Discussion:
Nebenwohnsitz nicht abgemeldet - Bussgeld?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2021-03-12 16:53:19 UTC
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Ein aus der Ukraine stammender Fleischfacharbeiter hatte bis 2003 einen
Nebenwohnsitz in Baumschulenweg 1, 15518 Rauen. Das liegt in
Brandenburg. Er kann sich nicht erinnern, sich dort melderechtlich
angemeldet zu haben, aber vielleicht hat das der Vermieter damals
uebernommen?

Jetzt nach 18 Jahren bekam er einen Brief von der fuer Rauen
zustaendigen Meldebehoerde, er soll seinen Nebenwohnitz in Rauen
abmelden. Das AMT hat auch ein Abmeldeformular beigefuegt, das er
ausgefuellt zurueck schicken soll.

Droht dem Ukrainer ein Bussgeld wegen nicht gemachter Abmeldung vom
Nebenwohnsitz?
--
Thomas Homilius
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Stefan Schmitz
2021-03-13 10:12:28 UTC
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Post by Thomas Homilius
Ein aus der Ukraine stammender Fleischfacharbeiter hatte bis 2003 einen
Nebenwohnsitz in [...] Rauen. Das liegt in
Brandenburg. Er kann sich nicht erinnern, sich dort melderechtlich
angemeldet zu haben, aber vielleicht hat das der Vermieter damals
uebernommen?
Das wäre nett vom Vermieter gewesen, wenn er ihm die Pflicht zur
Anmeldung abgenommen hätte.
Post by Thomas Homilius
Jetzt nach 18 Jahren bekam er einen Brief von der fuer Rauen
zustaendigen Meldebehoerde, er soll seinen Nebenwohnitz in Rauen
abmelden. Das AMT hat auch ein Abmeldeformular beigefuegt, das er
ausgefuellt zurueck schicken soll.
Nanu, woher hat die denn jetzt die Information, dass er nicht mehr dort
wohnt? Eigentlich hat eine Kommune auch kein Interesse an einer
Reduzierung der Einwohnerzahl. Sollte er vielleicht vorher
Zweitwohnungssteuer zahlen und hat dabei behauptet, gar keine Wohnung zu
haben?
Post by Thomas Homilius
Droht dem Ukrainer ein Bussgeld wegen nicht gemachter Abmeldung vom
Nebenwohnsitz?
Im Prinzip ja, § 34 I Nr. 1 lit. b i.V.m. § 12 II BbgMeldeG.
Thomas Homilius
2021-03-13 15:59:03 UTC
Permalink
Im Prinzip ja, § 34 I Nr. 1 lit. b  i.V.m. § 12 II BbgMeldeG.
"Seit 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, zuvor
war das Meldewesen landesgesetzlich geregelt." (wikipedia)

Der ukrainische Fleischfacharbeiter hat seit Jahrzehnten auch in 2003
seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Seine Spezialitaet ist uebrigens
Hackfleisch.

Aber der moegliche Meldeverstoss war ja 2003, zu der Zeit galt noch das
Brandenburgische Meldegesetz.

Verjaehrung ist nach 6 Monaten nach Beendigung der Tat (§ 31 Abs. 2 Nr.
4 OwiG).

Nach dem Bundesmeldegesetz muss auch der Auszug aus der Nebenwohnung
gemeldet werden, § 21 Abs. 4 Satz 3 BMG:
"Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im
Inland aus und bezieht keine neue Wohnung, so hat sie dies der
Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die
Hauptwohnung zuständig ist."

Das Unterlassen der Abmeldung scheint aber nicht bussgeldbewaehrt zu
sein nach § 54 BMG.
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Thomas Homilius
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