Discussion:
Falsche Altersangabe im Vertrag
(zu alt für eine Antwort)
Tim Evers
2004-01-08 09:07:53 UTC
Permalink
Moin,

Folgender Fall:

A ist minderjährig (sagen wir 16) und schliesst einen Vertrag mit B über
eine Dienstleistung ab, deren monatliche Kosten weit über "Taschengeld"
Niveau liegen. Auf dem zugehörigen Vertrag gibt er sein Alter mit 18 an.
Statt einer Zahlung erfolgt auf eine diesbezügliche Rechnung aber
lediglich die Aussage der Eltern von A, dass dem Vertrag nicht zugestimmt
und der daher unwirksam sei.

Nun die Frage - um was handelt es sich? Betrug? Urkundenfälschung?

Ich würde sagen beides, wobei es recht schwierig sein dürfte A den
für Betrug nötigen fehlenden Zahlungswillen nachzuweisen.

Ist das in etwa korrekt?

Gruss

Tim
yago
2004-01-08 15:09:50 UTC
Permalink
Post by Tim Evers
Moin,
A ist minderjährig (sagen wir 16) und schliesst einen Vertrag mit B über
eine Dienstleistung ab, deren monatliche Kosten weit über "Taschengeld"
Niveau liegen. Auf dem zugehörigen Vertrag gibt er sein Alter mit 18 an.
Statt einer Zahlung erfolgt auf eine diesbezügliche Rechnung aber
lediglich die Aussage der Eltern von A, dass dem Vertrag nicht zugestimmt
und der daher unwirksam sei.
Nun die Frage - um was handelt es sich? Betrug? Urkundenfälschung?
Urkundenfälschung auf keinen Fall, die Vertragsurkunde ist nur eine
"schriftliche Lüge".

Für Betrug kommt es drauf an, was A sich gedacht hat, denn obj. TB
liegt vor: Täuschung über Tatsache Alter, führt zu entsprechendem
Irrtum und wohl Vermögensverfügung (ich nehme an, die Dienstleistung
ist erbracht worden) und da nicht gezahlt wird, kommt es zum
Vermögensschaden.

Hat A sich gedacht, sein tatsächliches Alter wird nie herauskommen
oder wenn es herauskommt werden die Eltern nichts gegen den Vertrag
haben, dann fehlt es ihm am Vorsatz bzgl. des Vermögensschadens.

Hat A mit der Möglichkeit gerechnet, dass das rauskommt, es ihm aber
egal war, weil er unbedingt die Dienstleistung beziehen wollte, liegen
Vorsatz und Bereichungsabsicht wor.
Post by Tim Evers
Ich würde sagen beides, wobei es recht schwierig sein dürfte A den
für Betrug nötigen fehlenden Zahlungswillen nachzuweisen.
Das mit dem fehlenden Zahlungswillen wird in der Tat schwierig.
Staatsanwaltschaften und Gerichte sehen das bei Betrug häufig aber
sehr locker. Da gilt manchmal der Grundsatz "Leistungen in Anspruch
genommen und nicht bezahlt = Betrug"
Bastian Völker
2004-01-08 15:03:49 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Tim Evers
A ist minderjährig (sagen wir 16) und schliesst einen Vertrag mit B über
eine Dienstleistung ab, deren monatliche Kosten weit über "Taschengeld"
Niveau liegen. Auf dem zugehörigen Vertrag gibt er sein Alter mit 18 an.
Statt einer Zahlung erfolgt auf eine diesbezügliche Rechnung aber
lediglich die Aussage der Eltern von A, dass dem Vertrag nicht zugestimmt
und der daher unwirksam sei.
Nun die Frage - um was handelt es sich? Betrug? Urkundenfälschung?
Ich würde sagen beides, wobei es recht schwierig sein dürfte A den
für Betrug nötigen fehlenden Zahlungswillen nachzuweisen.
Ist das in etwa korrekt?
Eine Täuschung i.S.e. Betruges könnte durchaus vorliegen, indem der A
über seine Geschäftsfähigkeit getäuscht hat. Die große Frage dürfte vor
allem sein, ob B daraufhin eine Vermögensverfügung vorgenommen und einen
Schaden erlitten hat. Der Sachverhalt klingt erstmal nicht so. Dann käme
allerdings ein (auch strafbarer) versuchter Betrug in Frage.

Eine Urkundenfälschung kommt nicht in Betracht, da sich diese auf die
Identität des Ausstellers bezieht. Schriftliche Lügen sind grundsätzlich
nicht strafbar.

Gruß
Bastian
--
Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages
in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der
gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen
Arbeitsunfall. - SG Hildesheim - S 11 U 172/96
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