Discussion:
EU-Abgeordneter wegen Titelmissbrauchs verurteilt
(zu alt für eine Antwort)
Peter Richter
2022-06-16 17:55:03 UTC
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Ein Abgeordneter des Europaparlaments hat sich auf einer
Parteiveranstaltung als "Professor" bezeichnet, obwohl er in
Großbritannien nicht als solcher, sondern als "Reader" an einer
Hochschule angestellt ist. Dies sah das AG Neuss als Vergehen nach
§ 132a StGB an. Ausführlicher hier:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-neuss-9cs32821-afd-europaabgeordneter-gunnar-beck-wegen-titelmissbrauchs-verurteilt/

Da, formal gesehen, ein "Reader" nicht mit einem Professor identisch
ist, mag man das Urteil insofern nachvollziehen können. Was ich aber
nicht verstehe: Warum soll jemand, der sich gemäß dem wiedergegebenen
Sachverhalt einmalig mündlich als Professor bezeichnet hat, diesen
Titel geführt haben, was die Norm ja verlangt? Zum Führen gehört m.E.
auch eine gewisse Nachhaltigkeit, und die ist bei einem einmaligen
und noch dazu mündlichen Gebrauch eines Titels ja nicht gegeben. Mich
wundert auch, dass die Anwälte des Angeklagten anscheinend nicht auf
diesen Punkt eingegangen sind.
Ulf Kutzner
2022-06-17 12:28:09 UTC
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Post by Peter Richter
Ein Abgeordneter des Europaparlaments hat sich auf einer
Parteiveranstaltung als "Professor" bezeichnet, obwohl er in
Großbritannien nicht als solcher, sondern als "Reader" an einer
Hochschule angestellt ist. Dies sah das AG Neuss als Vergehen nach
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-neuss-9cs32821-afd-europaabgeordneter-gunnar-beck-wegen-titelmissbrauchs-verurteilt/
Da, formal gesehen, ein "Reader" nicht mit einem Professor identisch
ist, mag man das Urteil insofern nachvollziehen können. Was ich aber
nicht verstehe: Warum soll jemand, der sich gemäß dem wiedergegebenen
Sachverhalt einmalig mündlich als Professor bezeichnet hat, diesen
Titel geführt haben, was die Norm ja verlangt? Zum Führen gehört m.E.
auch eine gewisse Nachhaltigkeit, und die ist bei einem einmaligen
und noch dazu mündlichen Gebrauch eines Titels ja nicht gegeben. Mich
wundert auch, dass die Anwälte des Angeklagten anscheinend nicht auf
diesen Punkt eingegangen sind.
Vielleicht, weil da doch mehr dran ist, als Du annahmst, und man Strafrichter nicht
unnötig ärgern sollte? Der Prof. schaffte es lt. folgendem Link bis zum Stimmzettel.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gunnar_Beck#Kontroverse_um_Professoren-_und_Fachanwaltstitel
Peter Richter
2022-06-17 17:42:02 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Peter Richter
Ein Abgeordneter des Europaparlaments hat sich auf einer
Parteiveranstaltung als "Professor" bezeichnet, obwohl er in
Großbritannien nicht als solcher, sondern als "Reader" an einer
Hochschule angestellt ist. Dies sah das AG Neuss als Vergehen nach
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-neuss-9cs32821-afd-europaabgeordneter-gunnar-beck-wegen-titelmissbrauchs-verurteilt/
Da, formal gesehen, ein "Reader" nicht mit einem Professor identisch
ist, mag man das Urteil insofern nachvollziehen können. Was ich aber
nicht verstehe: Warum soll jemand, der sich gemäß dem wiedergegebenen
Sachverhalt einmalig mündlich als Professor bezeichnet hat, diesen
Titel geführt haben, was die Norm ja verlangt? Zum Führen gehört m.E.
auch eine gewisse Nachhaltigkeit, und die ist bei einem einmaligen
und noch dazu mündlichen Gebrauch eines Titels ja nicht gegeben. Mich
wundert auch, dass die Anwälte des Angeklagten anscheinend nicht auf
diesen Punkt eingegangen sind.
Vielleicht, weil da doch mehr dran ist, als Du annahmst, und man
Strafrichter nicht unnötig ärgern sollte? Der Prof. schaffte es lt.
folgendem Link bis zum Stimmzettel.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gunnar_Beck#Kontroverse_um_Professoren-_und_Fachanwaltstitel
Lt. https://en.wikipedia.org/wiki/Gunnar_Beck#Academic_title_dispute
soll Beck für den Prof.-Titel auf dem Stimmzettel nicht verantwortlich
gewesen sein. Darüberhinaus hat auch seine Partei bei diversen Anlässen
in Zusammenhang mit Beck mit dem Titel geworben – hier wäre die Frage,
ob er sich das mglw. zurechnen lassen muss. Das KG Berlin hat mit Az.
1 Ss 111/06 geurteilt:

"Rechtsprechung und Literatur sind nahezu einhellig der Ansicht, dass
der Tatbestand nicht jede Äußerung gegenüber Dritten erfasst, durch
die der Anschein erweckt wird, man sei Inhaber einer der im Gesetz
aufgeführten Bezeichnungen. Für das Führen einer solchen Bezeichnung
wird zusätzlich gefordert, dass es unter Umständen geschieht, die eine
Gefährdung des durch die Strafvorschrift geschützten Rechtsguts als
möglich erscheinen lassen (vgl. [...]). Anerkannt ist, dass § 132 a
StGB die Allgemeinheit davor bewahren soll, dass einzelne von ihnen
in dem Vertrauen, eine bestimmte Person habe eine bestimmte Stellung
inne, für sich oder andere schädliche Handlungen vornehmen könnten
(vgl. [...]). Die Art und Weise des Auftretens muss also geeignet sein,
dieses Interesse der Allgemeinheit zu gefährden.

Insoweit stellt die Rechtsprechung u. a. auf die Häufigkeit und die
Intensität des Auftretens unter der Bezeichnung, auf die Reichweite
des mit der Verwendung der Bezeichnung verbundenen Geltungsanspruchs
sowie auf die Beeinflussbarkeit der Personen ab, die mit der
Bezeichnung konfrontiert wurden."

Dass auf der Parteiveranstaltung, bei der es wohl um die Wahl von
Kandidaten für die Europawahl ging, dadurch, dass Beck sich als
Professor und nicht als Reader bezeichnet hat, die Wählenden mglw.
für sich oder andere schädliche Handlungen vorgenommen haben könnten,
scheint mir zumindest fraglich.
Thomas Hochstein
2022-06-18 10:51:16 UTC
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Post by Peter Richter
Dass auf der Parteiveranstaltung, bei der es wohl um die Wahl von
Kandidaten für die Europawahl ging, dadurch, dass Beck sich als
Professor und nicht als Reader bezeichnet hat, die Wählenden mglw.
für sich oder andere schädliche Handlungen vorgenommen haben könnten,
scheint mir zumindest fraglich.
Mir nicht.

Und dem Angeklagten auch nicht, sonst hätte er sich gar nicht erst mit
fremden Federn geschmückt.
Peter Richter
2022-07-24 16:21:50 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Peter Richter
Dass auf der Parteiveranstaltung, bei der es wohl um die Wahl von
Kandidaten für die Europawahl ging, dadurch, dass Beck sich als
Professor und nicht als Reader bezeichnet hat, die Wählenden mglw.
für sich oder andere schädliche Handlungen vorgenommen haben könnten,
scheint mir zumindest fraglich.
Mir nicht.
Und dem Angeklagten auch nicht, sonst hätte er sich gar nicht erst mit
fremden Federn geschmückt.
Lt. einem Parteifreund hat Beck Rechtsmittel gegen das Urteil
eingelegt[1]; ich bin gespannt, ob es bestätigt wird.

Könnte er hier nicht auch mit einem geringen Unrechtsgehalt der Handlung
argumentieren? M.E. macht es einen Unterschied, ob sich jemand, der eine
der professoralen Lehrtätigkeit zumindest ähnliche ausübt, zu Unrecht
als solcher bezeichnet, oder ob dies z.B. ein Lagerarbeiter tut.

[1] https://twitter.com/JohannesNormann/status/1551157546118938624
Thomas Hochstein
2022-07-25 21:25:30 UTC
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Post by Peter Richter
Könnte er hier nicht auch mit einem geringen Unrechtsgehalt der Handlung
argumentieren?
Für die Strafzumessung ja.
Ulf Kutzner
2022-07-26 06:37:24 UTC
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Peter Richter schrieb
Post by Peter Richter
Könnte er hier nicht auch mit einem geringen Unrechtsgehalt der Handlung
argumentieren?
Für die Strafzumessung ja.
Die Staatsanwaltschaft könnte dann bösartigerweise
argumentieren, daß dem Manne gerade durch seine
Tätigkeit die Hierarchien bekannt waren und der Vorsatz
somit ein stärkerer war.

Der Rechtsmittelinstanz wird etwas einfallen.
Peter Richter
2024-04-21 11:01:42 UTC
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Peter Richter schrieb
[EU-Abgeordneter bezeichnet sich auf Wahlveranstaltung seiner Partei
statt als (britischer) "Reader" als "Professor"]
Post by Peter Richter
Könnte er hier nicht auch mit einem geringen Unrechtsgehalt der
Handlung argumentieren?
Für die Strafzumessung ja.
Die Staatsanwaltschaft könnte dann bösartigerweise argumentieren,
daß dem Manne gerade durch seine Tätigkeit die Hierarchien bekannt
waren und der Vorsatz somit ein stärkerer war.
Der Rechtsmittelinstanz wird etwas einfallen.
Laut eigener Aussage hat der Abg. inzwischen erfolgreich Revision
eingelegt; das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen:

https://deutschlandkurier.de/2024/04/wahlkampf-2024-hass-luegen-schmutzkampagnen-gegen-die-afd-gunnar-beck/
(ab 01:55 min.)
Stefan Schmitz
2024-04-21 11:42:30 UTC
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Post by Peter Richter
Peter Richter schrieb
[EU-Abgeordneter bezeichnet sich auf Wahlveranstaltung seiner Partei
statt als (britischer) "Reader" als "Professor"]
Post by Peter Richter
Könnte er hier nicht auch mit einem geringen Unrechtsgehalt der
Handlung argumentieren?
Für die Strafzumessung ja.
Die Staatsanwaltschaft könnte dann bösartigerweise argumentieren,
daß dem Manne gerade durch seine Tätigkeit die Hierarchien bekannt
waren und der Vorsatz somit ein stärkerer war.
Der Rechtsmittelinstanz wird etwas einfallen.
Laut eigener Aussage hat der Abg. inzwischen erfolgreich Revision
https://deutschlandkurier.de/2024/04/wahlkampf-2024-hass-luegen-schmutzkampagnen-gegen-die-afd-gunnar-beck/
(ab 01:55 min.)
Fragt sich nur, worin für ihn eine erfolgreiche Revision besteht.
Vielleicht schon, dass er es geschafft hat, einen Antrag einzureichen.

Vielleicht hatte er auch in ganz anderer Sache Revision eingelegt, er
scheint ja öfter strafrechtlich verfolgt zu werden.
Peter Richter
2024-04-21 17:17:39 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Peter Richter
Peter Richter schrieb
[EU-Abgeordneter bezeichnet sich auf Wahlveranstaltung seiner Partei
statt als (britischer) "Reader" als "Professor"]
Post by Peter Richter
Könnte er hier nicht auch mit einem geringen Unrechtsgehalt der
Handlung argumentieren?
Für die Strafzumessung ja.
Die Staatsanwaltschaft könnte dann bösartigerweise argumentieren,
daß dem Manne gerade durch seine Tätigkeit die Hierarchien bekannt
waren und der Vorsatz somit ein stärkerer war.
Der Rechtsmittelinstanz wird etwas einfallen.
Laut eigener Aussage hat der Abg. inzwischen erfolgreich Revision
https://deutschlandkurier.de/2024/04/wahlkampf-2024-hass-luegen-schmutzkampagnen-gegen-die-afd-gunnar-beck/
(ab 01:55 min.)
Fragt sich nur, worin für ihn eine erfolgreiche Revision besteht.
Vielleicht schon, dass er es geschafft hat, einen Antrag einzureichen.
Wenn man
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100365064/afd-gunnar-beck-drohen-neue-ermittlungen.html
Glauben schenken will, sieht es so aus:

| Erst im November 2023 war Beck zum zweiten Mal wegen des mutmaßlichen
| Missbrauchs eines Titels verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings
| immer noch nicht rechtskräftig. Beck hatte im letzten Europa-Wahlkampf
| öffentlich einen Professorentitel geführt. Da er das mutmaßlich zu
| Unrecht tat, hatte das Amtsgericht Neuss zunächst im November 2021
| einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen erlassen. Dagegen legte
| Beck Einspruch ein und wurde daraufhin im Juni 2022 zu einer
| Geldstrafe in Höhe von 9.200 Euro verurteilt. Da Becks Verteidigung
| allerdings die Zuständigkeit des Amtsgerichts bestritt, legte Beck
| auch dagegen Berufung ein.
|
| Das Oberlandesgericht bestätigte daraufhin im Dezember 2022 zwar die
| Zuständigkeit des Amtsgerichts, hob das Urteil allerdings aufgrund
| eines Formfehlers auf. Erneut befasste sich daraufhin das Amtsgericht
| Neuss mit dem Fall, kam im November 2023 aber zu einem ähnlichen
| Ergebnis: Nun soll Beck eine Geldstrafe in Höhe von 6.900 Euro zahlen.
| Dagegen hat die Verteidigung wiederum Berufung eingelegt. Derzeit
| liegt der Fall beim Landgericht Düsseldorf.

Ich vermute aber, dass es statt "Oberlandesgericht" Landgericht
Düsseldorf heißen müsste und sich dieses daher nun zum zweiten Mal
mit dem Fall beschäftigt.
Stefan Schmitz
2024-04-21 18:05:27 UTC
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Post by Peter Richter
Post by Stefan Schmitz
Post by Peter Richter
Peter Richter schrieb
[EU-Abgeordneter bezeichnet sich auf Wahlveranstaltung seiner Partei
statt als (britischer) "Reader" als "Professor"]
Post by Peter Richter
Könnte er hier nicht auch mit einem geringen Unrechtsgehalt der
Handlung argumentieren?
Für die Strafzumessung ja.
Die Staatsanwaltschaft könnte dann bösartigerweise argumentieren,
daß dem Manne gerade durch seine Tätigkeit die Hierarchien bekannt
waren und der Vorsatz somit ein stärkerer war.
Der Rechtsmittelinstanz wird etwas einfallen.
Laut eigener Aussage hat der Abg. inzwischen erfolgreich Revision
https://deutschlandkurier.de/2024/04/wahlkampf-2024-hass-luegen-schmutzkampagnen-gegen-die-afd-gunnar-beck/
(ab 01:55 min.)
Fragt sich nur, worin für ihn eine erfolgreiche Revision besteht.
Vielleicht schon, dass er es geschafft hat, einen Antrag einzureichen.
Wenn man
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100365064/afd-gunnar-beck-drohen-neue-ermittlungen.html
| Erst im November 2023 war Beck zum zweiten Mal wegen des mutmaßlichen
| Missbrauchs eines Titels verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings
| immer noch nicht rechtskräftig. Beck hatte im letzten Europa-Wahlkampf
| öffentlich einen Professorentitel geführt. Da er das mutmaßlich zu
| Unrecht tat, hatte das Amtsgericht Neuss zunächst im November 2021
| einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen erlassen. Dagegen legte
| Beck Einspruch ein und wurde daraufhin im Juni 2022 zu einer
| Geldstrafe in Höhe von 9.200 Euro verurteilt. Da Becks Verteidigung
| allerdings die Zuständigkeit des Amtsgerichts bestritt, legte Beck
| auch dagegen Berufung ein.
|
| Das Oberlandesgericht bestätigte daraufhin im Dezember 2022 zwar die
| Zuständigkeit des Amtsgerichts, hob das Urteil allerdings aufgrund
| eines Formfehlers auf.
Sein Erfolg bestand also darin, dass seine Argumentation verworfen wurde.
Mich würde mal interessieren, worauf die gestützt war.

Erneut befasste sich daraufhin das Amtsgericht
Post by Peter Richter
| Neuss mit dem Fall, kam im November 2023 aber zu einem ähnlichen
| Ergebnis: Nun soll Beck eine Geldstrafe in Höhe von 6.900 Euro zahlen.
| Dagegen hat die Verteidigung wiederum Berufung eingelegt. Derzeit
| liegt der Fall beim Landgericht Düsseldorf.
Ich vermute aber, dass es statt "Oberlandesgericht" Landgericht
Düsseldorf heißen müsste und sich dieses daher nun zum zweiten Mal
mit dem Fall beschäftigt.
Ich vermute eher, dass das erste "Berufung" "Revision" heißen müsste.
Unzuständigkeit des Gerichts rügt man nicht per Berufung.
Nachdem die Zuständigkeit geklärt ist, muss er jetzt den normalen
Rechtsweg gehen.
Thomas Hochstein
2024-04-26 20:34:49 UTC
Permalink
| legte Beck auch dagegen Berufung ein.
|
| Das Oberlandesgericht bestätigte daraufhin im Dezember 2022 zwar die
| Zuständigkeit des Amtsgerichts, hob das Urteil allerdings aufgrund
| eines Formfehlers auf.
Ich vermute aber, dass es statt "Oberlandesgericht" Landgericht
Düsseldorf heißen müsste
Sicherlich nicht. Es muss vielmehr statt "Berufung" Revision heißen. Ein
Berufungsgericht hebt keine Urteile wegen Formfehlern auf.
Ulf_Kutzner
2024-04-27 07:45:21 UTC
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Post by Thomas Hochstein
| legte Beck auch dagegen Berufung ein.
|
| Das Oberlandesgericht bestätigte daraufhin im Dezember 2022 zwar die
| Zuständigkeit des Amtsgerichts, hob das Urteil allerdings aufgrund
| eines Formfehlers auf.
Ich vermute aber, dass es statt "Oberlandesgericht" Landgericht
Düsseldorf heißen müsste
Sicherlich nicht. Es muss vielmehr statt "Berufung" Revision heißen. Ein
Berufungsgericht hebt keine Urteile wegen Formfehlern auf.
Und wenn doch, kann das qua Revision angefochten werden.

Vor/bis 1987 sah es teilweise anders aus.

https://openjur.de/u/666206.html

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