Wolfgang Fieg
2023-04-14 09:08:59 UTC
"Die Radfahrerin wäre auch gestorben, wenn die Feuerwehr mit dem
Rettungsfahrzeug eher am Unfallort gewesen wäre"
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sta-berlin-keine-anklage-klimakleber-wegen-fahrlaessiger-toetung/
Das Gericht wusste also, wie der Zustand des Opfers war, welche Chancen
und Vorerkrankung es hatte und wie das Schicksal entschieden hatte. Oder
es will aus politischen Gründen radikale Protestler schützen.
Absurder wird es heute nicht mehr...
FW
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Staatsanwaltschaft jaRettungsfahrzeug eher am Unfallort gewesen wäre"
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sta-berlin-keine-anklage-klimakleber-wegen-fahrlaessiger-toetung/
Das Gericht wusste also, wie der Zustand des Opfers war, welche Chancen
und Vorerkrankung es hatte und wie das Schicksal entschieden hatte. Oder
es will aus politischen Gründen radikale Protestler schützen.
Absurder wird es heute nicht mehr...
FW
Anklage erheben, wenn auch nicht wegen eines Tötungsdelikts, so doch
wegen Nötigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Wenn ich die
Kommentarliteratur zur StPO richtig verstanden habe, können sich die
Hinterbliebenen der zu Tode gekommenen Frau als Nebenkläger anschließen.
Sie können behaupten, es läge ein Tötungsdelikt vor; an die rechtliche
Berwertung der Staatsanwaltschaft sind sie nicht gebunden, der Richter
schon gar nicht.
Übrigens ist es auch möglich, dass das Gericht selbst die Rechtslage
anders bewertet, als die Staatsanwaltschaft. Auch dann ist eine
Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts möglich - vorausgesetzt, das
Gericht hat auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Allerdings: Selbst wenn die Frau bei früherem Eintreffen des
Rettungsfahrzeugs hätte gerettet werden können und selbst, wenn das
verspätetete Eintreffen durch die Klebeaktion objektiv vereitelt worden
wäre, selbst dann ergäbe sich allein daraus noch nicht zwingend die
strafrechtliche Zurechenbarkeit der Todesfolge zu der Klebeaktion.
Also: Warten wir es mal ab, statt hier zu spekulieren.
Übrigens erinnere ich mich gut, als die außerparlamentarische Opposition
in den 1970er Jahren nach den Schüssen auf Rudi Dutschke die
Auslieferung von Springers Hetzblatt BILD in Frankfurt am Main, Berlin
usw. verhindert hat. Das waren natürlich Straftaten: Nötigung, Auflauf
(war damals kein Gericht aus dem Backofen, sondern eine Straftat),
Landfriedensbruch usw. Aber, auf zwei Dinge wurde peinlich genau
gachtet: Dass kein Druckereiarbeiter, dessen Schicht während der
Blockade begann, am Erreichen seines Arbeitsplatzes gehindert wurde und,
dass kein Druckereiarbeiter nach Schichtende gehindert wurde, in den
wohlverdienten Feierabend zu kommen. Die Angehörigen der eigenen Klasse
durften nie die Leidtragenden des Protestes sein. Das unterscheidet die
APO-Leute von damals von den Klimaklebern von heute: Erstere hatten
Klassenbewusstsein, auch wenn sie meist objektiv nicht zur Klasse
gehörten, letztere wissen oft gar nicht, was das ist.
Wolfgang