Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckPost by Stefan SchmitzWenn ich eine angebliche Tatsache erfinde, habe ich normalerweise
keine Erkenntnis darüber, was stattdessen wirklich passiert ist.
Dann ist die Anzeige dieser erfundenen Tatsache also bereits "wider
besseren Wissens" erfolgt
Wider welchen Wissens denn? Es gibt kein Wissen über Dinge, die man
nicht aus eigener Anschauung kennt.
Wenn man "Tatsachen" selber erfindet, dann weiß man positiv, dass sie
nicht der tatsächlichen eigenen Wahrnehmung entsprechen können!
Was ist daran so schwer verständlich?
Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckPost by Stefan SchmitzIch weiß also nicht, ob du vielleicht zufällig doch am 2.3. in der
Berliner Oranienstraße 42 im dritten Stock eine Frau vergewaltigt
hast. Zeigte ich diese angebliche Tatsache an, wäre das keine falsche
Verdächtigung?
Da dein Wissen diese zufälligerweise tatsächlich geschehene Tat nicht
umfasst, ist deine Behauptung noch immer wieder besseren Wissens erfolgt
Dann hieße "wider besseres Wissen" in Wahrheit "ohne jegliches Wissen".
Ist das so gemeint? Dann hätte man den Text viel besser formulieren können.
Natürlich ist eine Behauptung ohne jegliches Wissen jedenfalls auch eine
Behauptung wider besseren Wissens.
Eine Behauptung von Tatsachen "wider besseres Wissen" heißt schlicht und
ergreifend, dass man vorsätzlich etwas behauptet, was man nicht oder
nicht in der behaupteten Weise wahrgenommen hat.
Post by Stefan SchmitzAb wann liegt denn beispielsweise besseres Wissen vor, wenn man jemanden
bezichtigt, im Supermarkt etwas gestohlen zu haben?
Wenn man die Tathandlung tatsächlich beobachtet oder vom Verdächtigten
ein glaubwürdiges Geständnis vernommen hat
Post by Stefan SchmitzLadendiebstähle sind
ja nun nicht selten, da könnte man durchaus mal den richtigen treffen.
Die meisten mir näher bekannten Menschen werden kaum zu Ladendiebstählen
neigen. Aber selbst wenn dem so wäre, wäre es als falsche Verdächtigung
strafbar, würde jemand behaupten, der X habe zu einer konkret
anzugebenden Zeit in dem Geschäft Y die Ware Z geklaut, ohne dies
positiv zu wissen
Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckPost by Stefan SchmitzPost by Thomas HochsteinEntscheidend ist, ob die vorgetragenen Tatsachen zutreffend sind. In den
meisten Konstellationen weiß man das; es gibt allerdings Raum für
Irrtümer.
Woher sollte man es denn wissen, wenn sie nicht zutreffen?
Erfundene Tatsachen sind regelmäßig nicht zutreffend...
Manchmal aber zufällig doch. Mitunter sogar relativ wahrscheinlich.
Was lässt dich annehmen, dass erfundene Tatsachenbehauptungen "relativ
wahrscheinlich" zutreffend wären?
Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckSie können ja auch nicht nach Lust und Laune entscheiden. Sie haben,
je nach den Umständen, nach den Vorschriften der StPO oder des PAG zu
entscheiden
Können und dürfen sind zwei Paar Schuhe.
Das ist eine Nullaussage
Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckPost by Stefan SchmitzIm Nachhinein wird man ihnen kaum nachweisen können, dass die
Voraussetzungen nicht vorlagen.
Warum sollte man das nicht können?
Weil es keinen neutralen Beobachter gibt, der alle Umstände feststellen
kann. Bei widersprechenden Darstellungen von Polizei und Durchsuchtem
wird natürlich immer die der beiden naturgemäß ständig rechtstreuen
Polizisten geglaubt, sofern die nicht gerade völlig lebensfremd ist.
Es bedarf in aller Regel auch keines "neutralen" Beobachters, um die
Umstände einer derartigen Entscheidung einer nachträglichen Bewertung
zuführen zu können. Und ja, es ist tatsächlich davon auszugehen, dass
Polizeibeamte, ebenso wie die große Mehrzahl aller anderen Bürger,
regelmäßig rechtstreu handeln. Überdies sind die Folgen nicht
rechtstreuen Verhaltens für (Polizei)Beamte nicht selten auch deutlich
schwerwiegender als bei den meisten anderen Bürgern, was - allen
Stammtischerzählungen zum Trotz - nochmal ein Stück mehr zu
gesetzestreuen Verhaltensweisen motiviert.
MfG
Rupert