Stefan Schmitz
2022-04-23 21:39:17 UTC
Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Polizeistreife eine "Anzeige
schreibt"? Und was geschieht mit dem Protokoll, das sie von einem
Einsatz erstellt?
Gegeben sei ein Bürger, der von einem anderen gewaltsam festgehalten
wird. Er ruft den Polizeinotruf und meldet dort eine Freiheitsberaubung.
Als schließlich eine Streife eintrifft, möchte er, dass die Polizisten
seine Anzeige aufnehmen.
Diese behaupten, sie hätten zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Nach ihrer Ansicht sei das nicht der Fall und deshalb "schreiben wir
keine Anzeige". Allerdings werde der Fall noch mit dem Vorgesetzten
besprochen, der letztlich entscheide, wie mit dem Vorfall weiter
verfahren werde. Falls doch noch eine Anzeige "geschrieben" werde,
bekomme der Bürger Post.
Wie geht es jetzt weiter? Hat die Polizei das Recht, gegen den Willen
des Bürgers den Fall vor der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen? Oder
geht vielleicht sogar jedes Protokoll eines Einsatzes zur StA, damit die
über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden kann?
Der zweite Fall schiene mir eine übermäßige Belastung der StA mit
strafrechtlich irrelevantem Kram, der erste würde Polizeiwillkür Tür und
Tor öffnen.
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell nichts in der
Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben und nur schriftlich oder auf
einer Wache erfolgen können?
schreibt"? Und was geschieht mit dem Protokoll, das sie von einem
Einsatz erstellt?
Gegeben sei ein Bürger, der von einem anderen gewaltsam festgehalten
wird. Er ruft den Polizeinotruf und meldet dort eine Freiheitsberaubung.
Als schließlich eine Streife eintrifft, möchte er, dass die Polizisten
seine Anzeige aufnehmen.
Diese behaupten, sie hätten zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Nach ihrer Ansicht sei das nicht der Fall und deshalb "schreiben wir
keine Anzeige". Allerdings werde der Fall noch mit dem Vorgesetzten
besprochen, der letztlich entscheide, wie mit dem Vorfall weiter
verfahren werde. Falls doch noch eine Anzeige "geschrieben" werde,
bekomme der Bürger Post.
Wie geht es jetzt weiter? Hat die Polizei das Recht, gegen den Willen
des Bürgers den Fall vor der Staatsanwaltschaft zu verheimlichen? Oder
geht vielleicht sogar jedes Protokoll eines Einsatzes zur StA, damit die
über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden kann?
Der zweite Fall schiene mir eine übermäßige Belastung der StA mit
strafrechtlich irrelevantem Kram, der erste würde Polizeiwillkür Tür und
Tor öffnen.
Oder ist es so, dass Strafanzeigen eines Bürgers generell nichts in der
Hand von Streifenpolizisten zu suchen haben und nur schriftlich oder auf
einer Wache erfolgen können?