Discussion:
Anonymer Hinweis auf mögliche Straftat (?) von Polizei abgelehnt
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Hochstein
2016-05-28 13:57:31 UTC
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ich schreibe dies hier, weil ich gestern von der Polizei abgewiesen wurde,
als ich einen Hinweis auf eine mögliche Straftat geben wollte.
Anonym sei sowas aber nicht möglich, sagte mit der Polizeibeamte.
Jedenfalls - oh wunder - nicht, wenn man persönlich bei der Polizei
erscheint. (Und die recht hohen Voraussetzungen für eine
Vertraulichkeitszusage als Informant oder Vertrauensperson, vgl. dazu
Anlage D zu den RiStBV "Gemeinsame Richtlinien der
Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder
über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von
Vertrauenspersonen (V-Personen", nicht vorliegen.)

Es ist hingegen niemand gehindert, anonym - bspw. durch einen Brief
ohne Angabe eines Absenders - mögliche Straftaten mitzuteilen. Die
Hürden für die Begründung eines Anfangsverdachts sind dann aber eher
hoch.
Im Haus gibt es mehrere Sozialwohnungen, die als Wohngemeinschaften geführt
werden. In einer der Wohnungen leben 3 junge Männer, jeweils Mitte 20, die
in den letzten Tagen 2 minderjährige Mädchen (ca. 14 bis 16 jahre jung)
beherbergen.
Vor ein paar Tagen war eine Begehung des Vermieters (Stadt / Sozialdienst),
aber die haben irgendwie Wind davon bekommen und waren ausgeflogen.
Wie ich vor ein paar Tagen zwangsweise (lautstarke "Diskussion" im
Treppenhaus) mitbekommen habe, sind diese zwei jungen Mädchen/Frauen,
wasauchimmer, schon vor mehreren Wochen aus einem Heim abgehauen.
Und was genau soll dort jetzt den Anfangsveracht einer Straftat
begründen? - Die Polizei ist freilich nicht gehindert, zu Zwecken der
Gefahrenabwehr die Ausreißer einzusammeln.
Dies teilte ich gestern dem Polizeibeamten mit, der wollte aber ohne meine
Personalien aufzunehmen und mich als Anzeigeerstatter (oder Zeuge?) im
Protokoll aufzuführen nichts unternehmen.
Ja.
Da die 3 jungen Männer in der Vergangenheit schon oft straffällig geworden
sind (u.a. Körperverletzung, Nötigung) und auch andere Bewohner des Hauses
schon krankenhausreif geprügelt wurden, als sie denen Zigaretten oder Geld
verweigerten, habe ich ehrlich gesagt keine Lust auf eine Anzeige, wenn
diese nicht anonym möglich sein sollte.
Muss (oder kann) die Polizei anonymen Hinweisen wirklich nicht nachgehen?
Zum einen ist ein Hinweis durch persönliche Mitteilung an die Polizei
nicht anonym.

Zum anderen müssen sowohl die Gefahrenabwehr- als auch die
Strafverfolgungsbehörden abwägen, wie glaubhaft anonyme Hinweise sind,
bevor sie jemanden, der anonym beschuldigt wird, mit Zwangsmaßnahmen
überziehen. Die Hürden dafür sind zu Recht sehr hoch, weil die
Hemmschwelle, sich selbst wegen falscher Verdächtigung strafbar zu
machen und ggf. schadensersatzpflichtig zu sein, ein Korrektiv für
bewusst falsche Anschuldigungen darstellt, das bei anonymen Anzeigen
entfällt.
Die Wut nicht helfen zu können und von der Polizei abgewiesen worden zu
sein, macht mich gerade wieder so richtig stinksauer.
Nicht helfen zu _wollen_, weil Du lieber anonym bleiben möchtest, muss
es wohl heißen. Können könntest Du ja.

-thh

[1] Dort freilich off-topic, Antwort daher hier.
Henning Koch
2016-05-28 18:02:55 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
[1] Dort freilich off-topic, Antwort daher hier.
Wenn es sich (wie ich vermute) im Wesentlichen um eine
Jugendschutz-Angelegenheit handelt (der Tipp mit dem Jugendamt wurde
dem OP ja schon gegeben) wäere das Posting doch (wenn auch unbewusst)
in der richtigen Gruppe gewesen?!
Thomas Hochstein
2016-05-28 18:17:41 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Thomas Hochstein
[1] Dort freilich off-topic, Antwort daher hier.
Wenn es sich (wie ich vermute) im Wesentlichen um eine
Jugendschutz-Angelegenheit handelt (der Tipp mit dem Jugendamt wurde
dem OP ja schon gegeben) wäere das Posting doch (wenn auch unbewusst)
in der richtigen Gruppe gewesen?!
Nicht, soweit es um die Frage der anonymen Strafanzeige geht. :)
Stefan Schmitz
2016-05-29 20:06:23 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
ich schreibe dies hier, weil ich gestern von der Polizei abgewiesen wurde,
als ich einen Hinweis auf eine mögliche Straftat geben wollte.
Anonym sei sowas aber nicht möglich, sagte mit der Polizeibeamte.
Jedenfalls - oh wunder - nicht, wenn man persönlich bei der Polizei
erscheint.
Wenn man da aufkreuzt und ohne Nennung seines Namens von einer Straftat berichtet, wird das immer ignoriert?
Post by Thomas Hochstein
Es ist hingegen niemand gehindert, anonym - bspw. durch einen Brief
ohne Angabe eines Absenders - mögliche Straftaten mitzuteilen.
Was ist der Grund für die unterschiedliche Behandlung der gleichen Information?

Ich verstehe natürlich, dass man die Personalien des Anzeigeerstatters haben
will, wenn er schon persönlich kommt. Aber nicht, dass man ohne diese seine
Mitteilung ignoriert.
Bernd J. Kaup
2016-05-29 21:06:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
ich schreibe dies hier, weil ich gestern von der Polizei abgewiesen wurde,
als ich einen Hinweis auf eine mögliche Straftat geben wollte.
Anonym sei sowas aber nicht möglich, sagte mit der Polizeibeamte.
Jedenfalls - oh wunder - nicht, wenn man persönlich bei der Polizei
erscheint.
Wenn man da aufkreuzt und ohne Nennung seines Namens von einer Straftat berichtet, wird das immer ignoriert?
Post by Thomas Hochstein
Es ist hingegen niemand gehindert, anonym - bspw. durch einen Brief
ohne Angabe eines Absenders - mögliche Straftaten mitzuteilen.
Was ist der Grund für die unterschiedliche Behandlung der gleichen Information?
Ich verstehe natürlich, dass man die Personalien des Anzeigeerstatters haben
will, wenn er schon persönlich kommt. Aber nicht, dass man ohne diese seine
Mitteilung ignoriert.
Im Gegensatz zu newsgroups postern, die jeden Scheiß für bare Münze
nehmen, gibt es bei der gewöhnlichen Polizei offenbar Leute, die wissen,
wie man Pseudo-Denunzianten von echten Zeugen unterscheidet.
Der Op ist offensichtlich ein Troll, um im Vokabular zu bleiben.
mfg
bjk
Thomas Hochstein
2016-05-30 19:00:57 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Es ist hingegen niemand gehindert, anonym - bspw. durch einen Brief
ohne Angabe eines Absenders - mögliche Straftaten mitzuteilen.
Was ist der Grund für die unterschiedliche Behandlung der gleichen Information?
Welcher unterschiedlichen Behandlung?

Anonyme Strafanzeigen pp. werden in der Regel keine Grundlage für
irgendwelche Eingriffsmaßnahmen sein, sondern - weil unüberprüfbar -
keinen Anfangsverdacht (bzw. keinen Gefahrenverdacht - ist das der
passende Begriff für das polizeirechtliche Äquvialent) begründen.
Post by Stefan Schmitz
Ich verstehe natürlich, dass man die Personalien des Anzeigeerstatters haben
will, wenn er schon persönlich kommt. Aber nicht, dass man ohne diese seine
Mitteilung ignoriert.
Man würde vermutlich auch seinen anonymen Brief nicht ignorieren, aber
prüfen und daraufhin nichts veranlassen - jedenfalls nicht mehr, als
einmal vorbeizuschauen, aber das ist ja offenbar bereits geschehen.

-thh

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