b***@t-online.de
2021-03-20 06:29:48 UTC
Es gab doch früher die genauestens durchgeführte "Störerhaftung" für die
Fälle, in denen eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer (z. B.
Kneipe, Café, Restaurant) seinen Internetzugang per WLAN teilte und der
jeweilige Benutzer dieses Zugangs zum Internet im Nachhinein nicht
festgestellt werden konnte.
Ich habe nun von meinem ISP eine sehr ausführliche Antwort bekommen,
dass die VDS zur Zeit außerkraft ist, das heißt, es wird nur noch für
einen sehr engen Zeitraum meine IP-Adresse, mir zugeordnet, gespeichert.
Aufgerufene Seiten im Web werden nicht gespeichert. Somit könnte ich
auch sagen, der Webseitenbetreiber oder sein content-Anbieter lügt, wenn
ich einmal Ärger bekommen sollte als "Störer", und er meine IP-Adresse,
die nachher eruiert/abgeglichen werden kann, nennt. Es wird ja nichts
darüber Hinausgehendes gespeichert. "Lassen Sie sich von dem
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten". Leider habe ich dafür nicht
genug Geld, deshalb wende ich mich an das Internet.
Gegenleistung. Ich möchte Ihnen diese Antwort nicht vorenthalten:
------------------
Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr @bimmelbimmel,
vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage, die dem Bereich Datenschutz
zugeleitet wurde und die ich dir [wörtlich: "Ihnen"] nachfolgend gern
beantworte:
In einer laufenden Session führt M-net keine Zwangstrennung durch bzw.
erzwingt keine Neuvergabe von IP-Adressen. Nach einer Trennung der
Verbindung wird eine neue IP-Adresse zugewiesen. IP-Adressen speichern
wir 3 Tage lang und löschen diese hiernach. Besuchte Webseiten werden
nicht gespeichert. Die Speicherberechtigung für bis zu 6 Monate bezieht
sich auf Telefonverbindungsdaten; M-net hat die Speicherdauer
diesbezüglich jedoch auf 90 Tage begrenzt.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. 666 [nicht diese Zahl, sondern der Name eines Mannes]
[Bezeichnung der jeweiligen Aufgabe innerhalb der Firma M-net
Telekommunikations GmbH]
--
[ohne Leerzeichen hinter den zwei Bindestrichen]
M-net Telekommunikations GmbH
Frankfurter Ring 158 | 80807 München
www.m-net.de | ***@m-net.de
------------------
Fälle, in denen eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer (z. B.
Kneipe, Café, Restaurant) seinen Internetzugang per WLAN teilte und der
jeweilige Benutzer dieses Zugangs zum Internet im Nachhinein nicht
festgestellt werden konnte.
Ich habe nun von meinem ISP eine sehr ausführliche Antwort bekommen,
dass die VDS zur Zeit außerkraft ist, das heißt, es wird nur noch für
einen sehr engen Zeitraum meine IP-Adresse, mir zugeordnet, gespeichert.
Aufgerufene Seiten im Web werden nicht gespeichert. Somit könnte ich
auch sagen, der Webseitenbetreiber oder sein content-Anbieter lügt, wenn
ich einmal Ärger bekommen sollte als "Störer", und er meine IP-Adresse,
die nachher eruiert/abgeglichen werden kann, nennt. Es wird ja nichts
darüber Hinausgehendes gespeichert. "Lassen Sie sich von dem
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten". Leider habe ich dafür nicht
genug Geld, deshalb wende ich mich an das Internet.
Gegenleistung. Ich möchte Ihnen diese Antwort nicht vorenthalten:
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Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr @bimmelbimmel,
vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage, die dem Bereich Datenschutz
zugeleitet wurde und die ich dir [wörtlich: "Ihnen"] nachfolgend gern
beantworte:
In einer laufenden Session führt M-net keine Zwangstrennung durch bzw.
erzwingt keine Neuvergabe von IP-Adressen. Nach einer Trennung der
Verbindung wird eine neue IP-Adresse zugewiesen. IP-Adressen speichern
wir 3 Tage lang und löschen diese hiernach. Besuchte Webseiten werden
nicht gespeichert. Die Speicherberechtigung für bis zu 6 Monate bezieht
sich auf Telefonverbindungsdaten; M-net hat die Speicherdauer
diesbezüglich jedoch auf 90 Tage begrenzt.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. 666 [nicht diese Zahl, sondern der Name eines Mannes]
[Bezeichnung der jeweiligen Aufgabe innerhalb der Firma M-net
Telekommunikations GmbH]
--
[ohne Leerzeichen hinter den zwei Bindestrichen]
M-net Telekommunikations GmbH
Frankfurter Ring 158 | 80807 München
www.m-net.de | ***@m-net.de
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