Discussion:
Airbnb:Stornierung durch Vermieter einer bezahlten Unterkunft
(zu alt für eine Antwort)
Dietz Proepper
2023-01-19 13:33:30 UTC
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[Günstige Airbnb-Buchung wurde mit Verweis auf (vermutlich) §119 BGB,
Anfechtung wg. Irrtum, vom Vermieter storniert]
Was kann ich tun bei Bezugnahme auf Irrtum und wie sind die
Voraussetzungen bei Klage?
Geld, das du vorausbezahlt hast, wirst du zurückbekommen oder
erfolgreich einklagen können, wenn der Vermieter es nicht
zurücküberweist. Mehr aber eher nicht.
Wenn man wirklich schlecht gelaunt ist könnte man beim zuständigen
Ordnungsamt (iirc) nachfragen, ob die Vermietung angemessen gemeldet
ist.
Das Finanzamt könnte ebenfalls Interesse haben. Aber davon kriegt
der OP auch kein Geld.
Naja, dass er Anspruch auf Rückzahlung hat wird niemand bestreiten
denke ich.

Interessant wären imo andere Weiterungen - wenn das Appartment vor ein
paar Wochen gebucht wurde und der Widerruf erst jetzt erfolgte dann
könnte ich mir vorstellen, dass auch weitere Kosten geltend gemacht
werden könnten. Z.B. alternative Unterkunft oder Reisekosten falls
dieselbe wegen der Absage ausfallen muss. Fragen Sie Ihren Anwalt.
Außerhalb der Rechtsordnung und anstelle einer aussichtslosen Klage
könnte er natürlich versuchen, dem Vermieter zu drohen, ihn beim
Finanzamt anzuschwärzen, wenn der seine Anfechtung nicht zurücknimmt.
Oh, Erpressung ist so ein hartes Wort ;-). Und eine Meldung bei FA oder
Ordnungsamt ist (erstmal) grundsätzlich nichts rechtswidriges, damit
fällt imho §253 StGB weg.
Aber dann sollten wir hier nicht in .misc diskutieren, sondern in
.strafrecht, welche Folgen denn so eine Erpressung haben könnte.
Done.
Diedrich Ehlerding
2023-01-19 13:56:49 UTC
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Außerhalb der Rechtsordnung und anstelle einer aussichtslosen Klage
könnte er natürlich versuchen, dem Vermieter zu drohen, ihn beim
Finanzamt anzuschwärzen, wenn der seine Anfechtung nicht zurücknimmt.
Oh, Erpressung ist so ein hartes Wort 😉. Und eine Meldung bei FA oder
Ordnungsamt ist (erstmal) grundsätzlich nichts rechtswidriges, damit
fällt imho §253 StGB weg.
Das sehe ich anders.

Natürlich ist eine Strafanzeige oder ein Verpfeifen beim Finanzamt per
se nicht rechtswidrig, wohl aber, damit zu drohen, um eine unberechtigte
Forderung durchzusetzen. Ja, eine Drohung mit einer Strafanzeige, um
Forderungen durchzusetzen, kann gerechtfertigt sein, aber IMHO nur,
wenn es darum geht, dass die Forderung auf einer gegen den Anzeigenden
gerichteten Straftat beruht und berechtigt ist. Also etwa "du kannst
jetzt noch das Geld zurückgeben, das du mir geklaut hast; tust du das
nicht, zeige ich dich an". Hier geht es aber nicht darum, eine
berechtigte Forderung durchzusetzen, siondern darum, sich (wie es STGB
253 nennt) "u Unrecht zu bereichern", indem der Vermieter auf seine
anfechtung verzichtet. Das ist also keine berechtigte Forderung.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Dietz Proepper
2023-01-19 14:15:21 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Außerhalb der Rechtsordnung und anstelle einer aussichtslosen
Klage könnte er natürlich versuchen, dem Vermieter zu drohen, ihn
beim Finanzamt anzuschwärzen, wenn der seine Anfechtung nicht
zurücknimmt.
Oh, Erpressung ist so ein hartes Wort 😉. Und eine Meldung bei FA
oder Ordnungsamt ist (erstmal) grundsätzlich nichts rechtswidriges,
damit fällt imho §253 StGB weg.
Das sehe ich anders.
Natürlich ist eine Strafanzeige oder ein Verpfeifen beim Finanzamt per
se nicht rechtswidrig, wohl aber, damit zu drohen, um eine
unberechtigte Forderung durchzusetzen.
Da hast Du Recht. Wobei ein "Schade, dann muss ich was anderes suchen.
Achja, zur Info, Kontrollmitteilung an FA und OA gehen in ein paar
Tagen raus." vermutlich für eine Drohung nicht ausreichen.
Post by Diedrich Ehlerding
Ja, eine Drohung mit einer
Strafanzeige, um Forderungen durchzusetzen, kann gerechtfertigt
sein, aber IMHO nur, wenn es darum geht, dass die Forderung auf einer
gegen den Anzeigenden gerichteten Straftat beruht und berechtigt ist.
Und ich hatte oben nicht genau genug gelesen.
Post by Diedrich Ehlerding
Also etwa "du kannst jetzt noch das Geld zurückgeben, das du mir
geklaut hast; tust du das nicht, zeige ich dich an". Hier geht es
aber nicht darum, eine berechtigte Forderung durchzusetzen, siondern
darum, sich (wie es STGB 253 nennt) "u Unrecht zu bereichern", indem
der Vermieter auf seine anfechtung verzichtet. Das ist also keine
berechtigte Forderung.
Ack.
Diedrich Ehlerding
2023-01-19 14:19:37 UTC
Permalink
Außerhalb der Rechtsordnung und anstelle einer aussichtslosen Klage
könnte er natürlich versuchen, dem Vermieter zu drohen, ihn beim
Finanzamt anzuschwärzen, wenn der seine Anfechtung nicht zurücknimmt.
Oh, Erpressung ist so ein hartes Wort 😉. Und eine Meldung bei FA oder
Ordnungsamt ist (erstmal) grundsätzlich nichts rechtswidriges, damit
fällt imho §253 StGB weg.
Das sehe ich anders.

Natürlich ist eine Strafanzeige oder ein Verpfeifen beim Finanzamt per
se nicht rechtswidrig, wohl aber, damit zu drohen, um eine unberechtigte
Forderung durchzusetzen. Ja, eine Drohung mit einer Strafanzeige, um
Forderungen durchzusetzen, kann gerechtfertigt sein, aber IMHO nur,
wenn es darum geht, dass die Forderung auf einer gegen den Anzeigenden
gerichteten Straftat beruht und berechtigt ist. Also etwa "du kannst
jetzt noch das Geld zurückgeben, das du mir geklaut hast; tust du das
nicht, zeige ich dich an". Hier geht es aber nicht darum, eine
berechtigte Forderung durchzusetzen, sondern darum, sich (wie es STGB
253 nennt) "zu Unrecht zu bereichern", indem der Vermieter auf seine
Anfechtung verzichtet. Das ist also keine berechtigte Forderung.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Thomas Hochstein
2023-01-19 17:01:42 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Natürlich ist eine Strafanzeige oder ein Verpfeifen beim Finanzamt per
se nicht rechtswidrig, wohl aber, damit zu drohen, um eine unberechtigte
Forderung durchzusetzen. Ja, eine Drohung mit einer Strafanzeige, um
Forderungen durchzusetzen, kann gerechtfertigt sein, aber IMHO nur,
wenn es darum geht, dass die Forderung auf einer gegen den Anzeigenden
gerichteten Straftat beruht und berechtigt ist.
Exakt. Das hat aber schon den einen oder anderen überrascht, der mit einer
Strafanzeige o.ä. drohte, um einen Rabatt zu erhalten, auf den er keinen
Anspruch hatte.

-thh
Dietz Proepper
2023-01-19 17:24:29 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Diedrich Ehlerding
Natürlich ist eine Strafanzeige oder ein Verpfeifen beim Finanzamt
per se nicht rechtswidrig, wohl aber, damit zu drohen, um eine
unberechtigte Forderung durchzusetzen. Ja, eine Drohung mit einer
Strafanzeige, um Forderungen durchzusetzen, kann gerechtfertigt
sein, aber IMHO nur, wenn es darum geht, dass die Forderung auf
einer gegen den Anzeigenden gerichteten Straftat beruht und
berechtigt ist.
Exakt. Das hat aber schon den einen oder anderen überrascht, der mit
einer Strafanzeige o.ä. drohte, um einen Rabatt zu erhalten, auf den
er keinen Anspruch hatte.
Grundsätzlich klar.

Korrigier' mich bitte, aber auch da spielt der Ton die Musik, oder?
Z.B. ein "also eigentlich müsste ich das ja melden" langt vmtl. noch
nicht für eine Drohung, oder?
Karl Müller
2023-01-19 17:28:56 UTC
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Post by Dietz Proepper
Post by Thomas Hochstein
Post by Diedrich Ehlerding
Natürlich ist eine Strafanzeige oder ein Verpfeifen beim Finanzamt
per se nicht rechtswidrig, wohl aber, damit zu drohen, um eine
unberechtigte Forderung durchzusetzen. Ja, eine Drohung mit einer
Strafanzeige, um Forderungen durchzusetzen, kann gerechtfertigt
sein, aber IMHO nur, wenn es darum geht, dass die Forderung auf einer
gegen den Anzeigenden gerichteten Straftat beruht und berechtigt ist.
Exakt. Das hat aber schon den einen oder anderen überrascht, der mit
einer Strafanzeige o.ä. drohte, um einen Rabatt zu erhalten, auf den er
keinen Anspruch hatte.
Grundsätzlich klar.
Korrigier' mich bitte, aber auch da spielt der Ton die Musik, oder? Z.B.
ein "also eigentlich müsste ich das ja melden" langt vmtl. noch nicht
für eine Drohung, oder?
Du erwartest doch nicht ernsthaft das Dir jemand Tipps zur Formulierung
gibt?

Sprich mal mit dem Anwalt Deines Vertrauens darüber - und selbst der wird
Dir direkt keine Antwort geben; vielleicht erzählt er Dir eine Geschichte
aus seinem Anwaltsleben wo diese Problematik mal vor kam...

mfg

Karl
Dietz Proepper
2023-01-20 08:05:39 UTC
Permalink
Post by Karl Müller
Post by Dietz Proepper
Korrigier' mich bitte, aber auch da spielt der Ton die Musik, oder?
Z.B. ein "also eigentlich müsste ich das ja melden" langt vmtl.
noch nicht für eine Drohung, oder?
Du erwartest doch nicht ernsthaft das Dir jemand Tipps zur
Formulierung gibt?
Danke, formulieren kann ich selber.
Thomas Hochstein
2023-01-19 18:43:41 UTC
Permalink
Post by Dietz Proepper
Korrigier' mich bitte, aber auch da spielt der Ton die Musik, oder?
Z.B. ein "also eigentlich müsste ich das ja melden" langt vmtl. noch
nicht für eine Drohung, oder?
Es kommt nicht darauf an, was gesagt wird, sondern was gemeint ist - und,
natürlich, ob man das beweisen kann, was anders gefasst bedeutet, was
Staatsanwaltschaft und Gericht glauben.
Dietz Proepper
2023-01-20 08:07:25 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Dietz Proepper
Korrigier' mich bitte, aber auch da spielt der Ton die Musik, oder?
Z.B. ein "also eigentlich müsste ich das ja melden" langt vmtl. noch
nicht für eine Drohung, oder?
Es kommt nicht darauf an, was gesagt wird, sondern was gemeint ist -
und, natürlich, ob man das beweisen kann, was anders gefasst
bedeutet, was Staatsanwaltschaft und Gericht glauben.
Klar ;-). Und auch wenn manche anderes behaupten - ganz dumm sind
Richter und Staatsanwälte in der Regel auch nicht.

Stefan Schmitz
2023-01-19 17:43:30 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Diedrich Ehlerding
Natürlich ist eine Strafanzeige oder ein Verpfeifen beim Finanzamt per
se nicht rechtswidrig, wohl aber, damit zu drohen, um eine unberechtigte
Forderung durchzusetzen. Ja, eine Drohung mit einer Strafanzeige, um
Forderungen durchzusetzen, kann gerechtfertigt sein, aber IMHO nur,
wenn es darum geht, dass die Forderung auf einer gegen den Anzeigenden
gerichteten Straftat beruht und berechtigt ist.
Exakt. Das hat aber schon den einen oder anderen überrascht, der mit einer
Strafanzeige o.ä. drohte, um einen Rabatt zu erhalten, auf den er keinen
Anspruch hatte.
Mit Überraschung meinst du ein Ermittlungsverfahren, oder?

Da frage ich mich aber, wer es sich leisten kann, eine solche Drohung
zur Anzeige zu bringen. Damit würde er ja quasi auch den vom Droher
unterstellten Tatbestand anzeigen. Oder handelt es sich dabei um Fälle,
wo die Drohung mangels Straftat ohnehin sinnlos wäre?
Karl Müller
2023-01-19 18:00:19 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Post by Diedrich Ehlerding
Natürlich ist eine Strafanzeige oder ein Verpfeifen beim Finanzamt per
se nicht rechtswidrig, wohl aber, damit zu drohen, um eine
unberechtigte Forderung durchzusetzen. Ja, eine Drohung mit einer
Strafanzeige, um Forderungen durchzusetzen, kann gerechtfertigt sein,
aber IMHO nur, wenn es darum geht, dass die Forderung auf einer gegen
den Anzeigenden gerichteten Straftat beruht und berechtigt ist.
Exakt. Das hat aber schon den einen oder anderen überrascht, der mit
einer Strafanzeige o.ä. drohte, um einen Rabatt zu erhalten, auf den er
keinen Anspruch hatte.
Mit Überraschung meinst du ein Ermittlungsverfahren, oder?
Da frage ich mich aber, wer es sich leisten kann, eine solche Drohung
zur Anzeige zu bringen. Damit würde er ja quasi auch den vom Droher
unterstellten Tatbestand anzeigen. Oder handelt es sich dabei um Fälle,
wo die Drohung mangels Straftat ohnehin sinnlos wäre?
Bevor Du dich eventuell in einer der beiden Streitparteien wiederfindest
empfehle ich Dir noch einmal Rücksprache mit dem Anwalt Deines Vertrauens
zu nehmen. Offensichtlich hast Du den genauen Zusammenhang noch nicht
vollständig erfasst und könntest im Ernstfall in der Tat eine böse
Überraschung erleben

mfg

Karl
Thomas Hochstein
2023-01-19 18:46:47 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Exakt. Das hat aber schon den einen oder anderen überrascht, der mit einer
Strafanzeige o.ä. drohte, um einen Rabatt zu erhalten, auf den er keinen
Anspruch hatte.
Mit Überraschung meinst du ein Ermittlungsverfahren, oder?
Und die nachfolgende Verurteilung.
Post by Stefan Schmitz
Da frage ich mich aber, wer es sich leisten kann, eine solche Drohung
zur Anzeige zu bringen.
Es gibt beide Variante: die Anzeige - einschließlich Selbstanzeige - durch
den Bedrohten, und die angedrohte Anzeige durch den Drohenden.
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