Discussion:
Deal im Ermittlungsverfahren
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2024-04-08 21:20:15 UTC
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Heute lief im ZDF der Film "Der Millionen Raub" (sic!).

Aus einem Geldtransport wurden 8 Millionen geraubt, einer der Täter saß
in U-Haft, sagte aber nicht aus. Wenn er verrät, wo das Geld versteckt
ist oder wer noch beteiligt war, wurde ihm von Polizei und
Staatsanwaltschaft eine konkrete Strafmilderung (4 Jahre statt der sonst
zu erwartenden 8) versprochen.

Ist ein solcher Deal vor der Hauptverhandlung in dieser Form möglich?
Wenn nicht, welche Möglichkeit haben die Ermittler sonst, den Täter zum
Auspacken zu motivieren? Die vage Aussicht, dass das Gericht die Aussage
bei der Strafzumessung berücksichtigen werde, dürfte einen harten
Ganoven nicht sonderlich beeindrucken.
Thomas Hochstein
2024-04-08 23:22:01 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Aus einem Geldtransport wurden 8 Millionen geraubt, einer der Täter saß
in U-Haft, sagte aber nicht aus. Wenn er verrät, wo das Geld versteckt
ist oder wer noch beteiligt war, wurde ihm von Polizei und
Staatsanwaltschaft eine konkrete Strafmilderung (4 Jahre statt der sonst
zu erwartenden 8) versprochen.
Ist ein solcher Deal vor der Hauptverhandlung in dieser Form möglich?
Nein, weil weder Polizei noch Staatsanwaltschaft das Gericht binden
können.
Post by Stefan Schmitz
Wenn nicht, welche Möglichkeit haben die Ermittler sonst, den Täter zum
Auspacken zu motivieren? Die vage Aussicht, dass das Gericht die Aussage
bei der Strafzumessung berücksichtigen werde, dürfte einen harten
Ganoven nicht sonderlich beeindrucken.
Mehr als die Zusicherung, dass man sich für den Beschuldigten verwenden
werde, und der Verweis darauf, dass geständige Einlassungen und
insbesondere Aufklärungshilfe im Sinne des § 46b StGB regelmäßig auch
durch die Gerichte erheblich honoriert werden, ist nicht möglich. Das ist
in der Regel keine vage, sondern eine durchaus konkrete Aussicht. Mehr ist
nicht drin.

Eine verbindliche Verständigung kann nur in der Hauptverhandlung erfolgen.
Dann allerdings kommt die Inanspruchnahme der sog. Kronzeugenregelung (§
46b StGB) nicht mehr in Betracht.

-thh
ottitale
2024-04-15 14:43:33 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Heute lief im ZDF der Film "Der Millionen Raub" (sic!).
Aus einem Geldtransport wurden 8 Millionen geraubt, einer der Täter saß
in U-Haft, sagte aber nicht aus. Wenn er verrät, wo das Geld versteckt
ist oder wer noch beteiligt war, wurde ihm von Polizei und
Staatsanwaltschaft eine konkrete Strafmilderung (4 Jahre statt der sonst
zu erwartenden 8) versprochen.
Ist ein solcher Deal vor der Hauptverhandlung in dieser Form möglich?
Da haben die Autoren dieses Machwerks wohl ein wenig zu tief in die
US-Justizkiste gegriffen.

Stichwort: Plea Bargains
Post by Stefan Schmitz
Wenn nicht, welche Möglichkeit haben die Ermittler sonst, den Täter zum
Auspacken zu motivieren? Die vage Aussicht, dass das Gericht die Aussage
bei der Strafzumessung berücksichtigen werde, dürfte einen harten
Ganoven nicht sonderlich beeindrucken.
Glücklicherweise ist das hochnotpeinliche Verhör nicht mehr "en vogue".
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