Thomas Homilius
2020-05-07 20:21:20 UTC
Wenn ich jetzt durch ein Telefongespraech mit einem investigativ
taetigen Journalisten erfahren habe, dass sich die Staatsanwaltschaft
auf Vorrat einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen mich
bei einem Ermittlungsrichter besorgt hat, wie gehe ich da am besten vor?
So ein Hausdurchsuchungsbeschluss kann noch bis zu 1/2 Jahr ausgefuehrt
werden. Ich mache nichts illegales, aber am meisten nerven wuerde mich
die Beschlagnahme meines Computers, den ich zum Arbeiten benoetige, ich
muss auch Rechnungen per Computerueberweisung bezahlen usw.
Kann ich den Ermittlungsrichter, der seine eigenverantwortliche Pruefung
des Durchsuchungsgesuchs der Staatsanwaltschft nicht richtig ernst
genommen hat, einfach anrufen und ihn bitten, er solle den Beschluss
wiederrufen? Darf er das ueberhaupt?
taetigen Journalisten erfahren habe, dass sich die Staatsanwaltschaft
auf Vorrat einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen mich
bei einem Ermittlungsrichter besorgt hat, wie gehe ich da am besten vor?
So ein Hausdurchsuchungsbeschluss kann noch bis zu 1/2 Jahr ausgefuehrt
werden. Ich mache nichts illegales, aber am meisten nerven wuerde mich
die Beschlagnahme meines Computers, den ich zum Arbeiten benoetige, ich
muss auch Rechnungen per Computerueberweisung bezahlen usw.
Kann ich den Ermittlungsrichter, der seine eigenverantwortliche Pruefung
des Durchsuchungsgesuchs der Staatsanwaltschft nicht richtig ernst
genommen hat, einfach anrufen und ihn bitten, er solle den Beschluss
wiederrufen? Darf er das ueberhaupt?
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Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F
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