Alexander Goetzenstein
2022-02-09 20:28:37 UTC
Hallo,
sei ein paar Tagen kleben sich Heranwachsende aus wechselnden Motiven
mitten auf der Fahrbahn -gern auf zentralen Kreuzungen oder der
Autobahn- an selbige fest, so dass sie erst nach einiger Zeit von der
Polizei von dieser gelöst und festgenommen werden können. Begründet wird
das mit der angeblichen Wirkungslosigkeit demokratischer Verfahren. Die
erklärte Absicht ist, größtmögliche Aufmerksamkeit zu erregen, indem man
tausende von Verkehrsteilnehmern an der Weiterfahrt hindert.
Nun ist die Rede von der Strafbarkeit dieser Aktionen. Genannt wurde ein
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Mir scheint das aber nicht
ganz treffend zu sein; wäre Nötigung nicht angemessener (schließlich war
genau dies die erklärte Absicht)? Oder käme ein anderer Tatbestand in Frage?
sei ein paar Tagen kleben sich Heranwachsende aus wechselnden Motiven
mitten auf der Fahrbahn -gern auf zentralen Kreuzungen oder der
Autobahn- an selbige fest, so dass sie erst nach einiger Zeit von der
Polizei von dieser gelöst und festgenommen werden können. Begründet wird
das mit der angeblichen Wirkungslosigkeit demokratischer Verfahren. Die
erklärte Absicht ist, größtmögliche Aufmerksamkeit zu erregen, indem man
tausende von Verkehrsteilnehmern an der Weiterfahrt hindert.
Nun ist die Rede von der Strafbarkeit dieser Aktionen. Genannt wurde ein
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Mir scheint das aber nicht
ganz treffend zu sein; wäre Nötigung nicht angemessener (schließlich war
genau dies die erklärte Absicht)? Oder käme ein anderer Tatbestand in Frage?
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Gruß
Alex
Gruß
Alex