Mike Grantz
2022-03-25 00:13:56 UTC
Wieso ist es strafbar, wenn jemand z. B. den Lübckemord, die
Terroranschläge 2015 in Paris oder 9/11 gutheisst, billigt oder den
Täter verteidigt (von seinem Anwalt mal ausgenommen), aber nicht wenn
Leute öffentlich putins Angriffskrieg und Kriegsverbrechen schönreden
und ihn mit absurden Argumenten verteidigen?
Geniesst er einen Promibonus?
Ich beziehe mich auf "§ 140 StGB beschränkt sich nicht auf im Inland
begangene Taten [Fischer StGB, Rn. 4 zu § 140]"
Terroranschläge 2015 in Paris oder 9/11 gutheisst, billigt oder den
Täter verteidigt (von seinem Anwalt mal ausgenommen), aber nicht wenn
Leute öffentlich putins Angriffskrieg und Kriegsverbrechen schönreden
und ihn mit absurden Argumenten verteidigen?
Geniesst er einen Promibonus?
Ich beziehe mich auf "§ 140 StGB beschränkt sich nicht auf im Inland
begangene Taten [Fischer StGB, Rn. 4 zu § 140]"