Tim Landscheidt
2022-07-20 12:57:18 UTC
Moin,
gelegentlich versterben ja Personen, die die Ermittlungsbe-
hörden für einen möglichen Täter halten, in den unterschied-
lichen Phasen eines Strafverfahrens, ob an Alter oder durch
Suizid. Wer entscheidet wie in diesen Fällen über die Über-
nahme der Kosten für die notwendige Verteidigung und der
Kosten der anwaltlichen Vertretung etwaiger Nebenkläger?
Als angewandte Unschuldsvermutung und aufgrund der wahr-
scheinlich eher seltenen Fälle tut der Staatskasse die Über-
nahme der Verteidigerkosten sicherlich nicht weh, bei den
Nebenklägern ist die Schuldfrage ja einerseits genau umge-
kehrt, andererseits waren beispielsweise bei dem sogenannten
NSU-Prozess 59 Nebenklägeranwälte beteiligt und bei einem
möglichen erfolgreichen Terroranschlag dürfte sich diese
Zahl noch vervielfachen.
Tim
gelegentlich versterben ja Personen, die die Ermittlungsbe-
hörden für einen möglichen Täter halten, in den unterschied-
lichen Phasen eines Strafverfahrens, ob an Alter oder durch
Suizid. Wer entscheidet wie in diesen Fällen über die Über-
nahme der Kosten für die notwendige Verteidigung und der
Kosten der anwaltlichen Vertretung etwaiger Nebenkläger?
Als angewandte Unschuldsvermutung und aufgrund der wahr-
scheinlich eher seltenen Fälle tut der Staatskasse die Über-
nahme der Verteidigerkosten sicherlich nicht weh, bei den
Nebenklägern ist die Schuldfrage ja einerseits genau umge-
kehrt, andererseits waren beispielsweise bei dem sogenannten
NSU-Prozess 59 Nebenklägeranwälte beteiligt und bei einem
möglichen erfolgreichen Terroranschlag dürfte sich diese
Zahl noch vervielfachen.
Tim