Discussion:
weiteres Vorgehen nach Einsatz einer Polizeistreife
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2022-04-23 21:39:17 UTC
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Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Polizeistreife eine "Anzeige
schreibt"? Und was geschieht mit dem Protokoll, das sie von einem
Einsatz erstellt?

Gegeben sei ein Bürger, der von einem anderen gewaltsam festgehalten
wird. Er ruft den Polizeinotruf und meldet dort eine Freiheitsberaubung.
Als schließlich eine Streife eintrifft, möchte er, dass die Polizisten
seine Anzeige aufnehmen.
Diese behaupten, sie hätten zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Nach ihrer Ansicht sei das nicht der Fall und deshalb "schreiben wir
keine Anzeige". Allerdings werde der Fall noch mit dem Vorgesetzten
besprochen, der letztlich entscheide, wie mit dem Vorfall weiter
verfahren werde. Falls doch noch eine Anzeige "geschrieben" werde,
bekomme der Bürger Post.

Wie geht es jetzt weiter? Hat die Polizei das Recht, gegen den Willen
des Bürgers den Fall vor der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen? Oder
geht vielleicht sogar jedes Protokoll eines Einsatzes zur StA, damit die
über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden kann?
Der zweite Fall schiene mir eine übermäßige Belastung der StA mit
strafrechtlich irrelevantem Kram, der erste würde Polizeiwillkür Tür und
Tor öffnen.

Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell nichts in der
Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben und nur schriftlich oder auf
einer Wache erfolgen können?
Ulf Kutzner
2022-04-24 11:53:47 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Polizeistreife eine "Anzeige
schreibt"? Und was geschieht mit dem Protokoll, das sie von einem
Einsatz erstellt?
Gegeben sei ein Bürger, der von einem anderen gewaltsam festgehalten
wird. Er ruft den Polizeinotruf und meldet dort eine Freiheitsberaubung.
Als schließlich eine Streife eintrifft, möchte er, dass die Polizisten
seine Anzeige aufnehmen.
Diese behaupten, sie hätten zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Nach ihrer Ansicht sei das nicht der Fall und deshalb "schreiben wir
keine Anzeige". Allerdings werde der Fall noch mit dem Vorgesetzten
besprochen, der letztlich entscheide, wie mit dem Vorfall weiter
verfahren werde. Falls doch noch eine Anzeige "geschrieben" werde,
bekomme der Bürger Post.
Wie geht es jetzt weiter? Hat die Polizei das Recht, gegen den Willen
des Bürgers den Fall vor der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen?
Wenn sie davon ausgehen darf, der Bürger habe unzutreffend
beobachtet/mitgeteilt, mag das in Betracht kommen.
Post by Stefan Schmitz
Oder
geht vielleicht sogar jedes Protokoll eines Einsatzes zur StA, damit die
über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden kann?
Sollte mich wundern.
Post by Stefan Schmitz
Der zweite Fall schiene mir eine übermäßige Belastung der StA mit
strafrechtlich irrelevantem Kram, der erste würde Polizeiwillkür Tür und
Tor öffnen.
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell nichts in der
Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben und nur schriftlich
Ist in dem Fall wohl die Variante der Wahl.
Post by Stefan Schmitz
oder auf
einer Wache erfolgen können?
Es könnte für die Polizeibeamten nachteilig sein, wenn tatsächlich eine
Straftat vorlag, sie aber kein Verfahren eingeleitet hatten. Sie werden
sich das auch gut zu überlegen haben, denn ihr Einsatz war ja aktenkundig
bestellt.
Stefan Schmitz
2022-04-24 13:06:05 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Stefan Schmitz
Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Polizeistreife eine "Anzeige
schreibt"? Und was geschieht mit dem Protokoll, das sie von einem
Einsatz erstellt?
Gegeben sei ein Bürger, der von einem anderen gewaltsam festgehalten
wird. Er ruft den Polizeinotruf und meldet dort eine Freiheitsberaubung.
Als schließlich eine Streife eintrifft, möchte er, dass die Polizisten
seine Anzeige aufnehmen.
Diese behaupten, sie hätten zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Nach ihrer Ansicht sei das nicht der Fall und deshalb "schreiben wir
keine Anzeige". Allerdings werde der Fall noch mit dem Vorgesetzten
besprochen, der letztlich entscheide, wie mit dem Vorfall weiter
verfahren werde. Falls doch noch eine Anzeige "geschrieben" werde,
bekomme der Bürger Post.
Wie geht es jetzt weiter? Hat die Polizei das Recht, gegen den Willen
des Bürgers den Fall vor der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen?
Wenn sie davon ausgehen darf, der Bürger habe unzutreffend
beobachtet/mitgeteilt, mag das in Betracht kommen.
In diesem Fall waren die Polizisten der Ansicht, der Festhaltende sei
nach § 127 StGB zur vorläufigen Festnahme berechtigt gewesen, obwohl
festgestellt wurde, dass es keine "frische Tat" gab.
Stefan Schmitz
2022-04-25 13:14:21 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell nichts in der
Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben und nur schriftlich oder auf
einer Wache erfolgen können?
Habe gerade § 158 StPO gelesen. Nach Absatz 1 Satz 2 wäre jeder
Streifenpolizist für die Erstattung einer Anzeige zulässig.
Nach Satz 2 muss die protokolliert werden. Wie ist es da möglich, dass
die Streife absolut nichts aufschreibt, wenn ein Bürger ihnen gegenüber
um Aufnahme seiner Anzeige bittet?
Tim Landscheidt
2022-04-25 16:12:32 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan Schmitz
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell
nichts in der Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben
und nur schriftlich oder auf einer Wache erfolgen können?
Habe gerade § 158 StPO gelesen. Nach Absatz 1 Satz 2 wäre
jeder Streifenpolizist für die Erstattung einer Anzeige
zulässig.
Nach Satz 2 muss die protokolliert werden. Wie ist es da
möglich, dass die Streife absolut nichts aufschreibt, wenn
ein Bürger ihnen gegenüber um Aufnahme seiner Anzeige
bittet?
1. Er protokolliert sie später.

2. Er hat die „Bitte um Aufnahme einer Anzeige“ nicht als
„Anzeige einer Straftat“ aufgefasst.

3. Er hat fehlerhaft gehandelt.

In der Praxis ist das aber kein Problem, da ein Bürger, dem
solches Unrecht widerfahren ist, natürlich nicht in dem Use-
Net herumheult, sondern den Sachverhalt unverzüglich
schriftlich anzeigt und dann nicht nur die Strafbarkeit der
auslösenden „Freiheitsberaubung“ geprüft wird, sondern auch
unaufgefordert, ob der Polizist eine „Strafvereitelung im
Amt“ vergangen hat.

Tim
Stefan Schmitz
2022-04-25 17:05:09 UTC
Permalink
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan Schmitz
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell
nichts in der Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben
und nur schriftlich oder auf einer Wache erfolgen können?
Habe gerade § 158 StPO gelesen. Nach Absatz 1 Satz 2 wäre
jeder Streifenpolizist für die Erstattung einer Anzeige
zulässig.
Nach Satz 2 muss die protokolliert werden. Wie ist es da
möglich, dass die Streife absolut nichts aufschreibt, wenn
ein Bürger ihnen gegenüber um Aufnahme seiner Anzeige
bittet?
1. Er protokolliert sie später.
Wie will er sie protokollieren, ohne sich Notizen zu machen? So ein
gutes Gedächtnis hat niemand, dass er Stunden später noch die gesamte
Aussage im Kopf hat.
Post by Tim Landscheidt
2. Er hat die „Bitte um Aufnahme einer Anzeige“ nicht als
„Anzeige einer Straftat“ aufgefasst.
Was hätte es denn sonst sein können?
Post by Tim Landscheidt
3. Er hat fehlerhaft gehandelt.
Oder 4. Es gibt irgendwo eine abweichende Regelung für Streifenbesatzungen.
Post by Tim Landscheidt
In der Praxis ist das aber kein Problem, da ein Bürger, dem
solches Unrecht widerfahren ist, natürlich nicht in dem Use-
Net herumheult, sondern den Sachverhalt unverzüglich
schriftlich anzeigt
Das Verfassen einer schriftlichen Anzeige mit allen Details ist
aufwendig. Darum ist es ganz gut zu wissen, ob da nicht doch die Polizei
von selbst tätig wird, bevor man sich die Arbeit macht.
Post by Tim Landscheidt
und dann nicht nur die Strafbarkeit der
auslösenden „Freiheitsberaubung“ geprüft wird, sondern auch
unaufgefordert, ob der Polizist eine „Strafvereitelung im
Amt“ vergangen hat.
Haha. Als wenn ein Polizist unaufgefordert gegen einen Kollegen
ermitteln würde. Wenn ein Bürger die Polizei eines Fehlverhaltens
bezichtet, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass er daraufhin selbst
eine Strafanzeige durch die Polizei am Hals hat. Man Korpsgeist.
Martin Gerdes
2022-04-25 22:07:54 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan Schmitz
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell
nichts in der Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben
und nur schriftlich oder auf einer Wache erfolgen können?
Habe gerade § 158 StPO gelesen. Nach Absatz 1 Satz 2 wäre
jeder Streifenpolizist für die Erstattung einer Anzeige
zulässig.
Nach Satz 2 muss die protokolliert werden. Wie ist es da
möglich, dass die Streife absolut nichts aufschreibt, wenn
ein Bürger ihnen gegenüber um Aufnahme seiner Anzeige
bittet?
Das Verfassen einer schriftlichen Anzeige mit allen Details ist
aufwendig.
Warum fragst Du, wenn Du die Antwort auf Deine Frage schon selbst weißt?
Ulf Kutzner
2022-04-26 09:15:09 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Tim Landscheidt
In der Praxis ist das aber kein Problem, da ein Bürger, dem
solches Unrecht widerfahren ist, natürlich nicht in dem Use-
Net herumheult, sondern den Sachverhalt unverzüglich
schriftlich anzeigt
Das Verfassen einer schriftlichen Anzeige mit allen Details ist
aufwendig. Darum ist es ganz gut zu wissen, ob da nicht doch die Polizei
von selbst tätig wird, bevor man sich die Arbeit macht.
Dann schreibe man in aller Kürze unter Nennung der wichtigsten Details;
irgendwann wird man Antwort bekommen und um Präzisierung gebeten.

Wenn das komplette Aufschreiben zwei Stunden dauert, der Kontakt mit der
Polizeistreife jedoch kürzer war, wird davon auszugehen sein, daß diese ohnehin
nicht alle Details aufnehmen konnte.
Ulf Kutzner
2022-05-29 10:07:31 UTC
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Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan Schmitz
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell
nichts in der Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben
und nur schriftlich oder auf einer Wache erfolgen können?
Habe gerade § 158 StPO gelesen. Nach Absatz 1 Satz 2 wäre
jeder Streifenpolizist für die Erstattung einer Anzeige
zulässig.
Nach Satz 2 muss die protokolliert werden. Wie ist es da
möglich, dass die Streife absolut nichts aufschreibt, wenn
ein Bürger ihnen gegenüber um Aufnahme seiner Anzeige
bittet?
1. Er protokolliert sie später.
2. Er hat die „Bitte um Aufnahme einer Anzeige“ nicht als
„Anzeige einer Straftat“ aufgefasst.
3. Er hat fehlerhaft gehandelt.
In der Praxis ist das aber kein Problem, da ein Bürger, dem
solches Unrecht widerfahren ist, natürlich nicht in dem Use-
Net herumheult, sondern den Sachverhalt unverzüglich
schriftlich anzeigt und dann nicht nur die Strafbarkeit der
auslösenden „Freiheitsberaubung“ geprüft wird, sondern auch
unaufgefordert, ob der Polizist eine „Strafvereitelung im
Amt“ vergangen hat.
In der Praxis ist es sogar gar nicht so selten ein Problem, wenn
der Bürger zu diesem Behufe die Polzeidiensstelle aufgesucht hat.

https://web.de/magazine/unterhaltung/tv-film/boehmermann-aktion-zdf-magazin-royale-ermittlungen-polizisten-strafvereitelung-36974566
Thomas Hochstein
2022-04-26 22:25:34 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Polizeistreife eine "Anzeige
schreibt"?
Üblicherweise bedeutet es, dass sie

- von einer möglicherweise strafbaren Handlung ausgeht

und deshalb

- einen entsprechenden Vordruck [1] ausfüllt, der bspw. als
"Anzeigenaufnahme" betitelt ist,

der dann zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Organisationseinheit
zugeleitet wird: bei Delikten, die von der Schutzpolizei bearbeitet
werden, dem Bezirks-/Ermittlungsdienst des Polizeireviers und bei
Delikten, die von der Kriminalpolizei bearbeitet werden, der
entsprechenden Fachinspektion (oder dem Kriminaldauerdienst) - jeweils
modula der im jeweiligen Bundesland gebräuchlichen Bezeichnungen und
Abläufe.
Post by Stefan Schmitz
Und was geschieht mit dem Protokoll, das sie von einem
Einsatz erstellt?
Wenn die Polizei nicht strafverfolgend - also als Ermittlungspersonen der
Staatsanwaltschaft - tätig wird, sondern im Rahmen der Gefahrenabwehr oder
anderweitig, dann macht sie mit dem Protokoll, was sie für richtig hält;
üblicherweise wird sie es in ihre Vorgangsverwaltung speichern.
Post by Stefan Schmitz
Gegeben sei ein Bürger, der von einem anderen gewaltsam festgehalten
wird. Er ruft den Polizeinotruf und meldet dort eine Freiheitsberaubung.
Als schließlich eine Streife eintrifft, möchte er, dass die Polizisten
seine Anzeige aufnehmen.
Diese behaupten, sie hätten zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Nach ihrer Ansicht sei das nicht der Fall und deshalb "schreiben wir
keine Anzeige". Allerdings werde der Fall noch mit dem Vorgesetzten
besprochen, der letztlich entscheide, wie mit dem Vorfall weiter
verfahren werde. Falls doch noch eine Anzeige "geschrieben" werde,
bekomme der Bürger Post.
Wie geht es jetzt weiter?
Mutmaßlich wird die Polizei bewerten, ob sie den Anfangsverdacht einer
strafbaren Handlung sieht. Wenn ja, siehe oben; wenn nein, wird sie den
Fall vermutlich in Berichtsform der Staatsanwaltschaft vorlegen.
Post by Stefan Schmitz
Hat die Polizei das Recht, gegen den Willen
des Bürgers den Fall vor der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen?
Die Polizei ist zur Aufnahme von Strafanzeigen verpflichet (§ 158 Abs. 1
StPO); das bedeutet aber nicht, dass dies jederzeit und an jedem Ort
geschehen muss. Der Streifendienst kann bspw. darauf verweisen, dass der
Bürger sich zur Dienststelle begibt, um dort seine Strafanzeige aufnehmen
zu lassen.
Post by Stefan Schmitz
Oder
geht vielleicht sogar jedes Protokoll eines Einsatzes zur StA, damit die
über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden kann?
Nein. Was die Polizei präventiv treibt, geht die Staatsanwaltschaft nichts
an.
Post by Stefan Schmitz
Der zweite Fall schiene mir eine übermäßige Belastung der StA mit
strafrechtlich irrelevantem Kram, der erste würde Polizeiwillkür Tür und
Tor öffnen.
Wer meint, er müsse Strafanzeige erstatten, d.h. den
Strafverfolgungsbehörden einen möglicherweise strafrechtlich relevanten
Sachverhalt berichten, kann das tun. Er kann sich zu einer Dienststelle
der Polizei begeben, er kann der Polizei oder der Staatsanwaltschaft [2]
einen Brief schreiben. Er kann auch die Staatsanwaltschaft oder die
Rechtsantragsstelle eines Amtsgerichts aufsuchen, ggf. nach
Terminvereinbarung, und dort seine Strafanzeige protokollieren lassen. Er
kann inn den meisten Bundesländern eine Onlinemaske ausfüllen.
Post by Stefan Schmitz
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell nichts in der
Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben und nur schriftlich oder auf
einer Wache erfolgen können?
In der Regel wird es aus organisatorischen Gründen sinnvoll sein,
jemanden, der Strafanzeige erstatten möchte, auf diese Möglichkeit zu
verweisen, insbesondere wenn der Streifendienst keine strafbare Handlung
erkennen kann, ja.

-thh

[1] In Form einer entsprechenden Dokumentvorlage im
Vorgangsverwaltungssystem.

[2] Oder, wenn er möchte, dass die Bearbeitung besonders lange dauert,
auch dem Amtsgericht.
--
Liste juristischer Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
Stefan Schmitz
2022-04-26 22:49:30 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Gegeben sei ein Bürger, der von einem anderen gewaltsam festgehalten
wird. Er ruft den Polizeinotruf und meldet dort eine Freiheitsberaubung.
Als schließlich eine Streife eintrifft, möchte er, dass die Polizisten
seine Anzeige aufnehmen.
Diese behaupten, sie hätten zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Nach ihrer Ansicht sei das nicht der Fall und deshalb "schreiben wir
keine Anzeige". Allerdings werde der Fall noch mit dem Vorgesetzten
besprochen, der letztlich entscheide, wie mit dem Vorfall weiter
verfahren werde. Falls doch noch eine Anzeige "geschrieben" werde,
bekomme der Bürger Post.
Wie geht es jetzt weiter?
Mutmaßlich wird die Polizei bewerten, ob sie den Anfangsverdacht einer
strafbaren Handlung sieht. Wenn ja, siehe oben; wenn nein, wird sie den
Fall vermutlich in Berichtsform der Staatsanwaltschaft vorlegen.
Was bedeutet "in Berichtsform vorlegen"?
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Oder
geht vielleicht sogar jedes Protokoll eines Einsatzes zur StA, damit die
über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden kann?
Nein. Was die Polizei präventiv treibt, geht die Staatsanwaltschaft nichts
an.
Und nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Bericht an die
Staatsanwaltschaft geht oder nicht?
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Der zweite Fall schiene mir eine übermäßige Belastung der StA mit
strafrechtlich irrelevantem Kram, der erste würde Polizeiwillkür Tür und
Tor öffnen.
Wer meint, er müsse Strafanzeige erstatten, d.h. den
Strafverfolgungsbehörden einen möglicherweise strafrechtlich relevanten
Sachverhalt berichten, kann das tun. Er kann sich zu einer Dienststelle
der Polizei begeben, er kann der Polizei oder der Staatsanwaltschaft [2]
einen Brief schreiben. Er kann auch die Staatsanwaltschaft oder die
Rechtsantragsstelle eines Amtsgerichts aufsuchen, ggf. nach
Terminvereinbarung, und dort seine Strafanzeige protokollieren lassen. Er
kann inn den meisten Bundesländern eine Onlinemaske ausfüllen.
Post by Stefan Schmitz
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell nichts in der
Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben und nur schriftlich oder auf
einer Wache erfolgen können?
In der Regel wird es aus organisatorischen Gründen sinnvoll sein,
jemanden, der Strafanzeige erstatten möchte, auf diese Möglichkeit zu
verweisen, insbesondere wenn der Streifendienst keine strafbare Handlung
erkennen kann, ja.
-thh
[1] In Form einer entsprechenden Dokumentvorlage im
Vorgangsverwaltungssystem.
[2] Oder, wenn er möchte, dass die Bearbeitung besonders lange dauert,
auch dem Amtsgericht.
Thomas Hochstein
2022-04-27 06:40:19 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Mutmaßlich wird die Polizei bewerten, ob sie den Anfangsverdacht einer
strafbaren Handlung sieht. Wenn ja, siehe oben; wenn nein, wird sie den
Fall vermutlich in Berichtsform der Staatsanwaltschaft vorlegen.
Was bedeutet "in Berichtsform vorlegen"?
Die Übermittlung ohne förmliche Anzeigenaufnahme bzw. Strafanzeige.

Üblicherweise erfasst der aufnehmende Beamte oder die aufnehmende
Dienststelle den Sachverhalt in Form einer Anzeigenaufnahme, mit
entsprechenden Anlagen (Vermerke, Vernehmungen, Lichtbilder), und leitet
das anm die Ermittlungsdienststelle weiter. Die ermittelt und fasst das
Ergebnis dann in einer Strafanzeige zusammen und übersendet das alles der
Staatsanwaltschaft. Stattdessen kann die Übermittlung auch formlos mit
einem Anschreiben oder einem Berichtsvordruck erfolgen.

Für die Staatsanwaltschaft ist es weitgehend gleichgültig, ob die Anzeige
förmlich auf einem entsprechenden Vordruck vorgelegt wird; an die
Erfassung als Strafanzeige bei der Polizei sind allerdings regelmäßig
weitere Automatismen gekoppelt, namentlich die Erfassung als Fall in der
polizeilichen Kriminalstatistik und die Erfassung des Beschuldigten und
der Tat in den polizeilichen Dateien (namentlich INPOL bzw. jetzt
INPOL-neu und der jeweiligen Landeskomponente).
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Nein. Was die Polizei präventiv treibt, geht die Staatsanwaltschaft nichts
an.
Und nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Bericht an die
Staatsanwaltschaft geht oder nicht?
Üblicherweise dann, wenn seitens der Polizei eine Straftat für denkbar
gehalten wird bzw. der Anzeigeerstatter eine Straftat behauptet und die
Staatsanwaltschaft das Geschehen bewerten soll.
Stefan Schmitz
2022-05-13 15:53:28 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Mutmaßlich wird die Polizei bewerten, ob sie den Anfangsverdacht einer
strafbaren Handlung sieht. Wenn ja, siehe oben; wenn nein, wird sie den
Fall vermutlich in Berichtsform der Staatsanwaltschaft vorlegen.
Was bedeutet "in Berichtsform vorlegen"?
Die Übermittlung ohne förmliche Anzeigenaufnahme bzw. Strafanzeige.
Üblicherweise erfasst der aufnehmende Beamte oder die aufnehmende
Dienststelle den Sachverhalt in Form einer Anzeigenaufnahme, mit
entsprechenden Anlagen (Vermerke, Vernehmungen, Lichtbilder), und leitet
das anm die Ermittlungsdienststelle weiter. Die ermittelt und fasst das
Ergebnis dann in einer Strafanzeige zusammen und übersendet das alles der
Staatsanwaltschaft.
Zu welchem Zeitpunkt wird das übersandt?
Post by Thomas Hochstein
Stattdessen kann die Übermittlung auch formlos mit
einem Anschreiben oder einem Berichtsvordruck erfolgen.
Im thematisierten Fall erhält der Bürger nach drei Wochen einen Brief
von der Kriminalpolizei, in dem er um Übersendung einer schriftlichen
Zeugenaussage nebst Strafantrag gebeten wird.

Im Strafantrag steht "wegen des am x.4.2022 angegebenen Sachverhalts".
Dieses Datum ist der Folgetag des Einsatzes.

Kann man jetzt davon ausgehen, dass innerhalb der Polizei jemand zur
Ansicht gekommen ist, es könne entgegen der Ansicht der Streife doch
eine Straftat vorliegen? Oder hat da ein Staatsanwalt entschieden, dass
ermittelt werden muss?
Post by Thomas Hochstein
Für die Staatsanwaltschaft ist es weitgehend gleichgültig, ob die Anzeige
förmlich auf einem entsprechenden Vordruck vorgelegt wird; an die
Erfassung als Strafanzeige bei der Polizei sind allerdings regelmäßig
weitere Automatismen gekoppelt, namentlich die Erfassung als Fall in der
polizeilichen Kriminalstatistik und die Erfassung des Beschuldigten und
der Tat in den polizeilichen Dateien (namentlich INPOL bzw. jetzt
INPOL-neu und der jeweiligen Landeskomponente).
Treten diese Folgen auch dann ein, wenn ohne eine förmliche Anzeige ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet wird?
Thomas Hochstein
2022-05-14 10:24:46 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Üblicherweise erfasst der aufnehmende Beamte oder die aufnehmende
Dienststelle den Sachverhalt in Form einer Anzeigenaufnahme, mit
entsprechenden Anlagen (Vermerke, Vernehmungen, Lichtbilder), und leitet
das anm die Ermittlungsdienststelle weiter. Die ermittelt und fasst das
Ergebnis dann in einer Strafanzeige zusammen und übersendet das alles der
Staatsanwaltschaft.
Zu welchem Zeitpunkt wird das übersandt?
Üblicherweise: Wenn die Ermittlungen nach Auffassung der Polizei
abgeschlossen sind. Früher dann - aber ohne den Vordruck "Strafanzeige" -,
wenn eine richterliche Anordnung erforderlich ist, eine Entscheidung der
Staatsanwaltschaft erfolgen soll oder es sich um ein Verfahren von
besonderer Bedeutung handelt, damit die Staatsanwaltschaft ihre
Sachleitungsbefugnis ausüben kann.
Post by Stefan Schmitz
Im thematisierten Fall erhält der Bürger nach drei Wochen einen Brief
von der Kriminalpolizei, in dem er um Übersendung einer schriftlichen
Zeugenaussage nebst Strafantrag gebeten wird.
Im Strafantrag steht "wegen des am x.4.2022 angegebenen Sachverhalts".
Dieses Datum ist der Folgetag des Einsatzes.
Kann man jetzt davon ausgehen, dass innerhalb der Polizei jemand zur
Ansicht gekommen ist, es könne entgegen der Ansicht der Streife doch
eine Straftat vorliegen?
Lesen aus Glaskugeln ist nicht meine Kernkompetenz, aber das sieht doch
sehr danach aus, dass der Streifendienst eine Anzeigenaufnahme an die
zuständige Dienststelle weitergeleitet hat - entweder direkt an die Kripo,
oder der Vorgang ist am Ende dort gelandet.
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
an die
Erfassung als Strafanzeige bei der Polizei sind allerdings regelmäßig
weitere Automatismen gekoppelt, namentlich die Erfassung als Fall in der
polizeilichen Kriminalstatistik und die Erfassung des Beschuldigten und
der Tat in den polizeilichen Dateien (namentlich INPOL bzw. jetzt
INPOL-neu und der jeweiligen Landeskomponente).
Treten diese Folgen auch dann ein, wenn ohne eine förmliche Anzeige ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet wird?
Ja.

-thh
Ulf Kutzner
2022-04-30 17:09:46 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Polizeistreife eine "Anzeige
schreibt"?
Üblicherweise bedeutet es, dass sie
- von einer möglicherweise strafbaren Handlung ausgeht
und deshalb
- einen entsprechenden Vordruck [1] ausfüllt, der bspw. als
"Anzeigenaufnahme" betitelt ist,
Machen das auch Fußstreifen, rufen die dann einen Wagen mit
Schreibtisch herbei, oder notieren sie das freihändig in ihrem
Dienstblock?
Post by Thomas Hochstein
der dann zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Organisationseinheit
zugeleitet wird: bei Delikten, die von der Schutzpolizei bearbeitet
werden, dem Bezirks-/Ermittlungsdienst des Polizeireviers und bei
Delikten, die von der Kriminalpolizei bearbeitet werden, der
entsprechenden Fachinspektion (oder dem Kriminaldauerdienst) - jeweils
modula der im jeweiligen Bundesland gebräuchlichen Bezeichnungen und
Abläufe.
Post by Stefan Schmitz
Und was geschieht mit dem Protokoll, das sie von einem
Einsatz erstellt?
Wenn die Polizei nicht strafverfolgend - also als Ermittlungspersonen der
Staatsanwaltschaft - tätig wird, sondern im Rahmen der Gefahrenabwehr oder
anderweitig, dann macht sie mit dem Protokoll, was sie für richtig hält;
üblicherweise wird sie es in ihre Vorgangsverwaltung speichern.
Post by Stefan Schmitz
Gegeben sei ein Bürger, der von einem anderen gewaltsam festgehalten
wird. Er ruft den Polizeinotruf und meldet dort eine Freiheitsberaubung.
Als schließlich eine Streife eintrifft, möchte er, dass die Polizisten
seine Anzeige aufnehmen.
Diese behaupten, sie hätten zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Nach ihrer Ansicht sei das nicht der Fall und deshalb "schreiben wir
keine Anzeige". Allerdings werde der Fall noch mit dem Vorgesetzten
besprochen, der letztlich entscheide, wie mit dem Vorfall weiter
verfahren werde. Falls doch noch eine Anzeige "geschrieben" werde,
bekomme der Bürger Post.
Wie geht es jetzt weiter?
Mutmaßlich wird die Polizei bewerten, ob sie den Anfangsverdacht einer
strafbaren Handlung sieht. Wenn ja, siehe oben; wenn nein, wird sie den
Fall vermutlich in Berichtsform der Staatsanwaltschaft vorlegen.
Post by Stefan Schmitz
Hat die Polizei das Recht, gegen den Willen
des Bürgers den Fall vor der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen?
Die Polizei ist zur Aufnahme von Strafanzeigen verpflichet (§ 158 Abs. 1
StPO); das bedeutet aber nicht, dass dies jederzeit und an jedem Ort
geschehen muss. Der Streifendienst kann bspw. darauf verweisen, dass der
Bürger sich zur Dienststelle begibt, um dort seine Strafanzeige aufnehmen
zu lassen.
Kann für die Wahrung der Rechtsordnung zu spät sein; siehe unten.
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Oder
geht vielleicht sogar jedes Protokoll eines Einsatzes zur StA, damit die
über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden kann?
Nein. Was die Polizei präventiv treibt, geht die Staatsanwaltschaft nichts
an.
Wobei bei solchen Einsätzen ja gelegentlich Gesetzesverstöße notiert werden.
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Der zweite Fall schiene mir eine übermäßige Belastung der StA mit
strafrechtlich irrelevantem Kram, der erste würde Polizeiwillkür Tür und
Tor öffnen.
Wer meint, er müsse Strafanzeige erstatten, d.h. den
Strafverfolgungsbehörden einen möglicherweise strafrechtlich relevanten
Sachverhalt berichten, kann
oder muß, siehe unten,
Post by Thomas Hochstein
das tun. Er kann sich zu einer Dienststelle
der Polizei begeben, er kann der Polizei oder der Staatsanwaltschaft [2]
einen Brief schreiben. Er kann auch die Staatsanwaltschaft oder die
Rechtsantragsstelle eines Amtsgerichts aufsuchen, ggf. nach
Terminvereinbarung, und dort seine Strafanzeige protokollieren lassen. Er
kann inn den meisten Bundesländern eine Onlinemaske ausfüllen.
Post by Stefan Schmitz
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell nichts in der
Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben und nur schriftlich oder auf
einer Wache erfolgen können?
In der Regel wird es aus organisatorischen Gründen sinnvoll sein,
jemanden, der Strafanzeige erstatten möchte, auf diese Möglichkeit zu
verweisen, insbesondere wenn der Streifendienst keine strafbare Handlung
erkennen kann, ja.
Interessant wird es bei der Anzeige solcher dräuender Katalogtaten, deren
Nichtanzeige strafbar ist.

Wer also ohne Geld und ohne aufgeladenes Handy unterwegs ist und der
Polizeistreife berichten will, täte sich bei Verweisung auf Öffnungszeit der
nächsten Polizeistation ggf. am nächsten Werktag ggf. schwer.

Noch haariger wird es, wenn man im Spezialkatalog landet, der unverzügliche
und nicht nur rechtzeitige Anzeige fordert. Gut, das wird sehr selten der Fall
sein und wenn, wird die Polizei wohl ein Fahrzeug stellen, das auf die als nächstpassend
angenommene Dienstelle verbringt.
Thomas Hochstein
2022-04-30 17:28:01 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
- einen entsprechenden Vordruck [1] ausfüllt, der bspw. als
"Anzeigenaufnahme" betitelt ist,
Machen das auch Fußstreifen, rufen die dann einen Wagen mit
Schreibtisch herbei, oder notieren sie das freihändig in ihrem
Dienstblock?
Der Schreibtisch wird üblicherweise bei Drone eingeflogen; das ist
jedenfalls seit ~ 2015 der Standard.
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Die Polizei ist zur Aufnahme von Strafanzeigen verpflichet (§ 158 Abs. 1
StPO); das bedeutet aber nicht, dass dies jederzeit und an jedem Ort
geschehen muss. Der Streifendienst kann bspw. darauf verweisen, dass der
Bürger sich zur Dienststelle begibt, um dort seine Strafanzeige aufnehmen
zu lassen.
Kann für die Wahrung der Rechtsordnung zu spät sein; siehe unten.
Aber es genügt doch dann für die Wahrung der Rechtssicherheit?
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Nein. Was die Polizei präventiv treibt, geht die Staatsanwaltschaft nichts
an.
Wobei bei solchen Einsätzen ja gelegentlich Gesetzesverstöße notiert werden.
Auf dem Dienstblock (niemals aber auf dem Freizeitblock).
Ulf Kutzner
2022-05-01 16:01:30 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
- einen entsprechenden Vordruck [1] ausfüllt, der bspw. als
"Anzeigenaufnahme" betitelt ist,
Machen das auch Fußstreifen, rufen die dann einen Wagen mit
Schreibtisch herbei, oder notieren sie das freihändig in ihrem
Dienstblock?
Der Schreibtisch wird üblicherweise bei Drone
So? Im Länd schreibt man recht eigen.
Post by Thomas Hochstein
eingeflogen; das ist
jedenfalls seit ~ 2015 der Standard.
Hier hingegen kommt gar nicht selten das Modell Kleinbus
zum Einsatz, bei Unfallaufnahme wie auch bestimmten
Verkehrskontrollen. Da werden Beteiligte bzw. Betroffene hineingebeten.
Ulf Kutzner
2022-05-26 14:04:57 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
- einen entsprechenden Vordruck [1] ausfüllt, der bspw. als
"Anzeigenaufnahme" betitelt ist,
Machen das auch Fußstreifen, rufen die dann einen Wagen mit
Schreibtisch herbei, oder notieren sie das freihändig in ihrem
Dienstblock?
Der Schreibtisch wird üblicherweise bei Drone eingeflogen; das ist
jedenfalls seit ~ 2015 der Standard.
Wann wurde zum letzten Mal Deine geistige Dienstfähigkeit überprüft?
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Die Polizei ist zur Aufnahme von Strafanzeigen verpflichet (§ 158 Abs. 1
StPO); das bedeutet aber nicht, dass dies jederzeit und an jedem Ort
geschehen muss. Der Streifendienst kann bspw. darauf verweisen, dass der
Bürger sich zur Dienststelle begibt, um dort seine Strafanzeige aufnehmen
zu lassen.
Kann für die Wahrung der Rechtsordnung zu spät sein; siehe unten.
Aber es genügt doch dann für die Wahrung der Rechtssicherheit?
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Nein. Was die Polizei präventiv treibt, geht die Staatsanwaltschaft nichts
an.
Wobei bei solchen Einsätzen ja gelegentlich Gesetzesverstöße notiert werden.
Auf dem Dienstblock (niemals aber auf dem Freizeitblock).
Siehste. Gerade gestern wieder erlebt, Notizheft, etwa A6, über die lange Seite
umzublättern, Eintragungen im Stehen ohne Unterlage.

Deine berühmten A4-Vordrucke sind im Stehen ohne Unterlage nur sehr schwer
auszufüllen, und Klemmbretter im A4-Überformat sind für Fußstreifen u.dgl. zum
Einstecken doch arg sperrig.

Aber was weißt Du schon von den Niederungen der Polizeiarbeit?
Thomas Hochstein
2022-05-26 14:21:36 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Der Schreibtisch wird üblicherweise bei Drone eingeflogen; das ist
jedenfalls seit ~ 2015 der Standard.
Wann wurde zum letzten Mal Deine geistige Dienstfähigkeit überprüft?
Ich stelle mich auf meine Gesprächspartner ein; es ist wichtig, jeden dort
abzuholen, wo er steht.
Post by Ulf Kutzner
Siehste. Gerade gestern wieder erlebt, Notizheft, etwa A6, über die lange Seite
umzublättern, Eintragungen im Stehen ohne Unterlage.
Das klingt sehr modern.
Post by Ulf Kutzner
Aber was weißt Du schon von den Niederungen der Polizeiarbeit?
Nichts. Ich habe glücklicherweise fast nie mit der Polizei zu tun und
verlasse mich daher auf Deine Schilderung.
Ulf Kutzner
2022-05-26 14:47:57 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Der Schreibtisch wird üblicherweise bei Drone eingeflogen; das ist
jedenfalls seit ~ 2015 der Standard.
Wann wurde zum letzten Mal Deine geistige Dienstfähigkeit überprüft?
Ich stelle mich auf meine Gesprächspartner ein; es ist wichtig, jeden dort
abzuholen, wo er steht.
Netter Versuch.
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Siehste. Gerade gestern wieder erlebt, Notizheft, etwa A6, über die lange Seite
umzublättern, Eintragungen im Stehen ohne Unterlage.
Das klingt sehr modern.
Post by Ulf Kutzner
Aber was weißt Du schon von den Niederungen der Polizeiarbeit?
Nichts. Ich habe glücklicherweise fast nie mit der Polizei zu tun
In dem Job, den Du für Dich reklamierst, durchaus außergewöhnlich.
Post by Thomas Hochstein
und
verlasse mich daher auf Deine Schilderung.
Nun, ich passierte fußläufig eine Straßenbahnhaltestelle vor dem Hauptbahnhof.
Ich persönlich wurde von keiner Seite behelligt.
Thomas Klix
2022-05-26 14:57:49 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
- einen entsprechenden Vordruck [1] ausfüllt, der bspw. als
"Anzeigenaufnahme" betitelt ist,
Machen das auch Fußstreifen, rufen die dann einen Wagen mit
Schreibtisch herbei, oder notieren sie das freihändig in ihrem
Dienstblock?
Der Schreibtisch wird üblicherweise bei Drone eingeflogen; das ist
jedenfalls seit ~ 2015 der Standard.
Wann wurde zum letzten Mal Deine geistige Dienstfähigkeit überprüft?
[ ] Du erkennst Sarkasmus, wenn er dir ins Gesicht springt.

Thomas
Ulf Kutzner
2022-05-26 15:26:05 UTC
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Post by Thomas Klix
[ ] Du erkennst Sarkasmus, wenn er dir ins Gesicht springt.
Daß Dein Namensvetter gern Lötzinn statt Information einwirft, ist jedenfalls mir bekannt.
Marc Haber
2022-05-26 17:05:24 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Klix
[ ] Du erkennst Sarkasmus, wenn er dir ins Gesicht springt.
Daß Dein Namensvetter gern Lötzinn statt Information einwirft, ist jedenfalls mir bekannt.
-thh hat im Gegensatz zu Dir einen feinsinnigen und sehr
unterhaltsamen Humor. Und - auch im Gegensatz zu Dir - kann er auch
durchaus einstecken.

Grüße
Marc
--
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Rupert Haselbeck
2022-05-27 06:45:53 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Klix
[ ] Du erkennst Sarkasmus, wenn er dir ins Gesicht springt.
Daß Dein Namensvetter gern Lötzinn statt Information einwirft, ist jedenfalls mir bekannt.
-thh hat im Gegensatz zu Dir einen feinsinnigen und sehr
unterhaltsamen Humor. Und - auch im Gegensatz zu Dir - kann er auch
durchaus einstecken.
Und nicht zu vergessen ist ferner, dass Thomas H. über ein gerüttelt Maß
fundierter Rechtskenntnisse verfügt und es nicht nötig hat, bei
Nachfragen oder gar Widerspruch sogleich mit Beleidigungen statt mit
Sachargumenten aufzuwarten.
Es ist schon nachvollziehbar, warum ein gewisser Ulf K. nicht mehr
Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist.

MfG
Rupert
Ulf Kutzner
2022-05-27 08:43:01 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
kann er auch
durchaus einstecken.
Du mußt auf dem Gebiet noch extrem viel lernen. Draufkloppen kannst Du ja.
Thomas Homilius
2022-05-26 18:16:46 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Wann wurde zum letzten Mal Deine geistige Dienstfähigkeit überprüft?
Der bearbeitet als Staatsanwalt keine Strafanzeigen mehr und wird auch
vor Gericht nicht mehr als solcher auftreten. Der hat genug andere
Sachen zu tun, was verstaendlich ist. Mit freundlicher Genehmigung vom
AMT ist der jetzt so eine Art Sonderbeauftragter.

"Das wirkt sich nicht aus."
--
Thomas Homilius
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