Stefan Schmitz
2024-08-25 15:32:36 UTC
Nach der Tat von Solingen wurde ja ein 15-Jähriger festgenommen.
Bei dem stand nur der Verdacht im Raum, dass er eine geplante Straftat
nicht angezeigt hat. Inwiefern berechtigt dieser Vorwurf zur Festnahme?
Flucht- und Verdunklungsgefahr sind bei dem Tatbestand eher abwegig.
Bei dem stand nur der Verdacht im Raum, dass er eine geplante Straftat
nicht angezeigt hat. Inwiefern berechtigt dieser Vorwurf zur Festnahme?
Flucht- und Verdunklungsgefahr sind bei dem Tatbestand eher abwegig.