Stefan Schmitz
2024-04-10 13:56:23 UTC
Neulich schrieb jemand in einer anderen Gruppe, Abtreibung sei
hierzulande verboten, aber in den ersten 12 Wochen straffrei. Heute
hörte ich diese Formulierung auch im ÖRR.
Wenn ich mir aber § 218a StGB ansehe, steht da nicht "wird nicht
bestraft", sondern "der Tatbestand ist nicht verwirklicht" (Abs. 1) und
"nicht rechtswidrig" (Abs. 2)
Wie kommt es dann zu der ubiquitären Darstellung, es werde lediglich
nicht bestraft?
Einzig Absatz 4 könnte man in die Richtung interpretieren, aber da geht
es um Abtreibungen nach mehr als 12 Wochen.
hierzulande verboten, aber in den ersten 12 Wochen straffrei. Heute
hörte ich diese Formulierung auch im ÖRR.
Wenn ich mir aber § 218a StGB ansehe, steht da nicht "wird nicht
bestraft", sondern "der Tatbestand ist nicht verwirklicht" (Abs. 1) und
"nicht rechtswidrig" (Abs. 2)
Wie kommt es dann zu der ubiquitären Darstellung, es werde lediglich
nicht bestraft?
Einzig Absatz 4 könnte man in die Richtung interpretieren, aber da geht
es um Abtreibungen nach mehr als 12 Wochen.