Discussion:
Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Bockelmann
2024-05-11 16:38:39 UTC
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Hallo liebe Zielgruppe,

man liest ja auf diversen Seiten, dass man als Beschuldigter einer Vorladung
nur nachkommen muss, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht diese erlässt.

Wie sieht es bei einer polizeilichen Vorladung eines Beschuldigten aus, wenn
der Satz "Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft
zugrunde." enthalten ist. Handelt es sich dabei um eine Vorladung durch die
Staatsanwaltschaft oder ist es "nur" ein Hinweis, dass die Polizeibeamten im
Auftrag der Staatsanwaltschaft ermitteln?
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Stefan Schmitz
2024-05-11 16:56:03 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Hallo liebe Zielgruppe,
man liest ja auf diversen Seiten, dass man als Beschuldigter einer
Vorladung nur nachkommen muss, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein
Gericht diese erlässt.
Wie sieht es bei einer polizeilichen Vorladung eines Beschuldigten aus,
wenn der Satz "Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der
Staatsanwaltschaft zugrunde." enthalten ist. Handelt es sich dabei um
eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ist es "nur" ein
Hinweis, dass die Polizeibeamten im Auftrag der Staatsanwaltschaft
ermitteln?
Ersteres. Die Vernehmung erfolgt auch bei staatsanwaltschaftlicher
Ladung durch die Polizei.

Steht nichts dazu in der Belehrung?
Andreas Bockelmann
2024-05-11 17:10:54 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Hallo liebe Zielgruppe,
man liest ja auf diversen Seiten, dass man als Beschuldigter einer
Vorladung nur nachkommen muss, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein
Gericht diese erlässt.
Wie sieht es bei einer polizeilichen Vorladung eines Beschuldigten aus,
wenn der Satz "Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der
Staatsanwaltschaft zugrunde." enthalten ist. Handelt es sich dabei um eine
Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder ist es "nur" ein Hinweis, dass
die Polizeibeamten im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermitteln?
Ersteres. Die Vernehmung erfolgt auch bei staatsanwaltschaftlicher Ladung
durch die Polizei.
Danke schon mal.
Steht nichts dazu in der Belehrung?
Muss ich den Betroffenen mal fragen...
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Thomas Hochstein
2024-05-11 23:24:36 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Ersteres. Die Vernehmung erfolgt auch bei staatsanwaltschaftlicher
Ladung durch die Polizei.
Keineswegs. Eine Vernehmung, die durch die Polizei erfolgt, ist keine
staatsanwaltschaftliche Vernehmung, und die Staatsanwaltschaft lädt auch
nicht vor die Polizei.
Stefan Schmitz
2024-05-12 09:10:40 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Ersteres. Die Vernehmung erfolgt auch bei staatsanwaltschaftlicher
Ladung durch die Polizei.
Keineswegs. Eine Vernehmung, die durch die Polizei erfolgt, ist keine
staatsanwaltschaftliche Vernehmung, und die Staatsanwaltschaft lädt auch
nicht vor die Polizei.
Und wie wird das praktisch organisiert? Schließlich führt die Polizei
die Ermittlungen durch und hat die ganzen Akten. Und sie braucht das
Ergebnis der Vernehmung.
Thomas Hochstein
2024-05-12 12:42:16 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Ersteres. Die Vernehmung erfolgt auch bei staatsanwaltschaftlicher
Ladung durch die Polizei.
Keineswegs. Eine Vernehmung, die durch die Polizei erfolgt, ist keine
staatsanwaltschaftliche Vernehmung, und die Staatsanwaltschaft lädt auch
nicht vor die Polizei.
Und wie wird das praktisch organisiert?
Was ist da zu organisieren?
Post by Stefan Schmitz
Schließlich führt die Polizei die Ermittlungen durch und hat die ganzen
Akten.
Ja? Und sie lädt Zeugen und Beschuldigte. Kommt der Beschuldigte nicht,
dann kommt er halt nicht; sagen muss er ja so oder so nichts.

Benötigt die Staatsanwaltschaft die Akten, fordert sie sie halt an.
Post by Stefan Schmitz
Und sie braucht das Ergebnis der Vernehmung.
Führt die Staatsanwaltschaft eine Vernehmung durch, gibt sie die Akten
danach an die Polizei zurück.

-thh
Stefan Schmitz
2024-05-12 13:16:42 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Ersteres. Die Vernehmung erfolgt auch bei staatsanwaltschaftlicher
Ladung durch die Polizei.
Keineswegs. Eine Vernehmung, die durch die Polizei erfolgt, ist keine
staatsanwaltschaftliche Vernehmung, und die Staatsanwaltschaft lädt auch
nicht vor die Polizei.
Und wie wird das praktisch organisiert?
Was ist da zu organisieren?
Post by Stefan Schmitz
Schließlich führt die Polizei die Ermittlungen durch und hat die ganzen
Akten.
Ja? Und sie lädt Zeugen und Beschuldigte. Kommt der Beschuldigte nicht,
dann kommt er halt nicht; sagen muss er ja so oder so nichts.
Wie oft kommt es dann vor, dass er von der Staatsanwaltschaft geladen
wird? Und in welchem Prozentsatz dieser Fälle macht er eine Aussage?
Sprich, hilft so eine verpflichtende Ladung irgendwie weiter? Welchen
Sinn hat diese Verpflichtung?
Post by Thomas Hochstein
Benötigt die Staatsanwaltschaft die Akten, fordert sie sie halt an.
Für die Entscheidung, ob sie eine Vernehmung anordnet, braucht sie schon
Kenntnis der Akten. In welchem Stadium der Ermittlung tut sie das?
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Und sie braucht das Ergebnis der Vernehmung.
Führt die Staatsanwaltschaft eine Vernehmung durch, gibt sie die Akten
danach an die Polizei zurück.
Es wäre doch viel einfacher, wenn das alles direkt bei der Polizei
geschähe. Die ganze Hin-und-Herschickerei könnte man sich sparen.
Mike Grantz
2024-05-12 13:53:48 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Wie oft kommt es dann vor, dass er von der Staatsanwaltschaft geladen
wird? Und in welchem Prozentsatz dieser Fälle macht er eine Aussage?
Sprich, hilft so eine verpflichtende Ladung irgendwie weiter? Welchen
Sinn hat diese Verpflichtung?
Das Ding ist, dass die Polizei mit solchen Tricks und Formulierungen
versucht, primär Zeugen in die Dienststelle zu nötigen, um dort dann
evtl. Aussagen zu erhalten, die die Zeugen sonst nie abgegeben hätten.
Oder zumindest den "Grund" erfahren, wesshalb sie nicht erscheinen wollen.

Wenn es dann noch Beschuldigte als Beifang gibt, die darauf reinfallen,
weil sie sich keinen anwaltlichen Rat geholt haben, um so besser.

Für Zeugen gelten neuerdings strengere Gesetze als für Beschuldigte.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html

Da ich bisher nur ein mal und vor der Änderung des Gesetzes als Zeuge
geladen wurde, der ich gerne gefolgt bin, da ich massgeblich an der
Verhaftung des Täters beteiligt war, gehe ich stark davon aus, dass die
Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft nicht als schnöder Brief daher
kommt, oder?

Falls doch, wie sieht die rechtsverbindliche Ladung in der Regel aus?

Das Netz ist voll mit Beispielvorladungen, aber bisher habe ich noch
keine passende gefunden.
Thomas Hochstein
2024-05-12 21:23:02 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Das Ding ist, dass die Polizei mit solchen Tricks und Formulierungen
versucht, primär Zeugen in die Dienststelle zu nötigen, um dort dann
evtl. Aussagen zu erhalten, die die Zeugen sonst nie abgegeben hätten.
Warum sollte sie das tun, nachdem sie Zeugen nach Rücksprache mit der
Staatsanwaltschaft schlicht vorladen oder gar vorführen kann?
Post by Mike Grantz
Wenn es dann noch Beschuldigte als Beifang gibt, die darauf reinfallen,
weil sie sich keinen anwaltlichen Rat geholt haben, um so besser.
Dunkel bleibt der Rede Sinn.
Post by Mike Grantz
Für Zeugen gelten neuerdings strengere Gesetze als für Beschuldigte.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html
Ja, soweit waren wir schon.
Post by Mike Grantz
Da ich bisher nur ein mal und vor der Änderung des Gesetzes als Zeuge
geladen wurde, der ich gerne gefolgt bin, da ich massgeblich an der
Verhaftung des Täters beteiligt war, gehe ich stark davon aus, dass die
Ladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft nicht als schnöder Brief daher
kommt, oder?
Für den Auftrag genügt ein kurzes Telefonat, und die Ladung kommt
regelmäßig als einfacher Brief, ja.
Post by Mike Grantz
Falls doch, wie sieht die rechtsverbindliche Ladung in der Regel aus?
Wie jede andere Zeugenladung auch, nur dass der Verweis auf den Auftrag
der Staatsanwaltschaft und, wenn's richtig gemacht ist, ein Textbaustein
mit der Androhung der Säumnisfolgen enthalten ist.
Post by Mike Grantz
Das Netz ist voll mit Beispielvorladungen, aber bisher habe ich noch
keine passende gefunden.
Es gibt eine überschaubare Anzahl von polizeilichen
Vorgangsverwaltungssystemen und damit eine überschaubare Anzahl von
"Vordrucken", die allerdings in der Regel nicht ins Nety gestellt werden<
woyu auch_

-thh
Mike Grantz
2024-05-12 21:51:53 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Es gibt eine überschaubare Anzahl von polizeilichen
Vorgangsverwaltungssystemen und damit eine überschaubare Anzahl von
"Vordrucken", die allerdings in der Regel nicht ins Nety gestellt werden<
woyu auch_
Prost. Alles Gute zum Muttertag!
Thomas Hochstein
2024-05-14 20:00:48 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Post by Thomas Hochstein
"Vordrucken", die allerdings in der Regel nicht ins Nety gestellt werden<
woyu auch_
Prost. Alles Gute zum Muttertag!
Ich _hasse_ die unbemerkte Umschaltung der Tastatur auf englische
Tastenbelegung, nicht nur bei der Eingabe von Passwörtern!
Stefan Schmitz
2024-05-14 20:59:33 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Mike Grantz
Post by Thomas Hochstein
"Vordrucken", die allerdings in der Regel nicht ins Nety gestellt werden<
woyu auch_
Prost. Alles Gute zum Muttertag!
Ich _hasse_ die unbemerkte Umschaltung der Tastatur auf englische
Tastenbelegung, nicht nur bei der Eingabe von Passwörtern!
Wie kriegt man das denn mitten im Satz hin?
Thomas Hochstein
2024-05-14 21:59:28 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Ich _hasse_ die unbemerkte Umschaltung der Tastatur auf englische
Tastenbelegung, nicht nur bei der Eingabe von Passwörtern!
Wie kriegt man das denn mitten im Satz hin?
Indem man zwischendurch etwas anderes macht. Das passiert eigentlich nur
beim Wechseln zwischen Anwendungen (mit Alt-Tab bzw. Alt-Shift-Tab), denn
der Shortcut für den Wechsel ist Alt-Shift ...
Stefan
2024-05-23 18:28:21 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Es gibt eine überschaubare Anzahl von polizeilichen
Vorgangsverwaltungssystemen und damit eine überschaubare Anzahl von
"Vordrucken", die allerdings in der Regel nicht ins Nety gestellt werden<
woyu auch
Interessant wäre auch welche Note man mit den Vordrucken der Polizei im 1.
Staatsexamen oder den Klausuren/Hausarbeiten bekommen würde.

Ist es wirklich so eine individuelle Prüfung... wie diese vom Dr.jur.
erwartet wird?

Es sind doch fast nur Ankreuzvordrucke, die nicht einmal die Hälfte der
gesetzlichen Anforderungen abdecken.
Andreas Bockelmann
2024-05-31 14:53:35 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Thomas Hochstein
Es gibt eine überschaubare Anzahl von polizeilichen
Vorgangsverwaltungssystemen und damit eine überschaubare Anzahl von
"Vordrucken", die allerdings in der Regel nicht ins Nety gestellt werden<
woyu auch
Interessant wäre auch welche Note man mit den Vordrucken der Polizei im 1.
Staatsexamen oder den Klausuren/Hausarbeiten bekommen würde.
Ist es wirklich so eine individuelle Prüfung... wie diese vom Dr.jur.
erwartet wird?
Es sind doch fast nur Ankreuzvordrucke, die nicht einmal die Hälfte der
gesetzlichen Anforderungen abdecken.
Ich kann mir vorstellen, dass die Ankreuzvordrucke den Textbausteinen in der
EDV gewichen sind. Wenn dann der Herr Kommissar auch noch selbst die
Bausteine ändern oder nur beliebig kombinieren kann, dann sind da der
Kreativität alle Pforten geöffnet.
Auch unterstelle ich in der Zweideutigkeit der Floskeln eine gewisse
Absicht. Man möchte sich das Leben einfach machen und der Bürger soll
einfach brav den Zeitplan einhalten. Ein "Bulle" ist auch nur ein Mensch.

Und nein, "Bulle" meine ich ausdrücklich nicht beleidigend sondern nur
flapsig/umgangssprachlich. Ich habe keinen Grund einen Polizeibeamten zu
beleidigen.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Stefan Schmitz
2024-05-31 15:12:00 UTC
Permalink
Man möchte sich das Leben einfach machen und der Bürger soll einfach
brav den Zeitplan einhalten. Ein "Bulle" ist auch nur ein Mensch.
Und nein, "Bulle" meine ich ausdrücklich nicht beleidigend sondern nur
flapsig/umgangssprachlich. Ich habe keinen Grund einen Polizeibeamten zu
beleidigen.
Wenn du "ausdrücklich" nicht beleidigen willst, warum schreibst du dann
nicht einfach Polizist statt der umständlichen Rechtfertigung für etwas,
was gar nicht per se als Beleidigung gilt?

https://www.strafrechtsiegen.de/beleidigung-polizeibeamten-bullen/
Thomas Hochstein
2024-05-12 21:23:02 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Ja? Und sie lädt Zeugen und Beschuldigte. Kommt der Beschuldigte nicht,
dann kommt er halt nicht; sagen muss er ja so oder so nichts.
Wie oft kommt es dann vor, dass er von der Staatsanwaltschaft geladen
wird?
Praktisch nie.
Post by Stefan Schmitz
Welchen Sinn hat diese Verpflichtung?
Theoretisch wäre es möglich, sich auf diese Weise einen Eindruck vom
äußeren Erscheinungsbild des Beschuldigten zu machen, aber wer will das
schon und wer hat dazu Zeit? Etwas praxisrelevanter wäre eine
Gegenüberstellung, aber wer macht noch Gegenüberstellungen? Realiter sind
die doch schon seit Jahrzehnten durch Wahllichtbildvorlage ersetzt.
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Benötigt die Staatsanwaltschaft die Akten, fordert sie sie halt an.
Für die Entscheidung, ob sie eine Vernehmung anordnet, braucht sie schon
Kenntnis der Akten.
Dafür genügt auch ein kurzes Telefonat.
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Führt die Staatsanwaltschaft eine Vernehmung durch, gibt sie die Akten
danach an die Polizei zurück.
Es wäre doch viel einfacher, wenn das alles direkt bei der Polizei
geschähe.
Alternativ kann sich der Staatsanwalt natürlich auch zur Polizei begeben.
Die Vorladung - bzw. die Verpflichtung, "vor der Staatsanwaltschaft zu
erscheinen", § 163a Abs. 3 S. 1 StPO - betrifft nicht den Ort der
Vernehmung, sondern die Institution. Solange Zeugen ebenfalls nur zum
Erscheinen vor der Staatsanwaltschaft verpflichtet waren, war das die
übliche Vorgehensweise: Ladung vor die Staatsanwaltschaft in den Räumen
der Polizei.
Post by Stefan Schmitz
Die ganze Hin-und-Herschickerei könnte man sich sparen.
Naja, kommt der Zeuge nicht zur Staatsanwaltschaft, kostet das vielleicht
10 Minuten Arbeitszeit. Kommt er nicht zur Polizei, wo der Staatsanwalt
wartet, sind das mit 15-30 Minuten Wartzeite, Hin- und Rückfahrt schnell
60/90/120 Minuten. Dann doch lieber Akten schicken. (Im Übrigen sind
Scanner respektive PDF-Export und E-Mail keine besonders neumodischen
Erfindungen.)

-thh
--
Liste juristischer Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
Thomas Hochstein
2024-05-11 23:24:42 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
man liest ja auf diversen Seiten, dass man als Beschuldigter einer Vorladung
nur nachkommen muss, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht diese erlässt.
Das ist richtig.
Post by Andreas Bockelmann
Wie sieht es bei einer polizeilichen Vorladung eines Beschuldigten aus, wenn
der Satz "Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft
zugrunde." enthalten ist.
Dann hat die Polizei den falschen Textbaustein erwischt (oder keine
Ahnung). Eine solche Regelung gibt es seit 2017 für *Zeugen*, die seitdem
nicht nur vor Gericht oder Staatsanwaltschaft erscheinen und aussagen
müssen, sondern auch bei der Polizei, wenn die Staatsanwaltschaft die
Ladung beauftragt hat (§ 163 Abs. 3 ff. StPO).

FÜr Beschuldigte gibt es eine solche Regelung nicht, daher macht der
Zusatz auch keinen Sinn.
Post by Andreas Bockelmann
Handelt es sich dabei um eine Vorladung durch die
Staatsanwaltschaft
Nein.
Post by Andreas Bockelmann
oder ist es "nur" ein Hinweis, dass die Polizeibeamten im
Auftrag der Staatsanwaltschaft ermitteln?
Letzteres, und zudem überflüssig, höchstwahrscheinlich irrtümlich.

-thh
--
Liste juristischer Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>
Andreas Bockelmann
2024-05-12 06:21:40 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Bockelmann
man liest ja auf diversen Seiten, dass man als Beschuldigter einer Vorladung
nur nachkommen muss, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht diese erlässt.
Das ist richtig.
Post by Andreas Bockelmann
Wie sieht es bei einer polizeilichen Vorladung eines Beschuldigten aus, wenn
der Satz "Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft
zugrunde." enthalten ist.
Dann hat die Polizei den falschen Textbaustein erwischt (oder keine
Ahnung). Eine solche Regelung gibt es seit 2017 für *Zeugen*, die seitdem
nicht nur vor Gericht oder Staatsanwaltschaft erscheinen und aussagen
müssen, sondern auch bei der Polizei, wenn die Staatsanwaltschaft die
Ladung beauftragt hat (§ 163 Abs. 3 ff. StPO).
FÜr Beschuldigte gibt es eine solche Regelung nicht, daher macht der
Zusatz auch keinen Sinn.
Post by Andreas Bockelmann
Handelt es sich dabei um eine Vorladung durch die
Staatsanwaltschaft
Nein.
Post by Andreas Bockelmann
oder ist es "nur" ein Hinweis, dass die Polizeibeamten im
Auftrag der Staatsanwaltschaft ermitteln?
Letzteres, und zudem überflüssig, höchstwahrscheinlich irrtümlich.
Thomas, für diese Klarstellung danke ich Dir vom ganzen Herzen.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Thomas Hochstein
2024-05-12 07:31:56 UTC
Permalink
Post by Andreas Bockelmann
Thomas, für diese Klarstellung danke ich Dir vom ganzen Herzen.
Da nicht für. :)
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