Discussion:
Beruf des Angeklagten
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2021-09-29 03:17:52 UTC
Permalink
Wenn ich als Angeklagter vor meinen Richter trete, und der mich fragt,
was ich von Beruf bin, was antworte ich dem?

Nach welchem Recht darf der Richter mich ueberhaupt nach meinen Beruf
fragen? Ich vermute nach § 243 Abs. 2 StPO: "Der Vorsitzende vernimmt
den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse." Aber da gibt es
noch § 111 OwiG.

Welchen Beruf soll ich ueberhaupt angeben, wenn ich vom AMT lebe, den
erlernten Beruf oder den ausgeuebten Beruf? Ist Rentner oder Kapitalist
ein Beruf?
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
Loading Image.../
https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715
http://paypal.me/ThomasHomilius
Ulf Kutzner
2021-11-05 13:49:22 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Wenn ich als Angeklagter vor meinen Richter trete, und der mich fragt,
was ich von Beruf bin, was antworte ich dem?
Nach welchem Recht darf der Richter mich ueberhaupt nach meinen Beruf
fragen? Ich vermute nach § 243 Abs. 2 StPO: "Der Vorsitzende vernimmt
den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse." Aber da gibt es
noch § 111 OwiG.
Welchen Beruf soll ich ueberhaupt angeben, wenn ich vom AMT lebe, den
erlernten Beruf oder den ausgeuebten Beruf? Ist Rentner oder Kapitalist
ein Beruf?
Strafrichter hier in der Gegend neigen zu "Arbeitslos ist kein Beruf!"
Rentner zwar auch nicht, aber da kommt es seltener auf den zuvor
ausgeübten Beruf an, es sei denn, die Kenntnisse wären für die
Schuldfrage relevant. Ggf. Privatier/Kaufmann/Unternehmer/Rentier,
um Deine weitere Teilfrage abzuhandeln.

Mir war so, daß Du einen Abschluß vorzuweisen hast. Andererseits
ist auch die Tatsache, daß Du kaum oder kein Erwerbseinkommen
hast, von Bedeutung, wenn nämlich eine Geldstrafe ausgeworfen
werden sollte.

Also beispielsweise: "staatlich geprüfter Krankengymnast, ohne Beschäftigung".
Loading...