Discussion:
Wilderer schiesst auf Polizei - nur Verdeckungsabsicht?
(zu alt für eine Antwort)
Ulf Kutzner
2022-12-01 12:46:10 UTC
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Moin,

was spricht (Urteilsvolltext nicht bekannt)
gegen Habgier, denn das Wild hätte man ihm,
dem Wilderer, nicht belassen. Ist es am Ende die
vorgehende Herrenlosigkeit? Daß er seine Bestrafung
zu verhindern suchte, ist klar.

https://www.tagesschau.de/inland/kusel-urteil-103.html

Gruß, ULF
Stefan Schmitz
2022-12-01 13:56:40 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Moin,
was spricht (Urteilsvolltext nicht bekannt)
gegen Habgier, denn das Wild hätte man ihm,
dem Wilderer, nicht belassen. Ist es am Ende die
vorgehende Herrenlosigkeit? Daß er seine Bestrafung
zu verhindern suchte, ist klar.
https://www.tagesschau.de/inland/kusel-urteil-103.html
Wenn es sich um einen unerkannten Dieb/Räuber gehandelt hätte, der seine
Beute im Kofferraum abtransportiert, würdest du dann von Mord aus
Habgier sprechen? Für mich impliziert Habgier, dass man mehr haben will,
nicht dass man um das bereits Vorhandene fürchtet. Ansonsten müsste man
auch Habgier annehmen, wenn das Einbruchsopfer den fliehenden Täter
erschießt.

Zum Kusel-Fall wollte ich auch eine Frage stellen:
Der DLF sagt, dass dabei "ein Polizist und eine Polizeianwärterin"
erschossen wurden. Ist man als Anwärter etwa kein Polizist? Wenn man
keiner ist, welches Rechtsverhältnis besteht dann gegenüber dem Bürger?
Bei "Beamter und Anwärterin" könnte ich die Unterscheidung verstehen.
Wolfgang Fieg
2022-12-02 12:44:25 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Der DLF sagt, dass dabei "ein Polizist und eine Polizeianwärterin"
erschossen wurden. Ist man als Anwärter etwa kein Polizist? Wenn man
keiner ist, welches Rechtsverhältnis besteht dann gegenüber dem Bürger?
Bei "Beamter und Anwärterin" könnte ich die Unterscheidung verstehen.
Sie war Beamtin auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des
gehobenen Polizeivollzugsdienstes.

Wolfgang
Stefan Schmitz
2022-12-02 13:32:33 UTC
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Post by Wolfgang Fieg
Post by Stefan Schmitz
Der DLF sagt, dass dabei "ein Polizist und eine Polizeianwärterin"
erschossen wurden. Ist man als Anwärter etwa kein Polizist? Wenn man
keiner ist, welches Rechtsverhältnis besteht dann gegenüber dem Bürger?
Bei "Beamter und Anwärterin" könnte ich die Unterscheidung verstehen.
Sie war Beamtin auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des
gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
Polizistin oder nicht? Von Nichtpolizisten würde ich mir polizeiliche
Maßnahmen streng verbitten.
Isk Ender
2022-12-02 10:53:34 UTC
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Hallo,
Post by Ulf Kutzner
Moin,
was spricht (Urteilsvolltext nicht bekannt)
gegen Habgier, denn das Wild hätte man ihm,
dem Wilderer, nicht belassen. Ist es am Ende die
der Richter erklärte bei seiner mündlichen Urteilsbegründung,
dass das Gericht dem Angeklagten keine weiteren Mordmerkmale,
u.a. Habgier, nachweisen konnte.

Grüße
Ulf Kutzner
2022-12-02 12:38:30 UTC
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Post by Isk Ender
Post by Ulf Kutzner
was spricht (Urteilsvolltext nicht bekannt)
gegen Habgier, denn das Wild hätte man ihm,
dem Wilderer, nicht belassen. Ist es am Ende die
der Richter erklärte bei seiner mündlichen Urteilsbegründung,
dass das Gericht dem Angeklagten keine weiteren Mordmerkmale,
u.a. Habgier, nachweisen konnte.
Ja, und das schriftliche Urteil dürfte weder in seiner
Begründung ausformuliert gewesen sein noch überhaupt
zur Veröffentlichung anstehen.

Gruß, ULF
Wolfgang Fieg
2022-12-02 12:48:13 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Isk Ender
Post by Ulf Kutzner
was spricht (Urteilsvolltext nicht bekannt)
gegen Habgier, denn das Wild hätte man ihm,
dem Wilderer, nicht belassen. Ist es am Ende die
der Richter erklärte bei seiner mündlichen Urteilsbegründung,
dass das Gericht dem Angeklagten keine weiteren Mordmerkmale,
u.a. Habgier, nachweisen konnte.
Ja, und das schriftliche Urteil dürfte weder in seiner
Begründung ausformuliert gewesen sein noch überhaupt
zur Veröffentlichung anstehen.
Gruß, ULF
Der Vorsitzende hat mehr als zwei Stunden lang sehr ausführlich
begründet. Es geht nicht darum, ob S. prinzipiell ein habgieriger Mensch
ist, ob seiner Jagdwilderei habgierige Motive zugrunde liegen, sondern
darum, ob Habgier das (oder ein) tatprägendes Tötungsmotiv war. Und das
liess sich eben nach dem Inhalt der HV nicht feststellen.

Wolfgang
Ulf Kutzner
2022-12-02 13:48:47 UTC
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Post by Wolfgang Fieg
Der Vorsitzende hat mehr als zwei Stunden lang sehr ausführlich
begründet. Es geht nicht darum, ob S. prinzipiell ein habgieriger Mensch
ist, ob seiner Jagdwilderei habgierige Motive zugrunde liegen, sondern
darum, ob Habgier das (oder ein) tatprägendes Tötungsmotiv war. Und das
liess sich eben nach dem Inhalt der HV nicht feststellen.
Da ich bei jener Verkündung nicht zugegen war und
zumindest in der Tagespresse auf deutlich unter zwei Stunden
Lesedauer gekürzt wurde, frage ich mich nun, ob das
Behaltenwollen des im Kofferraum liegenden Gewilderten
prinzipiell nicht als Habgiermerkmal in Betracht kommt oder
ob womöglich festgestellt wurde, dem Täter sei es gegenüber
dem Nichtbestraftwerdenwollen als Motiv womöglich, da
weniger gewichtig und ggf. halbwegs kurzfristig nachwilderbar,
nicht sicher präsent gewesen?

Gruß, ULF
Diedrich Ehlerding
2022-12-02 18:21:26 UTC
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Post by Isk Ender
der Richter erklärte bei seiner mündlichen Urteilsbegründung,
dass das Gericht dem Angeklagten keine weiteren Mordmerkmale,
u.a. Habgier, nachweisen konnte.
Hm - ich hätte auf "zur VVerdeckung einer Straftat" getippt.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Stefan Schmitz
2022-12-02 19:10:51 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by Isk Ender
der Richter erklärte bei seiner mündlichen Urteilsbegründung,
dass das Gericht dem Angeklagten keine weiteren Mordmerkmale,
u.a. Habgier, nachweisen konnte.
Hm - ich hätte auf "zur VVerdeckung einer Straftat" getippt.
Beachte das "weitere" und den Betreff.
Helmut Richter
2022-12-02 19:26:50 UTC
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Post by Stefan Schmitz
der Richter erklÀrte bei seiner mÌndlichen UrteilsbegrÌndung,
dass das Gericht dem Angeklagten keine weiteren Mordmerkmale,
u.a. Habgier, nachweisen konnte.
Hm - ich hÀtte auf "zur VVerdeckung einer Straftat" getippt.
Beachte das "weitere" und den Betreff.
Frage eines Laien: Kommt es darauf an wie viele Mordmerkmale vorliegen?
Ich dachte bisher, eines genÃŒgt.
--
Helmut Richter
Stefan Schmitz
2022-12-02 20:27:34 UTC
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Post by Helmut Richter
Post by Stefan Schmitz
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Isk Ender
der Richter erklärte bei seiner mündlichen Urteilsbegründung,
dass das Gericht dem Angeklagten keine weiteren Mordmerkmale,
u.a. Habgier, nachweisen konnte.
Hm - ich hätte auf "zur VVerdeckung einer Straftat" getippt.
Beachte das "weitere" und den Betreff.
Frage eines Laien: Kommt es darauf an wie viele Mordmerkmale vorliegen?
Ich dachte bisher, eines genügt.
Es sollten schon alle geprüft werden. Wenn dann eins der Revision nicht
standhält, aber noch ein anderes vorliegt, platzt nicht der ganze
Schuldspruch.
Thomas Hochstein
2022-12-02 22:14:48 UTC
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Post by Helmut Richter
Frage eines Laien: Kommt es darauf an wie viele Mordmerkmale vorliegen?
Jein. (Kann relevant sein für die Feststellung der besonderen Schwere der
Schuld, kann hilfreich sein bei abweichender Würdigung eines Mordmerkmals
durch das Revisionsgericht, wie Stefan schon schrieb.)
Post by Helmut Richter
Ich dachte bisher, eines genügt.
Ja. Dennoch sind natürlich alle gegebenen Mordmerkmale auch festzustellen.
Ulf Kutzner
2022-12-03 11:13:09 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Isk Ender
der Richter erklärte bei seiner mündlichen Urteilsbegründung,
dass das Gericht dem Angeklagten keine weiteren Mordmerkmale,
u.a. Habgier, nachweisen konnte.
Hm - ich hätte auf "zur VVerdeckung einer Straftat" getippt.
Beachte das "weitere" und den Betreff.
Lesen und Schreiben gehören nicht zu Didis
Stärken, so er denn welche hat.

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