Stefan Schmitz
2022-06-15 13:26:08 UTC
Fup2 dsrs
Sie wäre deshalb sogar juristisch verfolgbar, würde aber wohl wegen
einer von dir als Beklagtem reklamierten psychischen
Unzurechnungsfähigkeit nicht viel bringen.
Wie stehen die Chancen, dass man mit einer nur vorgetäuschten
Unzurechnungsfähigkeit vor Gericht durchkommt?
Internetzugang. Kann man den im Rahmen eines Strafverfahrens entziehen?
Andere Option wäre Freiheitsentzug durch Unterbringung in einer
Psychiatrie. Dass Beleidigungen - selbst wenn sie ständig öffentlich
wiederholt werden - dafür ausreichen, bezweifle ich.
Gibt es in forensischen Psychiatrien Internetzugang? Da man dafür
inzwischen nur noch ein Smartphone braucht, kann das den dortigen
Patienten entzogen werden?
Und Du Verleumdersau? - Du solltest ihm noch erklaeren, warum
Du mich tunlichst nicht verklagst wegen meiner zutreffenden
Beschreibungen Deiner unsaeglichen Person, die er faelschlich
fuer Beleidigungen haelt.
Ich halte das nicht nur für eine Beleidigung, es ist unbestreitbar eine.Du mich tunlichst nicht verklagst wegen meiner zutreffenden
Beschreibungen Deiner unsaeglichen Person, die er faelschlich
fuer Beleidigungen haelt.
Sie wäre deshalb sogar juristisch verfolgbar, würde aber wohl wegen
einer von dir als Beklagtem reklamierten psychischen
Unzurechnungsfähigkeit nicht viel bringen.
Unzurechnungsfähigkeit vor Gericht durchkommt?
Meine ganz persönliche Meinung ist, daß jemand, der wie du Sätze wie
oben zitiert raushaut, anscheinend nicht mehr alle Tassen im Schrank zu
haben scheint und sich eine weitere Diskussion mit dir deshalb gar nicht
lohnt.
Also doch nicht vorgetäuscht?oben zitiert raushaut, anscheinend nicht mehr alle Tassen im Schrank zu
haben scheint und sich eine weitere Diskussion mit dir deshalb gar nicht
lohnt.
Was aber nicht heißt, daß man dir immer alles durchgehen lassen wird,
auch psychisch Unzurechnungsfähige haben keinen Blancoschein für
Beleidigungen. Man könnte z.B. beantragen und durchsetzen, daß dir
bestimmte Möglichkeiten entzogen werden, über die du immer wieder
beleidigst. Glaube lieber nicht, daß das nicht ginge :-)
Diese Möglichkeiten bestehen ja nun im wesentlichen aus demauch psychisch Unzurechnungsfähige haben keinen Blancoschein für
Beleidigungen. Man könnte z.B. beantragen und durchsetzen, daß dir
bestimmte Möglichkeiten entzogen werden, über die du immer wieder
beleidigst. Glaube lieber nicht, daß das nicht ginge :-)
Internetzugang. Kann man den im Rahmen eines Strafverfahrens entziehen?
Andere Option wäre Freiheitsentzug durch Unterbringung in einer
Psychiatrie. Dass Beleidigungen - selbst wenn sie ständig öffentlich
wiederholt werden - dafür ausreichen, bezweifle ich.
Gibt es in forensischen Psychiatrien Internetzugang? Da man dafür
inzwischen nur noch ein Smartphone braucht, kann das den dortigen
Patienten entzogen werden?