Discussion:
Pflichten bei einer Durchsuchung
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Hochstein
2021-03-07 17:05:18 UTC
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Was sind eigentlich die Pflichten eines Beschuldigten bei einer
Hausdurchsuchung?
Das wäre in de.soc.recht.strafrecht on-topic, XP/Fup2 nach dort.
Du darfst keinen aktiven Widerstand leisten. Zur Mithilfe
bist Du nicht verpflichtet.
Also zugucken und mit den Augen rollen...
Letzteres ist optional.
Du solltest jeder Maßnahme
widersprechen, möglichst schriftlich. Jeder Beschlagnahmung
solltest Du widersprechen. Auf Protokoll bestehen.
Und welche Wirkung hätte so ein Widerspruch?
Der Richter, der die Durchsuchung angeordnet hat, entscheidet dann
über den Widerspruch. Sinnvoll ist das demnach idR nur, wenn es gute
Gründe dafür gibt, die man auch darlegt. Ansonsten dauert es eben
entsprechend länger. Je nachdem, was sichergestellt wurde, kann das
egal, positiv oder negativ sein.
Du kannst Zeugen fordern (Anwalt, Nachbar, Ordnungsamt).
Dem kann entsprochen werden, muss aber nicht (Zeitfaktor).
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten. Ansonsten steht es dem Betroffenen natürlich frei, seinen
Rechtsanwalt oder andere Personen seines Vertrauens zu verständigen,
wenn er das möchte und solange das die Maßnahmen nicht behindert.
Deren Eintreffen muss hingegen nicht abgewartet werden.

Sinnvoll ist es hingegen

- sich eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen zu
lassen und sie aufmerksam durchzulesen, insbesondere im Hinblick auf
den Durchsuchungsort und die zu suchenden Beweismittel, die die
Maßnahme räumlich und inhaltlich beschränken,

- sich zu überlegen, ob es sinnvoll ist, die gesuchten Gegenstände
herauszugeben und/oder in anderer Weise zu kooperieren; sinnvoll kann
das insbesondere dann sein, wenn genau bezeichnete Gegenstände gesucht
werden und deren freiwillige Herausgabe die Durchsuchung abwendet

- sich zu überlegen, ob man sich zu den Vorwürfen äußern will und/oder
einen Rechtsanwalt veständigen möchte (was im Zweifel zu Kosten führt
und wenig Gewinn bringt, weil auch der Verteidiger im Wesentlichen nur
zugucken kann, aber die Nerven beruhigen mag),

- am Ende der Maßnahmen das Protokoll aufmerksam durchzulesen, bevor
man es unterschreibt, und zu prüfen, ob alle sichergestellten oder
beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind

- sich eine Kopie des Protokolls aushändigen zu lassen und sich Namen
und Erreichbarkeit des Verantwortlichen zu notieren bzw. am besten um
eine Visitenkarte zu bitten; relevant sind insbesondere die zuständige
Dienststelle und das Aktenzeichen, denn danach wird der Rechtsanwalt
fragen, den man im Zweifel im Nachgang kontaktieren möchte.

-thh
--
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Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
Stefan Schmitz
2021-03-07 19:11:24 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
- am Ende der Maßnahmen das Protokoll aufmerksam durchzulesen, bevor
man es unterschreibt, und zu prüfen, ob alle sichergestellten oder
beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind
Was steht denn in so einem Protokoll drin, das sich zu lesen lohnt? Und
was passiert, wenn man nicht unterschreibt?
Thomas Hochstein
2021-03-10 18:18:46 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
- am Ende der Maßnahmen das Protokoll aufmerksam durchzulesen, bevor
man es unterschreibt, und zu prüfen, ob alle sichergestellten oder
beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind
Was steht denn in so einem Protokoll drin, das sich zu lesen lohnt?
Na, das was war: Rechtsgrundlage und Ort der Maßnahme, Anwesende,
Zeugen, Zeiten, Erklärungen zur Durchsicht der Papiere und zur
Erhebung eines Widerspruchs - nicht zuletzt auch eine Liste der
sichergestellten oder beschlagnahmten Beweismittel.
Post by Stefan Schmitz
Und was passiert, wenn man nicht unterschreibt?
Dann unterschreibt man nicht.

-thh
Marc Haber
2021-03-07 19:13:09 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Sinnvoll ist es hingegen
- sich eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen zu
lassen und sie aufmerksam durchzulesen, insbesondere im Hinblick auf
den Durchsuchungsort und die zu suchenden Beweismittel, die die
Maßnahme räumlich und inhaltlich beschränken,
- sich zu überlegen, ob es sinnvoll ist, die gesuchten Gegenstände
herauszugeben und/oder in anderer Weise zu kooperieren; sinnvoll kann
das insbesondere dann sein, wenn genau bezeichnete Gegenstände gesucht
werden und deren freiwillige Herausgabe die Durchsuchung abwendet
- sich zu überlegen, ob man sich zu den Vorwürfen äußern will und/oder
einen Rechtsanwalt veständigen möchte (was im Zweifel zu Kosten führt
und wenig Gewinn bringt, weil auch der Verteidiger im Wesentlichen nur
zugucken kann, aber die Nerven beruhigen mag),
- am Ende der Maßnahmen das Protokoll aufmerksam durchzulesen, bevor
man es unterschreibt, und zu prüfen, ob alle sichergestellten oder
beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind
- sich eine Kopie des Protokolls aushändigen zu lassen und sich Namen
und Erreichbarkeit des Verantwortlichen zu notieren bzw. am besten um
eine Visitenkarte zu bitten; relevant sind insbesondere die zuständige
Dienststelle und das Aktenzeichen, denn danach wird der Rechtsanwalt
fragen, den man im Zweifel im Nachgang kontaktieren möchte.
- sicherstellen dass in keinem Stück des Schriftwerks der Eindruck
erweckt werden könnte, dass man mit der Durchsuchung einverstanden war
oder ihr gar zugestimmt habe.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Rupert Haselbeck
2021-03-07 19:37:47 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Sinnvoll ist es hingegen
[...]
- sicherstellen dass in keinem Stück des Schriftwerks der Eindruck
erweckt werden könnte, dass man mit der Durchsuchung einverstanden war
oder ihr gar zugestimmt habe.
Was soll dir das bringen?

MfG
Rupert
Marc Haber
2021-03-08 07:01:16 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Sinnvoll ist es hingegen
[...]
- sicherstellen dass in keinem Stück des Schriftwerks der Eindruck
erweckt werden könnte, dass man mit der Durchsuchung einverstanden war
oder ihr gar zugestimmt habe.
Was soll dir das bringen?
Eine Durchsuchung der der Bewohner zugestimmt hat kann nicht
rechtswidrig sein.

Grüße
Marc
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Florian Weimer
2021-03-08 18:19:48 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Rupert Haselbeck
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Sinnvoll ist es hingegen
[...]
- sicherstellen dass in keinem Stück des Schriftwerks der Eindruck
erweckt werden könnte, dass man mit der Durchsuchung einverstanden war
oder ihr gar zugestimmt habe.
Was soll dir das bringen?
Eine Durchsuchung der der Bewohner zugestimmt hat kann nicht
rechtswidrig sein.
Was für Rechtsfolgen hat denn eine rechtswidrige Durchsuchung?
In der Regel doch keine?
Thomas Homilius
2021-03-08 18:54:10 UTC
Permalink
Post by Florian Weimer
Was für Rechtsfolgen hat denn eine rechtswidrige Durchsuchung?
In der Regel doch keine?
Ja. In der Theorie gibt es noch sowas wie Beweisverwertungsverbote.

Und wirklich rechtswidrig ist eine Durchsuchung nur, wenn es keinen
richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt und der Staatsanwalt nur zu
faul war, die Durchsuchung ordentlich zu begruenden. Aber irgendein
Doedel findet sich immer, der seine Unterschrift unter den
Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss setzt, siehe hier:
<https://thomashomilius.blogspot.com/2020/07/hausdurchsuchung-am-28-mai-2020-der.html>

Das Verfahren wurde eingestellt:
<https://www.xup.in/dl,33631985/2021-02-02_StA-Chemnitz_Einstellung_Verleumdung-Andreas-Post.pdf/>
<http://xup.in/dl,33631985>
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Thomas Homilius
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Ulf Kutzner
2021-03-08 20:36:53 UTC
Permalink
Post by Florian Weimer
Post by Marc Haber
Post by Rupert Haselbeck
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Sinnvoll ist es hingegen
[...]
- sicherstellen dass in keinem Stück des Schriftwerks der Eindruck
erweckt werden könnte, dass man mit der Durchsuchung einverstanden war
oder ihr gar zugestimmt habe.
Was soll dir das bringen?
Eine Durchsuchung der der Bewohner zugestimmt hat kann nicht
rechtswidrig sein.
Was für Rechtsfolgen hat denn eine rechtswidrige Durchsuchung?
In der Regel doch keine?
Mittlerweile hat sich bei den Gerichten herumgesprochen, daß eine
nachträgliche Überprüfung nicht wg. schon beendet unstatthaft ist.
Rupert Haselbeck
2021-03-08 23:18:57 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Rupert Haselbeck
Post by Marc Haber
Post by Thomas Hochstein
Sinnvoll ist es hingegen
[...]
- sicherstellen dass in keinem Stück des Schriftwerks der Eindruck
erweckt werden könnte, dass man mit der Durchsuchung einverstanden war
oder ihr gar zugestimmt habe.
Was soll dir das bringen?
Eine Durchsuchung der der Bewohner zugestimmt hat kann nicht
rechtswidrig sein.
Tatsächlich? Da habe ich schon deutlich anderes gehört...
Aber wenn die geballte Fachkompetenz hier das anders sieht, dann liege
ich da sicherlich falsch...

MfG
Rupert
Florian Weimer
2021-03-08 18:47:45 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
Erhöht das Hinzuziehen von Zeugen (Laien) nicht die
Eingriffsintensität der Maßnahme? Vielleicht nicht in der Großstadt,
aber in Kleingemeinden, wo jeder jeden kennt?
Thomas Hochstein
2021-03-10 18:18:46 UTC
Permalink
Post by Florian Weimer
Post by Thomas Hochstein
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
Erhöht das Hinzuziehen von Zeugen (Laien) nicht die
Eingriffsintensität der Maßnahme?
Das tut es. Der Gesetzgeber hat sich allerdings dafür entschieden, die
Anwesenheit von Zeugen höher zu bewerten (ähnlich wie bei der
Saalöffentlichkeit im Strafverfahren, die ja auch - nicht zuletzt
durch die Anwesenheit von Pressevertretern - den Angeklagten erheblich
belasten kann).
Post by Florian Weimer
Vielleicht nicht in der Großstadt,
aber in Kleingemeinden, wo jeder jeden kennt?
Richtig. In der Regel wird aber, wenn möglich, zumindest nur ein
Gemeindebediensteter hinzugezogen, nicht einfach zwei Nachbarn.

-thh
--
Liste juristischer Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
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Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
Gerald Gruner
2021-03-08 23:06:33 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Du kannst Zeugen fordern (Anwalt, Nachbar, Ordnungsamt).
Dem kann entsprochen werden, muss aber nicht (Zeitfaktor).
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten.
D.h. irgendwelche Dritte, die nicht einmal der Polizei angehören, dürfen
zuschauen, wie meine Wohnung auseinander genommen wird und ggf. sehr
persönliche Dinge (die nichts mit dem Fall zu tun haben) ausgepackt
werden???
(Die selbstgedrehte Pornos mit den blonden Zwillingen von nebenan? Diverse
dabei benutzte "Spielzeuge"? Oder vielleicht auch nur das Partyfoto von mir
aus den 80ern mit "Vokuhila", Riesen-Sonnenbrille und hautengen Leggins?)

BTW: Was meint hierbei "Einwohner"?
Etwa irgendein Nachbar, der auch sonst gerne "Blockwart" spielt und danach
überall rumerzählen kann, was ich so habe? (s.o.)

Was meint "Gemeindebediensteter"?
Der Müllmann, der gerade in der Straße die Mülltonnen leert?

Ich bin sehr irritiert...

Wenn schon ein Einbruch traumatisierend sein soll, was ist dann so eine
Durchsuchung???

MfG
Gerald
--
Journalismus ist, etwas zu veröffentlichen, wovon andere nicht wollen,
dass es veröffentlicht wird.
Alles andere ist Propaganda.
- George Orwell
Alexander Goetzenstein
2021-03-09 08:43:39 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Gerald Gruner
D.h. irgendwelche Dritte, die nicht einmal der Polizei angehören, dürfen
zuschauen, wie meine Wohnung auseinander genommen wird und ggf. sehr
persönliche Dinge (die nichts mit dem Fall zu tun haben) ausgepackt
werden?
so ist es. Und Gerüchten zufolge sollen dabei auch schon mal Dinge
verschwunden sein, die sich nicht auf der Liste der beschlagnahmten
Gegenstände befanden.
--
Gruß
Alex
Thomas Hochstein
2021-03-10 18:18:46 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Und Gerüchten zufolge sollen dabei auch schon mal Dinge
verschwunden sein, die sich nicht auf der Liste der beschlagnahmten
Gegenstände befanden.
Um solchen Gerüchten - und natürlich insbesondere dem Verschwinden -
vorzubeugen, ist die Anwesenheit von Zeugen vorgeschrieben.
--
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Stefan Schmitz
2021-03-10 21:29:39 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Alexander Goetzenstein
Und Gerüchten zufolge sollen dabei auch schon mal Dinge
verschwunden sein, die sich nicht auf der Liste der beschlagnahmten
Gegenstände befanden.
Um solchen Gerüchten - und natürlich insbesondere dem Verschwinden -
vorzubeugen, ist die Anwesenheit von Zeugen vorgeschrieben.
Ich glaube, es ging um Dinge, die von diesen Zeugen gemopst werden.
Thomas Hochstein
2021-03-10 18:18:46 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten.
D.h. irgendwelche Dritte, die nicht einmal der Polizei angehören,
Die gerade nicht der Polizei angehören dürfen.
Post by Gerald Gruner
dürfen zuschauen, wie meine Wohnung auseinander genommen wird und
ggf. sehr persönliche Dinge (die nichts mit dem Fall zu tun haben)
ausgepackt werden???
So ist es.
Post by Gerald Gruner
BTW: Was meint hierbei "Einwohner"?
Das ist m.E. ein ziemlich leicht verständlicher Begriff: "Person, die
in der Gemeinde wohnhaft ist".
Post by Gerald Gruner
Was meint "Gemeindebediensteter"?
Auch das erscheint mir leicht verständlich: "Person, die bei der
Gemeinde angestellt - oder verbeamtet - ist".
Post by Gerald Gruner
Der Müllmann, der gerade in der Straße die Mülltonnen leert?
Zum Beispiel. Regelmäßig wird's aber jemand aus dem Ordnungsamt oder
einer anderen Behörde sein; das ist Teil der Vorplanung.
Post by Gerald Gruner
Ich bin sehr irritiert...
Das soll vorkommen.

-thh
--
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Ulf Kutzner
2021-03-13 11:29:11 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten.
D.h. irgendwelche Dritte, die nicht einmal der Polizei angehören,
Die gerade nicht der Polizei angehören dürfen.
Nicht einmal der - noch recht neuen - Stadtpolizei, wie man sie
etwa in Hessen findet?
Thomas Homilius
2021-03-13 16:08:52 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Stadtpolizei
Hier in Chemnitz traegt die kommunale Polizei auch Uniformen mit der
Aufschrift "Polizeibehörde".

Aber "Stadtpolizei" ist keine richtige Polizei, denn Polizeirecht ist
Landesrecht. Die schreiben Parksuender und Wildpinkler auf und
kontrollieren, ob das Alkoholverbot, das auf manchen Plaetzen gilt,
eingehalten wird. Maskenverweigerer werden jetzt auch aufgeschrieben.

Als unechte Polizei koennen diese Hanseln durchaus als Zeugen bei einer
Hausi zur Verfuegung stehen.
--
Thomas Homilius
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Gernot Griese
2021-03-13 16:15:14 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Ulf Kutzner
Stadtpolizei
Hier in Chemnitz traegt die kommunale Polizei auch Uniformen mit der
Aufschrift "Polizeibehörde".
Aber "Stadtpolizei" ist keine richtige Polizei, denn Polizeirecht ist
Landesrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ortspolizeibeh%C3%B6rde#Sachsen
--
Wie der wahre Gläubige den Klimawandel erklärt:
"Die zufällige Änderung einer zufälligen Grösse um einen zufälligen
Betrag führt zufälligerweise zu einer exakten Korrelation zwischen
dem CO2-Gehalt der Luft und der der globalen Temperatur."
Thomas Homilius
2021-03-13 17:00:00 UTC
Permalink
Post by Gernot Griese
Post by Thomas Homilius
Post by Ulf Kutzner
Stadtpolizei
Hier in Chemnitz traegt die kommunale Polizei auch Uniformen mit der
Aufschrift "Polizeibehörde".
Aber "Stadtpolizei" ist keine richtige Polizei, denn Polizeirecht ist
Landesrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ortspolizeibeh%C3%B6rde#Sachsen
Wenn die "Polizeibehörde" Probleme hat, z.B. mit alkoholtrinkenden
Hartzern vor dem ALDI in der Innenstadt, dann rufen die immer die
richtige Polizei des Landes Sachsen. Manchmal laeuft sogar ein
Landespolizist beim Rundgang mit.
--
Thomas Homilius
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Gerald Gruner
2021-03-13 14:19:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten.
D.h. irgendwelche Dritte, die nicht einmal der Polizei angehören,
Die gerade nicht der Polizei angehören dürfen.
Wenn es dabei um einen neutralen Beobachter geht, glaube ich nicht, dass
ein von der Polizei mitgebrachter Mitarbeiter des Ordnungsamtes sonderlich
neutral ist. Aber immerhin besser, als wenn ein zufälliger Nachbar, dem man
auch danach jeden Tag wieder begegnet, als Zeuge intimste Einblicke
bekommt...
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
dürfen zuschauen, wie meine Wohnung auseinander genommen wird und
ggf. sehr persönliche Dinge (die nichts mit dem Fall zu tun haben)
ausgepackt werden???
So ist es.
Manch ein beobachtender Nachbar macht eine Durchsuchung noch
traumatisierender und viel länger nachwirkend. Tolle Wurst...:-(
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
BTW: Was meint hierbei "Einwohner"?
Das ist m.E. ein ziemlich leicht verständlicher Begriff: "Person, die
in der Gemeinde wohnhaft ist".
Wenn ich etwas aus dem Mitlesen in dsr* gelernt habe, dann, dass die
juristische Auslegung von Begriffen (und allgemein "Behördendeutsch") von
der Alltagsbedeutung abweichen kann.
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
Was meint "Gemeindebediensteter"?
Auch das erscheint mir leicht verständlich: "Person, die bei der
Gemeinde angestellt - oder verbeamtet - ist".
Post by Gerald Gruner
Der Müllmann, der gerade in der Straße die Mülltonnen leert?
Zum Beispiel. Regelmäßig wird's aber jemand aus dem Ordnungsamt oder
einer anderen Behörde sein; das ist Teil der Vorplanung.
Siehe oben,
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
Ich bin sehr irritiert...
Das soll vorkommen.
Ja, immer mal wieder.

MfG
Gerald
--
Post by Thomas Hochstein
"Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun!"
Edmund Burke
Für den Triumph des Bösen reicht es gewöhnlich, wenn die angeblich
Guten es doch nur gut meinten...
- Ergänzung von Fidel H. in ger.ct
Stefan Schmitz
2021-03-13 14:43:33 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten.
D.h. irgendwelche Dritte, die nicht einmal der Polizei angehören,
Die gerade nicht der Polizei angehören dürfen.
Wenn es dabei um einen neutralen Beobachter geht, glaube ich nicht, dass
ein von der Polizei mitgebrachter Mitarbeiter des Ordnungsamtes sonderlich
neutral ist.
In welcher Hinsicht neutral?
Er soll doch nur bezeugen, was bei der Durchsuchung passiert ist. Dass
er dabei als lügt, halte ich für abwegig, wenn er nicht Polizist ist.
Eine etwaig ähnliche Einstellung gegenüber mutmaßlichen Gesetzesbrechern
schadet dieser Neutralität nicht.
Es gehört nicht zu seinen Aufgaben, die Rechtmäßigkeit des polizeilichen
Vorgehens zu bewerten.
Gerald Gruner
2021-03-14 18:02:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten.
D.h. irgendwelche Dritte, die nicht einmal der Polizei angehören,
Die gerade nicht der Polizei angehören dürfen.
Wenn es dabei um einen neutralen Beobachter geht, glaube ich nicht, dass
ein von der Polizei mitgebrachter Mitarbeiter des Ordnungsamtes sonderlich
neutral ist.
In welcher Hinsicht neutral?
Er soll doch nur bezeugen, was bei der Durchsuchung passiert ist.
Eben. Wenn dazu jemand dabei sein soll, der kein Polizist ist, dann kann
der Sinn doch nur dessen Unabhängigkeit und Neutralität sein, um den
Anschein von Korpsgeist zu vermeiden.
Das Ordnungsamt ist gefühlt aber sehr polizeinah und wird darum wohl oft
gewählt.
Und mir wäre ein mir unbekannter Ordnungsbeamter aber lieber, als irgendein
zufällig ausgewählter Privatmann aus der Nachbarschaft.
Post by Stefan Schmitz
Dass
er dabei als lügt, halte ich für abwegig, wenn er nicht Polizist ist.
Eine etwaig ähnliche Einstellung gegenüber mutmaßlichen Gesetzesbrechern
schadet dieser Neutralität nicht.
Es gehört nicht zu seinen Aufgaben, die Rechtmäßigkeit des polizeilichen
Vorgehens zu bewerten.
Das war gar nicht die Frage.

MfG
Gerald
--
Seit der Flüchtlingskrise 2015 sind die Deutschen endlich das bessere Volk
geworden, das sie nach Auschwitz so lange sein wollten. [...] Lustvolle
Selbstanklage und totaler Werterelativismus sind dabei die Türöffner, um
die Feinde des freiheitlich-säkularen Westens unter dem Deckmantel der
Toleranz willkommen heißen zu können.
- aus dem Klappentext von Markus Vahlefelds Buch "Mal eben kurz die Welt
retten: Die Deutschen zwischen Größenwahn und Selbstverleugnung"
Stefan Schmitz
2021-03-14 19:02:48 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Post by Gerald Gruner
Post by Thomas Hochstein
Das ist so nicht richtig. Soweit nicht Richter oder Staatsanwalt die
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten.
D.h. irgendwelche Dritte, die nicht einmal der Polizei angehören,
Die gerade nicht der Polizei angehören dürfen.
Wenn es dabei um einen neutralen Beobachter geht, glaube ich nicht, dass
ein von der Polizei mitgebrachter Mitarbeiter des Ordnungsamtes sonderlich
neutral ist.
In welcher Hinsicht neutral?
Er soll doch nur bezeugen, was bei der Durchsuchung passiert ist.
Eben. Wenn dazu jemand dabei sein soll, der kein Polizist ist, dann kann
der Sinn doch nur dessen Unabhängigkeit und Neutralität sein, um den
Anschein von Korpsgeist zu vermeiden.
Wenn es einen Korpsgeist zwischen Mitarbeitern verschiedener Behörden
geben sollte (ohne täglichen Kontakt kann der eigentlich nicht
entstehen), wie soll der sich denn beim Zeugen der Durchsuchung auswirken?
Gerald Gruner
2021-03-16 20:52:15 UTC
Permalink
...
Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Gruner
Post by Stefan Schmitz
Post by Gerald Gruner
Wenn es dabei um einen neutralen Beobachter geht, glaube ich nicht, dass
ein von der Polizei mitgebrachter Mitarbeiter des Ordnungsamtes sonderlich
neutral ist.
In welcher Hinsicht neutral?
Er soll doch nur bezeugen, was bei der Durchsuchung passiert ist.
Eben. Wenn dazu jemand dabei sein soll, der kein Polizist ist, dann kann
der Sinn doch nur dessen Unabhängigkeit und Neutralität sein, um den
Anschein von Korpsgeist zu vermeiden.
Wenn es einen Korpsgeist zwischen Mitarbeitern verschiedener Behörden
geben sollte (ohne täglichen Kontakt kann der eigentlich nicht
entstehen), wie soll der sich denn beim Zeugen der Durchsuchung auswirken?
Wie bitte?
Ich glaube, wir müssen nochmal ganz am Anfang starten: Was ist denn deiner
Meinung nach der Sinn und Zweck dieses Zeugen, der anscheinend von der
Polizei bei Durchsuchungen mitgebracht werden muss?
Und warum soll er von einer anderen Behörde sein? (alternativ: Einwohner)

MfG
Gerald
--
Die Probleme müssen geregelt, nicht die Folgen unerledigter Probleme
beklagt werden. "Deutschland hilft, wo Hilfe geboten ist", hat die
Bundeskanzlerin [...] erklärt. Aber sie hat nicht gesagt, wie sie die
Probleme von 800.000 Zuwanderern lösen will. Man kann ein Grundrecht auch
dadurch zerstören, dass man es überdehnt. - Stefan Aust in welt.de
Ulf Kutzner
2021-03-13 18:31:51 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Wenn es dabei um einen neutralen Beobachter geht, glaube ich nicht
Das ist doch egal.
Gerald Gruner
2021-03-14 18:02:11 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Post by Gerald Gruner
Wenn es dabei um einen neutralen Beobachter geht, glaube ich nicht
Das ist doch egal.
Ach, du armer,armer Kutzner. Man erkennt aus deinen Postings wieder
eindeutig, dass Höflichkeit wohl deine Paradedisziplin sein muss.

MfG
Gerald, ROTFLnd

fup°
--
Gibt es einen einzigen Fall in der Geschichte, wo die Mehrheit recht hatte?
- Robert Heinlein, amerikanischer Autor
Ulf Kutzner
2021-03-22 14:31:08 UTC
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Post by Gerald Gruner
dass Höflichkeit wohl deine Paradedisziplin sein muss.
Verleumdung ist die Deinige.

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