Franz Meier
2008-01-18 16:11:08 UTC
Hallo Leute,
ich bin zu einer Strafe veruteilt worden;
jetzt kommt die Rechung und neben der Strafe und Kosten für die
Verhandlung sind noch 8500,xx Euro für KVNr. 9005 drauf, was die
eigentliche Stafe um ein vielfaches übertrifft;
ich habe nachgefragt und mir wurde schriftlich mitgeteil:
"die KVNr. 9005 bestimmt, dass die nach dem JVEG anfallenden Beträge in
voller Höhe in Rechnung gestellt werden"; soweit ist das klar;
und
"dass die KVNr. 9005 für die Erstellung eines aussagepsychologischen
Gutachtens bzgl. zwei Zeugenaussagen angesetzt wurde"
mich stört vor allem das Wort "angesetzt";
ist es möglich für ein Guthaben einen derart hohen Betag zahlen zu
müssen? während der gesamten Verhandlung ist kein einziges Wort von
einem Gutachten gefallen, es wurden lediglich die Zeugen angehört.
hat jemand eine Idee, wie man sich verhalten kann?
danke
ich bin zu einer Strafe veruteilt worden;
jetzt kommt die Rechung und neben der Strafe und Kosten für die
Verhandlung sind noch 8500,xx Euro für KVNr. 9005 drauf, was die
eigentliche Stafe um ein vielfaches übertrifft;
ich habe nachgefragt und mir wurde schriftlich mitgeteil:
"die KVNr. 9005 bestimmt, dass die nach dem JVEG anfallenden Beträge in
voller Höhe in Rechnung gestellt werden"; soweit ist das klar;
und
"dass die KVNr. 9005 für die Erstellung eines aussagepsychologischen
Gutachtens bzgl. zwei Zeugenaussagen angesetzt wurde"
mich stört vor allem das Wort "angesetzt";
ist es möglich für ein Guthaben einen derart hohen Betag zahlen zu
müssen? während der gesamten Verhandlung ist kein einziges Wort von
einem Gutachten gefallen, es wurden lediglich die Zeugen angehört.
hat jemand eine Idee, wie man sich verhalten kann?
danke