Thomas Hochstein
2021-03-07 17:05:18 UTC
Was sind eigentlich die Pflichten eines Beschuldigten bei einer
Hausdurchsuchung?
Hausdurchsuchung?
Du darfst keinen aktiven Widerstand leisten. Zur Mithilfe
bist Du nicht verpflichtet.
Also zugucken und mit den Augen rollen...bist Du nicht verpflichtet.
Du solltest jeder Maßnahme
widersprechen, möglichst schriftlich. Jeder Beschlagnahmung
solltest Du widersprechen. Auf Protokoll bestehen.
Und welche Wirkung hätte so ein Widerspruch?widersprechen, möglichst schriftlich. Jeder Beschlagnahmung
solltest Du widersprechen. Auf Protokoll bestehen.
über den Widerspruch. Sinnvoll ist das demnach idR nur, wenn es gute
Gründe dafür gibt, die man auch darlegt. Ansonsten dauert es eben
entsprechend länger. Je nachdem, was sichergestellt wurde, kann das
egal, positiv oder negativ sein.
Du kannst Zeugen fordern (Anwalt, Nachbar, Ordnungsamt).
Dem kann entsprochen werden, muss aber nicht (Zeitfaktor).
Dem kann entsprochen werden, muss aber nicht (Zeitfaktor).
Durchsuchung leiten, müssen im Rahmen des Möglichen entweder zwei
Einwohner oder ein Gemeindebediensteter der Gemeinde des
Durchsuchungsorts als Zeugen anwesend sein (meistens letzteres);
darauf kann auch der Inhaber der Räumlichkeiten/der Beschuldigte nicht
verzichten. Ansonsten steht es dem Betroffenen natürlich frei, seinen
Rechtsanwalt oder andere Personen seines Vertrauens zu verständigen,
wenn er das möchte und solange das die Maßnahmen nicht behindert.
Deren Eintreffen muss hingegen nicht abgewartet werden.
Sinnvoll ist es hingegen
- sich eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen zu
lassen und sie aufmerksam durchzulesen, insbesondere im Hinblick auf
den Durchsuchungsort und die zu suchenden Beweismittel, die die
Maßnahme räumlich und inhaltlich beschränken,
- sich zu überlegen, ob es sinnvoll ist, die gesuchten Gegenstände
herauszugeben und/oder in anderer Weise zu kooperieren; sinnvoll kann
das insbesondere dann sein, wenn genau bezeichnete Gegenstände gesucht
werden und deren freiwillige Herausgabe die Durchsuchung abwendet
- sich zu überlegen, ob man sich zu den Vorwürfen äußern will und/oder
einen Rechtsanwalt veständigen möchte (was im Zweifel zu Kosten führt
und wenig Gewinn bringt, weil auch der Verteidiger im Wesentlichen nur
zugucken kann, aber die Nerven beruhigen mag),
- am Ende der Maßnahmen das Protokoll aufmerksam durchzulesen, bevor
man es unterschreibt, und zu prüfen, ob alle sichergestellten oder
beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet sind
- sich eine Kopie des Protokolls aushändigen zu lassen und sich Namen
und Erreichbarkeit des Verantwortlichen zu notieren bzw. am besten um
eine Visitenkarte zu bitten; relevant sind insbesondere die zuständige
Dienststelle und das Aktenzeichen, denn danach wird der Rechtsanwalt
fragen, den man im Zweifel im Nachgang kontaktieren möchte.
-thh
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