Discussion:
Staatsanwaltschaft beantragt Nebenbeteiligung des DFB
(zu alt für eine Antwort)
U***@web.de
2018-06-02 18:20:37 UTC
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Moin,

eher selten:

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im
Strafverfahren gegen Niersbach, Zwanziger und
andere Nebenbeteiligung des DFB
beantragt, die für diesen schlimmstenfalls
mit einer Geldbuße von 10 oder 5 Megaeuro zu rechnen.

http://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/staatsanwaltschaft-dfb-droht-geldstrafe-in-wm-2006-affaere-15617612.html

Gruß, ULF
Thomas Hochstein
2018-06-09 15:34:05 UTC
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Post by U***@web.de
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im
Strafverfahren gegen Niersbach, Zwanziger und
andere Nebenbeteiligung des DFB
beantragt, die für diesen schlimmstenfalls
mit einer Geldbuße von 10 oder 5 Megaeuro zu rechnen.
Dieser Satz nicht richtig zu enden.

Ungeachtet dessen: die Staatsanwaltschaft wird (auch) eine
Ordnungswidrigkeit nach § 30 OWiG angeklagt haben und dafür die
Festsetzung einer Geldbuße zu beantragen trachten. Die Stellung als
"Nebenbeteiligte" ist dann die prozessuale Rechtsfolge (§ 444 StPO).

-thh
U***@web.de
2018-06-10 10:36:50 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by U***@web.de
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im
Strafverfahren gegen Niersbach, Zwanziger und
andere Nebenbeteiligung des DFB
beantragt, die für diesen schlimmstenfalls
mit einer Geldbuße von 10 oder 5 Megaeuro zu rechnen.
Dieser Satz nicht richtig zu enden.
Stümpt. Da hab ich in den Nebensatz ein
grammatisches Subjekt hineingedreht, ohwohl dieser schon
ein anderes hatte.

Also:

"die für diesen schlimmstenfalls
mit einer Geldbuße von 10 oder 5 Megaeuro ausgehen werde."
Post by Thomas Hochstein
Ungeachtet dessen: die Staatsanwaltschaft wird (auch) eine
Ordnungswidrigkeit nach § 30 OWiG angeklagt haben und dafür die
Festsetzung einer Geldbuße zu beantragen trachten. Die Stellung als
"Nebenbeteiligte" ist dann die prozessuale Rechtsfolge (§ 444 StPO).
Ulf Kutzner
2022-10-31 13:35:24 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by U***@web.de
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im
Strafverfahren gegen Niersbach, Zwanziger und
andere Nebenbeteiligung des DFB
beantragt, die für diesen schlimmstenfalls
mit einer Geldbuße von 10 oder 5 Megaeuro zu rechnen.
Dieser Satz nicht richtig zu enden.
Ungeachtet dessen: die Staatsanwaltschaft wird (auch) eine
Ordnungswidrigkeit nach § 30 OWiG angeklagt haben und dafür die
Festsetzung einer Geldbuße zu beantragen trachten. Die Stellung als
"Nebenbeteiligte" ist dann die prozessuale Rechtsfolge (§ 444 StPO).
Inzwischen sind wir bei Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ
infolge Einstellungsbeschlusses des Schweizer Bundesstrafgerichts
(Vorschrift nicht nachgeblättert).

https://www.tagesschau.de/sport/sportschau/sommermaerchen-verfahren-101.html
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