Dietz Proepper
2023-01-19 13:33:30 UTC
[Günstige Airbnb-Buchung wurde mit Verweis auf (vermutlich) §119 BGB,
Anfechtung wg. Irrtum, vom Vermieter storniert]
erfolgreich einklagen können, wenn der Vermieter es nicht
zurücküberweist. Mehr aber eher nicht.
Wenn man wirklich schlecht gelaunt ist könnte man beim zuständigen
Ordnungsamt (iirc) nachfragen, ob die Vermietung angemessen gemeldet
ist.
Das Finanzamt könnte ebenfalls Interesse haben. Aber davon kriegt
der OP auch kein Geld.
Naja, dass er Anspruch auf Rückzahlung hat wird niemand bestreiten
denke ich.
Interessant wären imo andere Weiterungen - wenn das Appartment vor ein
paar Wochen gebucht wurde und der Widerruf erst jetzt erfolgte dann
könnte ich mir vorstellen, dass auch weitere Kosten geltend gemacht
werden könnten. Z.B. alternative Unterkunft oder Reisekosten falls
dieselbe wegen der Absage ausfallen muss. Fragen Sie Ihren Anwalt.
Ordnungsamt ist (erstmal) grundsätzlich nichts rechtswidriges, damit
fällt imho §253 StGB weg.
Anfechtung wg. Irrtum, vom Vermieter storniert]
Was kann ich tun bei Bezugnahme auf Irrtum und wie sind die
Voraussetzungen bei Klage?
Geld, das du vorausbezahlt hast, wirst du zurückbekommen oderVoraussetzungen bei Klage?
erfolgreich einklagen können, wenn der Vermieter es nicht
zurücküberweist. Mehr aber eher nicht.
Ordnungsamt (iirc) nachfragen, ob die Vermietung angemessen gemeldet
ist.
der OP auch kein Geld.
denke ich.
Interessant wären imo andere Weiterungen - wenn das Appartment vor ein
paar Wochen gebucht wurde und der Widerruf erst jetzt erfolgte dann
könnte ich mir vorstellen, dass auch weitere Kosten geltend gemacht
werden könnten. Z.B. alternative Unterkunft oder Reisekosten falls
dieselbe wegen der Absage ausfallen muss. Fragen Sie Ihren Anwalt.
Außerhalb der Rechtsordnung und anstelle einer aussichtslosen Klage
könnte er natürlich versuchen, dem Vermieter zu drohen, ihn beim
Finanzamt anzuschwärzen, wenn der seine Anfechtung nicht zurücknimmt.
Oh, Erpressung ist so ein hartes Wort ;-). Und eine Meldung bei FA oderkönnte er natürlich versuchen, dem Vermieter zu drohen, ihn beim
Finanzamt anzuschwärzen, wenn der seine Anfechtung nicht zurücknimmt.
Ordnungsamt ist (erstmal) grundsätzlich nichts rechtswidriges, damit
fällt imho §253 StGB weg.
Aber dann sollten wir hier nicht in .misc diskutieren, sondern in
.strafrecht, welche Folgen denn so eine Erpressung haben könnte.
Done..strafrecht, welche Folgen denn so eine Erpressung haben könnte.