Post by Stefan SchmitzPost by Reinhard ZwirnerPresseinformationen zufolge wurde Björn Höcke gestern zu
einer
Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt, deren Höhe auf 130,- €
festgesetzt wurde, was ein Monatseinkommen von 3900,- € bedeutet.
IIRC ist Höcke Fraktionsvorsitzender der AFD-Fraktion im
Landtag von
Thüringen. Sind die Diäten dort wirklich so niedrig?
Tagessätze werden vom Nettoeinkommen berechnet. Was dabei
außer der Steuer noch abgezogen wird, weiß ich nicht.
Nach
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zap-122017-bemessung-der-tagessatzhoehe-bei-geldstrafen-iii-abzugsfaehige-belastungen_idesk_PI17574_HI10861484.html
scheint es primär um Unterhaltsverpflichtungen zu gehen, für
die Höcke bis zu vier Kinder und eventuell eine Hausfrau zu
bieten hat.
Interessant finde ich in diesem Artikel den Punkt zu Ver-
bindlichkeiten:
| Sonstige Verbindlichkeiten sind nur in besonderen Fällen zu
| berücksichtigen. Gewöhnliche Belastungen für (Miet-)Wohnung,
| Nahrungsmittel, Kleidung, Kfz usw. sind hingegen für die Ta-
| gessatzhöhe ebenso bedeutungslos wie Verpflichtungen, die
| aus einer aufwändigen bzw. leichtsinnigen Lebensführung her-
| rühren (Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 40 Rn 14a).
| Dagegen sind im Rahmen der tatrichterlichen Ermessensaus-
| übung zu einem Teil solche Verbindlichkeiten zu berücksich-
| tigen, die zum Zwecke einer angemessenen und vorausschauen-
| den Lebensführung/-planung aufgenommen worden sind, etwa für
| Wohnungs- oder Hauseigentum (Zinsaufwendungen aber nur, so-
| weit sie eine sonst zu zahlende Miete übersteigen, Schönke/
| Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 40 Rn 14a), Wohnungsein-
| richtung, Versicherungen, Altersvorsorge und ausbildungsbe-
| dingte Schulden (Fischer, a.a.O., § 40 Rn 15).
Ohne die Verweise überprüft zu haben, wirkt diese Privile-
gierung von Vermögensaufbau, hmmm, naja, wenn Richter vor-
nehmlich in Eigenheimen wohnten, würde mich das nicht über-
raschen.
Tim