Erika Mustermann
2023-05-31 15:03:04 UTC
"Begonnen hatte der Prozess am 8. September 2021. Lina E. sass zu diesem
Zeitpunkt bereits seit November 2020 in Untersuchungshaft. Sie war mit
dem Helikopter nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof geflogen worden, wo
ihr der Haftbefehl verkündet wurde. Die mediale Ausschlachtung dieses
Flugs habe die Angeklagte schwer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt,
was zu einem milderen Strafmass beigetragen habe, so das Gericht."
https://www.nzz.ch/international/lina-e-die-linksextremistin-muss-mehr-als-fuenf-jahre-in-haft-ld.1740214
Ich könnte ja grundsätzlich verstehen, wenn die inzwischen Verurteilte
irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche wegen Verletzung ihres
Persönlichkeitsrechts geltend machen könnte, aber warum sollte diese
zu einer Verringerung des Strafmaßes führen?
Falls das seine Richtigkeit haben sollte, müsste ja bspw. auch Heinrich
XIII. Prinz Reuß von den "Reichsbürgern", dessen Verhaftung medial
mindestens ähnlich stark ausgeschlachtet wurde, im Falle einer
Verurteilung einen analogen Bonus erhalten.
Zeitpunkt bereits seit November 2020 in Untersuchungshaft. Sie war mit
dem Helikopter nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof geflogen worden, wo
ihr der Haftbefehl verkündet wurde. Die mediale Ausschlachtung dieses
Flugs habe die Angeklagte schwer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt,
was zu einem milderen Strafmass beigetragen habe, so das Gericht."
https://www.nzz.ch/international/lina-e-die-linksextremistin-muss-mehr-als-fuenf-jahre-in-haft-ld.1740214
Ich könnte ja grundsätzlich verstehen, wenn die inzwischen Verurteilte
irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche wegen Verletzung ihres
Persönlichkeitsrechts geltend machen könnte, aber warum sollte diese
zu einer Verringerung des Strafmaßes führen?
Falls das seine Richtigkeit haben sollte, müsste ja bspw. auch Heinrich
XIII. Prinz Reuß von den "Reichsbürgern", dessen Verhaftung medial
mindestens ähnlich stark ausgeschlachtet wurde, im Falle einer
Verurteilung einen analogen Bonus erhalten.