Post by Thomas HochsteinPost by Andreas BockelmannMir ging es in meiner Frage darum, ob evtl. die reine, mit dem Unfall
verbundene, Sachbeschädigung strafbar wäre.
Vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung
hingegen nicht.
Eine vorsätzlich herbeigeführte Kollision ist allerdings eher kein Unfall,
sondern oft mehr ein Fall des § 315b Abs. 1 Nr. 3 (, Abs. 3 i.V.m. § 315
Abs. 3 Nr. 1 lit. a)) StGB.
Post by Andreas BockelmannBeifahrer, aber meine Frau ist jemand ins Auto gefahren und wollte sich mit
Lügenmärchen aus der Verantwortung ziehen. Dusseligerweise hat meine Frau
nicht auf die Polizei gewartet.
Das ist dann womöglich ein Fall des § 142 StGB.
Wie ich schon schrieb, ist nicht meine Frau jemanden reingefahren sondern
umgekehrt. Hier sehe ich (als Laie) den §142 nicht gegeben. Da die
angerufene Polizeiwache meinte, "es könne dauern" bis Beamte eintreffen
können, hat meine Frau die Personalien der Verursacherin aufgenommen und man
hat sich getrennt.
Der Ärger begann dann erst ab Kontakt mit der gegnerischen Versicherung. Die
Versicherung hat nun an unseren Anwalt nach Gutachten plus Gutachter plus
Anwalt gezahlt, das Spielchen hätten die billiger und und schneller haben
können.
Ich habe mich nur über das Verhalten geärgert. Unsereiner fährt >25 Jahre
völlig unfall- und punktefrei und ein junges Huhn muss irgendwas im Auto
rumkramen und dabei auf eine rote Ampel zufahren und erstaunt feststellen,
das da schon ein PKW auf grün wartet.
Kann vorkommen, aber dann behaupten, meine Frau wäre rückwärts gefahren.....
Zwei Monate dauerte jetzt die Abwicklung bis Geld geflossen ist...
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Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann