Discussion:
Nichtanzeige geplanter Straftaten vs. Aussageverweigerungsrecht wegen Verwandschaft
(zu alt für eine Antwort)
Karl Müller
2021-03-18 07:55:58 UTC
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Wie verhalte ich mich, wenn ich glaubhaft erfahre, dass mein Bruder in
einer terroristischen Vereinigung aufgenommen wurde und eine
staatsgefährdende Straftat von dieser Vereinigung geplant wird?

Meinen Bruder kann ich nicht erreichen - bin ich zur Anzeige
verpflichtet, obwohl ich nicht gegen meinen Bruder aussagen müsste?

Standardantwort: Frage den Strafverteidiger Deines Vertrauens

Mein Gefühl sagt mir, einen Bruder zeigt man niemals an

Oder reicht die Anzeige: das ist etwas geplant - ich weiß nichts genaues
- Namen kann ich nicht nennen

Was sagt ihr?

mfg

Karl
Isk Ender
2021-03-18 09:39:57 UTC
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Post by Karl Müller
Wie verhalte ich mich, wenn ich glaubhaft erfahre, dass mein Bruder in
einer terroristischen Vereinigung aufgenommen wurde und eine
staatsgefährdende Straftat von dieser Vereinigung geplant wird?
Meinen Bruder kann ich nicht erreichen - bin ich zur Anzeige
verpflichtet, obwohl ich nicht gegen meinen Bruder aussagen müsste?
Ja, es besteht Anzeigepflicht, Ausnahmen, s. 139 StGB.
Karl Müller
2021-03-18 11:19:39 UTC
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Post by Isk Ender
Post by Karl Müller
Wie verhalte ich mich, wenn ich glaubhaft erfahre, dass mein Bruder in
einer terroristischen Vereinigung aufgenommen wurde und eine
staatsgefährdende Straftat von dieser Vereinigung geplant wird?
Meinen Bruder kann ich nicht erreichen - bin ich zur Anzeige
verpflichtet, obwohl ich nicht gegen meinen Bruder aussagen müsste?
Ja, es besteht Anzeigepflicht, Ausnahmen, s. 139 StGB.
Ok - verstanden

Seelsorger habe es da wohl besser als Brüder

mfg

Karl

Diedrich Ehlerding
2021-03-18 09:52:27 UTC
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Post by Karl Müller
Wie verhalte ich mich, wenn ich glaubhaft erfahre, dass mein Bruder in
einer terroristischen Vereinigung aufgenommen wurde und eine
staatsgefährdende Straftat von dieser Vereinigung geplant wird?
Meinen Bruder kann ich nicht erreichen - bin ich zur Anzeige
verpflichtet, obwohl ich nicht gegen meinen Bruder aussagen müsste?
Ja.

Wennn du ihn nicht erreichen kannst, kannst du sich auch nicht
"ernsthaft bemühen" im Sinne von StGB § 139 (3), ihn von der straftat
abzuhalten. Und selbst wenn du dich bemühen könntest, musst du
bestimmte drohende Verbrechen (Mord, Geiselnahme, Angriff auf
Luftverkehr oder Schiffsverkehr durch eine terroristische Vereinigung)
anzeigen.

Nicht verpflichtet bist du in deinem Szenario, bei der Anzeige zu
erwähnen, dass dein Bruder bei denen, die da Übles planen, Mitglied ist.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Thomas Hochstein
2021-03-18 10:47:37 UTC
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Post by Karl Müller
Meinen Bruder kann ich nicht erreichen - bin ich zur Anzeige
verpflichtet, obwohl ich nicht gegen meinen Bruder aussagen müsste?
Standardantwort: Frage den Strafverteidiger Deines Vertrauens
Juristische Antwort: § 139 Abs. 3 S. 1 StGB.
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