Stefan Schmitz
2023-06-02 16:13:55 UTC
Unmittelbar nach ihrer Verurteilung zu mehr als 5 Jahren ist Lina E. aus
der Untersuchungshaft entlassen worden.
In diesem Artikel
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/lina-e-bleibt-nicht-in-untersuchungshaft-das-sind-die-gruende-18933817.html
wird das mit den strengen Auflagen zur Fluchtverhinderung und der nicht
mehr besonders langen Restverbüßungszeit erklärt.
Nur:
Die gleichen Argumente hätte man auch schon einige Monate früher bringen
können. Warum wurde sie dann nicht schon vor dem Urteil gegen Auflagen
freigelassen?
Vor Lektüre des Artikels dachte ich, Haftgrund wäre Verdunklungsgefahr
gewesen. Der wäre dann mit dem Urteil entfallen. Allerdings besteht die
Möglichkeit, dass nach erfolgreicher Revision der Prozess neu aufgerollt
werden muss. Dann könnte doch wieder verdunkelt werden.
der Untersuchungshaft entlassen worden.
In diesem Artikel
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/lina-e-bleibt-nicht-in-untersuchungshaft-das-sind-die-gruende-18933817.html
wird das mit den strengen Auflagen zur Fluchtverhinderung und der nicht
mehr besonders langen Restverbüßungszeit erklärt.
Nur:
Die gleichen Argumente hätte man auch schon einige Monate früher bringen
können. Warum wurde sie dann nicht schon vor dem Urteil gegen Auflagen
freigelassen?
Vor Lektüre des Artikels dachte ich, Haftgrund wäre Verdunklungsgefahr
gewesen. Der wäre dann mit dem Urteil entfallen. Allerdings besteht die
Möglichkeit, dass nach erfolgreicher Revision der Prozess neu aufgerollt
werden muss. Dann könnte doch wieder verdunkelt werden.