Stefan Schmitz
2022-09-18 12:20:37 UTC
Wenn jemand eine Anzeige gegen eine namentlich bekannte Person erstattet
hat und später die angeforderte schriftliche Zeugenaussage nebst
Strafantrag eingereicht hat, wie lange dauert es normalerweise, bis er
über den weiteren Fortgang informiert wird? Insbesondere dann, wenn er
einen Täter-Opfer-Ausgleich angeregt hat.
Bei früheren Anzeigen habe ich die Erfahrung gemacht, dass Einstellungen
schon nach wenigen Wochen kamen. Sollte es ohne weitere Beteiligung des
Anzeigeerstatters zu einer Anklage kommen, ist sicher mit etlichen
Monaten zu rechnen. Aber wie sieht das bei Täter-Opfer-Ausgleich aus?
hat und später die angeforderte schriftliche Zeugenaussage nebst
Strafantrag eingereicht hat, wie lange dauert es normalerweise, bis er
über den weiteren Fortgang informiert wird? Insbesondere dann, wenn er
einen Täter-Opfer-Ausgleich angeregt hat.
Bei früheren Anzeigen habe ich die Erfahrung gemacht, dass Einstellungen
schon nach wenigen Wochen kamen. Sollte es ohne weitere Beteiligung des
Anzeigeerstatters zu einer Anklage kommen, ist sicher mit etlichen
Monaten zu rechnen. Aber wie sieht das bei Täter-Opfer-Ausgleich aus?