Discussion:
Macht sich dieser Richter gemäß § 183 GVG strafbar?
(zu alt für eine Antwort)
Michael Clifford
2007-03-08 07:15:03 UTC
Permalink
Hallo NG,

in den Schlammschlachten von Familienrechtsstreitigkeiten werden ja häufig
Verleumdungen aller Art gegen die Gegenpartei vorgebracht.

Meist tut sich damit ja die weibliche Seite hervor (siehe Psychologie: Die
Aggreasion und Waffe der Frau ist die Lüge und Intrige).

In der Rechtssprechung macht sich aber ein auffälliges Nachsehen dieser
"Damendelikte" (in Anlehnung an den Begriff Kavaliersdelikt) unangenehm
stark bemerkbar.

Ist Justitia tatsächlich blind und eine Frau?

Soviel zur Einleitung.

Wenn in einem Verfahren in Schriftsätzen objektiv nachweisbare
Verleumdungen hervorgebracht werden, die das Opfer im selben Verfahren
durch Schriftsätze und geeignete Beweisangebote widerlegt, erfüllt das dann
nicht den § 183 GVG:

"Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den
Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber
aufgenommene Protokoll mitzuteilen. In geeigneten Fällen ist die vorläufige
Festnahme des Täters zu verfügen."

Ist mit Sitzung nur die mündliche Verhandlung gemeint? Oder gilt dies
entsprechend auch für den schriftlichen Teil des Verfahrens?

Macht sich ein Richter, der solcherlei Verleumdungen einfach übergeht einer
Strafvereitelung im Amt schuldig?
--
Gruss
Michael Clifford
Thomas Hochstein
2007-03-08 09:39:22 UTC
Permalink
Subject: Macht sich dieser Richter gemäß § 183 GVG strafbar?
Nein, denn § 183 GVG ist keine Strafnorm.
Wenn in einem Verfahren in Schriftsätzen objektiv nachweisbare
Verleumdungen hervorgebracht werden, die das Opfer im selben Verfahren
durch Schriftsätze und geeignete Beweisangebote widerlegt, erfüllt das dann
Nein.
Ist mit Sitzung nur die mündliche Verhandlung gemeint?
Ja.
Oder gilt dies
entsprechend auch für den schriftlichen Teil des Verfahrens?
Nein, denn das ist keine Sitzung.
Macht sich ein Richter, der solcherlei Verleumdungen einfach übergeht einer
Strafvereitelung im Amt schuldig?
Nein, denn es fehlt ihm an der erforderlichen Garantenstellung;
er ist nicht dazu berufen, an der Strafverfolgung mitzuwirken.

Im übrigen ist das in der Praxis völlig uninteressant, weil der
Geschädigte zum einen selbst Strafanzeige erstatten kann und zum
anderen §§ 185 ff. absolute Antragsdelikte sind, also ein Strafantrag
des Geschädigten ohnehin Verfolgungsvoraussetzung ist.

Grüße,
-thh
Mark Obrembalski
2007-03-08 22:29:58 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Im übrigen ist das in der Praxis völlig uninteressant, weil der
Geschädigte zum einen selbst Strafanzeige erstatten kann und zum
anderen §§ 185 ff. absolute Antragsdelikte sind, also ein Strafantrag
des Geschädigten ohnehin Verfolgungsvoraussetzung ist.
Allerdings kann die Verleumdung im Einzelfall durchaus auch einen
versuchten Prozessbetrug darstellen - und der wird auch ohne
Strafantrag verfolgt.

Gruß,
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW
http://www.rechtliches.de
Michael Clifford
2007-03-13 00:38:04 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Hochstein
Subject: Macht sich dieser Richter gemäß § 183 GVG strafbar?
Nein, denn § 183 GVG ist keine Strafnorm.
Ich meinte mittelbar, weil laut dieser Norm das Gericht (ist das nicht der
Richter?) den Tatbestand festzustellen und ins Protokoll aufzunehmen hat.
Post by Thomas Hochstein
Ist mit Sitzung nur die mündliche Verhandlung gemeint?
Ja.
Wo ist das definiert? Sind vorbereitende Schriftsätze nicht Teil einer
Sitzung?
Post by Thomas Hochstein
Macht sich ein Richter, der solcherlei Verleumdungen einfach übergeht einer
Strafvereitelung im Amt schuldig?
Nein, denn es fehlt ihm an der erforderlichen Garantenstellung;
er ist nicht dazu berufen, an der Strafverfolgung mitzuwirken.
Im Ernst? Jedes Staatsanwältchen und Polizistchen muß in Aktion treten,
aber ein gottgleicher Richter darf einfach die Augen zudrücken?

Und ist im § 258 StGB nicht geregelt, daß prinzipiell jeder dazu
verpflichtet ist, Taten welche einen Straftatverdacht rechtfertigen der
Strafverfolgung zu unterwerfen? Und hat ein Richter mit seinem hoffentlich
weit über dem Durchschnitt liegenden juristischen Fachwissen nicht doch
eine Garantenstellung?

Bezüglich der Antragsdelikte kommt noch hinzu, daß diese als wenigstens
versuchter Prozeßbetrug eigentlich keinen Antrag durch den Geschädigten
benötigen.
--
Gruss
Michael Clifford
Bastian Völker
2007-03-13 07:51:15 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Michael Clifford
Post by Thomas Hochstein
Subject: Macht sich dieser Richter gemäß § 183 GVG strafbar?
Nein, denn § 183 GVG ist keine Strafnorm.
Ich meinte mittelbar, weil laut dieser Norm das Gericht (ist das nicht der
Richter?) den Tatbestand festzustellen und ins Protokoll aufzunehmen hat.
Da § 183 GVG dem Wortlaut nach eine Pflicht normiert, könnte man über
Strafvereitelung nachdenken.
Post by Michael Clifford
Post by Thomas Hochstein
Ist mit Sitzung nur die mündliche Verhandlung gemeint?
Ja.
Wo ist das definiert?
Das ergibt sich zumindest aus dem Sachzusammenhang. Im GVG wird dieser
Begriff ausschließlich als Synonym für die mündliche Verhandlung
verwendet. Besonders deutlich wird das in § 180 GVG.
Post by Michael Clifford
Sind vorbereitende Schriftsätze nicht Teil einer
Sitzung?
M.E. nein, sie bereiten diese nur vor.
Post by Michael Clifford
Post by Thomas Hochstein
Macht sich ein Richter, der solcherlei Verleumdungen einfach übergeht einer
Strafvereitelung im Amt schuldig?
Nein, denn es fehlt ihm an der erforderlichen Garantenstellung;
er ist nicht dazu berufen, an der Strafverfolgung mitzuwirken.
Im Ernst? Jedes Staatsanwältchen und Polizistchen muß in Aktion treten,
aber ein gottgleicher Richter darf einfach die Augen zudrücken?
Wozu die Polemik? Schon die Wortwahl "Staatsanwältchen" und
"gottgleicher Richter" ist dumm, weil beide die gleiche berufliche
Qualifikation haben.

Und natürlich läßt sich das auch systematisch begründen. Die
Staatsanwaltschaft ist nunmal Strafverfolgungsbehörde und die Richter
nicht (den Notstaatsanwalt mal ausgenommen). Selbst wenn unsere
Bundesjustizministerin eine Straftat sieht, muß sie diese nicht zwingend
anzeigen.
Post by Michael Clifford
Und ist im § 258 StGB nicht geregelt, daß prinzipiell jeder dazu
verpflichtet ist, Taten welche einen Straftatverdacht rechtfertigen der
Strafverfolgung zu unterwerfen?
Nein. Denn die Nichtanzeige kann nur eine Strafvereitelung durch
Unterlassen sein. Und hierfür bedarf es einer sog. Garantenstellung
(vgl. § 13 StGB), die der Normalbürger nicht hat.
Post by Michael Clifford
Und hat ein Richter mit seinem hoffentlich
weit über dem Durchschnitt liegenden juristischen Fachwissen nicht doch
eine Garantenstellung?
Nein, das hat damit nichts zu tun. Wenn ich sehe, wie der A den B
erschießt, weiß ich auch ohne besonderes juristisches Fachwissen, daß
das wahrscheinlich nicht in Ordnung war. Gleichwohl trifft mich keine
Anzeigepflicht.
Post by Michael Clifford
Bezüglich der Antragsdelikte kommt noch hinzu, daß diese als wenigstens
versuchter Prozeßbetrug eigentlich keinen Antrag durch den Geschädigten
benötigen.
Kommt auf die Schadenshöhe an, in der Regel stimmt das.

Allerdings stellt sich hier wieder die Frage, ob der in der Sitzung
begangen wird. Sicherlich ist das Stellen der Anträge ganz maßgeblich.
Und vor allem, wenn die Parteien entsprechende Erklärungen in der
Sitzung haben, dürfte das unzweifelhaft sein.

Ich habe jedoch schon dogmatische Zweifel, ob solche Fälle überhaupt
gemeint sind. Diese Zweifel erstrecken sich sogar noch auf falsch
aussagende Zeugen. Da sich Gerichte grundsätzlich nur sehr sehr ungerne
belügen lassen, werde sie eine entsprechende Aussage ohnehin zur Anzeige
bringen, wenn deren Falschheit zumindest sehr wahrscheinlich ist.
Insgesamt ist aber festzustellen, daß sich die Norm in dem Abschnitt
über Öffentlichkeit und Sitzungspolizei befindet. Dort geht es mehr um
den geregelten und ungestörten Ablauf einer mündlichen Verhandlung vor
Gericht. Daher tendiere ich fast dazu zu sagen, daß hier unmittelbar
sitzungsstörende Straftaten gemeint sind. Da eine falsche Aussage
natürlich auch schnell verleumderisch bzw. eine üble Nachrede sein kann,
ergeben sich hier sicherlich Überschneidungen.

Gruß
Bastian
Thomas Hochstein
2007-03-13 16:13:01 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Insgesamt ist aber festzustellen, daß sich die Norm in dem Abschnitt
über Öffentlichkeit und Sitzungspolizei befindet. Dort geht es mehr um
den geregelten und ungestörten Ablauf einer mündlichen Verhandlung vor
Gericht. Daher tendiere ich fast dazu zu sagen, daß hier unmittelbar
sitzungsstörende Straftaten gemeint sind.
"1) Straftaten: Auch solche, die nicht gegen die Sitzungspolizei
verstoßen (vgl. RiStBV 136: Falschaussagen; dazu Nierwetberg NJW 96,
433)". [1]

-thh ;)

[1] Meyer-Goßner, StPO, § 182 GVG, Rz. 1.
Bastian Völker
2007-03-13 21:43:21 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Thomas Hochstein
Post by Bastian Völker
Insgesamt ist aber festzustellen, daß sich die Norm in dem Abschnitt
über Öffentlichkeit und Sitzungspolizei befindet. Dort geht es mehr um
den geregelten und ungestörten Ablauf einer mündlichen Verhandlung vor
Gericht. Daher tendiere ich fast dazu zu sagen, daß hier unmittelbar
sitzungsstörende Straftaten gemeint sind.
"1) Straftaten: Auch solche, die nicht gegen die Sitzungspolizei
verstoßen (vgl. RiStBV 136: Falschaussagen; dazu Nierwetberg NJW 96,
433)". [1]
Okay, okay, war ja auch nur 'ne Tendenz ;-)

Gruß
Bastian
Michael Clifford
2007-03-13 18:24:00 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Bastian Völker
Post by Michael Clifford
Im Ernst? Jedes Staatsanwältchen und Polizistchen muß in Aktion treten,
aber ein gottgleicher Richter darf einfach die Augen zudrücken?
Wozu die Polemik? Schon die Wortwahl "Staatsanwältchen" und
"gottgleicher Richter" ist dumm, weil beide die gleiche berufliche
Qualifikation haben.
Nun ob das so verfehlt ist kann man in Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz"
nachlesen. Jedenfalls habe ich gegen einen Staatsanwalt oder Polizisten
mehr Möglichkeiten als gegen jeden (unkontrollierbaren :Zitat Rolf Bossi)
deutschen Richter.
Post by Bastian Völker
Nein, das hat damit nichts zu tun. Wenn ich sehe, wie der A den B
erschießt, weiß ich auch ohne besonderes juristisches Fachwissen, daß
das wahrscheinlich nicht in Ordnung war. Gleichwohl trifft mich keine
Anzeigepflicht.
Im Ernst? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Armes Deutschland.

Was ist denn alles ein Garant?
--
Gruss
Michael Clifford
Thomas Hühn
2007-03-13 18:33:54 UTC
Permalink
Post by Michael Clifford
Nun ob das so verfehlt ist kann man in Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz"
nachlesen. Jedenfalls habe ich gegen einen Staatsanwalt oder Polizisten
mehr Möglichkeiten als gegen jeden (unkontrollierbaren :Zitat Rolf Bossi)
deutschen Richter.
Es reicht schon, in dem Buch ein wenig im Buchladen zu blättern, um zu
erkennen, daß Herr Bossi seine Leser bescheißt/anlügt. Einem Anwalt
dürfte so manche Aussage darin nicht passieren, es sei denn, aus
niederen Beweggründen. Dummerweise erinnere ich mich nicht mehr an
Details.

Im übrigen stellt sich die Frage, ob man ausgerechnet einen verurteilten
Straftäter als moralischen Maßstab in Bezug auf die Justiz wählen sollte.

Thomas
Dietz Proepper
2007-03-14 08:25:38 UTC
Permalink
Post by Thomas Hühn
Post by Michael Clifford
Nun ob das so verfehlt ist kann man in Rolf Bossis "Halbgötter in Schwarz"
nachlesen. Jedenfalls habe ich gegen einen Staatsanwalt oder Polizisten
mehr Möglichkeiten als gegen jeden (unkontrollierbaren :Zitat Rolf Bossi)
deutschen Richter.
Es reicht schon, in dem Buch ein wenig im Buchladen zu blättern, um zu
erkennen, daß Herr Bossi seine Leser bescheißt/anlügt. Einem Anwalt
dürfte so manche Aussage darin nicht passieren, es sei denn, aus
niederen Beweggründen. Dummerweise erinnere ich mich nicht mehr an
Details.
Im übrigen stellt sich die Frage, ob man ausgerechnet einen verurteilten
Straftäter als moralischen Maßstab in Bezug auf die Justiz wählen sollte.
Och, da ein solcher hierzulande problemlos auch einen Ministerposten (war iirc
sogar Justizminister) besetzen kann scheint es mir nicht so weit hergeholt.
Michael Clifford
2007-03-15 08:06:29 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Hühn
Es reicht schon, in dem Buch ein wenig im Buchladen zu blättern, um zu
erkennen, daß Herr Bossi seine Leser bescheißt/anlügt. Einem Anwalt
dürfte so manche Aussage darin nicht passieren, es sei denn, aus
niederen Beweggründen. Dummerweise erinnere ich mich nicht mehr an
Details.
Na sowas, aber für die Behauptung, daß er seine Leser bescheißt reicht's
dann noch?
Beweise, Watson, Beweise, bitte.
Post by Thomas Hühn
Im übrigen stellt sich die Frage, ob man ausgerechnet einen verurteilten
Straftäter als moralischen Maßstab in Bezug auf die Justiz wählen sollte.
Selber Richter und sich auf den Schlips getreten fühlend? Der Psychologe
erkennt sofort, daß wenn man keine sachlichen Argumente mehr hat, eine
Diffamierung der Person versucht wird.

Was war es denn für eine Straftat?
--
Gruss
Michael Clifford
Thomas Hühn
2007-03-15 08:15:49 UTC
Permalink
Post by Michael Clifford
Na sowas, aber für die Behauptung, daß er seine Leser bescheißt reicht's
dann noch?
Beweise, Watson, Beweise, bitte.
Lies es halt selbst. Du würdest mir ohnehin nicht glauben.
Post by Michael Clifford
Post by Thomas Hühn
Im übrigen stellt sich die Frage, ob man ausgerechnet einen verurteilten
Straftäter als moralischen Maßstab in Bezug auf die Justiz wählen sollte.
Selber Richter und sich auf den Schlips getreten fühlend? Der Psychologe
Nein.
Post by Michael Clifford
Was war es denn für eine Straftat?
Üble Nachrede.

Thomas
Michael Clifford
2007-03-15 19:07:27 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Thomas Hühn
Lies es halt selbst. Du würdest mir ohnehin nicht glauben.
Habe ich ja. Deswegen meine neugierige Frage, wie Du darauf kommst.
Post by Thomas Hühn
Post by Michael Clifford
Was war es denn für eine Straftat?
Üble Nachrede.
Ach so, die Story mit der rechtslastigen Staatsanwaltschaft, deren einige
Fromulierungen von ihm nicht paßten. Echt schlimm.

Mich interessieren die objektiven Fakten in so einem Buch, und nicht ob
derjenige von irgendwelchen Hypersensibelchen eines Antragsdeliktes für
schuldig befunden wurde, worüber man auch trefflich anderer Meinung sein
kann.

Wegen so einem Pipifax jemandem moralisch in Frage zu stellen ist nicht nur
scheinheilig, sondern völlig unsachlich.
--
Gruss
Michael Clifford
Thomas Hochstein
2007-03-15 20:52:09 UTC
Permalink
Post by Michael Clifford
Mich interessieren die objektiven Fakten in so einem Buch,
Nun ja, dann interessiert Dich in dem Buch ja ohnehin nichts.
Ulf Kutzner
2023-06-10 11:44:37 UTC
Permalink
Post by Thomas Hühn
Post by Michael Clifford
Na sowas, aber für die Behauptung, daß er seine Leser bescheißt reicht's
dann noch?
Beweise, Watson, Beweise, bitte.
Lies es halt selbst. Du würdest mir ohnehin nicht glauben.
Post by Michael Clifford
Post by Thomas Hühn
Im übrigen stellt sich die Frage, ob man ausgerechnet einen verurteilten
Straftäter als moralischen Maßstab in Bezug auf die Justiz wählen sollte.
Selber Richter und sich auf den Schlips getreten fühlend? Der Psychologe
Nein.
Post by Michael Clifford
Was war es denn für eine Straftat?
Üble Nachrede.
Zudem Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn
https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Bossi#Anwaltst%C3%A4tigkeit
recht hat.

Inzwischen ist der Mann verstorben.

Thomas Hochstein
2007-03-13 15:43:53 UTC
Permalink
Post by Michael Clifford
Post by Thomas Hochstein
Post by Michael Clifford
Ist mit Sitzung nur die mündliche Verhandlung gemeint?
Ja.
Wo ist das definiert?
Das ergibt sich bereits aus dem Begriff der "Sitzung".
Post by Michael Clifford
Sind vorbereitende Schriftsätze nicht Teil einer Sitzung?
Nein. Vorbereitende Schriftsätze sind Briefe. Eine Sitzung ist ein
tatsächliches Zusammentraffen mehrerer Personen.
Post by Michael Clifford
Post by Thomas Hochstein
Nein, denn es fehlt ihm an der erforderlichen Garantenstellung;
er ist nicht dazu berufen, an der Strafverfolgung mitzuwirken.
Im Ernst? Jedes Staatsanwältchen und Polizistchen muß in Aktion treten,
aber ein gottgleicher Richter darf einfach die Augen zudrücken?
Das Vorhandensein einer Garantenstellung hat nichts mit dem
beruflichen Status zu tun. Hier geht es allein um die Frage, ob es zu
den dienstlichen Aufgaben gehört, an der Strafverfolgung mitzuwirken;
das ist - jedenfalls bei einem Zivilrichter - nicht der Fall. (Im
übrigen sind Staatsanwälte und Richter im wesentlichen vergleichbare
Ämter, die dieselbe Ausbildung erfordern, identisch besoldet werden
und gegeneinander durchlässig sind; der Diminutiv ist in diesem Fall
also verfehlt).
Post by Michael Clifford
Und ist im § 258 StGB nicht geregelt, daß prinzipiell jeder dazu
verpflichtet ist, Taten welche einen Straftatverdacht rechtfertigen der
Strafverfolgung zu unterwerfen?
Nein, natürlich nicht. Eine allgemeine Anzeigepflicht gibt es nicht.

Wie jeder Straftatbestand erfaßt § 258 StGB nur aktives Tun, d.h. die
aktive Behinderung der Strafverfolgung, nicht aber bloßes Unterlassen,
d.h. die Nichtförderung der Strafverfolgung. Ein Unterlassen ist nur
für Garanten strafbar (§ 13 StGB).
Post by Michael Clifford
Und hat ein Richter mit seinem hoffentlich
weit über dem Durchschnitt liegenden juristischen Fachwissen nicht doch
eine Garantenstellung?
Die Garantenstellung hat mit Wissen und Ausbildungsstand nichts zu
tun.
Post by Michael Clifford
Bezüglich der Antragsdelikte kommt noch hinzu, daß diese als wenigstens
versuchter Prozeßbetrug eigentlich keinen Antrag durch den Geschädigten
benötigen.
Du schriebst von Verleumdungen, nicht von Prozeßbetrug. Nicht jede
Verleumdung ist notwendig versuchter Prozeßbetrug; Deinen Einwurf
hatte ansonsten Mark bereits in <***@mid.individual.net>
gebracht.

Grüße,
-thh
--
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