Thomas Homilius
2021-09-29 03:17:52 UTC
Wenn ich als Angeklagter vor meinen Richter trete, und der mich fragt,
was ich von Beruf bin, was antworte ich dem?
Nach welchem Recht darf der Richter mich ueberhaupt nach meinen Beruf
fragen? Ich vermute nach § 243 Abs. 2 StPO: "Der Vorsitzende vernimmt
den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse." Aber da gibt es
noch § 111 OwiG.
Welchen Beruf soll ich ueberhaupt angeben, wenn ich vom AMT lebe, den
erlernten Beruf oder den ausgeuebten Beruf? Ist Rentner oder Kapitalist
ein Beruf?
was ich von Beruf bin, was antworte ich dem?
Nach welchem Recht darf der Richter mich ueberhaupt nach meinen Beruf
fragen? Ich vermute nach § 243 Abs. 2 StPO: "Der Vorsitzende vernimmt
den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse." Aber da gibt es
noch § 111 OwiG.
Welchen Beruf soll ich ueberhaupt angeben, wenn ich vom AMT lebe, den
erlernten Beruf oder den ausgeuebten Beruf? Ist Rentner oder Kapitalist
ein Beruf?
--
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
Loading Image.../
https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715
http://paypal.me/ThomasHomilius
Thomas Homilius
E-Mail: ***@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
Loading Image.../
https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715
http://paypal.me/ThomasHomilius