Discussion:
Telefonstreiche des Mr. Invalid
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Hochstein
2023-04-18 05:47:29 UTC
Permalink
Telefonmitschnitte ohne Zustimmung verletzen die Vertraulichkeit des
Wortes § 201 StGB.
Doch, auch dann.
Eher nicht, vgl. <***@thorondor.akallabeth.de> bzw.
<http://al.howardknight.net/?ID=128419602700> und
<***@landroval.ancalagon.de> bzw.
<http://al.howardknight.net/?ID=168179681400>.

-thh

XP/Fup2 de.soc.recht.strafrecht
Nomen Nescio
2023-04-20 00:06:09 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Eher nicht, vgl.
Also da ist im Eifer des Gefechts etwas daneben gegangen

und fail
darf gepostet werden
und bis zum Exzess?

Tut sich F#ac#mann unter ***@MEDIUM_COM selbst weh oder stellt er die Vorgänge/Anrufe/"Anrufe" (er selbst empfing nie welche, nur eben der AB seiner früheten Festnetznummer) exzessiv vollumfänglich falsch dar, u. a. auch durch behauptete Anonymität des Anrufers ihm gegenüber (die das Ganze am Laufen hält)?
Nomen Nescio
2023-04-20 00:11:08 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Eher nicht, vgl.
Also da ist im Eifer des Gefechts etwas daneben gegangen

und fail
darf gepostet werden
und bis zum Exzess?

Tut sich F#ac#mann unter ***@MEDIUM_COM selbst weh oder stellt er die Vorgänge/Anrufe/"Anrufe" (er selbst empfing nie welche, nur eben der AB seiner früheren Festnetznummer) exzessiv vollumfänglich falsch dar, u. a. auch durch behauptete Anonymität des Anrufers ihm gegenüber (die das Ganze am Laufen hält)?
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...