Discussion:
Internetsperre als Strafe (was: Was macht den die Börse da!?)
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2022-06-15 13:26:08 UTC
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Fup2 dsrs
 Und Du Verleumdersau? - Du solltest ihm noch erklaeren, warum
  Du mich tunlichst nicht verklagst wegen meiner zutreffenden
  Beschreibungen Deiner unsaeglichen Person, die er faelschlich
  fuer Beleidigungen haelt.
Ich halte das nicht nur für eine Beleidigung, es ist unbestreitbar eine.
Sie wäre deshalb sogar juristisch verfolgbar, würde aber wohl wegen
einer von dir als Beklagtem reklamierten psychischen
Unzurechnungsfähigkeit nicht viel bringen.
Wie stehen die Chancen, dass man mit einer nur vorgetäuschten
Unzurechnungsfähigkeit vor Gericht durchkommt?
Meine ganz persönliche Meinung ist, daß jemand, der wie du Sätze wie
oben zitiert raushaut, anscheinend nicht mehr alle Tassen im Schrank zu
haben scheint und sich eine weitere Diskussion mit dir deshalb gar nicht
lohnt.
Also doch nicht vorgetäuscht?
Was aber nicht heißt, daß man dir immer alles durchgehen lassen wird,
auch psychisch Unzurechnungsfähige haben keinen Blancoschein für
Beleidigungen. Man könnte z.B. beantragen und durchsetzen, daß dir
bestimmte Möglichkeiten entzogen werden, über die du immer wieder
beleidigst. Glaube lieber nicht, daß das nicht ginge :-)
Diese Möglichkeiten bestehen ja nun im wesentlichen aus dem
Internetzugang. Kann man den im Rahmen eines Strafverfahrens entziehen?

Andere Option wäre Freiheitsentzug durch Unterbringung in einer
Psychiatrie. Dass Beleidigungen - selbst wenn sie ständig öffentlich
wiederholt werden - dafür ausreichen, bezweifle ich.
Gibt es in forensischen Psychiatrien Internetzugang? Da man dafür
inzwischen nur noch ein Smartphone braucht, kann das den dortigen
Patienten entzogen werden?
Thomas Homilius
2022-06-15 14:09:42 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Diese Möglichkeiten bestehen ja nun im wesentlichen aus dem
Internetzugang. Kann man den im Rahmen eines Strafverfahrens entziehen?
Man koennte die Tatwerkzeuge einziehen. Geruechten zufolge soll das mal
Matthias Flachmann dank dem Andreas Post passiert sein.

Man wird aber nicht gehindert, sich neue Tatwerkzeuge zu kaufen, das ist
halt eine Geldfrage.
--
Thomas Homilius
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http://paypal.me/ThomasHomilius
Siegfrid Breuer
2022-06-15 14:09:00 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Beleidigungen. Man könnte z.B. beantragen und durchsetzen, daß dir
bestimmte Möglichkeiten entzogen werden, über die du immer wieder
beleidigst. Glaube lieber nicht, daß das nicht ginge :-)
Diese Möglichkeiten bestehen ja nun im wesentlichen aus dem
Internetzugang. Kann man den im Rahmen eines Strafverfahrens
entziehen?
Und DESWEGEN, weil sich jemand gegen oeffentliche Verleumdung wehrt?
Post by Stefan Schmitz
Andere Option wäre Freiheitsentzug durch Unterbringung in einer
Psychiatrie. Dass Beleidigungen - selbst wenn sie ständig öffentlich
wiederholt werden - dafür ausreichen, bezweifle ich.
Nicht staendig! Nur, bis die kriminelle Verleumderin ihre ueble
Nachrede widerruft, und oeffentlich erklaert, dass sie sich das
freihaendig aus dem Arsch gezogen hatte:

|Das ist richtig ? *einfach so* schrieb ich ihm das nicht, das hatte
|schon einen guten Grund:S. B. hat zuvor über tage hinweg auf die
|übelste und gefährlichste Weise gegen Juden gehetzt ? und lies die
|Nazis, die bekanntlich ca. 6 Millionen Juden ermordeten, hochleben.

<http://al.howardknight.net/?&MSGI=%***@mid.individual.net%3E>
--
Ich kann mir aber gut vorstellen, daß der Neger auf dem Umweg über den
in den USA gebräuchlichen Nigger (dort ein übles Schimpfwort (hört sich
auch schon so aggressiv an (Dieses Doppel-g in der Mitte klingt wie das
Feuer eines Maschinengewehrs))) beschädigt wurde.
[Schnatterliese Erika Ciesla in <***@mid.individual.net>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
und immer nur ARD+ZDF gucken:

Rupert Haselbeck
2022-06-15 14:34:11 UTC
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Post by Stefan Schmitz
 Und Du Verleumdersau? - Du solltest ihm noch erklaeren, warum
  Du mich tunlichst nicht verklagst wegen meiner zutreffenden
  Beschreibungen Deiner unsaeglichen Person, die er faelschlich
  fuer Beleidigungen haelt.
Ich halte das nicht nur für eine Beleidigung, es ist unbestreitbar eine.
Sie wäre deshalb sogar juristisch verfolgbar, würde aber wohl wegen
einer von dir als Beklagtem reklamierten psychischen
Unzurechnungsfähigkeit nicht viel bringen.
Wie stehen die Chancen, dass man mit einer nur vorgetäuschten
Unzurechnungsfähigkeit vor Gericht durchkommt?
Wohl eher schlecht, wenn denn überhaupt jemand auf die Idee käme, so
etwas zu versuchen. Andererseits könnte man allerdings auch annehmen,
dass es ein deutliches Anzeichen für tatsächliche Unzurechnungsfähigkeit
sein dürfte, wenn jemand sich darauf beruft. Denn angesichts der Folgen
einer solchen Feststellung im Einstellungsbeschluss, welche ja nicht nur
im konkreten Strafverfahren Folgen haben würde, sondern sich halt auch
sonst auswirkt und mit der fehlenden Geschäftsfähigkeit und der dadurch
obligatorischen Bestellung eines Betreuers noch nicht zu Ende wäre,
müsste er wirklich einen Knall haben, sich auf § 20 StGB zu berufen.
Einige Tagessätze Geldstrafe wären bei weitem billiger.
Da es sich überdies bei den Beteiligten um einen geschlossenen
kindergartengruppenähnlichen Personenkreis zu handeln scheint, auf deren
"Sozialverhalten" der § 199 StGB zuzutreffen scheint, worauf wohl auch
die teils recht kindlich gewählten Falschnamen hindeuten mögen, mag man
an einer wirksamen Sanktionierung selbst dann Zweifel hegen, wenn das
öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, z.B. aufgrund der
öffentlichen Begehung der Taten, bejaht werden sollte.
Post by Stefan Schmitz
Meine ganz persönliche Meinung ist, daß jemand, der wie du Sätze wie
oben zitiert raushaut, anscheinend nicht mehr alle Tassen im Schrank
zu haben scheint und sich eine weitere Diskussion mit dir deshalb gar
nicht lohnt.
Also doch nicht vorgetäuscht?
Ach was. Dem Knaben fehlt es einfach an jeglicher Erziehung. Leider kann
man Eltern und ggfls. Lehrer nicht dafür belangen und ggfls. einsperren,
bei der Erziehung versagt zu haben :-(
Post by Stefan Schmitz
Was aber nicht heißt, daß man dir immer alles durchgehen lassen wird,
auch psychisch Unzurechnungsfähige haben keinen Blancoschein für
Beleidigungen. Man könnte z.B. beantragen und durchsetzen, daß dir
bestimmte Möglichkeiten entzogen werden, über die du immer wieder
beleidigst. Glaube lieber nicht, daß das nicht ginge :-)
Diese Möglichkeiten bestehen ja nun im wesentlichen aus dem
Internetzugang. Kann man den im Rahmen eines Strafverfahrens entziehen?
Wegen einiger Beleidigungen? Nein
Post by Stefan Schmitz
Andere Option wäre Freiheitsentzug durch Unterbringung in einer
Psychiatrie. Dass Beleidigungen - selbst wenn sie ständig öffentlich
wiederholt werden - dafür ausreichen, bezweifle ich.
Das wird wohl jeder bezweifeln müssen...

Die klügste Abwehrmaßnahme wäre usenetadäquat ein Killfileeintrag. Da
die Beteiligten ohne ihre Kindereien aber wohl nicht auskommen werden,
dürfte auch das keine Option sein

MfG
Rupert
Tim Landscheidt
2022-06-15 16:09:45 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
 Und Du Verleumdersau? - Du solltest ihm noch erklaeren, warum
  Du mich tunlichst nicht verklagst wegen meiner zutreffenden
  Beschreibungen Deiner unsaeglichen Person, die er faelschlich
  fuer Beleidigungen haelt.
Ich halte das nicht nur für eine Beleidigung, es ist unbestreitbar eine.
Sie wäre deshalb sogar juristisch verfolgbar, würde aber
wohl wegen einer von dir als Beklagtem reklamierten
psychischen Unzurechnungsfähigkeit nicht viel bringen.
Wie stehen die Chancen, dass man mit einer nur
vorgetäuschten Unzurechnungsfähigkeit vor Gericht
durchkommt?
Wohl eher schlecht, wenn denn überhaupt jemand auf die Idee
käme, so etwas zu versuchen. Andererseits könnte man
allerdings auch annehmen, dass es ein deutliches Anzeichen
für tatsächliche Unzurechnungsfähigkeit sein dürfte, wenn
jemand sich darauf beruft. Denn angesichts der Folgen einer
solchen Feststellung im Einstellungsbeschluss, welche ja
nicht nur im konkreten Strafverfahren Folgen haben würde,
sondern sich halt auch sonst auswirkt und mit der fehlenden
Geschäftsfähigkeit und der dadurch obligatorischen
Bestellung eines Betreuers noch nicht zu Ende wäre, müsste
er wirklich einen Knall haben, sich auf § 20 StGB zu
berufen. Einige Tagessätze Geldstrafe wären bei weitem
billiger.
[…]
Aber diese Folgen sind nur für den Angeklagten zwingend,
oder? Ein erwachsenes Opfer, das behauptet, ein Täter hätte
seine geminderte oder nicht vorhandene Einsichts- oder Steu-
erungsfähigkeit ausgenutzt, braucht (in der Praxis) keine
Bestellung eines Betreuers zu fürchten?

Tim
Rupert Haselbeck
2022-06-15 19:18:22 UTC
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Post by Tim Landscheidt
Post by Rupert Haselbeck
Wohl eher schlecht, wenn denn überhaupt jemand auf die Idee
käme, so etwas zu versuchen. Andererseits könnte man
allerdings auch annehmen, dass es ein deutliches Anzeichen
für tatsächliche Unzurechnungsfähigkeit sein dürfte, wenn
jemand sich darauf beruft. Denn angesichts der Folgen einer
solchen Feststellung im Einstellungsbeschluss, welche ja
nicht nur im konkreten Strafverfahren Folgen haben würde,
sondern sich halt auch sonst auswirkt und mit der fehlenden
Geschäftsfähigkeit und der dadurch obligatorischen
Bestellung eines Betreuers noch nicht zu Ende wäre, müsste
er wirklich einen Knall haben, sich auf § 20 StGB zu
berufen. Einige Tagessätze Geldstrafe wären bei weitem
billiger.
[…]
Aber diese Folgen sind nur für den Angeklagten zwingend,
oder? Ein erwachsenes Opfer, das behauptet, ein Täter hätte
seine geminderte oder nicht vorhandene Einsichts- oder Steu-
erungsfähigkeit ausgenutzt, braucht (in der Praxis) keine
Bestellung eines Betreuers zu fürchten?
Das würde ich nicht so ganz vorbehaltlos unterschreiben. Freilich wird
man dem Opfer einer Straftat generell eine gewisse Blauäugigkeit ohne
weiteres und vor allem auch ohne irgendwelche abseits der Sache
leigenden Folgen zubilligen müssen. Betrüger leben davon, dass ihnen die
Leute vertrauen.
Aber wer gar zu sehr ausführt, er sei nicht (mehr) fähig, sich selber
und sein Leben zu kontrollieren, der wird durchaus damit rechnen dürfen,
dass er die Aufmerksamkeit des Betreuungsgerichtes auf sich zieht,
welches von Amts wegen prüfen muss, ob er zur Besorgung all seiner
Angelegenheiten wirklich noch fähig ist. Ergibt die Prüfung, dass er
das, ganz oder in Teilbereichen, nicht (mehr) ist, so wird für ihn ein
Betreuer mit dem nötigen Wirkungskreis bestellt.
Und das ist auch gut so!

MfG
Rupert
Wendelin Uez
2022-06-16 15:59:22 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Wie stehen die Chancen, dass man mit einer nur vorgetäuschten
Unzurechnungsfähigkeit vor Gericht durchkommt?
Eine - auch nur partielle - Unzurechnungsfähigkeit wird ggfs. vom Gutachter
festgestellt. Die Betonung liegt auf festgestellt und nicht, wie bei echten
Wissenschaftlern üblich, auf bewiesen. Das Gericht kann dieser Feststellung
folgen oder auch nicht.
Post by Stefan Schmitz
Meine ganz persönliche Meinung ist, daß jemand, der wie du Sätze wie oben
zitiert raushaut, anscheinend nicht mehr alle Tassen im Schrank zu haben
scheint und sich eine weitere Diskussion mit dir deshalb gar nicht lohnt.
Also doch nicht vorgetäuscht?
Von vorgetäuscht hatte ich nichts geschrieben.
Post by Stefan Schmitz
Diese Möglichkeiten bestehen ja nun im wesentlichen aus dem
Internetzugang. Kann man den im Rahmen eines Strafverfahrens entziehen?
Pauschal den Internetzugang verweigern dürfte problematisch werden. Einzelne
Accounts zu sperren eher weniger.
Post by Stefan Schmitz
Gibt es in forensischen Psychiatrien Internetzugang?
Zumindest nicht wenn der Entzug gerichtlich angeordnet wäre.
Thomas Hochstein
2022-06-18 10:55:58 UTC
Permalink
Post by Wendelin Uez
Post by Stefan Schmitz
Wie stehen die Chancen, dass man mit einer nur vorgetäuschten
Unzurechnungsfähigkeit vor Gericht durchkommt?
Eine - auch nur partielle - Unzurechnungsfähigkeit wird ggfs. vom Gutachter
festgestellt.
Das ist nicht richtig.
Post by Wendelin Uez
Die Betonung liegt auf festgestellt und nicht, wie bei echten
Wissenschaftlern üblich, auf bewiesen.
Was "beweisen" denn Musikwissenschaftler, Ärzte, Juristen,
Sozialwissenschaftler oder Bauingenieure üblicherweise? Was macht einen
Wissenschaftler zum "echten" Wissenschaftler? Und warum sollte
Sachverständige zwingend Wissenchaftler sein? Und Wissenschaftler als
Sachverständige besonders geeignet?
Post by Wendelin Uez
Das Gericht kann dieser Feststellung folgen oder auch nicht.
Nachdem das Gericht feststellt, ob die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit
zur Tatzeit erheblich vermindert oder aufgehoben war: natürlich.
Post by Wendelin Uez
Pauschal den Internetzugang verweigern dürfte problematisch werden.
Einzelne Accounts zu sperren eher weniger.
Nach welcher Vorschrift werden denn im Strafurteil einzelne Accounts
gesperrt?

-thh
Siegfrid Breuer
2022-06-26 13:02:00 UTC
Permalink
Was macht einen Wissenschaftler zum "echten" Wissenschaftler?
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Wenn man bloed im Kopf ist, dann ist alles egal.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[weissagt Ottmar Ohlemacher 2008 das Motto der Mehrheit der Buerger in
<http://al.howardknight.net/?&MSGI=%3C1aoyopdvid5p3$.f0d0xr5u941l$***@40tude.net%3E>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
und immer nur ARD+ZDF gucken: http://youtu.be/W2l2kNQhtlQ
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