Discussion:
Keine Drogenpakete mehr mit der Post?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2021-02-13 09:49:55 UTC
Permalink
"Mit Annahme des Gesetzentwurfs wird die Strafverfolgung beim Handel
etwa mit Betäubungsmitteln erleichtert. Künftig werden Beschäftigte von
Postdienstleistern verpflichtet, verdächtige Postsendungen bei den
Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, heißt es."
<https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-postdienstleister-raubgut-819602>
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
https://imgur.com/a/0qEQqvO
http://paypal.me/ThomasHomilius
Dorothee Hermann
2021-02-13 12:25:23 UTC
Permalink
Keine Drogenpakete mehr mit der Post?
Doch. kann immer noch passieren!


*Zitat*
"Der Bundestag hat am Freitag, 12. Februar 2021, den Gesetzentwurf des
Bundesrates „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des
Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“

... denn dadurch:
"Strafverfolgung wird erleichtert"
"Mit Annahme des Gesetzentwurfs wird die Strafverfolgung beim Handel
etwa mit Betäubungsmitteln erleichtert. Künftig werden Beschäftigte von
Postdienstleistern verpflichtet, verdächtige Postsendungen bei den
Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, heißt es."
<https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-postdienstleister-raubgut-819602>
"Dabei gehe es um Sendungen, bei denen zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem
Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem
Arzneimittelgesetz, dem Antidoping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem
Sprengstoffgesetz begangen werden.
Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, können mit einer
Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können. Dazu wurde das
Postgesetz ergänzt.

Zur Begründung heißt es, oft fänden Beschäftigte in nicht zustellbaren
Postsendungen Betäubungsmittel. „In diesem Zusammenhang ist eine Zunahme
des Handeltreibens mit inkriminierten Gütern unter Inanspruchnahme von
Postdienstleistern zu verzeichnen.“

Gerade der letzte Absatz ist 'interessant'.


Dorothee
Helmut Waitzmann
2021-02-13 20:59:56 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Keine Drogenpakete mehr mit der Post?
Doch. kann immer noch passieren!
*Zitat*
"Der Bundestag hat am Freitag, 12. Februar 2021, den Gesetzentwurf
des Bundesrates „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich
des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von
Postdienstleistern“
"Strafverfolgung wird erleichtert"
"Mit Annahme des Gesetzentwurfs wird die Strafverfolgung beim
Handel etwa mit Betäubungsmitteln erleichtert. Künftig werden
Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet, verdächtige
Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, heißt
es."
<https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-postdienstleister-raubgut-819602>
"Dabei gehe es um Sendungen, bei denen zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem
Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem
Arzneimittelgesetz, dem Antidoping-Gesetz, dem Waffengesetz oder
dem Sprengstoffgesetz begangen werden.
Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, können mit
einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können. Dazu
wurde das Postgesetz ergänzt.
Zur Begründung heißt es, oft fänden Beschäftigte in nicht
zustellbaren Postsendungen Betäubungsmittel. „In diesem
Zusammenhang ist eine Zunahme des Handeltreibens mit inkriminierten
Gütern unter Inanspruchnahme von Postdienstleistern zu
verzeichnen.“
Gerade der letzte Absatz ist 'interessant'.
Vermutest Du, dass der Absatz darauf abhebt, dass Beschäftigte von
Postdienstleistern mit Betäubungsmitteln, die sie in nicht
zustellbaren Postsendungen gefunden haben, Handel treiben?
Dorothee Hermann
2021-02-14 11:26:01 UTC
Permalink
Post by Helmut Waitzmann
Post by Dorothee Hermann
Keine Drogenpakete mehr mit der Post?
Doch. kann immer noch passieren!
*Zitat*
"Der Bundestag hat am Freitag, 12. Februar 2021, den Gesetzentwurf
des Bundesrates „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich
des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von
Postdienstleistern“
"Strafverfolgung wird erleichtert"
"Mit Annahme des Gesetzentwurfs wird die Strafverfolgung beim
Handel etwa mit Betäubungsmitteln erleichtert. Künftig werden
Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet, verdächtige
Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, heißt
es."
<https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-postdienstleister-raubgut-819602>
"Dabei gehe es um Sendungen, bei denen zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem
Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem
Arzneimittelgesetz, dem Antidoping-Gesetz, dem Waffengesetz oder
dem Sprengstoffgesetz begangen werden.
Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, können mit
einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können. Dazu
wurde das Postgesetz ergänzt.
Zur Begründung heißt es, oft fänden Beschäftigte in nicht
zustellbaren Postsendungen Betäubungsmittel. „In diesem
Zusammenhang ist eine Zunahme des Handeltreibens mit inkriminierten
Gütern unter Inanspruchnahme von Postdienstleistern zu
verzeichnen.“
Gerade der letzte Absatz ist 'interessant'.
Vermutest Du, dass der Absatz darauf abhebt, dass Beschäftigte von
Postdienstleistern mit Betäubungsmitteln, die sie in nicht
zustellbaren Postsendungen gefunden haben, Handel treiben?
Warum sollte ich Unterstellungen anstellen? Ist doch nicht die Frage!

Der Absatz (s.o.) über die "Begründung" soll doch durch eine
"Verpflichtung" (noch ein Absatz höher zu lesen) eine /Eindeutigkeit/
herstellen.

BtW: Und was ist Deine Meinung/Frage zum Betreff?


Dorothee
Helmut Waitzmann
2021-03-04 18:46:46 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Helmut Waitzmann
Post by Dorothee Hermann
"Dabei gehe es um Sendungen, bei denen zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem
Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem
Arzneimittelgesetz, dem Antidoping-Gesetz, dem Waffengesetz oder
dem Sprengstoffgesetz begangen werden.
Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, können
mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden
können. Dazu wurde das Postgesetz ergänzt.
Zur Begründung heißt es, oft fänden Beschäftigte in nicht
zustellbaren Postsendungen Betäubungsmittel. „In diesem
Zusammenhang ist eine Zunahme des Handeltreibens mit
inkriminierten Gütern unter Inanspruchnahme von
Postdienstleistern zu verzeichnen.“
Gerade der letzte Absatz ist 'interessant'.
Vermutest Du, dass der Absatz darauf abhebt, dass Beschäftigte
von Postdienstleistern mit Betäubungsmitteln, die sie in nicht
zustellbaren Postsendungen gefunden haben, Handel treiben?
Warum sollte ich Unterstellungen anstellen? Ist doch nicht die Frage!
Nun ja.  Du hast das Wort «interessant» in Anführungszeichen
gesetzt.  Das wirkt auf mich so, als wolltest Du mit den
Anführungszeichen einen Hintergedanken andeuten oder etwas
unterstellen.  Dem wollte ich auf die Spur kommen. 

Wenn Du aber nun keinen Hintergedanken bei dieser Formulierung
hattest, wundert es mich schon, dass Du «interessant» in
Anführungszeichen gesetzt hattest. 

Loading...