Discussion:
Schuldner taucht unter -> strafbar?
(zu alt für eine Antwort)
Jan Richert
2004-08-20 10:20:24 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe einen Titel gegen eine Privatperson, die eine eidesstattliche
Versicherung abgegeben hatte, die demnächst abläuft.

Der Schulder ist nun jedoch unbekannt verzogen ohne sich umzumelden - wurde
inzwischen am letzten Wohnort von Amts wegen abgemeldet.

Liegt hier möglicherweise eine Straftat vor, so dass mir die Polizei bei
der Ermittlung des neuen Wohnortes helfen könnte? Welche Tatbestände kommen
in Frage?

Danke,
Jan
Frank Hucklenbroich
2004-08-20 12:47:22 UTC
Permalink
Post by Jan Richert
Der Schulder ist nun jedoch unbekannt verzogen ohne sich umzumelden - wurde
inzwischen am letzten Wohnort von Amts wegen abgemeldet.
Liegt hier möglicherweise eine Straftat vor, so dass mir die Polizei bei
der Ermittlung des neuen Wohnortes helfen könnte?
Sich nicht anzumelden dürfte eine OwI sein. Der Schuldner könnte aber auch
ins Ausland verzogen sein, dann braucht er sich selbstverständlich nicht
umzumelden. Strafbar ist das imho nicht.

Grüße,

Frank
Rupert Haselbeck
2004-08-20 12:42:45 UTC
Permalink
Post by Jan Richert
Der Schulder ist nun jedoch unbekannt verzogen ohne sich umzumelden - wurde
inzwischen am letzten Wohnort von Amts wegen abgemeldet.
Liegt hier möglicherweise eine Straftat vor, so dass mir die Polizei bei
der Ermittlung des neuen Wohnortes helfen könnte?
Nein
Post by Jan Richert
Welche Tatbestände kommen in Frage?
Eine OWi nach dem Meldegesetz des jeweiligen Landes

MfG
Rupert
Edwin Mager
2004-08-20 15:12:33 UTC
Permalink
Post by Jan Richert
Der Schulder ist nun jedoch unbekannt verzogen ohne sich umzumelden -
wurde inzwischen am letzten Wohnort von Amts wegen abgemeldet.
*von Amts wegen abgemeldet?* also hat das Amt in abgemeldet. Warum auch
dieses? Ist sowas - ausser im Todesfall - möglich?
--
Edwin

Für Bescheidenheit wird ein Mensch bewundert,
................. wenn man je von ihm erfahren sollte!
Klaus Opel
2004-08-20 17:46:05 UTC
Permalink
Hallo Edwin,
Post by Edwin Mager
*von Amts wegen abgemeldet?* also hat das Amt in abgemeldet. Warum auch
dieses?
vermutlich weil man bei einer Überprüfung festgestellt hat, dass sie/er
nicht da wohnt, wo sie/er gemeldet ist.
Post by Edwin Mager
Ist sowas - ausser im Todesfall - möglich?
ja, nämlich in dem von mir oben geschilderten Fall.

Klaus
--
1. http://www.klaus-opel.de
2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes
Edwin Mager
2004-08-21 08:10:18 UTC
Permalink
Post by Klaus Opel
Post by Edwin Mager
*von Amts wegen abgemeldet?* also hat das Amt in abgemeldet. Warum
auch dieses?
vermutlich weil man bei einer Überprüfung festgestellt hat, dass
sie/er nicht da wohnt, wo sie/er gemeldet ist.
Danke für den Hinweis (oder sogar Tipp?)! So leicht also kann man
untertauchen: Anmelden, wo anderst wohnen und irgendwann ist man eben "von
Amts wegen" abgemeldet und somit unauffindbar.
--
Edwin

Für Bescheidenheit wird ein Mensch bewundert,
................. wenn man je von ihm erfahren sollte!
Jens Fangmeier
2004-08-21 13:31:27 UTC
Permalink
On Sat, 21 Aug 2004 10:10:18 +0200, "Edwin Mager"
Post by Edwin Mager
Post by Klaus Opel
Post by Edwin Mager
*von Amts wegen abgemeldet?* also hat das Amt in abgemeldet. Warum
auch dieses?
vermutlich weil man bei einer Überprüfung festgestellt hat, dass
sie/er nicht da wohnt, wo sie/er gemeldet ist.
Danke für den Hinweis (oder sogar Tipp?)! So leicht also kann man
untertauchen: Anmelden, wo anderst wohnen und irgendwann ist man eben "von
Amts wegen" abgemeldet und somit unauffindbar.
Ja.

Wobei man dann natürlich probleme bekommt, sobald man arbeiten will,
einen neuen Ausweis braucht, Sozialhilfe kassieren will, zum arzt muß
etc.
(Es sei denn, man legt sich halt eine neue Identität zu - das ist nun
aber nicht ganz so einfach).

Wobei ich auch schon öfters den Fall hatte, das Schuldner unbekannt
verzogen sind.

Da hat man leider als gläubiger nicht viel möglichkeiten.
Bei hohen Schulden kann man natürlich einen Privatdetektiv
beauftragen.

Oder halt, wenn es Betrug war, strafanzeige wegen Betruges stellen -
was aber dann idR. auch nicht viel bringt.

Aber: Was erwartest Du?
Das bei jedem, der sich nicht ordnungsgemäß ummeldet (d.h.
"unauffindbar ist) gleich eine Bundesweite großfahandung gestartet
wird?

Tschau, Jens

Hinweis: Die hier angegebene E-Mail Adresse wird aufgrund der SPAM-Überflutung nur sehr selten abgefragt!
Anfragen bitte über das Kontakt-Formular auf meine Webseite (siehe Signatur) stellen!
--
Jens Fangmeier * ***@feurio.de
http://www.feurio.de: Feurio! - The program for audio-CDs
http://shop.feurio.de: Feurio! Shop - über 500 CD- und DVD-Rohlinge
NEU: DVD+R-DL (Dual Layer DVD+R) Lieferbar!
Edwin Mager
2004-08-21 13:54:45 UTC
Permalink
Post by Jens Fangmeier
Aber: Was erwartest Du?
Das bei jedem, der sich nicht ordnungsgemäß ummeldet (d.h.
"unauffindbar ist) gleich eine Bundesweite großfahandung gestartet
wird?
Ich erwarte gar nichts. Es ist blos die Verwunderung meinerseits das sowas
eben so ist. Mehr nicht. Danke für die Info.
--
Edwin

Für Bescheidenheit wird ein Mensch bewundert,
................. wenn man je von ihm erfahren sollte!
Percy Noethel
2004-08-21 13:35:00 UTC
Permalink
Post by Edwin Mager
Post by Klaus Opel
vermutlich weil man bei einer Überprüfung festgestellt hat, dass
sie/er nicht da wohnt, wo sie/er gemeldet ist.
Danke für den Hinweis (oder sogar Tipp?)! So leicht also kann man
untertauchen: Anmelden, wo anderst wohnen und irgendwann ist man eben "von
Amts wegen" abgemeldet und somit unauffindbar.
Oder anders herum: Du ziehst irgend wo als Untermieter ein,
meldest Dich brav an und zahlst immer ordentlich Deine
Miete. Leider paßt das dem (Haupt-)Vermieter nicht, der
alsbald beim EMA "petzt".
Du wirst einen prachtvollen Eindruck hinterlassen ...
--
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer
dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).

http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka5gasschreckschusswaffen.html
Edwin Mager
2004-08-21 13:55:48 UTC
Permalink
Post by Percy Noethel
Oder anders herum: Du ziehst irgend wo als Untermieter ein,
meldest Dich brav an und zahlst immer ordentlich Deine
Miete. Leider paßt das dem (Haupt-)Vermieter nicht, der
alsbald beim EMA "petzt".
Du wirst einen prachtvollen Eindruck hinterlassen ...
:-) Ich nicht, sondern der/die-jenige! :-)
--
Edwin

Für Bescheidenheit wird ein Mensch bewundert,
................. wenn man je von ihm erfahren sollte!
Klaus Opel
2004-08-21 15:43:41 UTC
Permalink
Hallo Edwin,
Post by Edwin Mager
Danke für den Hinweis (oder sogar Tipp?)! So leicht also kann man
untertauchen: Anmelden, wo anderst wohnen und irgendwann ist man eben "von
Amts wegen" abgemeldet und somit unauffindbar.
kurzfristig gesehen mag das hübsch sein.

Mittelfristig gesehen kommen spästens zum Jahreswechsel die Probleme,
wenn man keine Steuerkarte bekommt und deshalb das Einkommen nach StKl
VI versteuert wird.

Klaus
--
1. http://www.klaus-opel.de
2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes
Edwin Mager
2004-08-22 07:39:19 UTC
Permalink
Post by Klaus Opel
Hallo Edwin,
Post by Edwin Mager
Danke für den Hinweis (oder sogar Tipp?)! So leicht also kann man
untertauchen: Anmelden, wo anderst wohnen und irgendwann ist man
eben "von Amts wegen" abgemeldet und somit unauffindbar.
kurzfristig gesehen mag das hübsch sein.
Mittelfristig gesehen kommen spästens zum Jahreswechsel die Probleme,
wenn man keine Steuerkarte bekommt und deshalb das Einkommen nach StKl
VI versteuert wird.
glaub ich nicht, wer untertauchen will, braucht keine Lohnsteuerharte mehr
:-)
--
Edwin

Für Bescheidenheit wird ein Mensch bewundert,
................. wenn man je von ihm erfahren sollte!
Jan Richert
2004-08-23 10:06:06 UTC
Permalink
Hallo,

was passiert denn, wenn der untergetauchte sich irgendwann in einer anderen
Stadt wieder anmeldet. Wird somit der Stadt, die er ohne Abmeldung
verlassen hat, nachträglich der neue Wohnort noch bekannt?

Jan
Frank Hucklenbroich
2004-08-24 07:07:24 UTC
Permalink
Post by Jan Richert
was passiert denn, wenn der untergetauchte sich irgendwann in einer anderen
Stadt wieder anmeldet. Wird somit der Stadt, die er ohne Abmeldung
verlassen hat, nachträglich der neue Wohnort noch bekannt?
...kommt drauf an was er in die Neuanmeldung reinschreibt. Wenn er schreibt
daß er die letzten 10 Jahre in Sibirien gelebt hat dürfte das die Stadt am
alten Wohnort eher nicht erfahren ;-)

Grüße,

Frank
Ralf Jeworowski
2004-09-06 16:42:23 UTC
Permalink
Post by Edwin Mager
Post by Jan Richert
Der Schulder ist nun jedoch unbekannt verzogen ohne sich umzumelden -
wurde inzwischen am letzten Wohnort von Amts wegen abgemeldet.
*von Amts wegen abgemeldet?* also hat das Amt in abgemeldet. Warum auch
dieses? Ist sowas - ausser im Todesfall - möglich?
Miete nicht gezahlt>Raeumungsklage>Urteil>Vollstreckung durch GV incl.
Abmeldung beid er Meldebehoerde(nach Raeumung ist der neue Wohnsitz
meist unbekannt)

Oft genug erlebt "bei ueber Nacht" verschwundenen Mietschuldnern :)

-ralf-
Percy Noethel
2004-09-07 08:53:27 UTC
Permalink
Post by Ralf Jeworowski
Miete nicht gezahlt>Raeumungsklage>Urteil>Vollstreckung durch GV incl.
Abmeldung beid er Meldebehoerde(nach Raeumung ist der neue Wohnsitz
meist unbekannt)
Oft genug erlebt "bei ueber Nacht" verschwundenen Mietschuldnern :)
Was denn - Du läßt Räumungstitel nachts vollstrecken?
--
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer
dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).

http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka5gasschreckschusswaffen.html
Thomas Hochstein
2004-09-07 20:47:21 UTC
Permalink
Post by Percy Noethel
Post by Ralf Jeworowski
Oft genug erlebt "bei ueber Nacht" verschwundenen Mietschuldnern :)
Was denn - Du läßt Räumungstitel nachts vollstrecken?
Nein, gerade nicht. Deshalb ist er ja weg, als vollstreckt werden
soll...
Percy Noethel
2004-09-07 23:08:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Percy Noethel
Post by Ralf Jeworowski
Oft genug erlebt "bei ueber Nacht" verschwundenen Mietschuldnern :)
Was denn - Du läßt Räumungstitel nachts vollstrecken?
Nein, gerade nicht. Deshalb ist er ja weg, als vollstreckt werden
soll...
äh ... ja.
--
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer
dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).

http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka5gasschreckschusswaffen.html
Loading...