Discussion:
Beleidigung / Notwehr
(zu alt für eine Antwort)
Lothar Frings
2022-08-11 11:00:40 UTC
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Kleine Streitfrage im Bekanntenkreis.

Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?

Ein Bekannter zitierte <https://www.rechtslupe.de/strafrecht/taetliche-notwehr-beleidigungen-3133469>
Stefan Schmitz
2022-08-11 12:07:53 UTC
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Post by Lothar Frings
Kleine Streitfrage im Bekanntenkreis.
Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?
*Eine* Beleidigung wohl kaum. Die ist ja schon vorbei, wenn man auf die
Idee kommt, sich wehren zu wollen. Also kein gegenwärtiger Angriff, der
abgewehrt werden könnte.
Bei einer ganzen Kaskade dagegen kann Notwehr geeignet sein, die
Beleidigungen zu stoppen.
Rupert Haselbeck
2022-08-11 13:55:57 UTC
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Post by Lothar Frings
Kleine Streitfrage im Bekanntenkreis.
Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?
Ein Bekannter zitierte <https://www.rechtslupe.de/strafrecht/taetliche-notwehr-beleidigungen-3133469>
Selbstverständlich ist auch ein Angriff auf die Ehre notwehrfähig. Eine
Ohrfeige (ohne Dauerfolgen...) kann als sofortige Reaktion auf eine
Beleidigung also grundsätzlich rechtmäßig sein.
Freilich sollte man sich dabei aber vor einem Notwehrexzeß hüten

MfG
Rupert
Frank Hucklenbroich
2022-08-11 14:00:12 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Lothar Frings
Kleine Streitfrage im Bekanntenkreis.
Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?
Ein Bekannter zitierte <https://www.rechtslupe.de/strafrecht/taetliche-notwehr-beleidigungen-3133469>
Selbstverständlich ist auch ein Angriff auf die Ehre notwehrfähig. Eine
Ohrfeige (ohne Dauerfolgen...) kann als sofortige Reaktion auf eine
Beleidigung also grundsätzlich rechtmäßig sein.
So wie Will Smith bei den Oscars :-)

Grüße,

Frank (ja, ich weiß daß da US-Recht gilt)
Thomas Hochstein
2022-08-21 20:46:58 UTC
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Post by Lothar Frings
Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?
Grundsätzlich natürlich ja.

Praktisch wird es bei einer einzelnen, bereits abgeschlossenen Beleidigung
am *gegenwärtigen* rechtswidrigen Angriff fehlen.

Die mögliche Straflosigkeit der Vergeltung einer Beleidigung durch
Körperverletzung oder umgekehrt (Retorsion), die bis zur Strafrechtsreform
1998 in § 233 StGB geregelt war, gibt es in dieser Form nicht mehr; es
bleibt nur noch die mögliche Straflosigkeit einer wechselseitigen
Beleidigung.

-thh
Stefan Schmitz
2022-08-22 06:55:25 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Die mögliche Straflosigkeit der Vergeltung einer Beleidigung durch
Körperverletzung oder umgekehrt (Retorsion), die bis zur Strafrechtsreform
1998 in § 233 StGB geregelt war, gibt es in dieser Form nicht mehr; es
bleibt nur noch die mögliche Straflosigkeit einer wechselseitigen
Beleidigung.
Warum hat man das abgeschafft?
Ulf Kutzner
2022-08-22 13:00:38 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Die mögliche Straflosigkeit der Vergeltung einer Beleidigung durch
Körperverletzung oder umgekehrt (Retorsion), die bis zur Strafrechtsreform
1998 in § 233 StGB geregelt war, gibt es in dieser Form nicht mehr; es
bleibt nur noch die mögliche Straflosigkeit einer wechselseitigen
Beleidigung.
Warum hat man das abgeschafft?
Man wollte Gewalttaten eindämmen?
Stefan Schmitz
2022-08-22 13:17:53 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Die mögliche Straflosigkeit der Vergeltung einer Beleidigung durch
Körperverletzung oder umgekehrt (Retorsion), die bis zur Strafrechtsreform
1998 in § 233 StGB geregelt war, gibt es in dieser Form nicht mehr; es
bleibt nur noch die mögliche Straflosigkeit einer wechselseitigen
Beleidigung.
Warum hat man das abgeschafft?
Man wollte Gewalttaten eindämmen?
Inwiefern werden die dadurch gefördert, dass dem Gericht eine Option auf
Straffreiheit eingeräumt wird?
Ulf Kutzner
2022-08-23 14:24:21 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Ulf Kutzner
Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Die mögliche Straflosigkeit der Vergeltung einer Beleidigung durch
Körperverletzung oder umgekehrt (Retorsion), die bis zur Strafrechtsreform
1998 in § 233 StGB geregelt war, gibt es in dieser Form nicht mehr; es
bleibt nur noch die mögliche Straflosigkeit einer wechselseitigen
Beleidigung.
Warum hat man das abgeschafft?
Man wollte Gewalttaten eindämmen?
Inwiefern werden die dadurch gefördert, dass dem Gericht eine Option auf
Straffreiheit eingeräumt wird?
Durch den Gedanken, man könne letztlich wahrscheinlich ungestraft Gewalt verüben?

Immerhin soll nach der Vorstellung des Gesetzgeber auch die
Regelung zur Tätigen Reue Verhaltensänderungen bei sich
unerlaubt von einem Unfallort entfernt Habenden auslösen,
und zwar binnen 24 Stunden nach dem Ereignis. weitere Präzisierungen
findest Du im Gesetz und den Kommentierungen.

Vielleicht willst Du Durchbrechungen des Legalitätsprinzips gänzlich abschaffen.
Thomas Hochstein
2022-08-22 20:44:19 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
Die mögliche Straflosigkeit der Vergeltung einer Beleidigung durch
Körperverletzung oder umgekehrt (Retorsion), die bis zur Strafrechtsreform
1998 in § 233 StGB geregelt war, gibt es in dieser Form nicht mehr; es
bleibt nur noch die mögliche Straflosigkeit einer wechselseitigen
Beleidigung.
Warum hat man das abgeschafft?
Das müsste man nachlesen.

Ein - richtiges - Thema war damals die als unpassend empfundene Gewichtung
zwischen der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter (namentlich der
körperlichen Unversehrtheit) und der Verletzung bspw. des Eigentums, was
zu einer Anpassung der Strafrahmen geführt hat. Es liegt nahe, dass man es
als unangemessen empfand, eine Körperverletzung einer Beleidigung
gleichzustellen, und die Vorschrift deshalb abgeschafft hat.

Das Kampagnenthema "Hatespeech" ist auch jüngeren Datums; in früheren
Jahrzehnten wurde im Gegenteil eher argumentiert, ein besonderer
strafrechtlicher Schutz der Ehre entspringe veraltetenen, längst
überwundenen Vorstellungen, sei nicht mehr zeitgemöß, und die Strafbarkeit
der Beleidigung sei zu Gunsten der Redefreiheit abzuschaffen ("Sticks and
stones may break my bones, but words will never hurt me."). Derzeit
schwingt das Pendel wieder in die andere Richtung.

-thh
Stefan Schmitz
2022-08-23 12:43:58 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Das Kampagnenthema "Hatespeech" ist auch jüngeren Datums; in früheren
Jahrzehnten wurde im Gegenteil eher argumentiert, ein besonderer
strafrechtlicher Schutz der Ehre entspringe veraltetenen, längst
überwundenen Vorstellungen, sei nicht mehr zeitgemöß, und die Strafbarkeit
der Beleidigung sei zu Gunsten der Redefreiheit abzuschaffen ("Sticks and
stones may break my bones, but words will never hurt me."). Derzeit
schwingt das Pendel wieder in die andere Richtung.
Hatespeech ist ja auch ein anderes Kaliber als eine simple Beleidigung.
Das eine geht Richtung Volksverhetzung, das andere ist ein individuelles
Geschehen zwischen zwei Beteiligten.
Thomas Hochstein
2022-08-23 20:45:32 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Hatespeech ist ja auch ein anderes Kaliber als eine simple Beleidigung.
Hatespeech ist vor allem nicht exakt definiert; darunter versteht jeder
das, was ihm gerade passt, und natürlich auch und nicht zuletzt
Beleidigungen.
Post by Stefan Schmitz
Das eine geht Richtung Volksverhetzung, [...]
Wenn's denn so wäre bräuchte es keinen wolkigen Schwurbelbegriff.
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