Discussion:
Polizei verschleppt Ermittlung, was kann man tun?
(zu alt für eine Antwort)
Mikel Schamboeck
2006-03-16 13:59:56 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter hat ueber einen laengeren Zeitraum Ware gestohlen
und z.B. ueber ebay verkauft. Dabei entstand ein nicht unerheblicher
Schaden. Er wurde auf frischer Tat ertappt und auf Grund des Umfangs
wurde die Kripo gleich in die Firma bestellt. Die Beamten haben den
Sachverhalt aufgenommen und auch gleich noch Ware aus dem Kofferaum
des Herren beschlagmahmt.

Der Mitarbeiter wurde natuerlich fristlos gekuendigt und die Firma
erhebt Schadenersatzansprueche.

Leider ist der zustaendige Beamte zwischenzeitlich in einem
Rosenkrieg versumpft. Die Angelegenheit liegt nun schon 1,5 Jahre
zurueck und ist bisher ueber das polizeiliche Aktenzeichen
nicht hinaus gekommen. Der Fall wird einfach nicht weiter
bearbeitet, die Staatsanwaltschaft hat noch keinerlei Kenntnis
von der Strafsache.

Mehrfache Anschreiben an die Polizeidienststelle durch Anwalt
und Firma wurden bislang einfach ignoriert. Irgendwann schlagen
Verjaehrungsfristen zu (in dem Fall nach 2 Jahren, meines Wissens).

Was kann man unternehmen, bzw. welche Instanz kann man einschalten
um diese Sache voran zu bringen?

Danke im Voraus,
Mikel
Markus Machner
2006-03-16 15:56:32 UTC
Permalink
Post by Mikel Schamboeck
die Staatsanwaltschaft hat noch keinerlei Kenntnis
von der Strafsache.
Hast Du das bei der Staatsanwaltschaft direkt angezeigt? 1,5 Jahre warten
und die Staatsanwaltschaft weiß nix davon? Die Polizei als Hilfskraft der
Staatsanwaltschaft bearbeitet seit 1,5 Jahren einen Fall, ohne das Cheffe
was mitbekommt? Ungewöhnlich.

Gruß,
Markus
Mikel Schamboeck
2006-03-16 16:19:59 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Post by Mikel Schamboeck
die Staatsanwaltschaft hat noch keinerlei Kenntnis
von der Strafsache.
Hast Du das bei der Staatsanwaltschaft direkt angezeigt?
Nein, die Kripo hat das aufgenommen und gut.
Post by Markus Machner
1,5 Jahre warten
und die Staatsanwaltschaft weiß nix davon? Die Polizei als Hilfskraft der
Staatsanwaltschaft bearbeitet seit 1,5 Jahren einen Fall, ohne das Cheffe
was mitbekommt? Ungewöhnlich.
So sieht es bisher aus, keine Ahnung wie der zustaendige Beamte
das macht. Ich tippe mal auf hartnaeckiges "Nichtweiterleiten".
Er hat sich von unseren vielen Anfragen auch nicht im geringsten
beeindrucken lassen. Viel Druck scheint es nicht zu geben.

Die Sachlage ist eindeutig, alle Fakten, Daten, Schadensauf-
stellungen, ebay-Auszuege liegen dem Herren vor. Nach seinem
Bekunden ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, er muss da blos
noch "irgendwas" fertig machen und sich "was anderes" noch an-
schauen ... das macht er jetzt seit 17 Monaten.

Die einzige Idee, die ich noch habe ist, irgendwie den zustaendigen
Staatanwalt heraus zu bekommen und mal freundlich anzufragen, obs
denn immer so lang dauert.

Wie findet man den zustaendigen STA? Hab keine Ahnung, Anwalt weiss
es auch nicht, try and error? Gibt es sowas wie eine Staatsanwalts-
kammer, bei der man anfragen koennte?

Jedenfalls muss jetzt was passieren.

Bye,
Mikel
Oliver Battenfeld
2006-03-16 18:31:55 UTC
Permalink
Mikel Schamboeck schrieb:

Hallo!
Post by Mikel Schamboeck
Post by Markus Machner
Hast Du das bei der Staatsanwaltschaft direkt angezeigt?
Nein, die Kripo hat das aufgenommen und gut.
Offenbar nicht.
Post by Mikel Schamboeck
Wie findet man den zustaendigen STA?
Du schreibst an die Staatsanwaltschaft vor Ort und wartest auf Antwort.
Post by Mikel Schamboeck
Anwalt weiss es auch nicht
Wow.
Post by Mikel Schamboeck
Jedenfalls muss jetzt was passieren.
Dann aber los!

Gruss,
Oliver
Holger Lembke
2006-03-16 19:18:32 UTC
Permalink
Post by Mikel Schamboeck
Wie findet man den zustaendigen STA?
Unnötig. Alles, was ihr habt kopieren/aufbereiten/sortieren, dass der
Zusammenhang klar wird und in eine Tüte Richtung nächsten StA.

Der wird dann mitteilen, an wen es abgegeben wurde, wenn er nicht zuständig
ist. Vorher keine Briefe hinterher schicken, dass funktioniert nicht.
Post by Mikel Schamboeck
Hab keine Ahnung, Anwalt weiss
es auch nicht,
Von dem würde ich mich trennen. Es sei den, es ist Liebe.
--
mit freundlichen Grüßen! Warum schließen Sie meine Gebote aus ?????
Holgi, +49-531-3497854 ! Weil ich es kann.
Thomas Hochstein
2006-03-17 06:28:45 UTC
Permalink
Post by Holger Lembke
Der wird dann mitteilen, an wen es abgegeben wurde, wenn er nicht zuständig
ist. Vorher keine Briefe hinterher schicken, dass funktioniert nicht.
*g*
Mikel Schamboeck
2006-03-17 09:58:22 UTC
Permalink
Post by Holger Lembke
Post by Mikel Schamboeck
Wie findet man den zustaendigen STA?
Unnötig. Alles, was ihr habt kopieren/aufbereiten/sortieren, dass der
Zusammenhang klar wird und in eine Tüte Richtung nächsten StA.
Der wird dann mitteilen, an wen es abgegeben wurde, wenn er nicht zuständig
ist. Vorher keine Briefe hinterher schicken, dass funktioniert nicht.
Das ist ja so einfach, dass es schon peinlich ist ... :-/
Post by Holger Lembke
Post by Mikel Schamboeck
Hab keine Ahnung, Anwalt weiss
es auch nicht,
Von dem würde ich mich trennen. Es sei den, es ist Liebe.
:) Es ist schon ein bisschen Liebe. Wir arbeiten schon jahrelang
mit ihm sehr erfolgreich zusammen, allerdings auf anderen
Gebieten. Diese Angelegenheit ist wohl nicht so ganz seine Staerke,
ich verzeihe ihm. :)

Danke jedenfalls,
Mikel
Detlef Sax
2006-03-17 12:32:41 UTC
Permalink
On Fri, 17 Mar 2006 10:58:22 +0100, Mikel Schamboeck wrote:
[...]
Post by Mikel Schamboeck
:) Es ist schon ein bisschen Liebe. Wir arbeiten schon jahrelang
mit ihm sehr erfolgreich zusammen, allerdings auf anderen
Gebieten. Diese Angelegenheit ist wohl nicht so ganz seine Staerke,
ich verzeihe ihm. :)
[...]

IANAL. Das im Voraus.
Aber ich bin einfach zweimal mit ein paar Unterlagen zur
Staatsanwaltschaft marschiert. Habe den Pförtner gefragt, wer sich
das anhören könnte (Strafanzeige gegen Unbekannt) und habe 10
Minuten später mit einem Sachbearbeiter reden dürfen.

Noch etwas. Normalerweise wenn man bei der Polizei
Strafanzeige/Strafantrag stellt, bekommt man eine polizeiliche
Aktennummer. Zumindest hier. Und das sofort nach Anzeigeaufnahme.
Freiwillig, ohne darauf zu bestehen, mit offizieller persönlicher
Visitenkarte des Polizisten als Ansprechpartner.

Dieses Aktenzeichen ist verschieden vom Aktenzeichen der
übergeordneten Behörden. Aber zumindest kann die Staatsanwaltschaft
hier entschlüsseln, welche Polizeidienstelle, welcher Tag, und welcher
Beamte das aufgenommen hat.

Die Staatsanwaltschaft zwecks Strafantrag selbst zu besuchen ist
übrigens nett. Empfiehlt sich schon mal, wenn man der örtlichen
Polizei nicht traut und das auch sachlich gut begründen kann ohne
danach schief angesehen zu werden. Halt vorbereitet sachlich,
freundlich und emotional nicht überspannt, was bei einem Unrecht
das einem zugestoßen wurde alles nicht selbstverständlich ist.

Bei der Staatsanwaltschaft ist alles grau in grau, muffige
Aktenberge, einsame Büros, einsame Gänge, Menschen die
jahrzehntelang den ganzen Arbeitstag über fast nichts anderes sehen
als ihre Büros und die Aktenberge und immer dieselben Kollegen. Wenn
da mal ein Mensch von draußen freiwillig vorbeischaut und nett und
freundlich über ein Anliegen plaudert das diesem Ort angemessen ist,
das ist schon sowas wie ein highlight des Tages für die Beamten
dort.

Detlef
--
Beamter i.R. Cool bleiben ist oberste Bürgerpflicht.
http://www.noart.de/
http://12schrittefrei.de/
Thomas Hochstein
2006-03-17 18:00:45 UTC
Permalink
Post by Detlef Sax
Aber ich bin einfach zweimal mit ein paar Unterlagen zur
Staatsanwaltschaft marschiert. Habe den Pförtner gefragt, wer sich
das anhören könnte (Strafanzeige gegen Unbekannt) und habe 10
Minuten später mit einem Sachbearbeiter reden dürfen.
Das ist nicht der Regelfall. In der Regel wird man darauf verwiesen
werden, daß man die Unterlagen abgeben kann oder man sein Anliegen
schriftlich vorbringen möge - es ist eher unüblich, bis zum
Sachbearbeiter vorgelassen zu werden.
Post by Detlef Sax
Dieses Aktenzeichen ist verschieden vom Aktenzeichen der
übergeordneten Behörden. Aber zumindest kann die Staatsanwaltschaft
hier entschlüsseln, welche Polizeidienstelle, welcher Tag, und welcher
Beamte das aufgenommen hat.
In der Regel ist aus dem polizeilichen Aktenzeichen die Dienststelle
gar nicht zu erkennen, und der Beamte auch nicht direkt (aber über
Dienststelle und Az. ist er dann natürlich feststellbar).

Grüße,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Detlef Sax
2006-03-17 20:11:09 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Sax
Aber ich bin einfach zweimal mit ein paar Unterlagen zur
Staatsanwaltschaft marschiert. Habe den Pförtner gefragt, wer sich
das anhören könnte (Strafanzeige gegen Unbekannt) und habe 10
Minuten später mit einem Sachbearbeiter reden dürfen.
Das ist nicht der Regelfall. In der Regel wird man darauf verwiesen
werden, daß man die Unterlagen abgeben kann oder man sein Anliegen
schriftlich vorbringen möge - es ist eher unüblich, bis zum
Sachbearbeiter vorgelassen zu werden.
Du kennst meinen Charme (Leutseligkeit) nicht.
Außerdem kann man ja wohl Strafanzeigen/Anträge ja nicht nur bei der
Polizei, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
Als einer der üblichen Wege.
Und ob das jetzt per schriftlichem oder per mündlichem Protokoll
erfolgt, sollte erstmal Niemandes Problem sein. Analphabeten, die es
ja in unserem Land auch geben sollte, sollten ja auch die Möglichkeit
haben ihre Rechte wahrzunehmen. Als rein theoretischem Standpunkt.

Ich lese hier lange genug und meistens stillschweigend mit, und weiß
das Du von der Materie im allgemeinen mehr Ahnung hast. Nur halt
bitte niemand entmutigen. Es gibt halt manchmal gute Gründe sich
nicht an die Polizei, sondern direkt an die übergeordnete Behörde zu
wenden.

Die Anzahl der Anzeigen die ich gestellt habe, lassen sich an zwei
Händen abzählen. Und ich gehe langsam auf die 50 zu. Die letzen
Jahre waren halt etwas aufregend ;-) Ich bin kein Prozesshansel der
Nachbarn wegen Falschparken anzeigen möchte.
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Sax
Dieses Aktenzeichen ist verschieden vom Aktenzeichen der
übergeordneten Behörden. Aber zumindest kann die Staatsanwaltschaft
hier entschlüsseln, welche Polizeidienstelle, welcher Tag, und welcher
Beamte das aufgenommen hat.
In der Regel ist aus dem polizeilichen Aktenzeichen die Dienststelle
gar nicht zu erkennen, und der Beamte auch nicht direkt (aber über
Mittlerweile kann sogar ich das lesen. Die Dienststelle als Nummer.
Drei aus meiner Umgebung kenne ich schon und kann sie zuordnen. Eben
weil die Zuständigkeit betreffend des Wohnortes zweimal in Frage
gestellt wurde, obwohl man ja wohl eigentlich bei jeder
Polizeidienstelle Strafanzeige erstellen darf. Das war allerdings
zur Ehrenrettung der Beamten keine Schikane. Ich wohne sozusagen im
Schnittpunkt von drei Dienststellen und was Nächstgelegen ist, ist
zumindest fraglich wenn man motorisiert ist.
Dann das Datum und das Namenszeichen des aufnehmenden Beamten.
Vielleicht irgendwo dazwischen noch die Eintragsnummer ins Journal.

Polizeiliche Aktenzeichen interpretieren ist hier nicht so schwer.
Bei der Polizei wird es mit Rücksicht auf Kundschaft und Mitarbeiter
bewußt schlicht gehalten. Was beim Trend zur Bürgernähe, Transparenz
und Entbürokratisierung durchaus zu begrüßen ist.

Detlef
--
Beamter i.R.
http://www.12schrittefrei.de/
http://www.noart.de/links.php?cat=Info_Mobbing
Thomas Hochstein
2006-03-17 20:56:31 UTC
Permalink
Post by Detlef Sax
Außerdem kann man ja wohl Strafanzeigen/Anträge ja nicht nur bei der
Polizei, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
Als einer der üblichen Wege.
Sicher. Bei der Rechtsantragsstelle.
Post by Detlef Sax
Und ob das jetzt per schriftlichem oder per mündlichem Protokoll
erfolgt, sollte erstmal Niemandes Problem sein. Analphabeten, die es
ja in unserem Land auch geben sollte, sollten ja auch die Möglichkeit
haben ihre Rechte wahrzunehmen. Als rein theoretischem Standpunkt.
Klar - bei der Reechtsantragsstelle.
Post by Detlef Sax
Ich lese hier lange genug und meistens stillschweigend mit, und weiß
das Du von der Materie im allgemeinen mehr Ahnung hast. Nur halt
bitte niemand entmutigen. Es gibt halt manchmal gute Gründe sich
nicht an die Polizei, sondern direkt an die übergeordnete Behörde zu
wenden.
Ja, keine Frage. Es ist nur idR nicht besonders erfolgversprechend,
dort persönlich vorsprechen zu wollen. Ich würde dringend dazu raten,
das schriftlich zu machen; auch telefonisch ist idR suboptimal, es sei
denn, es geht nur um kurze Nachfragen (und auch die werden idR am
Telefon nicht beantwortet, wg. fehlender Identifikationsmöglichkeit).
Post by Detlef Sax
Post by Thomas Hochstein
In der Regel ist aus dem polizeilichen Aktenzeichen die Dienststelle
gar nicht zu erkennen, und der Beamte auch nicht direkt (aber über
Mittlerweile kann sogar ich das lesen. Die Dienststelle als Nummer.
Ah, okay, offenbar ein anderes System. Hamburg? Köln? (Das whois ist
widersprüchlich.)

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
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Detlef Sax
2006-03-17 23:04:13 UTC
Permalink
[.. Aktenzeichen untergeordneter Dienststellen der exekutiven
Staatsgewalt ..]
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Sax
Mittlerweile kann sogar ich das lesen. Die Dienststelle als Nummer.
Ah, okay, offenbar ein anderes System. Hamburg? Köln? (Das whois ist
widersprüchlich.)
Hamburg.
Meine whois-Einträge sollten eigentlich eindeutig sein.

Detlef
--
Nachdem ich meinen Beruf als Beamter an den Nagel gehangen bekam,
bemühte ich mich redlich um eine Karriere als Admin C und Webmeister.
http://12schrittefrei.de/?mod=impressum
Markus Machner
2006-03-16 22:25:32 UTC
Permalink
Post by Mikel Schamboeck
Wie findet man den zustaendigen STA? Hab keine Ahnung, Anwalt weiss
es auch nicht,
Weder die Polizei noch Dein Anwalt weiß, wie man den Staatsanwalt findet?
Vielleicht solltest Du andere Leute mit Deinem Fall beauftragen oder mal
selber nachgucken.

Gruß,
Markus
Ralf Bader
2006-03-17 01:28:44 UTC
Permalink
Post by Mikel Schamboeck
Post by Markus Machner
Post by Mikel Schamboeck
die Staatsanwaltschaft hat noch keinerlei Kenntnis
von der Strafsache.
Hast Du das bei der Staatsanwaltschaft direkt angezeigt?
Nein, die Kripo hat das aufgenommen und gut.
Wie Du schreibst, ist es doch offenabr nicht gut.
Post by Mikel Schamboeck
Post by Markus Machner
1,5 Jahre warten
und die Staatsanwaltschaft weiß nix davon? Die Polizei als Hilfskraft
der Staatsanwaltschaft bearbeitet seit 1,5 Jahren einen Fall, ohne das
Cheffe was mitbekommt? Ungewöhnlich.
So sieht es bisher aus, keine Ahnung wie der zustaendige Beamte
das macht. Ich tippe mal auf hartnaeckiges "Nichtweiterleiten".
Er hat sich von unseren vielen Anfragen auch nicht im geringsten
beeindrucken lassen. Viel Druck scheint es nicht zu geben.
Die Sachlage ist eindeutig, alle Fakten, Daten, Schadensauf-
stellungen, ebay-Auszuege liegen dem Herren vor. Nach seinem
Bekunden ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, er muss da blos
noch "irgendwas" fertig machen und sich "was anderes" noch an-
schauen ... das macht er jetzt seit 17 Monaten.
Die einzige Idee, die ich noch habe ist, irgendwie den zustaendigen
Staatanwalt heraus zu bekommen und mal freundlich anzufragen, obs
denn immer so lang dauert.
Wie findet man den zustaendigen STA? Hab keine Ahnung, Anwalt weiss
es auch nicht, try and error? Gibt es sowas wie eine Staatsanwalts-
kammer, bei der man anfragen koennte?
Hierorts ist das so ein Haus, direkt neben dem Gerichtsgebäude, in dem die
Staatsanwaltschaft residiert. Und man sollte es nicht glauben, da kann man
Post hinschicken, oder direkt in den Kasten werfen. Und man kann anrufen!
Die haben nämlich ein Telefon, und sogar einen extra dicken Eintrag im
Telefonbuch! Da steht sogar eine Faxnummer dabei, und --- diese
Staatsanwaltschaft hat eine Webseite, auf der gleich oben nochmal die
Kontaktdaten stehen! Und eine eMail-Adresse! Zuallererst würde ich
allerdings diesen Anwalt feuern, der zu dämlich ist, die Staatsanwaltschaft
zu finden. Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen; man sollte mal
überprüfen, ob der tatsächlich Anwalt ist, oder sich nur als solcher
ausgibt.


Ralf
Michael Koslowski
2006-03-17 07:03:25 UTC
Permalink
Zuallererst würde ich allerdings diesen Anwalt feuern, der zu
dämlich ist, die Staatsanwaltschaft zu finden. Das kann doch
nicht mit rechten Dingen zugehen; man sollte mal überprüfen,
ob der tatsächlich Anwalt ist, oder sich nur als solcher
ausgibt.
Vielleicht sollte man sich einfach mal überlegen, ob diese Geschichte
nicht frei erfunden ist.


Michael
Mikel Schamboeck
2006-03-17 09:54:14 UTC
Permalink
Post by Michael Koslowski
Vielleicht sollte man sich einfach mal überlegen, ob diese Geschichte
nicht frei erfunden ist.
Nein ist sie nicht.

Bye,
Mikel
Ralf Bader
2006-03-17 19:46:45 UTC
Permalink
Post by Michael Koslowski
Zuallererst würde ich allerdings diesen Anwalt feuern, der zu
dämlich ist, die Staatsanwaltschaft zu finden. Das kann doch
nicht mit rechten Dingen zugehen; man sollte mal überprüfen,
ob der tatsächlich Anwalt ist, oder sich nur als solcher
ausgibt.
Vielleicht sollte man sich einfach mal überlegen, ob diese Geschichte
nicht frei erfunden ist.
Die Regel, daß man Rechtsanwälte, die zu blöd sind, die
Staatsanwaltschaft zu finden, feuern sollte, gilt unabhängig davon, ob
es solche Anwälte tatsächlich gibt. Außerdem sind hier viele
Geschichten frei erfunden, schon aus rechtsberatungsrechtlichen
Gründen.


Ralf
Thomas Hochstein
2006-03-17 06:28:20 UTC
Permalink
Post by Mikel Schamboeck
So sieht es bisher aus, keine Ahnung wie der zustaendige Beamte
das macht. Ich tippe mal auf hartnaeckiges "Nichtweiterleiten".
Er hat sich von unseren vielen Anfragen auch nicht im geringsten
beeindrucken lassen. Viel Druck scheint es nicht zu geben.
Möglich. Woher soll der Druck auch kommen, wenn niemand davon weiß,
außer ihr und ihm?
Post by Mikel Schamboeck
Die einzige Idee, die ich noch habe ist, irgendwie den zustaendigen
Staatanwalt heraus zu bekommen und mal freundlich anzufragen, obs
denn immer so lang dauert.
Den zuständigen Staatsanwalt gibt es noch nicht, weil die Sache erst
nach Eingang bei der Staatsanwaltschaft einem Dezernenten zugeteilt
wird.

Es gibt demnach wohl zwei Möglichkeiten:

1. Entweder die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu
wiederholen, natürlich mit dem Hinweis, daß die Polizeidienststelle
Xyz das Verfahren unter Az. oder Tgb-Nr. ABC mit dem Sachbearbeiter
DEF bereits seit anderthalb Jahren führt, aber nicht zum Ende kommt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft ist primär die am Tatort (also an
eurem Firmensitz), es sei denn, der Täter wäre zur Tatzeit noch keine
21 Jahre alt gewesen.

Da die Staatsanwaltschaft jeweils am Landgericht ihren Sitz hat,
bedarf es also nur der Feststellung, in welchem Landgerichtsbezirk der
Tatort sich befindet; zuständig ist dann die "Staatsanwaltschaft bei
dem Landgericht Sowieso" (oder kurz: "Staatsanwaltschaft Sowieso").
Deren Adresse findet sich dann im WWW, genauso übrigens wie Orts- und
Gerichtsverzeichnisse; eine URL wäre
<http://www.justizadressen.nrw.de/cgi-bin/og32.pl> - da gibt's auch
direkt die zuständige Staatsanwaltschaft.

Die Anzeige sollte alle notwendigen Informationen und Belege enthalten
- und nicht vergessen, um Eingangsbestätigung und Mitteilung des
staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens zu bitten.

2. Beschwerde über den zögerlichen Fortgang der Ermittlungen beim
Dienst- oder Disziplinarvorgesetzten des entsprechenden Beamten mit
der Bitte, ihn zur zügigen Erfüllung seiner Aufgaben anzuhalten. Ob
das von Erfolg gekrönt sein wird (oder nur zu großer Verärgerung und
noch größrer Unlust) führt, wage ich von ferne aus nicht zu ermessen.
Post by Mikel Schamboeck
Wie findet man den zustaendigen STA? Hab keine Ahnung, Anwalt weiss
es auch nicht, try and error?
Der Anwalt weiß das nicht? Das vermag ich mir kaum vorzustellen.
Post by Mikel Schamboeck
Gibt es sowas wie eine Staatsanwalts-
kammer, bei der man anfragen koennte?
Ich glaube, Du machst Dir eine etwas falsche Vorstellung von Aufgaben,
Funktion und Stellung eines Staatsanwalts. ;)

Der Staatsanwalt ist nicht freiberuflich tätig wie bspw. der
Rechtsanwalt, sondern Beamter in einer Behörde, nämlich der
Staatsanwaltschaft. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet
sich, wie bereits angedeutet, nach der des Gerichts, weil die StA für
"ihren" Landgerichts-Bezirk zuständig ist, und die Zuständigkeit des
Gerichts ist - bei Straftaten von Erwachsenen - begründet am Tat-,
Wohn- und Ergreifungsort, wobei idR die Tatortzuständigkeit vorgeht;
bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist primär die Zuständigkeit am
regelmäßigen Wohn-/Aufenthaltsort begründet. Innerhalb der
Staatsanwaltschaft gibt es idR eine Geschäftsverteilung auf
Abteilungsebene, entweder nach sachlichen Aufgaben oder nach
Buchstaben o.ä. ("Abteilung 1 für Verkehrssachen, 2 macht
Jugendstraftaten, 3 macht Organisierte Kriminalität, 4-6 machen den
Rest nach Anfangsbuchstaben verteilt"), und innerhalb der Abteilungen
dann eine Verteilung nach Arbeitsbelastung oder im Turnus
("Mitarbeiter 1 bekommt einen Fall, dann Mitarbeiter 2, dann ..., und
wenn jeder einen hatte, geht es von vorne wieder los"). Das läßt sich
aber von außen nicht bestimmen, bevor nicht die Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft eingegangen ist.

Noch zwei Nachsätze: Selbst wenn Du Dich an die falsche
Staatsanwaltschaft wenden solltest, wird das Verfahren von Amts wegen
an die richtige StA abgegeben; das kann dann nur etwas dauern
(allerdings in der Regel Tage bis Wochen, nicht Monate). Und selbst
wenn Deine Anzeige und die von der Polizei bearbeitete getrennt
eingehen, sollte die StA EDV-gestützt in der Lage sein, beide
zusammenzuführen, insbesondere, wenn Du in Deiner auf das bereits
laufende Verfahren verweist.

Grüße und HTH,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Mikel Schamboeck
2006-03-17 10:26:55 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Mikel Schamboeck
So sieht es bisher aus, keine Ahnung wie der zustaendige Beamte
das macht. Ich tippe mal auf hartnaeckiges "Nichtweiterleiten".
Er hat sich von unseren vielen Anfragen auch nicht im geringsten
beeindrucken lassen. Viel Druck scheint es nicht zu geben.
Möglich. Woher soll der Druck auch kommen, wenn niemand davon weiß,
außer ihr und ihm?
Das ist der Punkt.
Post by Thomas Hochstein
Post by Mikel Schamboeck
Die einzige Idee, die ich noch habe ist, irgendwie den zustaendigen
Staatanwalt heraus zu bekommen und mal freundlich anzufragen, obs
denn immer so lang dauert.
Den zuständigen Staatsanwalt gibt es noch nicht, weil die Sache erst
nach Eingang bei der Staatsanwaltschaft einem Dezernenten zugeteilt
wird.
1. Entweder die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu
wiederholen, natürlich mit dem Hinweis, daß die Polizeidienststelle
snip
Post by Thomas Hochstein
2. Beschwerde über den zögerlichen Fortgang der Ermittlungen beim
snap :)

Klasse Auskunft! Danke.
Post by Thomas Hochstein
Post by Mikel Schamboeck
Wie findet man den zustaendigen STA? Hab keine Ahnung, Anwalt weiss
es auch nicht, try and error?
Der Anwalt weiß das nicht? Das vermag ich mir kaum vorzustellen.
Die genaue Aussage ist: Er weiss nicht wie man den *zustaendigen*
STA ermittelt, er schreibt eben einfach die Staatsanwaltschaft
pauschal an.

Ich moechte einen Interpretationsfehler meinerseits mal nicht
ausschliessen, im Gegenteil, vermutlich liegt der Hund da be-
graben.
Post by Thomas Hochstein
Post by Mikel Schamboeck
Gibt es sowas wie eine Staatsanwalts-
kammer, bei der man anfragen koennte?
Ich glaube, Du machst Dir eine etwas falsche Vorstellung von Aufgaben,
Funktion und Stellung eines Staatsanwalts. ;)
Das koennte sein, ich hatte in der Vergangenheit nur mit
Anwaelten, nicht aber mit STAs zu tun und die sind ein bisschen
anders aufgestellt.
Post by Thomas Hochstein
Der Staatsanwalt ist nicht freiberuflich tätig wie bspw. der
Rechtsanwalt, sondern Beamter in einer Behörde, nämlich der
Staatsanwaltschaft. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft richtet
sich, wie bereits angedeutet, nach der des Gerichts, weil die StA für
"ihren" Landgerichts-Bezirk zuständig ist,
Noch zwei Nachsätze: Selbst wenn Du Dich an die falsche
Staatsanwaltschaft wenden solltest, wird das Verfahren von Amts wegen
an die richtige StA abgegeben; das kann dann nur etwas dauern
(allerdings in der Regel Tage bis Wochen, nicht Monate). Und selbst
wenn Deine Anzeige und die von der Polizei bearbeitete getrennt
eingehen, sollte die StA EDV-gestützt in der Lage sein, beide
zusammenzuführen, insbesondere, wenn Du in Deiner auf das bereits
laufende Verfahren verweist.
Wirklich eine Menge guter Information. Nochmal Danke!
Das bringt mich ein gutes Stueck voran.

Auch an die Anderen ein Danke fuer die wenn auch z.T. sehr
sarkastischen Antworten. Ich weiss es eben nicht besser und
daher entschuldige ich mich auch nicht fuer meine dumme Heran-
gehensweise und Fragerei. ;) Zum Glueck gibt es ja freundliche
Menschen in NGs die einem, auch unter Zuhilfenahme einer Kopf-
waesche, den richtigen Weg aufzeigen.

Bye,
Mikel
Thomas Hochstein
2006-03-17 18:00:47 UTC
Permalink
Post by Mikel Schamboeck
Post by Thomas Hochstein
Post by Mikel Schamboeck
Wie findet man den zustaendigen STA? Hab keine Ahnung, Anwalt weiss
es auch nicht, try and error?
Der Anwalt weiß das nicht? Das vermag ich mir kaum vorzustellen.
Die genaue Aussage ist: Er weiss nicht wie man den *zustaendigen*
STA ermittelt, er schreibt eben einfach die Staatsanwaltschaft
pauschal an.
Da hat er natürlich Recht, das kann er auch gar nicht wissen;
bestenfalls könnte er - zufällig oder aufgrund häufiger Tätigkeit im
strafrechtlichen Bereich - die potentiell zuständige Abteilung kennen.
Post by Mikel Schamboeck
Das bringt mich ein gutes Stueck voran.
Dann wünsche ich Dir mal viel Erfolg.

Grüße,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Rainer Dahnke
2006-03-17 02:08:03 UTC
Permalink
Post by Mikel Schamboeck
Mehrfache Anschreiben an die Polizeidienststelle durch Anwalt
und Firma wurden bislang einfach ignoriert. Irgendwann schlagen
Verjaehrungsfristen zu (in dem Fall nach 2 Jahren, meines Wissens).
Was kann man unternehmen, bzw. welche Instanz kann man einschalten
um diese Sache voran zu bringen?
In solchen Fällen würde ich mich persönlich zur Dienststelle
begeben, vielleicht noch ein paar Leute mitnehmen, das wirkt
immer gut ... Außerdem 8 mal am Tag anrufen oder so ...

Wenn das nicht wirkt mit Plakaten eine Mini-Demo vor der
Dienststelle organisieren und die Presse einladen, muss ja
nichtmal die echte sein, man kann ja jede menge Bekannte mit
Kameras und Mikrofonen bestellen ...

"Anschreiben" landen immer auf irgendwelchen meterhohen Stapeln,
das Prinzip "Anschreiben" funktioniert nur wenn die zuständige
Stelle nicht überlastet ist.

Es gibt noch sowas ähnliches wie "Dienstaufsichtsbeschwerde"
oder wie das heißt ...


Grüße
Rainer
Thomas Hochstein
2006-03-17 06:14:10 UTC
Permalink
Post by Mikel Schamboeck
Mehrfache Anschreiben an die Polizeidienststelle durch Anwalt
und Firma wurden bislang einfach ignoriert. Irgendwann schlagen
Verjaehrungsfristen zu (in dem Fall nach 2 Jahren, meines Wissens).
Die (relative) Verjährungsfrist für die Verfolgungsverjährung beträgt
in diesem Fall fünf Jahre, für die absolute 10.

-thh
cariot
2006-04-11 11:11:38 UTC
Permalink
Hallo,
es handelt sich wohl hierbei um Absprachen zwischen STA und Polizei.
Einen ähnlichen Fall hatte ich nämlich auch soe erlebt....
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg, hier eine Frau R. als
Sachbearbeiterin, hat bis heute net kapiert das jemand der keinen
Schlüssel für ein Haus besitzt auch keine Zutrittsrechte hat und beim
gewaltsamen Eindringen eine Straftat begangen wurde. Auch in meinem
Fall (Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung etc....) hat die Polizei
und die Staatsanwaltschaft versagt: Fazit eine Firma ist dadurch in den
Ruin getrieben wurde. Die Gesellschafter der Firma sind ebenfalls
mittlerweile finanziell und nervlich am Ende. Der FAll liegt ebenfalls
1,5 JAhre zurück und der Täter fährt heute noch frech mit dem
gestohlenen Gut durch die Gegend und hat sich damit selbständig
gemacht....
Das Deutschland bei Pisa bekanntlich soo schlecht abgeschnitten hat
verwundert mich bei den Bildungslücken der Polizei und der
Staatsanwaltschaft eigentlich nimmer.
Ich habe keinen Rat, ausser via Online bei allen Staatsanwaltschaften
Deutschlands gegen die Untätigkeit (es gibt dafür ein Gesetz) Anzeige
erstatten. Vor allem aber bei der Generalstaatsanwaltschaft, deren Sitz
meist innerhalb der Landgerichte ist und nicht zu vergessen bei der
Bundesgeneralstaatsanwaltschaft. Das alles ist via Mail möglich, man
bekommt eine Bestätigung, die Adresse wer den zuständig ist, und von
dort dann eine Aufforderung zur Stellungnahme. Da unbedingt den Anwalt
mitnehmen mit allen Beweisen und der Buchhaltung (Belege wegen
Eigentumsnachweisen).

So mehr tips habe ich net...nur das es bei mir bis heute net geklappt
hat und ich stattdessen von jener STA bis heute noch schikaniert werde.
Was ich natürlich jetzt auch anzeigen werde.
Post by Mikel Schamboeck
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter hat ueber einen laengeren Zeitraum Ware gestohlen
und z.B. ueber ebay verkauft. Dabei entstand ein nicht unerheblicher
Schaden. Er wurde auf frischer Tat ertappt und auf Grund des Umfangs
wurde die Kripo gleich in die Firma bestellt. Die Beamten haben den
Sachverhalt aufgenommen und auch gleich noch Ware aus dem Kofferaum
des Herren beschlagmahmt.
Der Mitarbeiter wurde natuerlich fristlos gekuendigt und die Firma
erhebt Schadenersatzansprueche.
Leider ist der zustaendige Beamte zwischenzeitlich in einem
Rosenkrieg versumpft. Die Angelegenheit liegt nun schon 1,5 Jahre
zurueck und ist bisher ueber das polizeiliche Aktenzeichen
nicht hinaus gekommen. Der Fall wird einfach nicht weiter
bearbeitet, die Staatsanwaltschaft hat noch keinerlei Kenntnis
von der Strafsache.
Mehrfache Anschreiben an die Polizeidienststelle durch Anwalt
und Firma wurden bislang einfach ignoriert. Irgendwann schlagen
Verjaehrungsfristen zu (in dem Fall nach 2 Jahren, meines Wissens).
Was kann man unternehmen, bzw. welche Instanz kann man einschalten
um diese Sache voran zu bringen?
Danke im Voraus,
Mikel
Annie Lagaité
2023-06-09 19:34:22 UTC
Permalink
Post by cariot
Hallo,
es handelt sich wohl hierbei um Absprachen zwischen STA und Polizei.
Einen ähnlichen Fall hatte ich nämlich auch soe erlebt....
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg, hier eine Frau R. als
Sachbearbeiterin, hat bis heute net kapiert das jemand der keinen
Schlüssel für ein Haus besitzt auch keine Zutrittsrechte hat und beim
gewaltsamen Eindringen eine Straftat begangen wurde. Auch in meinem
Fall (Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung etc....) hat die Polizei
und die Staatsanwaltschaft versagt: Fazit eine Firma ist dadurch in den
Ruin getrieben wurde. Die Gesellschafter der Firma sind ebenfalls
mittlerweile finanziell und nervlich am Ende. Der FAll liegt ebenfalls
1,5 JAhre zurück und der Täter fährt heute noch frech mit dem
gestohlenen Gut durch die Gegend und hat sich damit selbständig
gemacht....
Das Deutschland bei Pisa bekanntlich soo schlecht abgeschnitten hat
verwundert mich bei den Bildungslücken der Polizei und der
Staatsanwaltschaft eigentlich nimmer.
Ich habe keinen Rat, ausser via Online bei allen Staatsanwaltschaften
Deutschlands gegen die Untätigkeit (es gibt dafür ein Gesetz) Anzeige
erstatten. Vor allem aber bei der Generalstaatsanwaltschaft, deren Sitz
meist innerhalb der Landgerichte ist und nicht zu vergessen bei der
Bundesgeneralstaatsanwaltschaft. Das alles ist via Mail möglich, man
bekommt eine Bestätigung, die Adresse wer den zuständig ist, und von
dort dann eine Aufforderung zur Stellungnahme. Da unbedingt den Anwalt
mitnehmen mit allen Beweisen und der Buchhaltung (Belege wegen
Eigentumsnachweisen).
So mehr tips habe ich net...nur das es bei mir bis heute net geklappt
hat und ich stattdessen von jener STA bis heute noch schikaniert werde.
Was ich natürlich jetzt auch anzeigen werde.
Post by Mikel Schamboeck
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter hat ueber einen laengeren Zeitraum Ware gestohlen
und z.B. ueber ebay verkauft. Dabei entstand ein nicht unerheblicher
Schaden. Er wurde auf frischer Tat ertappt und auf Grund des Umfangs
wurde die Kripo gleich in die Firma bestellt. Die Beamten haben den
Sachverhalt aufgenommen und auch gleich noch Ware aus dem Kofferaum
des Herren beschlagmahmt.
Der Mitarbeiter wurde natuerlich fristlos gekuendigt und die Firma
erhebt Schadenersatzansprueche.
Leider ist der zustaendige Beamte zwischenzeitlich in einem
Rosenkrieg versumpft. Die Angelegenheit liegt nun schon 1,5 Jahre
zurueck und ist bisher ueber das polizeiliche Aktenzeichen
nicht hinaus gekommen. Der Fall wird einfach nicht weiter
bearbeitet, die Staatsanwaltschaft hat noch keinerlei Kenntnis
von der Strafsache.
Mehrfache Anschreiben an die Polizeidienststelle durch Anwalt
und Firma wurden bislang einfach ignoriert. Irgendwann schlagen
Verjaehrungsfristen zu (in dem Fall nach 2 Jahren, meines Wissens).
Was kann man unternehmen, bzw. welche Instanz kann man einschalten
um diese Sache voran zu bringen?
Danke im Voraus,
Mikel
Finanzielle Hilfe
Guten Morgen,
Wir sind eine Gruppe von vier Personen und haben beschlossen, jedem, der die Lebensrechte für häusliche Tiere (unsere alltäglichen Gefährten) erworben hat, finanziell zu helfen.
Unsere Hilfe gilt auch für vegetarische Familien und arme Häuser, die finanzielle Mittel haben, um ihr Projekt mit einem jährlichen Zinssatz von 3%durchzuführen. Interessierte Menschen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, Philippe Marie-Vincent, um weitere Informationen zu erhalten.

E -Mail: ***@gmail.com

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