Peter Richter
2022-06-16 17:55:03 UTC
Ein Abgeordneter des Europaparlaments hat sich auf einer
Parteiveranstaltung als "Professor" bezeichnet, obwohl er in
Großbritannien nicht als solcher, sondern als "Reader" an einer
Hochschule angestellt ist. Dies sah das AG Neuss als Vergehen nach
§ 132a StGB an. Ausführlicher hier:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-neuss-9cs32821-afd-europaabgeordneter-gunnar-beck-wegen-titelmissbrauchs-verurteilt/
Da, formal gesehen, ein "Reader" nicht mit einem Professor identisch
ist, mag man das Urteil insofern nachvollziehen können. Was ich aber
nicht verstehe: Warum soll jemand, der sich gemäß dem wiedergegebenen
Sachverhalt einmalig mündlich als Professor bezeichnet hat, diesen
Titel geführt haben, was die Norm ja verlangt? Zum Führen gehört m.E.
auch eine gewisse Nachhaltigkeit, und die ist bei einem einmaligen
und noch dazu mündlichen Gebrauch eines Titels ja nicht gegeben. Mich
wundert auch, dass die Anwälte des Angeklagten anscheinend nicht auf
diesen Punkt eingegangen sind.
Parteiveranstaltung als "Professor" bezeichnet, obwohl er in
Großbritannien nicht als solcher, sondern als "Reader" an einer
Hochschule angestellt ist. Dies sah das AG Neuss als Vergehen nach
§ 132a StGB an. Ausführlicher hier:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-neuss-9cs32821-afd-europaabgeordneter-gunnar-beck-wegen-titelmissbrauchs-verurteilt/
Da, formal gesehen, ein "Reader" nicht mit einem Professor identisch
ist, mag man das Urteil insofern nachvollziehen können. Was ich aber
nicht verstehe: Warum soll jemand, der sich gemäß dem wiedergegebenen
Sachverhalt einmalig mündlich als Professor bezeichnet hat, diesen
Titel geführt haben, was die Norm ja verlangt? Zum Führen gehört m.E.
auch eine gewisse Nachhaltigkeit, und die ist bei einem einmaligen
und noch dazu mündlichen Gebrauch eines Titels ja nicht gegeben. Mich
wundert auch, dass die Anwälte des Angeklagten anscheinend nicht auf
diesen Punkt eingegangen sind.