Discussion:
Verschuldung eines Kfz-Unfalls strafbar
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Bockelmann
2023-06-16 09:36:10 UTC
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Hallo zusammen,

gibt es einen Straftatsbestand, den man anzeigen kann, wenn man
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde? Lassen wir mal
Personenschäden außen vor.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Henning Koch
2023-06-16 11:38:05 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
gibt es einen Straftatsbestand, den man anzeigen kann, wenn man
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde? Lassen wir mal
Personenschäden außen vor.
JSA 1.0
Ulf Kutzner
2023-06-16 11:42:18 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
gibt es einen Straftatsbestand, den man anzeigen kann, wenn man
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde? Lassen wir mal
Personenschäden außen vor.
Ggf. untunliche Trunkenheit, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung.

Wurdest Du angezeigt?
Thomas Hochstein
2023-06-16 19:23:47 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
gibt es einen Straftatsbestand, den man anzeigen kann, wenn man
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde?
Ohne Hinzutreten weiteren Umstände: nein.
Dorothee Hermann
2023-06-16 22:53:43 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
gibt es einen Straftatsbestand, den man anzeigen kann, wenn man
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde?
Ohne Hinzutreten weiteren Umstände: nein.
Hinzukommen weiterer ...?


Dorothee
Ulf Kutzner
2023-06-17 07:40:02 UTC
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Post by Dorothee Hermann
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
gibt es einen Straftatsbestand, den man anzeigen kann, wenn man
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde?
Ohne Hinzutreten weiteren Umstände: nein.
Hinzukommen weiterer ...?
Thomas' Antwort paßte schon zum Tatsbestand.
Andreas Bockelmann
2023-06-17 11:48:25 UTC
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Post by Dorothee Hermann
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
gibt es einen Straftatsbestand, den man anzeigen kann, wenn man
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde?
Ohne Hinzutreten weiteren Umstände: nein.
Hinzukommen weiterer ...?
Vorsatz, Alkoholtat, fielen mir als Beispiel ein.

Mir ging es in meiner Frage darum, ob evtl. die reine, mit dem Unfall
verbundene, Sachbeschädigung strafbar wäre. Zum Glück bin ich die letzten 25
Jahre von Unfällen verschont geblieben und bei dem letzten war ich nur
Beifahrer, aber meine Frau ist jemand ins Auto gefahren und wollte sich mit
Lügenmärchen aus der Verantwortung ziehen. Dusseligerweise hat meine Frau
nicht auf die Polizei gewartet. Daher habe ich flapsig gesagt, würde mir
jemand ins Auto fahren, würde Strafanzeige erstatten. Aber wenn die Tat
alssolche nicht strafrechtlich verfolgt wird/werden kann, wollte ich mich
auch nicht zum Obst machen.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Stefan Schmitz
2023-06-17 12:31:01 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Mir ging es in meiner Frage darum, ob evtl. die reine, mit dem Unfall
verbundene, Sachbeschädigung strafbar wäre. Zum Glück bin ich die
letzten 25 Jahre von Unfällen verschont geblieben und bei dem letzten
war ich nur Beifahrer, aber meine Frau ist jemand ins Auto gefahren und
wollte sich mit Lügenmärchen aus der Verantwortung ziehen.
Ist aber nicht nett, dass du deine Gattin der dummdreisten Lüge bezichtigst.
Post by Andreas Bockelmann
Dusseligerweise hat meine Frau nicht auf die Polizei gewartet. Daher
habe ich flapsig gesagt, würde mir jemand ins Auto fahren, würde
Strafanzeige erstatten.
Hat denn das Aus-der-Verantwortung-Ziehen funktioniert?
Letztlich wird es auf das Gutachten eines Sachverständigen ankommen. Da
dürfte das, was von der Polizei festgehalten wird, nicht entscheidend sein.

Aber wenn die Tat alssolche nicht strafrechtlich
Post by Andreas Bockelmann
verfolgt wird/werden kann, wollte ich mich auch nicht zum Obst machen.
Wobei "Lügenmärchen" zumindest den Gedanken an Betrug aufkommen lässt.
Andreas Bockelmann
2023-06-17 15:44:20 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Andreas Bockelmann
Mir ging es in meiner Frage darum, ob evtl. die reine, mit dem Unfall
verbundene, Sachbeschädigung strafbar wäre. Zum Glück bin ich die letzten
25 Jahre von Unfällen verschont geblieben und bei dem letzten war ich nur
Beifahrer, aber meine Frau ist jemand ins Auto gefahren und wollte sich
mit Lügenmärchen aus der Verantwortung ziehen.
Ist aber nicht nett, dass du deine Gattin der dummdreisten Lüge bezichtigst.
Arrrgggghhh!!! Typoalarm: Natürlich ist meiner Frau eine fremde Person
hinten aufgefahren.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Ulf Kutzner
2023-06-17 12:49:02 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Post by Dorothee Hermann
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
gibt es einen Straftatsbestand, den man anzeigen kann, wenn man
unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde?
Ohne Hinzutreten weiteren Umstände: nein.
Hinzukommen weiterer ...?
Vorsatz, Alkoholtat, fielen mir als Beispiel ein.
Mir ging es in meiner Frage darum, ob evtl. die reine, mit dem Unfall
verbundene, Sachbeschädigung strafbar wäre. Zum Glück bin ich die letzten 25
Jahre von Unfällen verschont geblieben und bei dem letzten war ich nur
Beifahrer, aber meine Frau ist jemand ins Auto gefahren und wollte sich mit
Lügenmärchen aus der Verantwortung ziehen. Dusseligerweise hat meine Frau
nicht auf die Polizei gewartet. Daher habe ich flapsig gesagt, würde mir
jemand ins Auto fahren, würde Strafanzeige erstatten. Aber wenn die Tat
alssolche nicht strafrechtlich verfolgt wird/werden kann
Nun, Deine Gattin könnte mit einem Ermittlungsverfahren
wegen unerlaubter Entfernung zu rechnen haben.

Die Frist, die ohnehin nur für Kleinschäden gilt, da sich
nachträglich zu stellen, ist nun jedenfalls verstrichen.
Thomas Hochstein
2023-06-17 17:40:24 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Mir ging es in meiner Frage darum, ob evtl. die reine, mit dem Unfall
verbundene, Sachbeschädigung strafbar wäre.
Vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung
hingegen nicht.

Eine vorsätzlich herbeigeführte Kollision ist allerdings eher kein Unfall,
sondern oft mehr ein Fall des § 315b Abs. 1 Nr. 3 (, Abs. 3 i.V.m. § 315
Abs. 3 Nr. 1 lit. a)) StGB.
Post by Andreas Bockelmann
Beifahrer, aber meine Frau ist jemand ins Auto gefahren und wollte sich mit
Lügenmärchen aus der Verantwortung ziehen. Dusseligerweise hat meine Frau
nicht auf die Polizei gewartet.
Das ist dann womöglich ein Fall des § 142 StGB.

-thh
Andreas Bockelmann
2023-06-17 18:58:45 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
Mir ging es in meiner Frage darum, ob evtl. die reine, mit dem Unfall
verbundene, Sachbeschädigung strafbar wäre.
Vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung
hingegen nicht.
Eine vorsätzlich herbeigeführte Kollision ist allerdings eher kein Unfall,
sondern oft mehr ein Fall des § 315b Abs. 1 Nr. 3 (, Abs. 3 i.V.m. § 315
Abs. 3 Nr. 1 lit. a)) StGB.
Post by Andreas Bockelmann
Beifahrer, aber meine Frau ist jemand ins Auto gefahren und wollte sich mit
Lügenmärchen aus der Verantwortung ziehen. Dusseligerweise hat meine Frau
nicht auf die Polizei gewartet.
Das ist dann womöglich ein Fall des § 142 StGB.
Wie ich schon schrieb, ist nicht meine Frau jemanden reingefahren sondern
umgekehrt. Hier sehe ich (als Laie) den §142 nicht gegeben. Da die
angerufene Polizeiwache meinte, "es könne dauern" bis Beamte eintreffen
können, hat meine Frau die Personalien der Verursacherin aufgenommen und man
hat sich getrennt.

Der Ärger begann dann erst ab Kontakt mit der gegnerischen Versicherung. Die
Versicherung hat nun an unseren Anwalt nach Gutachten plus Gutachter plus
Anwalt gezahlt, das Spielchen hätten die billiger und und schneller haben
können.

Ich habe mich nur über das Verhalten geärgert. Unsereiner fährt >25 Jahre
völlig unfall- und punktefrei und ein junges Huhn muss irgendwas im Auto
rumkramen und dabei auf eine rote Ampel zufahren und erstaunt feststellen,
das da schon ein PKW auf grün wartet.

Kann vorkommen, aber dann behaupten, meine Frau wäre rückwärts gefahren.....
Zwei Monate dauerte jetzt die Abwicklung bis Geld geflossen ist...
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Ulf Kutzner
2023-06-18 11:47:42 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
und ein junges Huhn muss irgendwas im Auto
rumkramen und dabei auf eine rote Ampel zufahren und erstaunt feststellen,
das da schon ein PKW auf grün wartet.
Kann vorkommen
Weiß ja nicht, was sie von Deiner Betitelung hält.
Ulf Kutzner
2023-06-18 13:37:44 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
Mir ging es in meiner Frage darum, ob evtl. die reine, mit dem Unfall
verbundene, Sachbeschädigung strafbar wäre.
Vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar, fahrlässige Sachbeschädigung
hingegen nicht.
Nicht selten fällt es der Polizei ein, einen nichtstrafrechtlichen,
aber dennoch gruppengegenständlichen, BKat-Tatbestand
anzubringen, auf daß die Schädigerseite jenseits versicherungsrechtlicher
Fragen etwas entreichert werde.

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