Post by Thomas HochsteinPost by Martin GerdesPost by Thomas HochsteinInsofern würde mich schon interessieren, ob die geschilderte
Handlungsweise justiziabel ist ...
Ich sehe da keine strafbaren Handlungen.
Wenn ein Paketbote quittiert, daß er einen Empfänger nicht angetroffen
hat, obwohl er überhaupt nicht am Haus des Empfängers war, eine
Zustellung also überhaupt nicht versucht hat, würde ich als Laie das
für Urkundenfälschung halten.
Eine Urkunde - die bei diesen elektronischen Klimperkästen gar nicht
vorliegt, aber darauf kommt es hier nicht ausschlaggebend an - ist dann
"falsch", wenn sie nicht von ihrem scheinbaren Aussteller stammt. Auf
ihre inhaltliche Richtigkeit kommt es nicht an.
Bescheinigt der Paketbote also mit seiner Unterschrift, er habe den
Empfänger nicht angetroffen, obwohl er gar nicht geklingelt hat, ist
das eine (hier wie zumeist straflose) schriftliche Lüge.
Hier vermischst Du Theorie und Praxis, was aus systematischen Gründen
unzweckmäßig ist:
Bescheinigt der Paketbote also mit seiner Unterschrift, er habe den
Empfänger nicht angetroffen, obwohl er gar nicht geklingelt hat, ist
das eine Fälschung beweiserheblicher Daten, so jedenfalls habe ich
neulich mal Thomas Hochstein verstanden, der wird das wohl wissen. Mag
sein, daß ich in meiner Einfalt seine Darstellung natürlich nicht
verstanden habe.
Daß ein Großteil der Gesetzes- und Verordnungsübertretungen straflos
bleibt, ist Allgemeingut und soll im Rahmen dieses Threads nicht weiter
nachverfolgt werden.
Post by Thomas HochsteinUnterschreibt der Paketbote nach Auslieferung des Pakets den
Zustellnachweis selbst, weil er vergessen hat, den Empfänger
unterschreiben zu lassen,
... oder gleich garnicht dem Empfänger aufgesucht hat, sondern die
Sendung entweder einfach vor die Tür gestellt hat (was -- wenn ich Dich
richtig verstanden habe -- ein eigenständiges Delikt ist) oder sie
gleich in den Wald geworfen hat (was -- wenn ich Dich richtig verstanden
habe -- rechtlich das gleiche Delikt ist, obwohl das für den
Paketempfänger ja einen erheblichen Unterschied macht).
Post by Thomas Hochsteindann ist die Urkunde zwar inhaltlich wahr, es liegt aber dennoch
eine Urkundenfälschung vor, weil sie in Wahrheit vom Paketboten
und nicht von ihrem scheinbaren Aussteller - dem Empfänger - stammt.
Soweit also die Theorie.
Soweit wir den Sachstand kennen*, hat im vorliegenden Fall der Paketbote
eine Sendung auf dem Fahrzeug gehabt, aber (aus vermutlichen, aber
letztlich nicht nachvollziehbaren Gründen) beim Kunden nicht geklingelt.
Wenn er ins Depot zurückkommt und eine Sendung nicht ausgeliefert hat,
verlangt der Computer von ihm einen Grund hierfür.
[* (und ich ihn zusätzlich interpretiere, was im Usenet leider immer mal
wieder nötig ist. Im Saal würde der Richter möglicherweise nachfragen.
DASS das Paket "durch Initiative des Empfänger" schließlich beim Kunden
gelandet ist, wissen wir ja. Wie das im Detail aber gegangen ist, wissen
wir nicht. Ist ja auch egal, wir diskutieren ja ohnehin keine konkreten
Einzelfälle)]
Da könnte er dann vermutlich schreiben: "Überschreitung der
höchstzulässigen Arbeitszeit", bei der nur ein Schelm fragen könnte,
warum der Paketbote das um 11 schon wußte, wo seine Tour doch bis 16 Uhr
ging.
Er könnte aber auch eintragen: "Kunden nicht angetroffen,
benachrichtigt." Das wäre dann eine sachlich falsche Eintragung, wenn
der Paketbote beim Kunden nicht geklingelt hat, also auch keine
Benachrichtigung hinterlegt hat. Dieser Fall scheint mir hier
vorzuliegen.
Und da siehst Du keine Handlung, die strafrechtlich gewürdigt werden
könnte (oder gar sollte)?
Es wäre somit -- laienhaft ausgedrückt -- keine rechtlich zu würdigende
Handlung, wenn ein Paketbote ein Paket zustellen soll, das aber nicht
tut, weil er die Adresse des Kunden nicht anfängt (oder am Haus einfach
vorbeifährt), jedenfalls nicht klingelt, hinterher aber in seinem
Klickerdingsbums quittiert, er habe den Kunden nicht angetroffen? Dabei
stimmt das sachlich ja sogar: Wer nicht versucht, einen Menschen
anzutreffen, wird ihm allenfalls durch Zufall begegnen.
Ich befürchte, die Schönheit der Juristerei wird mir in diesem Leben
vermutlich nicht mehr aufgehen.