Discussion:
Individualverfassungsbeschwerde
(zu alt für eine Antwort)
Karl Müller
2021-04-24 06:12:05 UTC
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Als Randonneur[1] fahre ich regelmäßig als Einzelperson auch nach 24:00
bis 05:00 Uhr mit dem Fahrrad durch Deutschland.

Seit heute (24.04.2021) ist mir die Ausübung dieser Tätigkeit durch das
IfSG § 28b (g) verboten und ich bin dadurch in der Entfaltung meiner
Persönlichkeit GG §2 (1) eingeschränkt.

Dies sehe ich als Verstoß gegen mein Grundrecht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit und möchte deshalb beim Bundesverfassungsgericht eine
Rechtssatzverfassungsbeschwerde einlegen.

Diese Rechtssatzverfassungsbeschwerde sollte im Straf- und
Ordnungswidrigkeitenrecht regelmäßig möglich sein, da es mir nicht
zugemutet werden kann zunächst eine konkrete Straftat oder
Ordnungswidrigkeit zu begehen, um die Verfassungswidrigkeit der Norm im
fachgerichtlichen Verfahren geltend machen zu können.

Welche weiteren Punkte muss ich noch beachten, damit meine Beschwerde vom
Verfassungsgericht angenommen und darüber entschieden wird?

Wie gesagt, mir geht es nicht generell um das IfSG sondern lediglich um
die Regelung, dass man zwischen 24:00 und 05:00 Uhr morgens nicht mit dem
Fahrrad alleine unterwegs sein darf. Diese Beschränkung ist für das
Erreichen des Ziel des Gesetzes (Verhinderung der Verbreitung der
Coronavirus-Krankheit-2019) nicht geeignet. Eine Erforderlichkeit und
sich daraus ergebende Prüfung auf Angemessenheit ist deshalb nicht
gegeben.

Selbst wenn eine Erforderlichkeit bestehen würde dann wäre diese Maßnahme
unverhätnismäßig, da da das Risiko im Freien, insbesondere auf dem
Fahrrad, auf dem eine ständige Frischluftzufuhr sichergestellt ist, und
dadurch das Risiko einer Verbreitung bzw. Ansteckung mit dem Coronavirus
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar

mfg

Karl


[1] https://www.audax-randonneure.de/
Isk Ender
2021-04-24 06:56:47 UTC
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Post by Karl Müller
Als Randonneur[1] fahre ich regelmäßig als Einzelperson auch nach 24:00
bis 05:00 Uhr mit dem Fahrrad durch Deutschland.
Seit heute (24.04.2021) ist mir die Ausübung dieser Tätigkeit durch das
IfSG § 28b (g) verboten und ich bin dadurch in der Entfaltung meiner
Persönlichkeit GG §2 (1) eingeschränkt.
1. Artikel.
Post by Karl Müller
Dies sehe ich als Verstoß gegen mein Grundrecht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit und möchte deshalb beim Bundesverfassungsgericht eine
Rechtssatzverfassungsbeschwerde einlegen.
2. Eilt die Sache?
3. Wenden Sie sich an jemanden, der Ihnen (gegen Vergütung) mit
Expertise zur Seite stehen kann.
Karl Müller
2021-04-24 09:08:01 UTC
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Post by Isk Ender
Post by Karl Müller
Als Randonneur[1] fahre ich regelmäßig als Einzelperson auch nach 24:00
bis 05:00 Uhr mit dem Fahrrad durch Deutschland.
Seit heute (24.04.2021) ist mir die Ausübung dieser Tätigkeit durch
das IfSG § 28b (g) verboten und ich bin dadurch in der Entfaltung
meiner Persönlichkeit GG §2 (1) eingeschränkt.
1. Artikel.
Post by Karl Müller
Dies sehe ich als Verstoß gegen mein Grundrecht auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit und möchte deshalb beim Bundesverfassungsgericht
eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde einlegen.
2. Eilt die Sache?
Die nächste Tour steht am 08.05.2021 an
Post by Isk Ender
3. Wenden Sie sich an jemanden, der Ihnen (gegen Vergütung) mit
Expertise zur Seite stehen kann.
Die Grundrechte besitze ich doch seit meiner Zeugung - warum muss ich
Geld dafür ausgeben die natürlichste Sache der Welt bestätigt zu bekommen?

Wie sieht es eigentlich aus - bekomme ich bei Erfolg der Klage meine
Anwaltskosten vom Staat erstattet?

mfg

Karl
Isk Ender
2021-04-24 09:32:46 UTC
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Post by Karl Müller
Post by Isk Ender
Post by Karl Müller
Als Randonneur[1] fahre ich regelmäßig als Einzelperson auch nach 24:00
bis 05:00 Uhr mit dem Fahrrad durch Deutschland.
Seit heute (24.04.2021) ist mir die Ausübung dieser Tätigkeit durch
das IfSG § 28b (g) verboten und ich bin dadurch in der Entfaltung
meiner Persönlichkeit GG §2 (1) eingeschränkt.
1. Artikel.
Post by Karl Müller
Dies sehe ich als Verstoß gegen mein Grundrecht auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit und möchte deshalb beim Bundesverfassungsgericht
eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde einlegen.
2. Eilt die Sache?
Die nächste Tour steht am 08.05.2021 an
Bis dahin wird nicht über Ihre VB entschieden.
Wenn es eilt, gibt es noch andere Möglichkeiten, z.B.
einstweiligen Rechtsschutz.
Post by Karl Müller
Post by Isk Ender
3. Wenden Sie sich an jemanden, der Ihnen (gegen Vergütung) mit
Expertise zur Seite stehen kann.
Die Grundrechte besitze ich doch seit meiner Zeugung - warum muss ich
Geld dafür ausgeben die natürlichste Sache der Welt bestätigt zu bekommen?
Weil es Ihnen ersichtlich an Sachkunde fehlt.
Karl Müller
2021-04-24 09:43:23 UTC
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Post by Isk Ender
Post by Karl Müller
Die nächste Tour steht am 08.05.2021 an
Bis dahin wird nicht über Ihre VB entschieden.
Wenn es eilt, gibt es noch andere Möglichkeiten, z.B.
einstweiligen Rechtsschutz.
Danke für den Hinweis - ich informiere mich mal auf der Website des
Verfassungsgerichts

mfg

Karl

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