher Richter
verweigert schon eine Hausdurchsuchung?
Du meinst also, Richter winken jeden Antrag einfach so durch, ohne
überhaupt den Inhalt zu kennen?
Post by Sven Brachat
Von daher könnte man meinen,
dass der Staatsanwalt sowieso immer eine HA genehmigt bekommt, wenn er
das will. Daher: Warum nicht gleich Blanco-Beschlüsse.
Man kann vieles meinen.

Und eines Tages ist der Richter in Urlaub, hat aber eine Unterschrift
geleistet.
Post by Sven Brachat
Wenn ich sehe wie in Beamtenstuben gearbeitet wird - war mal
selbst einer. Dann würde mich das nicht verwundern.
Erzähle mal!

Detlef
Sven Brachat
2018-09-09 16:08:16 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Oder du hast etwas falsch verstanden.
Natürlich. Das wird es sein. Ich verstehe den ganzen Tag lang
Dinge falsch, die eigentlich nicht passieren dürfen. Vermutlich
habe ich mir das nur eingebildet.
Post by Detlef Meißner
So, für dich Laien vielleicht.
Welcher Richter, Staatsanwalt, etc. würde solches Tun denn
öffentlich zugeben, wenn es tatsächlich stattgefunden haben
sollte?
Post by Detlef Meißner
Du meinst also, Richter winken jeden Antrag einfach so durch, ohne
überhaupt den Inhalt zu kennen?
Zum Thema Richtervorbehalt haben die meisten RAs, die ich bisher
kennenlernte und darüber sprach, eine sehr desolate Meinung.
Sprich: Ein Richtervorbehalt ist in der Praxis nicht viel wert,
beeindruckt aber das Volk sehr, wenn einer Maßnahme eine
richterliche Entscheidung davorgesetzt ist.
Post by Detlef Meißner
Post by Sven Brachat
Von daher könnte man meinen,
dass der Staatsanwalt sowieso immer eine HA genehmigt bekommt, wenn er
das will. Daher: Warum nicht gleich Blanco-Beschlüsse.
Man kann vieles meinen.
Besonders wenn man alles falsch versteht, wie ich...
Post by Detlef Meißner
Und eines Tages ist der Richter in Urlaub, hat aber eine Unterschrift
geleistet.
Das kann man als Beteiligter wohl problemlos verifizieren.
Die andere Frage ist, ob das überhaupt im Nachhinein geprüft
wird, ob der Richter im Urlaub war. Das müsste erst Mal Jemandem
auffallen, dass die Unterschrift im Urlaub geleistet wurde.

Prüft das ein Strafverteidiger standardmäßig, ob der unterzeichnete
Richter da im Urlaub war, als er einen Beschluss unterschrieben
hat? Ich glaube das ist noch nie passiert.
Post by Detlef Meißner
Post by Sven Brachat
Wenn ich sehe wie in Beamtenstuben gearbeitet wird - war mal
selbst einer. Dann würde mich das nicht verwundern.
Erzähle mal!
Stichwort: Vetternwirtschaft. Oder genauer: Den Auftrag X soll
der Firma Y zugewiesen werden, weil der vorgesetzte Beamte
das so von seinem vorgesetzten Beamten angewiesen bekommen
hat. Später stellt sich raus, dass da familiäre Beziehung bestehen.
Aber wer will das an die große Glocke hängen und dann als
Buh-Mann der Behörde gelten? Man sagt da lieber nichts. Man
hat ja keinen Schaden von gehabt und hätte auch keinen Vorteil
von einer anderen Entscheidung haben können. Ist ja nur
Steuergeld drauf gegangen.

Aber das habe ich vermutlich auch wieder falsch verstanden.

Sven
Stefan Schmitz
2018-09-09 16:44:22 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Prüft das ein Strafverteidiger standardmäßig, ob der unterzeichnete
Richter da im Urlaub war, als er einen Beschluss unterschrieben
hat? Ich glaube das ist noch nie passiert.
Wenn er mit dem Beschluss nicht einverstanden ist (was bei dem von dir behaupteten
Vorgehen ja die Regel sein müsste), wird er den Richter bestimmt mal fragen,
warum er denn so einen Quatsch unterschrieben hat. Was haben die Richter denn
deinen Verteidigern erzählt?
Detlef Meißner
2018-09-09 17:16:43 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Post by Detlef Meißner
Oder du hast etwas falsch verstanden.
Natürlich. Das wird es sein. Ich verstehe den ganzen Tag lang
Dinge falsch, die eigentlich nicht passieren dürfen. Vermutlich
habe ich mir das nur eingebildet.
So etwas soll durchaus vorkommen.
Post by Sven Brachat
Post by Detlef Meißner
So, für dich Laien vielleicht.
Welcher Richter, Staatsanwalt, etc. würde solches Tun denn
öffentlich zugeben, wenn es tatsächlich stattgefunden haben
sollte?
Richtig!
Dass nichts zugegeben wurde, ist der eindeutige Beweis, dass es
stattgefunden hat.
Post by Sven Brachat
Post by Detlef Meißner
Du meinst also, Richter winken jeden Antrag einfach so durch, ohne
überhaupt den Inhalt zu kennen?
Zum Thema Richtervorbehalt haben die meisten RAs, die ich bisher
kennenlernte und darüber sprach, eine sehr desolate Meinung.
Sprich: Ein Richtervorbehalt ist in der Praxis nicht viel wert,
beeindruckt aber das Volk sehr, wenn einer Maßnahme eine
richterliche Entscheidung davorgesetzt ist.
Du meinst also, das ganz sei nur eine ABM für Richter, prinzipiell
könnte man bei Hausdurchsuchungen auch auf eine richterliche Anordnung
verzichten?
Post by Sven Brachat
Post by Detlef Meißner
Post by Sven Brachat
Von daher könnte man meinen,
dass der Staatsanwalt sowieso immer eine HA genehmigt bekommt, wenn er
das will. Daher: Warum nicht gleich Blanco-Beschlüsse.
Man kann vieles meinen.
Besonders wenn man alles falsch versteht, wie ich...
Richtig!
Post by Sven Brachat
Post by Detlef Meißner
Und eines Tages ist der Richter in Urlaub, hat aber eine Unterschrift
geleistet.
Das kann man als Beteiligter wohl problemlos verifizieren.
Die andere Frage ist, ob das überhaupt im Nachhinein geprüft
wird, ob der Richter im Urlaub war. Das müsste erst Mal Jemandem
auffallen, dass die Unterschrift im Urlaub geleistet wurde.
Wenn dieses von dir beschriebene Verhaltet Usus ist, dann wird jeder RA
das als erstes überprüfen.
Und was meinst du, wenn dann so etwas rauskommt!
Post by Sven Brachat
Prüft das ein Strafverteidiger standardmäßig, ob der unterzeichnete
Richter da im Urlaub war, als er einen Beschluss unterschrieben
hat? Ich glaube das ist noch nie passiert.
Aha, also mal wieder ein Beweis dafür, dass so etwas ständig vorkommt.
Post by Sven Brachat
Post by Detlef Meißner
Post by Sven Brachat
Wenn ich sehe wie in Beamtenstuben gearbeitet wird - war mal
selbst einer. Dann würde mich das nicht verwundern.
Erzähle mal!
Stichwort: Vetternwirtschaft. Oder genauer: Den Auftrag X soll
der Firma Y zugewiesen werden, weil der vorgesetzte Beamte
das so von seinem vorgesetzten Beamten angewiesen bekommen
hat. Später stellt sich raus, dass da familiäre Beziehung bestehen.
Aber wer will das an die große Glocke hängen und dann als
Buh-Mann der Behörde gelten? Man sagt da lieber nichts. Man
hat ja keinen Schaden von gehabt und hätte auch keinen Vorteil
von einer anderen Entscheidung haben können. Ist ja nur
Steuergeld drauf gegangen.
Aber das habe ich vermutlich auch wieder falsch verstanden.
Durchaus möglich, denn auch in Behörden sitzen nicht zwingend die
Hellsten. Schau dir mal den #Hutbürger vom sächsischen LKA an!

Detlef
U***@web.de
2018-09-10 16:15:56 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Sven Brachat
Ein Richtervorbehalt ist in der Praxis nicht viel wert,
beeindruckt aber das Volk sehr, wenn einer Maßnahme eine
richterliche Entscheidung davorgesetzt ist.
Du meinst also, das ganz sei nur eine ABM für Richter, prinzipiell
könnte man bei Hausdurchsuchungen auch auf eine richterliche Anordnung
verzichten?
Manche Polizeibehörde scheint nach dieser Maxime zu handeln,
auch wenn Zeit genug gewesen wäre.

Gruß, ULF
Thomas Hochstein
2018-09-15 12:53:47 UTC
Permalink
Ich verstehe den ganzen Tag lang Dinge falsch,
Das klingt nicht unwahrscheinlich, ja.
Rupert Haselbeck
2018-09-09 21:30:14 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Post by Thomas Hochstein
Das ist völliger Unsinn.
Der "Unsinn" stammt nicht aus meiner Feder.
Offenbar doch...
Post by Sven Brachat
Warum erzählten mir inzwischen zwei Strafverteidiger genau das?
Beide Fachanwälte für Strafrecht. Beide an völlig unterschiedlichen
Landgerichtsbezirken.
Einer sagte das im Zusammenhang mit einem Durchsuchungsbeschluss,
in dem Alles mit einem Kugelschreiber ausgefüllt war, inkl. des Datums
bei der Unterschrift. Die Richterunterschrift aber mit einem anderen
Schreiber geschrieben war.
Ja, das klingt völlig normal, mal davon abgesehen, dass (nicht nur)
Durchsuchungsbeschlüsse seit ca. 20 oder 25 Jahren nicht mehr
handschriftlich hinausgehen. Unterschriften finden sich in der Regel auf
Originalen (die in den Akten bleiben), nicht auf Ausfertigungen oder
Abschriften, die das Haus verlassen
Fazit: Du lügst. Offenbar bewusst!
Post by Sven Brachat
Der Andere RA sagte das, als wir uns mal über das Thema "Richtervorbehalt"
unterhalten haben. Ich erzählte ihm von der Erzählung des anderen RA
und fragte, ob das bei dieser Staatsanwaltschaft am Ort auch so gehandhabt
würde. Er darauf antwortete, dass das überall so in der Praxis wäre.
Sollen das nur Stories sein, um dumme Mandanten zu beeindrucken?
Kaum. Du lügst! Bewusst!
Post by Sven Brachat
Aber hat ein Fachanwalt so Etwas nötig?
Vermutlich hat ein Fachanwalt das nicht nötig. Vermutlich lügst du einfach
nur - gegen besseres Wissen!
Post by Sven Brachat
Ich persönlich habe es natürlich nicht live gesehen. Arbeite ja auch nicht
dort.
Plausibel erscheint es für einen Laien ja. Spart ja Zeit und welcher
Richter verweigert schon eine Hausdurchsuchung? Von daher könnte man
meinen, dass der Staatsanwalt sowieso immer eine HA genehmigt bekommt,
wenn er das will. Daher: Warum nicht gleich Blanco-Beschlüsse.
Wenn ich sehe wie in Beamtenstuben gearbeitet wird - war mal
selbst einer. Dann würde mich das nicht verwundern.
Nur weil du selber Dreck am Stecken hast, solltest du das nicht
verallgemeinern. Die Kollegen sind im Allgemeinen nicht so korrupt wie du
dich siehst

MfG
Rupert
Sven Brachat
2018-09-10 15:16:44 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Ja, das klingt völlig normal, mal davon abgesehen, dass (nicht nur)
Durchsuchungsbeschlüsse seit ca. 20 oder 25 Jahren nicht mehr
handschriftlich hinausgehen.
Offenbar schießt Du von deiner kleinen Welt auf den Rest der Welt.

Ausserdem: Wo schrieb ich, aus welchem Jahr meine Information
stammt?
Post by Rupert Haselbeck
Fazit: Du lügst. Offenbar bewusst!
Offenbar bist Du nur unfähig zu verstehen und hast eine krankhafte
Freude daran, anderen Menschen etwas zu unterstellen.

Ist diese Charaktereigenschaft eine Einstellungsvoraussetzung
am Gericht?
Diedrich Ehlerding
2018-09-10 18:31:35 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Ausserdem: Wo schrieb ich, aus welchem Jahr meine Information
stammt?
Du hast behauptet, es sei gängige Praxis - also von hier und jetzt
gesprochen. Du kannst dich jetzt nicht damit herausreden, anno dunnemals
zu Kaisers oder Adolfs Zeiten, oder wann auch immer, hätten
Blankoschreiben mit richterlicher Ubnterschrift zur Selbstbedienung der
staatsanwaltschaft herumgelegen. Vielleicht war das tatsächlich zu
Adolfs Zeiten so; ich weiß es nicht - aber erstens wäre selbst das
belegungsbedürftig, und zweitens halte ich es für ausgeschlossen, dass
so etwas hier und heute tatsächlich vorkommt.

Nun ist es zwar in der Tat um die Achtung der Gewaltenteilung bei
mnanchen Behörden schlecht bestellt; siehe kürzlich das Thema des
tunesischen Islamisten. Selbst da haben sie aber nicht schlicht
igbnoriert, sondern das zuständige Gericht im Unklaren gelassen - sie
haben durch Täuschung fdas Gericht davon abgehalten, eine einstweilige
Anordnung zu erlassen; also keine Rede von Kumpanei von Richtern und
Behörden.

Du bist derjenige, der so etwas behauptet; nun belege das auch - und
zwar nicht durch "frag doch selber irgendeinen Rechtsanwalt".
Sven Brachat
2018-09-12 15:19:28 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Du bist derjenige, der so etwas behauptet; nun belege das auch - und
zwar nicht durch "frag doch selber irgendeinen Rechtsanwalt".
Wie stellst Du Dir das in der Praxis vor? Mal ernsthaft?

Meinst Du ich behaupte sowas, weil mir langweilig ist?

Meinst Du, die beiden Rechtsanwälte werden das öffentlich
jemals unter Nennung ihrer Namen bestätigen?

Was wären die Folgen?

Angenommen die haben nur gelogen, um vor dem Mandanten
cool zu wirken (oder was auch immer aus welchem Grund), was
wäre dann die Folge? Ihre Reputation als Jurist wäre im Eimer.

Angenommen das würde stimmen, was wäre dann die Folge?
Dann hätten die Rechtsanwälte es wohl ab da bei den
Staatsanwaltschaften und Richtern, die das so handhabten,
für immer und ewig verschissen. Jeder Mandant, den die
verteidigen würden, würde das künftig abbekommen.

Ich habe es hier geschrieben, weil ich hoffte, dass Jemand das
vielleicht sogar bestätigen könnte. Das war alles.
Diedrich Ehlerding
2018-09-15 08:20:03 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Meinst Du ich behaupte sowas, weil mir langweilig ist?
Meinst Du, die beiden Rechtsanwälte werden das öffentlich
jemals unter Nennung ihrer Namen bestätigen?
Was wären die Folgen?
Angenommen die haben nur gelogen, um vor dem Mandanten
cool zu wirken (oder was auch immer aus welchem Grund), was
wäre dann die Folge? Ihre Reputation als Jurist wäre im Eimer.
"Mir hat einer gesagt, dies ud jenes sei soundso, und der muss es
wissen, aber ich darf nicht sagen, wer es ist, und selbst wenn es
rauskommt, würde er abstreiten, das je gesagt zu haben" . Damit kann man
alles und jedes "begründen". Sorry, das ist noch nicht mal eine gute
Verschwörungstheorie; selbst die UFO-Gläubige zeigen ja immerhin ein
paar unscharfe ins Bild gephotoshopte Kaffeetassen vor.
Thomas Hochstein
2018-09-15 12:59:12 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Post by Rupert Haselbeck
Ja, das klingt völlig normal, mal davon abgesehen, dass (nicht nur)
Durchsuchungsbeschlüsse seit ca. 20 oder 25 Jahren nicht mehr
handschriftlich hinausgehen.
Offenbar schießt Du von deiner kleinen Welt auf den Rest der Welt.
Ich hoffe nicht, dass er schießt - ansonsten hat er aber natürlich
recht.
Post by Sven Brachat
Ausserdem: Wo schrieb ich, aus welchem Jahr meine Information
stammt?
Darauf kommt es nicht an. Jedenfalls seit den Neunzigern nutzt die
Justiz EDV für ihre Textproduktionm - und davor die Schreibmaschine.
Zudem hätte vor Februar 2001 (2 BvR 1444/00) die in der Praxis sehr
großzügige Handhabung der "Gefahr im Verzug" jeden "Blankobeschluss"
überflüssig gemacht. Und 2001 standen auch die Schreibmaschinen schon
in irgendeiner Abstellkammer.

Kurzum: Deine Behauptungen haben nichts mit der Realität zu tun. Warum
das so ist, ist m.E. von geringem Belang.

-thh
--
Freie juristische Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
U***@web.de
2018-09-12 14:57:59 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Unterschriften finden sich in der Regel auf
Originalen (die in den Akten bleiben), nicht auf Ausfertigungen oder
Abschriften, die das Haus verlassen
Da findet sich ggf. die Unterschrift des Urkundsbeamten.
U***@web.de
2018-12-04 10:56:31 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Sven Brachat
Einer sagte das im Zusammenhang mit einem Durchsuchungsbeschluss,
in dem Alles mit einem Kugelschreiber ausgefüllt war, inkl. des Datums
bei der Unterschrift. Die Richterunterschrift aber mit einem anderen
Schreiber geschrieben war.
Ja, das klingt völlig normal, mal davon abgesehen, dass (nicht nur)
Durchsuchungsbeschlüsse seit ca. 20 oder 25 Jahren nicht mehr
handschriftlich hinausgehen. Unterschriften finden sich in der Regel auf
Originalen (die in den Akten bleiben), nicht auf Ausfertigungen oder
Abschriften, die das Haus verlassen
Wenn man sich etwas vom Strafrecht entfernt: Bei Unterbringungsbeschlüssen
scheint das auch heute nicht unüblich.
Thomas Hochstein
2018-09-15 12:53:47 UTC
Permalink
Post by Sven Brachat
Post by Thomas Hochstein
Das ist völliger Unsinn.
Der "Unsinn" stammt nicht aus meiner Feder.
Man mag es bezweifeln.
Post by Sven Brachat
Warum erzählten mir inzwischen zwei Strafverteidiger genau das?
Das werden sie selbst am besten wissen
Post by Sven Brachat
Einer sagte das im Zusammenhang mit einem Durchsuchungsbeschluss,
in dem Alles mit einem Kugelschreiber ausgefüllt war,
Kein Mensch verfasst heute Durchsuchungsbeschlüsse noch
handschriftlich mit Kugelschreibern - und schreibt sie dann für die
Ausfertigungen ab.
Post by Sven Brachat
inkl. des Datums
bei der Unterschrift. Die Richterunterschrift aber mit einem anderen
Schreiber geschrieben war.
Freilich. Die Geschäftsstelle bereit das Original unterschriftsreif
vor und stellt dann die Ausfertigungen her. Da die Beschlüsse in der
Regel von der Staatsanwaltschaft vorformuliert werden, beschränkt sich
die Vorbereitung normalerweise auf das Eintragen des Aktenzeichens und
des Datums und ggf. einen Namensstempel des Richters.

Daher ist nichts selbstverständlicher als eine Unterschrift mit einem
anderen Stift.
Post by Sven Brachat
Der Andere RA sagte das, als wir uns mal über das Thema "Richtervorbehalt"
unterhalten haben. Ich erzählte ihm von der Erzählung des anderen RA
und fragte, ob das bei dieser Staatsanwaltschaft am Ort auch so gehandhabt
würde. Er darauf antwortete, dass das überall so in der Praxis wäre.
Dass die Staatsanwaltschaft ihre Beschlussanträge vorformuliert, so
dass sie nur noch unterzeichnet und ausgefertigt werden müssen? -
Natürlich.

Dass ein Gericht "Blanko-Durchsuchungsbeschlüsse" zur Verfügung
stellt? - Natürlich nicht. Dafür gibt es weder einen Bedarf (es gibt
Eilregelungen und eilige Anordnungen können fernmündlich ergehen),
noch wäre das technisch ohne weiteres möglich (es muss ein
gerichtliches Aktenzeichen vergeben werden, an dessen fortlaufender
Folger man vorbereitete "Blankostapel" erkennen könnte), noch gäbe es
bei dieser Sachlage einen Grund, die Lebenszeitanstellung auf diese
Weise zu riskieren.

Das ist schlicht in jeder Hinsicht Unsinn.
Post by Sven Brachat
Sollen das nur Stories sein, um dumme Mandanten zu beeindrucken?
Ich würde eher vermuten, dass dumme Mandanten die Stories falsch
verstanden haben, um in dem Bild zu bleiben.

-thh
Marc Haber
2018-09-15 13:51:54 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Freilich. Die Geschäftsstelle bereit das Original unterschriftsreif
vor und stellt dann die Ausfertigungen her. Da die Beschlüsse in der
Regel von der Staatsanwaltschaft vorformuliert werden, beschränkt sich
die Vorbereitung normalerweise auf das Eintragen des Aktenzeichens und
des Datums und ggf. einen Namensstempel des Richters.
Die Vorbereitung der Beschlüsse durch die Staatsanwaltschaft halte ich
allerdings für eine überdenkenswerte und nicht ganz unkritische
Praxis. Wenn ich etwas gezielt selbst formulieren und diktieren muss,
prüfe ich diese Formulierung schon alleine deswegen genauer, als wenn
ich sie nur überfliege und dann meinen Kaiser Wilhelm drunter mache.

Und dass Durchsuchungsbeschlüsse auch mal rechtswidrig sein können,
hat ein öffentlichkeitswirksames Verfahren des AG Augsburg ja kürzlich
sehr deutlich gezeigt. Dennoch dürften dort wirtschaftliche Existenzen
mindestens gefährdet, wenn nicht vernichtet worden sein.

Grüße
Marc
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Thomas Hochstein
2018-09-15 14:25:09 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Die Vorbereitung der Beschlüsse durch die Staatsanwaltschaft halte ich
allerdings für eine überdenkenswerte und nicht ganz unkritische
Praxis. Wenn ich etwas gezielt selbst formulieren und diktieren muss,
prüfe ich diese Formulierung schon alleine deswegen genauer, als wenn
ich sie nur überfliege und dann meinen Kaiser Wilhelm drunter mache.
Das ist richtig, andererseits muss der Antrag der Staatsanwaltschaft
ohnehin nahezu vollständig dieselben Inhalte umfassen wie der
Beschluss - dann ist durch "Markierungen setzen und Verfügung an die
Geschäftsstelle, das abzuschreiben" nichts gewonnen.

Viel wichtiger fände ich es, wenn nicht nur das ausgedruckte Dokument,
sondern auch die Textdatei zur Verfügung stände, so dass leicht
angepasst werden kann.

Faktisch ist das natürlich nicht zuletzt ein Manpower-Problem.
Post by Marc Haber
Und dass Durchsuchungsbeschlüsse auch mal rechtswidrig sein können,
hat ein öffentlichkeitswirksames Verfahren des AG Augsburg ja kürzlich
sehr deutlich gezeigt.
Ja, das kommt vor. (Ich wage allerdings die Vermutung, dass die
vollständige Abfassung der Beschlüsse durch den Richter das nicht
verbessern würde. Jedenfalls anfänglich vermutlich eher im Gegenteil.)

-thh
Marc Haber
2018-09-17 06:27:17 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Die Vorbereitung der Beschlüsse durch die Staatsanwaltschaft halte ich
allerdings für eine überdenkenswerte und nicht ganz unkritische
Praxis. Wenn ich etwas gezielt selbst formulieren und diktieren muss,
prüfe ich diese Formulierung schon alleine deswegen genauer, als wenn
ich sie nur überfliege und dann meinen Kaiser Wilhelm drunter mache.
Das ist richtig, andererseits muss der Antrag der Staatsanwaltschaft
ohnehin nahezu vollständig dieselben Inhalte umfassen wie der
Beschluss - dann ist durch "Markierungen setzen und Verfügung an die
Geschäftsstelle, das abzuschreiben" nichts gewonnen.
Viel wichtiger fände ich es, wenn nicht nur das ausgedruckte Dokument,
sondern auch die Textdatei zur Verfügung stände, so dass leicht
angepasst werden kann.
Faktisch ist das natürlich nicht zuletzt ein Manpower-Problem.
Ich erkenne die Problematik an, das ist sicher nicht einfach zu lösen.
Selbst ich arbeite oft in Vier-Augen-Konstellationen und habe schonmal
Dinge abgenickt, die sich im Nachhinein als fatale Fehler
herausgestellt haben, weil ich einfach nicht aufmerksam genug
hingeschaut habe und dem jenigen, der den Vorschlag gemacht habe, über
das sinnvolle Maß hinaus vertraut habe. Aber in "meinen" Fällen geht
es nur um Geld, im Fall eines Durchsuchungsbeschluss nicht selten um
eine Existenz.

Da muss es einfach Kontrollmechanismen geben, die besser funktionieren
als ein Bereitschaftsrichter, der völlig übernächtigt seinen
Karlwilhelm unter einen von der Staatsanwaltschaft vorbereiteten
Beschlußvorschlag setzt. Das geht schief, und zwar zu häufig.
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Und dass Durchsuchungsbeschlüsse auch mal rechtswidrig sein können,
hat ein öffentlichkeitswirksames Verfahren des AG Augsburg ja kürzlich
sehr deutlich gezeigt.
Ja, das kommt vor. (Ich wage allerdings die Vermutung, dass die
vollständige Abfassung der Beschlüsse durch den Richter das nicht
verbessern würde. Jedenfalls anfänglich vermutlich eher im Gegenteil.)
Dann hakt das aber an der Richterausbildung, und zwar jetzt schon. Ein
Richter, der einen Durchsuchungsbeschluss selbst rechtswidrig
formuliert, wird einen solchen auch unterschreiben, ohne die
Rechtswidrigkeit zu erkennen.

Und dann haben wir natürlich noch das nächste Problem, dass die
Polizei von Zeit zu Zeit auch mal mehr durchsucht, als im Beschluß
steht, später dann das Gegenteil behauptet und solche Vorgänge
folgenlos bleiben. Das führt dann zu erschreckenden Zahlen im
Politbarometer. Selbst ich verliere so langsam das Vertrauen in den
Rechtsstaat.

Grüße
Marc
--
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Thomas Hochstein
2018-09-23 20:52:34 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Da muss es einfach Kontrollmechanismen geben, die besser funktionieren
als ein Bereitschaftsrichter, der völlig übernächtigt seinen
Karlwilhelm unter einen von der Staatsanwaltschaft vorbereiteten
Beschlußvorschlag setzt. Das geht schief, und zwar zu häufig.
Im Bereitschaftsdienst ergehen die Entscheidungen fernmündlich
aufgrund eines fernmündlichen Antrags. Darüber gibt es dann einen
Vermerk. Schriftlich aufgesetzt oder unterschrieben wird da nichts.

Dass sowohl Bereitschaftsstaatsanwälte als auch -richter den
Bereitschaftsdienst neben dem normalen Dienst leisten und gerade von
Freitag bis Sonntag regelmäßig eine Vielzahl nächtlicher Anrufe
erfolgt, ist allerdings tatsächlich nicht unbedingt Garant für
rechtlich hochwertige Entscheidungen, gerade wenn Berufsanfänger
beteiligt sind. Aber das ist ja in der Notaufnahme nicht anders ...
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Ja, das kommt vor. (Ich wage allerdings die Vermutung, dass die
vollständige Abfassung der Beschlüsse durch den Richter das nicht
verbessern würde. Jedenfalls anfänglich vermutlich eher im Gegenteil.)
Dann hakt das aber an der Richterausbildung, und zwar jetzt schon.
Mangelnde Routine, möchte ich meinen. Von mangelnder Zeit gar nicht zu
reden-
Post by Marc Haber
Und dann haben wir natürlich noch das nächste Problem, dass die
Polizei von Zeit zu Zeit auch mal mehr durchsucht, als im Beschluß
steht, später dann das Gegenteil behauptet und solche Vorgänge
folgenlos bleiben.
Folgenlos bleiben sie selten. Sinnvoll ist es aber natürlich, bereits
den Beschluss ausreichend weit zu fassen und seinen Umfang
verständlich zu kommunzieren.
Post by Marc Haber
Selbst ich verliere so langsam das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Das erscheint mir jetzt aber etwas melodramatisch.

-thh
U***@web.de
2018-09-24 07:48:04 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Da muss es einfach Kontrollmechanismen geben, die besser funktionieren
als ein Bereitschaftsrichter, der völlig übernächtigt seinen
Karlwilhelm unter einen von der Staatsanwaltschaft vorbereiteten
Beschlußvorschlag setzt. Das geht schief, und zwar zu häufig.
Im Bereitschaftsdienst ergehen die Entscheidungen fernmündlich
aufgrund eines fernmündlichen Antrags. Darüber gibt es dann einen
Vermerk. Schriftlich aufgesetzt oder unterschrieben wird da nichts.
Dass sowohl Bereitschaftsstaatsanwälte als auch -richter den
Bereitschaftsdienst neben dem normalen Dienst leisten und gerade von
Freitag bis Sonntag regelmäßig eine Vielzahl nächtlicher Anrufe
erfolgt, ist allerdings tatsächlich nicht unbedingt Garant für
rechtlich hochwertige Entscheidungen, gerade wenn Berufsanfänger
beteiligt sind. Aber das ist ja in der Notaufnahme nicht anders ...
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Ja, das kommt vor. (Ich wage allerdings die Vermutung, dass die
vollständige Abfassung der Beschlüsse durch den Richter das nicht
verbessern würde. Jedenfalls anfänglich vermutlich eher im Gegenteil.)
Dann hakt das aber an der Richterausbildung, und zwar jetzt schon.
Mangelnde Routine, möchte ich meinen. Von mangelnder Zeit gar nicht zu
reden-
Post by Marc Haber
Und dann haben wir natürlich noch das nächste Problem, dass die
Polizei von Zeit zu Zeit auch mal mehr durchsucht, als im Beschluß
steht, später dann das Gegenteil behauptet und solche Vorgänge
folgenlos bleiben.
Folgenlos bleiben sie selten. Sinnvoll ist es aber natürlich, bereits
den Beschluss ausreichend weit zu fassen und seinen Umfang
verständlich zu kommunzieren.
In der Hinsicht ist eine der besten Kommunikationsformen
die Dokumentation nebst ihrer Ausreichung.

Fernmündlichkeit kann da abträglich sein.

Gruß, ULF
Thomas Hochstein
2018-09-24 20:28:15 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Fernmündlichkeit kann da abträglich sein.
Das musst Du nicht mir erzählen, sondern dem BVerfG ...
Marc Haber
2018-09-28 08:23:42 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Da muss es einfach Kontrollmechanismen geben, die besser funktionieren
als ein Bereitschaftsrichter, der völlig übernächtigt seinen
Karlwilhelm unter einen von der Staatsanwaltschaft vorbereiteten
Beschlußvorschlag setzt. Das geht schief, und zwar zu häufig.
Im Bereitschaftsdienst ergehen die Entscheidungen fernmündlich
aufgrund eines fernmündlichen Antrags. Darüber gibt es dann einen
Vermerk. Schriftlich aufgesetzt oder unterschrieben wird da nichts.
Ei super. Begeisterung allerorten.
Post by Thomas Hochstein
Dass sowohl Bereitschaftsstaatsanwälte als auch -richter den
Bereitschaftsdienst neben dem normalen Dienst leisten und gerade von
Freitag bis Sonntag regelmäßig eine Vielzahl nächtlicher Anrufe
erfolgt, ist allerdings tatsächlich nicht unbedingt Garant für
rechtlich hochwertige Entscheidungen, gerade wenn Berufsanfänger
beteiligt sind. Aber das ist ja in der Notaufnahme nicht anders ...
Ärgerlich ist es hüben wie drüben. Aber die Schieflage der
Strafverfolgung mit der noch viel größeren Schieflage des
Gesundheitwesens runterzuspielen finde ich ein neues Level der
Seltsamkeit.
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Ja, das kommt vor. (Ich wage allerdings die Vermutung, dass die
vollständige Abfassung der Beschlüsse durch den Richter das nicht
verbessern würde. Jedenfalls anfänglich vermutlich eher im Gegenteil.)
Dann hakt das aber an der Richterausbildung, und zwar jetzt schon.
Mangelnde Routine, möchte ich meinen. Von mangelnder Zeit gar nicht zu
reden-
Eine rechtswidrige Hausdurchsuchung an der falschen Stelle zerstört
sowohl die berufliche als auch die private Existenz. Ich habe mehr
Angst vor einer Hausdurchsuchung als vor einer Bewährungsstrafe.
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Und dann haben wir natürlich noch das nächste Problem, dass die
Polizei von Zeit zu Zeit auch mal mehr durchsucht, als im Beschluß
steht, später dann das Gegenteil behauptet und solche Vorgänge
folgenlos bleiben.
Folgenlos bleiben sie selten.
Also ich meine folgenlos für diejenigen, die die rechtswidrige
Durchsuchung angeordnet haben und für diejenigen, die mehr getan haben
als im Beschluß stand.
Post by Thomas Hochstein
Sinnvoll ist es aber natürlich, bereits
den Beschluss ausreichend weit zu fassen und seinen Umfang
verständlich zu kommunzieren.
Die andere Seite sieht das Einkassieren aller elektronischen Geräte
bis hin zum Monitor und der Tastatur als Schadensmaximierung, die
nicht selten als Einschüchterungsmaßnahme eingesetzt werden ("legen
Sie doch Ihrem Mann nahe, er möge doch aus dem Vorstand dieses
Anonymitätsvereins zurücktreten, denn sonst könnte sich sowas wie
heute eigentlich jederzeit wiederholen").
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Selbst ich verliere so langsam das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Das erscheint mir jetzt aber etwas melodramatisch.
Leider nein.

Grüße
Marc
--
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Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Andreas Bockelmann
2018-09-30 08:21:20 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Eine rechtswidrige Hausdurchsuchung an der falschen Stelle zerstört
sowohl die berufliche als auch die private Existenz. Ich habe mehr
Angst vor einer Hausdurchsuchung als vor einer Bewährungsstrafe.
Mir wurde vor Jahren mal ein Durchsuchungskommando ins Haus geschickt. Man
wollte alles mitnehmen was irgendwie nach "Computer" aussah. Die Absicht
"des Anzeigenerstatters" dahinter bestand nur darin, mir wirtschaftlichen
Schaden zufügen zu wollen.

Man kann mit den beauftragten Beamten durchaus vernünftig reden. Unter
Aufsicht habe ich Ihnen eine Kopie der Daten, die sie haben wollten
erstellt und auf einer USB-Platte mitgegeben.

Nach ca. 6 Wochen wurde das Verfahren eingestellt, die USP-Platte konnte ich
abholen, man hat sie nicht einmal als Beweismittel aufgenommen, denn es sei
bei jemanden aus der EDV-Branche ohnehin nicht davon auszugehen, dass man
dort irgendetwas Belastendes finden/nachweisen könne. (O-Ton
Staatsanwaltschaft) Es ging also nur darum, mich arbeitsunfähig zu machen.
Meine damalige Anwältin wollte keine Beschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit
einlegen, seit dem bekommt sie von mir kein Mandat mehr.

Ich habe eines gelernt:
1) Kein Backup älter als eine Woche, und das außerhalb des Hauses
2) grundsätzlich alle Laufwerke/Rechner komplett verschlüsselt (DiskCryptor)

Insofern verbuche ich den unerwünschten Besuch unter Fortbildung im Fach
Datenschutz/Datensicherheit.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Mark Obrembalski
2018-10-01 19:58:45 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Man kann mit den beauftragten Beamten durchaus vernünftig reden. Unter
Aufsicht habe ich Ihnen eine Kopie der Daten, die sie haben wollten
erstellt und auf einer USB-Platte mitgegeben.
Nach ca. 6 Wochen wurde das Verfahren eingestellt, die USP-Platte konnte
ich abholen, man hat sie nicht einmal als Beweismittel aufgenommen, denn
es sei bei jemanden aus der EDV-Branche ohnehin nicht davon auszugehen,
dass man dort irgendetwas Belastendes finden/nachweisen könne. (O-Ton
Staatsanwaltschaft) Es ging also nur darum, mich arbeitsunfähig zu
machen. Meine damalige Anwältin wollte keine Beschwerde wegen
Unverhältnismäßigkeit einlegen, seit dem bekommt sie von mir kein Mandat
mehr.
Man hat Dir doch ermöglicht, Deine Rechner zu behalten und normal weiter
zu benutzen und sich mit einer Kopie zufriedengegeben, die man dann nicht
mal näher untersucht hat. Da sehe ich jetzt keine Unverhältnismäßigkeit
der Durchsuchung, so wie sie konkret durchgeführt wurde. Dass die Anzeige
eine reine Schikane war, konnten die Justiz ja nicht wissen - oder?

Gruß,
Mark
Andreas Bockelmann
2018-10-02 14:00:34 UTC
Permalink
Post by Mark Obrembalski
Man hat Dir doch ermöglicht, Deine Rechner zu behalten und normal weiter
zu benutzen und sich mit einer Kopie zufriedengegeben, die man dann nicht
mal näher untersucht hat. Da sehe ich jetzt keine Unverhältnismäßigkeit
der Durchsuchung, so wie sie konkret durchgeführt wurde.
Ja, das war aber nicht der Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses sondern das
Ergebnis eines Verhandlungsgesprächs mit den beauftragten Beamten.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
U***@web.de
2018-10-02 16:30:34 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Post by Mark Obrembalski
Man hat Dir doch ermöglicht, Deine Rechner zu behalten und normal weiter
zu benutzen und sich mit einer Kopie zufriedengegeben, die man dann nicht
mal näher untersucht hat. Da sehe ich jetzt keine Unverhältnismäßigkeit
der Durchsuchung, so wie sie konkret durchgeführt wurde.
Ja, das war aber nicht der Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses sondern das
Ergebnis eines Verhandlungsgesprächs mit den beauftragten Beamten.
Schön.

Es gab mal einen Erpresser, der seine Erpresserbriefdateien ordnungsgemäß
gelöscht hatte und sich wunderte, daß sie rekonstruiert werden konnten.

Daß die Polizei sich von Dir bequatschen ließ, ist kein
wirklich brauchbarer Grund, den Durchsuchungsbeschluß nachträglich
beanstanden zu lassen.

Du hättest Deiner Anwältin dann eben das Mandat gekündigt, wenn Ihr
mit Pauken und Trompeten runtergefallen wärt.
Thomas Hochstein
2018-09-29 22:49:14 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Dass sowohl Bereitschaftsstaatsanwälte als auch -richter den
Bereitschaftsdienst neben dem normalen Dienst leisten und gerade von
Freitag bis Sonntag regelmäßig eine Vielzahl nächtlicher Anrufe
erfolgt, ist allerdings tatsächlich nicht unbedingt Garant für
rechtlich hochwertige Entscheidungen, gerade wenn Berufsanfänger
beteiligt sind. Aber das ist ja in der Notaufnahme nicht anders ...
Ärgerlich ist es hüben wie drüben. Aber die Schieflage der
Strafverfolgung mit der noch viel größeren Schieflage des
Gesundheitwesens runterzuspielen finde ich ein neues Level der
Seltsamkeit.
Es macht schon einen Unterschied, ob man ggf. zu Unrecht eine
Blutentnahme oder Durchsuchung über sich ergehen lassen muss oder
versehentlich tot ist, finde ich.

-thh
Oliver Schwickert
2018-09-30 23:29:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Dass sowohl Bereitschaftsstaatsanwälte als auch -richter den
Bereitschaftsdienst neben dem normalen Dienst leisten und gerade von
Freitag bis Sonntag regelmäßig eine Vielzahl nächtlicher Anrufe
erfolgt, ist allerdings tatsächlich nicht unbedingt Garant für
rechtlich hochwertige Entscheidungen, gerade wenn Berufsanfänger
beteiligt sind. Aber das ist ja in der Notaufnahme nicht anders ...
Ärgerlich ist es hüben wie drüben. Aber die Schieflage der
Strafverfolgung mit der noch viel größeren Schieflage des
Gesundheitwesens runterzuspielen finde ich ein neues Level der
Seltsamkeit.
Es macht schon einen Unterschied, ob man ggf. zu Unrecht eine
Blutentnahme oder Durchsuchung über sich ergehen lassen muss oder
versehentlich tot ist, finde ich.
Ja, wenn man - versehentlich oder nicht - tot ist, ist einem der ganze
Rest eh egal.
U***@web.de
2018-10-01 08:46:29 UTC
Permalink
Post by Oliver Schwickert
Post by Thomas Hochstein
Es macht schon einen Unterschied, ob man ggf. zu Unrecht eine
Blutentnahme oder Durchsuchung über sich ergehen lassen muss oder
versehentlich tot ist, finde ich.
Ja, wenn man - versehentlich oder nicht - tot ist, ist einem der ganze
Rest eh egal.
Es gehört zur Tradition, daß sich dann Angehörige melden,
denen das nicht egal ist.

Gruß, ULF
Dorothee Hermann
2018-10-01 10:56:36 UTC
Permalink
Post by Oliver Schwickert
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Ärgerlich ist es hüben wie drüben. Aber die Schieflage der
Strafverfolgung mit der noch viel größeren Schieflage des
Gesundheitwesens runterzuspielen finde ich ein neues Level der
Seltsamkeit.
Es macht schon einen Unterschied, ob man ggf. zu Unrecht eine
Blutentnahme oder Durchsuchung über sich ergehen lassen muss oder
versehentlich tot ist, finde ich.
Ja, wenn man - versehentlich oder nicht - tot ist, ist einem der
ganze Rest eh egal.
Nein, nein. Nicht immer.
Der /Grund/ ist schon wichtig - und natürlich auch die Ehre: Sonst
hätten doch auch die besonderen Nachrufe und exclusiv-gestalteten
Grabstätten keine Bedeutung mehr.


Dorothee
Marc Haber
2018-10-01 07:55:56 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Dass sowohl Bereitschaftsstaatsanwälte als auch -richter den
Bereitschaftsdienst neben dem normalen Dienst leisten und gerade von
Freitag bis Sonntag regelmäßig eine Vielzahl nächtlicher Anrufe
erfolgt, ist allerdings tatsächlich nicht unbedingt Garant für
rechtlich hochwertige Entscheidungen, gerade wenn Berufsanfänger
beteiligt sind. Aber das ist ja in der Notaufnahme nicht anders ...
Ärgerlich ist es hüben wie drüben. Aber die Schieflage der
Strafverfolgung mit der noch viel größeren Schieflage des
Gesundheitwesens runterzuspielen finde ich ein neues Level der
Seltsamkeit.
Es macht schon einen Unterschied, ob man ggf. zu Unrecht eine
Blutentnahme oder Durchsuchung über sich ergehen lassen muss oder
versehentlich tot ist, finde ich.
Es sollen - in anderen Ländern - auch schon Leute erschossen worden
sein weil sie in der U-Bahn einen mit Elektronik gefüllten Rucksack
geöffnet haben. Das könnte mir heute auch passieren.

Grüße
Marc
--
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Dorothee Hermann
2018-10-01 10:56:42 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Es sollen - in anderen Ländern - auch schon Leute erschossen worden
sein weil sie in der U-Bahn einen mit Elektronik gefüllten Rucksack
geöffnet haben. Das könnte mir heute auch passieren.
"Tickenden Wecker" hat doch heutzutage selten jemand in seinem Reisegepäck?!


Dorothee
Stefan
2018-10-01 13:56:43 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Marc Haber
Es sollen - in anderen Ländern - auch schon Leute erschossen worden
sein weil sie in der U-Bahn einen mit Elektronik gefüllten Rucksack
geöffnet haben. Das könnte mir heute auch passieren.
"Tickenden Wecker" hat doch heutzutage selten jemand in seinem Reisegepäck?!
Dorothee
Tickende Wecker hat man schon lange nicht mehr. Selbst 7-segment
Digitalanzeigen sind our.

Heute hat man ein Wegwerfhandy das mit Klebeband an einem Bündel roter
Pappröhren befestigt wurde.
Henning Koch
2018-10-01 16:48:06 UTC
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Post by Stefan
Tickende Wecker hat man schon lange nicht mehr. Selbst 7-segment
Digitalanzeigen sind our.
Heute hat man ein Wegwerfhandy das mit Klebeband an einem Bündel roter
Pappröhren befestigt wurde.
OK, also wer öffentliche Verkehrsmittel, Weihnachtsmärkte oder andere
Stellen besonderen Interesses besucht sollte besser keine zylindrische
Powerbank an sein Handy anschließen.

Tatsächlich gibt es die nämlich, sogar in Rot...
Rupert Haselbeck
2018-10-01 19:20:12 UTC
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Post by Henning Koch
OK, also wer öffentliche Verkehrsmittel, Weihnachtsmärkte oder andere
Stellen besonderen Interesses besucht sollte besser keine zylindrische
Powerbank an sein Handy anschließen.
Tatsächlich gibt es die nämlich, sogar in Rot...
Zum Glück gibt es die roten Pappröhren dann wohl nur als Powerbank. Die
gefährliche explodierende Version gibts dagegen nur im Fernsehen...

MfG
Rupert
Stefan
2018-10-02 14:10:47 UTC
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Post by Henning Koch
Post by Stefan
Tickende Wecker hat man schon lange nicht mehr. Selbst 7-segment
Digitalanzeigen sind our.
Heute hat man ein Wegwerfhandy das mit Klebeband an einem Bündel roter
Pappröhren befestigt wurde.
OK, also wer öffentliche Verkehrsmittel, Weihnachtsmärkte oder andere
Stellen besonderen Interesses besucht sollte besser keine zylindrische
Powerbank an sein Handy anschließen.
Tatsächlich gibt es die nämlich, sogar in Rot...
Oh, das ist ja praktisch ;-)
Thomas Hochstein
2018-10-01 20:08:31 UTC
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Post by Marc Haber
Es sollen - in anderen Ländern - auch schon Leute erschossen worden
sein weil sie in der U-Bahn einen mit Elektronik gefüllten Rucksack
geöffnet haben. Das könnte mir heute auch passieren.
Du lebst eben gefährlich.
U***@web.de
2018-09-15 20:42:54 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Freilich. Die Geschäftsstelle bereit das Original unterschriftsreif
vor und stellt dann die Ausfertigungen her. Da die Beschlüsse in der
Regel von der Staatsanwaltschaft vorformuliert werden, beschränkt sich
die Vorbereitung normalerweise auf das Eintragen des Aktenzeichens und
des Datums und ggf. einen Namensstempel des Richters.
Die Vorbereitung der Beschlüsse durch die Staatsanwaltschaft halte ich
allerdings für eine überdenkenswerte und nicht ganz unkritische
Praxis. Wenn ich etwas gezielt selbst formulieren und diktieren muss,
prüfe ich diese Formulierung schon alleine deswegen genauer, als wenn
ich sie nur überfliege und dann meinen Kaiser Wilhelm drunter mache.
Zumindest hat das BVerfG mal beanstandet, daß ein Richter
den vom Anwalt vorformulierten Vorlagebeschluß unverändert
übernommen habe.
Thomas Hochstein
2018-09-03 20:27:49 UTC
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Post by Gerald Gruner
Aber wozu steht das auf dem Haftbefehl?
Ein "Haftbefehl" ist ein gerichtlicher Beschluss, der einer Begründung
bedarf, die ihn trägt. Deshalb enthält er eine solche Begründung.
Thomas Hochstein
2018-09-03 20:27:49 UTC
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Post by Gerald Gruner
Was mich allerdings irritiert ist die Behauptung, dass in dem Haftbefehl
auch Details zur Tat und sogar Zeugen mit Namen genannt worden wären.
Natürlich.
Post by Gerald Gruner
Wenn ja, wozu dient das?
Der Begründung dieser gerichtlichen Entscheidung.
Post by Gerald Gruner
Was nutzt das den Polizisten, die ihn verhaften sollen?
Nichts. Aber an diese richtet sich die Begründung des Haftbefehls ja
auch nicht.
Ulf Kutzner
2023-04-17 13:55:15 UTC
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Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Gegen den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Timke wird ermittelt, weil er den
zuvor bereits öffentlich gewordenen Haftbefehl aus Chemnitz über Facebook
weiterverbreitet hat.
Ich habe mich gewundert, warum gegen ihn und nicht gegen die Quelle.
Wahrscheinlich ermittelt man gegen jeden, der ihn verbreitet.
Bei einem anderen Haftbefehl gab es nun im Nachgang Strafbefehle
wegen jedenfalls zunächst nichtöffentlicher Weitergabe, wobei die
Betreffenden recht nah an der Quelle waren und im verbreitungstechnischen
Sinne diese sogar dargestellt haben dürften:

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/hildmann-justiz-103.html
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