Wolfgang Schreiber
2022-03-10 06:20:41 UTC
Liebe Leute,
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/stalkerin-verfolgt-pfarrer-michael-hammerschmidt-manchmal-habe-ich-nur-dagesessen-und-geweint-a-ed51243e-94d1-4250-92ac-7a48639bc799
(Leider Spiegel+, Paywall...)
<Auszüge>
Der Fall ist ungewöhnlich. Zum einen, weil hier eine Frau nachstellt, wo
doch mehr als 80 Prozent der Stalker männlich sind. Zum anderen, weil
ein Pfarrer zum Opfer wurde – ein Vertreter der katholischen Kirche, die
im Missbrauchskontext heute vor allem als Täter-Organisation
wahrgenommen wird.
Selbst ein jahrelanger Streit vor Gericht konnte Christel G. bisher
nicht von ihrem Tun abhalten. Mehr als 18 psychiatrische Gutachten
wurden erstellt – mit divergierenden Einschätzungen. Weil Christel G.
nicht als gefährlich für die Allgemeinheit gilt, sei eine Unterbringung
in der Psychiatrie nicht angezeigt, hieß es. »Sie ist lästig, aber nicht
gefährlich«, sagte ein Richter 2015.
Gerade hat das Landgericht Arnsberg die 79-Jährige in einem
Berufungsprozess für schuldunfähig erklärt – der Gutachter attestierte
ihr »Liebeswahn«. Das Amtsgericht Meschede hatte 2019 eine neunmonatige
Bewährungsstrafe verhängt, weil es die Frau basierend auf der
Einschätzung des Gutachters Josef Leßmann für einsichtsfähig hielt.
Dieses Urteil wurde nun aufgehoben.
Dass Christel G. dem Pfarrer weiter nachstellen werde, sei »so sicher
wie das Amen in der Kirche«, formulierte der Gutachter Norbert Leygraf
in der Vergangenheit. »Der Psychoterror wird weitergehen«, sagt Pfarrer
Hammerschmidt.
</Auszüge>
Gehört so etwas also wie Blitzeis zum allgemeinen Lebensrisiko? Keine
Chance für den Betroffenen, außer Mitgefühl und warmen Worten?
Selbst die Bewährungsstrafe von 2019 nutzt ja nichts...
VG
Wolfgang
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/stalkerin-verfolgt-pfarrer-michael-hammerschmidt-manchmal-habe-ich-nur-dagesessen-und-geweint-a-ed51243e-94d1-4250-92ac-7a48639bc799
(Leider Spiegel+, Paywall...)
<Auszüge>
Der Fall ist ungewöhnlich. Zum einen, weil hier eine Frau nachstellt, wo
doch mehr als 80 Prozent der Stalker männlich sind. Zum anderen, weil
ein Pfarrer zum Opfer wurde – ein Vertreter der katholischen Kirche, die
im Missbrauchskontext heute vor allem als Täter-Organisation
wahrgenommen wird.
Selbst ein jahrelanger Streit vor Gericht konnte Christel G. bisher
nicht von ihrem Tun abhalten. Mehr als 18 psychiatrische Gutachten
wurden erstellt – mit divergierenden Einschätzungen. Weil Christel G.
nicht als gefährlich für die Allgemeinheit gilt, sei eine Unterbringung
in der Psychiatrie nicht angezeigt, hieß es. »Sie ist lästig, aber nicht
gefährlich«, sagte ein Richter 2015.
Gerade hat das Landgericht Arnsberg die 79-Jährige in einem
Berufungsprozess für schuldunfähig erklärt – der Gutachter attestierte
ihr »Liebeswahn«. Das Amtsgericht Meschede hatte 2019 eine neunmonatige
Bewährungsstrafe verhängt, weil es die Frau basierend auf der
Einschätzung des Gutachters Josef Leßmann für einsichtsfähig hielt.
Dieses Urteil wurde nun aufgehoben.
Dass Christel G. dem Pfarrer weiter nachstellen werde, sei »so sicher
wie das Amen in der Kirche«, formulierte der Gutachter Norbert Leygraf
in der Vergangenheit. »Der Psychoterror wird weitergehen«, sagt Pfarrer
Hammerschmidt.
</Auszüge>
Gehört so etwas also wie Blitzeis zum allgemeinen Lebensrisiko? Keine
Chance für den Betroffenen, außer Mitgefühl und warmen Worten?
Selbst die Bewährungsstrafe von 2019 nutzt ja nichts...
VG
Wolfgang