Andreas Bockelmann
2024-11-20 19:38:02 UTC
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Permalinkorganisierten Party „Ausländer raus“ gesungen. Daraufhin kam es bei ihm als
Zeugen zu einer Durchsuchung. Dabei hatten andere Verfahren bisher
überwiegend gezeigt, dass die Gesänge gar nicht strafbar sind."
<https://apollo-news.net/lamour-toujours-vorfall-auf-dorffest-hausdurchsuchung-bei-eventmanager/>
Dazu habe ich jetzt eine ernst gemeinte Frage: Welche Beweise verspricht man
sich von einer Durchsuchung beim Veranstalter, wenn die Gäste der
Veranstaltung eine unerwünschten Test gesungen haben.
Hinzukommt, dass nach bisheriger Rechtsprechung dieser Gesang keine Straftat
darstellt.
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Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann