Discussion:
Wann endet "auf frischer Tat betroffen"?
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2022-05-19 20:29:18 UTC
Permalink
Angenommen, der Mitarbeiter A eines Unternehmens sei der Meinung, ein
Besucher B habe gerade etwas gestohlen. A möchte in die Taschen von B
schauen, B verweigert das. Es kommt zu einem Streit zwischen den beiden,
bei dem A seinen Verdacht nicht kundtut oder gar begründet. A wirft B
hinaus.
Danach überlegt sich A, dass sich vielleicht doch besser die Polizei um
B kümmern sollte. Er läuft nach draußen und befördert B gewaltsam wieder
ins Büro. Hat er B noch auf frischer Tat betroffen?

Ändert sich etwas an der Antwort, wenn A gemeinsam mit B hinausgeht,
bevor ihm die Idee mit der Polizei kommt?
Rupert Haselbeck
2022-05-19 22:12:35 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Angenommen, der Mitarbeiter A eines Unternehmens sei der Meinung, ein
Besucher B habe gerade etwas gestohlen. A möchte in die Taschen von B
schauen, B verweigert das. Es kommt zu einem Streit zwischen den beiden,
bei dem A seinen Verdacht nicht kundtut oder gar begründet. A wirft B
hinaus.
Danach überlegt sich A, dass sich vielleicht doch besser die Polizei um
B kümmern sollte. Er läuft nach draußen und befördert B gewaltsam wieder
ins Büro. Hat er B noch auf frischer Tat betroffen?
Deinen Worten nach hat er ihn auf überhaupt keiner Tat betroffen
Post by Stefan Schmitz
Ändert sich etwas an der Antwort, wenn A gemeinsam mit B hinausgeht,
bevor ihm die Idee mit der Polizei kommt?
Bei deinem Sachverhalt? Nein

MfG
Rupert
Stefan Schmitz
2022-05-20 07:04:13 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Angenommen, der Mitarbeiter A eines Unternehmens sei der Meinung, ein
Besucher B habe gerade etwas gestohlen. A möchte in die Taschen von B
schauen, B verweigert das. Es kommt zu einem Streit zwischen den
beiden, bei dem A seinen Verdacht nicht kundtut oder gar begründet. A
wirft B hinaus.
Danach überlegt sich A, dass sich vielleicht doch besser die Polizei
um B kümmern sollte. Er läuft nach draußen und befördert B gewaltsam
wieder ins Büro. Hat er B noch auf frischer Tat betroffen?
Deinen Worten nach hat er ihn auf überhaupt keiner Tat betroffen
Inwieweit ein Verdacht zur vorläufigen Festnahme ausreicht, ist ja nicht
eindeutig geklärt.
Darum nimm der Einfachheit halber einmal an, B habe tatsächlich etwas
eingesteckt.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Ändert sich etwas an der Antwort, wenn A gemeinsam mit B hinausgeht,
bevor ihm die Idee mit der Polizei kommt?
Bei deinem Sachverhalt? Nein
Und mit dem geänderten Sachverhalt?
Thomas Hochstein
2022-05-21 07:43:11 UTC
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Subject: Wann endet "auf frischer Tat betroffen"?
Auf frischer Tat betroffen wird, wer bei der Tatbegehung oder unmittelbar
danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Umgebung gestellt wird.

Auf frischer Tat verfolgt wird der Täter, wenn unmittelbar nach der
Tatbegehung Maßnahmen zu seiner Ergreifung begonnen werden, die
ununterbrochen fortgesetzt werden.

Derselbe Begriff in § 252 StGB wird etwas weiter gefasst; im Sinne dieser
Vorschrift (die nur das Betreffen auf frischer Tat, aber nicht die
Verfolgung auf frischer Tat enthält) wird auch derjenige auf frischer Tat
betroffen, der nach der Tatbegehung unmittelbar verfolgt wird, solange er
sich nicht zu weit vom Tatort entfernt hat (50 km sind zuviel). Das
"Betreffen" erfasst hier also auch die unmittelbare Nacheile, aber nicht
weitergehende Maßnahmen der Verfolgung.

-thh
--
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Stefan Schmitz
2022-05-21 11:36:22 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Subject: Wann endet "auf frischer Tat betroffen"?
Auf frischer Tat betroffen wird, wer bei der Tatbegehung oder unmittelbar
danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Umgebung gestellt wird.
Auf frischer Tat verfolgt wird der Täter, wenn unmittelbar nach der
Tatbegehung Maßnahmen zu seiner Ergreifung begonnen werden, die
ununterbrochen fortgesetzt werden.
Demnach wäre es nicht mehr auf frischer Tat, wenn man den Täter zunächst
gehen lässt, es sich aber anders überlegt, bevor er verschwunden ist?
Martin Gerdes
2022-05-21 17:12:53 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Subject: Wann endet "auf frischer Tat betroffen"?
Auf frischer Tat betroffen wird, wer bei der Tatbegehung oder unmittelbar
danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Umgebung gestellt wird.
Ich dachte ja erst, da habe sich einer verschrieben oder ich hätte mich
verlesen. Aber nein: Da habe ich ein neues Wort Legalesisch gelernt.

Ich hätte ja (wie es im Beck'schen Onlinekommentar steht), statt dessen
vermutlich "angetroffen" geschrieben. Aber ich bin ja auch kein Jurist.
Thomas Hochstein
2022-05-22 20:18:09 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Thomas Hochstein
Auf frischer Tat betroffen wird, wer bei der Tatbegehung oder unmittelbar
danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Umgebung gestellt wird.
Ich dachte ja erst, da habe sich einer verschrieben oder ich hätte mich
verlesen. Aber nein: Da habe ich ein neues Wort Legalesisch gelernt.
Ich würde ja eher vermuten, dass man anno 1877 (bzw. 1871) schlicht so
sprach und die Normen deshalb so formuliert sind.
Post by Martin Gerdes
Ich hätte ja (wie es im Beck'schen Onlinekommentar steht), statt dessen
vermutlich "angetroffen" geschrieben. Aber ich bin ja auch kein Jurist.
Bei der Frage nach der Definition eines bestimmen Begriffs macht es Sinn,
diesen Begriff zu verwenden.

-thh
Dietz Proepper
2022-05-22 20:49:28 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Bei der Frage nach der Definition eines bestimmen Begriffs macht es
Sinn, diesen Begriff zu verwenden.
Rekursion!!111 *d,r&h*
--
SIC SEMPER
+--|=======>
TYRANNIS
Henning Koch
2022-05-21 13:51:24 UTC
Permalink
A möchte in die Taschen von B schauen (...)
(...) befördert B gewaltsam wieder ins Büro.
Das Jedermann-Recht zur vorläufigen Festnahme umfasst aber doch
ohnehin nur das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei und nicht
die Durchsuchung des Verdächtigen oder die (gewaltsame) Verbringung an
einen anderen Ort (Büro)?!
Stefan Schmitz
2022-05-21 14:07:06 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
A möchte in die Taschen von B schauen (...)
(...) befördert B gewaltsam wieder ins Büro.
Das Jedermann-Recht zur vorläufigen Festnahme umfasst aber doch
ohnehin nur das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei und nicht
die Durchsuchung des Verdächtigen oder die (gewaltsame) Verbringung an
einen anderen Ort (Büro)?!
Ins Büro wird er natürlich gebracht, damit er nicht wegläuft, bevor die
Polizei kommt.
Jemanden auf der Straße so lange festzuhalten ist schwierig.
Thomas Hochstein
2022-05-22 18:51:18 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Das Jedermann-Recht zur vorläufigen Festnahme umfasst aber doch
ohnehin nur das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei und nicht
die Durchsuchung des Verdächtigen oder die (gewaltsame) Verbringung an
einen anderen Ort (Büro)?!
Die Durchsuchung nicht. Zum Recht zur vorläufigen Festnahme gehört
ansonsten die Erklärung derselben, das Festhalten und das Verbringen zur
nächsten Polizeidienststelle; falls letzteres nicht ohne weiteres möglich
ist, auch das Sistieren an geeignetem Ort bis zum Eintreffen der
verständigten Polizei. Der Einsatz geeigneter (Fesselungs-)Werkzeuge ist
ebenfalls im Rahmen des Erforderlichen abgedeckt.
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