Stefan Schmitz
2024-05-25 13:19:42 UTC
Es wird wohl überlegt, ob das Gegröle in dem Video aus Sylt als
Volksverhetzung strafbar sind.
Ein Tatbestandsmarkmal ist die Geeignetheit zur Störung des öffentlichen
Friedens. Das sah im Radio schon jemand dadurch gegeben, dass der
Vorfall in den letzten Tagen deutschlandweit diskutiert wurde.
Umgekehrt hieße das Straflosigkeit, wenn niemand davon Notiz genommen
hätte. Die Strafbarkeit einer Äußerung hinge davon ab, wie die Medien
darauf reagieren. Oder kommt es immer darauf an, was in dem
theoretischen Fall passieren würde, dass das ganze Land von der Tat erführe?
Was konkret bedeutet also, dass die Handlung zur Störung des
öffentlichen Friedens geeignet ist? Für mich wäre Gegröle von tanzenden
Betrunkenen intuitiv nicht dazu geeignet.
Volksverhetzung strafbar sind.
Ein Tatbestandsmarkmal ist die Geeignetheit zur Störung des öffentlichen
Friedens. Das sah im Radio schon jemand dadurch gegeben, dass der
Vorfall in den letzten Tagen deutschlandweit diskutiert wurde.
Umgekehrt hieße das Straflosigkeit, wenn niemand davon Notiz genommen
hätte. Die Strafbarkeit einer Äußerung hinge davon ab, wie die Medien
darauf reagieren. Oder kommt es immer darauf an, was in dem
theoretischen Fall passieren würde, dass das ganze Land von der Tat erführe?
Was konkret bedeutet also, dass die Handlung zur Störung des
öffentlichen Friedens geeignet ist? Für mich wäre Gegröle von tanzenden
Betrunkenen intuitiv nicht dazu geeignet.