Discussion:
Verschwundenes Geld in Wohngeldabrechnung
(zu alt für eine Antwort)
Helmut Wuensch
2018-05-14 14:50:56 UTC
Permalink
Hallo!
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.

Wie ich der HV und den Verwaltungsbeiräten dies
dann mitgeteilt habe, erhielt ich von der HV
als Antwort, dass dieses restliche Geld (also
ca. 7,7 TEUR) als "Liquiditätsreserve" zu ver-
stehen sei. (M.M.n. in der Abrechnung an dieser
Stelle nicht erlaubt. -> hier nur tatsächliche
Ausgaben und dafür bei den RL zu verbuchen ...)

Auch in den folgenden Jahren taucht dieses Geld
nirgends mehr auf. Leider werde ich auch von der HV
"geschnitten", d.h. ich werde in den Rundschreiben
diffamiert, ich erhalte keine Einsicht in die Abre.-
Unterlagen und auch keine Antwort auf meine Anfragen.

Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung. Als jur. Laie war das
leider falsch, da sowas nur bei beweglichen Sachen
geht. Deshalb nochmals an die P. geschrieben, dass
es wohl Betrug sein müsste. Und da die HV nur einen
überschaubaren Mitarbeiterkreis hat, müsste eigent-
lich der Täter zu ermitteln sein.

Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.

Ich wiederum geschrieben: dass es sich doch um einen
Vermögensschaden handelt und dass es doch auch
Untreue sein könnte. Lange keine Antwort, auf meine
fmdl. Nachfrage: Ich erhalte wiederum den Bescheid
der Einstellung demnächst per normalem Schreiben.
(Ist allerdings noch nicht da.)

So, und was nun? Was kann man in solch einem Fall
noch machen?

Danke schon 'mal für Eure Tipps!

cu Helmut
Detlef Meißner
2018-05-14 15:56:19 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Hallo!
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.
....
Post by Helmut Wuensch
So, und was nun? Was kann man in solch einem Fall
noch machen?
Was sagen denn die Miteigentümer dazu?

Detlef
Helmut Wuensch
2018-05-15 12:45:57 UTC
Permalink
Hallo Detlef,

*danke* für Deine Mühe!

cu Helmut
Post by Detlef Meißner
Post by Helmut Wuensch
Hallo!
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.
.....
Post by Helmut Wuensch
So, und was nun? Was kann man in solch einem Fall
noch machen?
Was sagen denn die Miteigentümer dazu?
Leider nichts; ebenso der Verwaltungsbeirat.
Detlef Meißner
2018-05-15 13:53:52 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Hallo Detlef,
*danke* für Deine Mühe!
cu Helmut
Post by Detlef Meißner
Post by Helmut Wuensch
Hallo!
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.
.....
Post by Helmut Wuensch
So, und was nun? Was kann man in solch einem Fall
noch machen?
Was sagen denn die Miteigentümer dazu?
Leider nichts; ebenso der Verwaltungsbeirat.
Hat der Verwaltungsbeirat die Abrechnung(en) überprüft?
Liegt dafür ein Protokoll vor?

Detlef
Helmut Wuensch
2018-05-17 11:33:02 UTC
Permalink
Hallo Detlef!

Am 15.05.2018 15:53, schrieb Detlef Meißner:
...
Post by Detlef Meißner
Post by Helmut Wuensch
Post by Detlef Meißner
Was sagen denn die Miteigentümer dazu?
Leider nichts; ebenso der Verwaltungsbeirat.
Hat der Verwaltungsbeirat die Abrechnung(en) überprüft?
Liegt dafür ein Protokoll vor?
Geprüft hat der Verwaltungsbeirat sicher. Ob es ein
Protokoll gibt, weiß ich leider nicht. (Ich vermute
aber: eher nicht)

Die HV war früher sehr kooperativ, seit ich ein
paar (m.M.n.!) Fehler aufgedeckt habe, erhalte ich
keine Antwort mehr ...

Helmut
Detlef Meißner
2018-05-17 14:28:11 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
...
Post by Detlef Meißner
Post by Helmut Wuensch
Post by Detlef Meißner
Was sagen denn die Miteigentümer dazu?
Leider nichts; ebenso der Verwaltungsbeirat.
Hat der Verwaltungsbeirat die Abrechnung(en) überprüft?
Liegt dafür ein Protokoll vor?
Geprüft hat der Verwaltungsbeirat sicher. Ob es ein
Protokoll gibt, weiß ich leider nicht. (Ich vermute
aber: eher nicht)
Wenn er geprüft hat, dann sollte es darüber ein Protokoll geben oder
zumindest eine Anmerkung im Protokoll der letzten Eigentümerversammlung,
dass die Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat.
Möglicherweise kann man den Prüfer auch haftbar machen.
Post by Helmut Wuensch
Die HV war früher sehr kooperativ, seit ich ein
paar (m.M.n.!) Fehler aufgedeckt habe, erhalte ich
keine Antwort mehr ...
Nun, offensichtlich fühlt sich der VB angegriffen. Erfahrungsgemäß ist
das auch begründet.

Detlef
U***@web.de
2018-05-14 16:07:01 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.
Wie ich der HV und den Verwaltungsbeiräten dies
dann mitgeteilt habe, erhielt ich von der HV
als Antwort, dass dieses restliche Geld (also
ca. 7,7 TEUR) als "Liquiditätsreserve" zu ver-
stehen sei. (M.M.n. in der Abrechnung an dieser
Stelle nicht erlaubt. -> hier nur tatsächliche
Ausgaben und dafür bei den RL zu verbuchen ...)
Auch in den folgenden Jahren taucht dieses Geld
nirgends mehr auf. Leider werde ich auch von der HV
"geschnitten", d.h. ich werde in den Rundschreiben
diffamiert, ich erhalte keine Einsicht in die Abre.-
Unterlagen und auch keine Antwort auf meine Anfragen.
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung. Als jur. Laie war das
leider falsch, da sowas nur bei beweglichen Sachen
geht. Deshalb nochmals an die P. geschrieben, dass
es wohl Betrug sein müsste.
Auch Untreue erscheint nicht ganz ausgeschlossen.

Für u.a. Wohnungseigentum gibt es de.soc.recht.wohnen

Gruß, ULF
Helmut Wuensch
2018-05-15 12:44:23 UTC
Permalink
Post by U***@web.de
Post by Helmut Wuensch
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.
Wie ich der HV und den Verwaltungsbeiräten dies
dann mitgeteilt habe, erhielt ich von der HV
als Antwort, dass dieses restliche Geld (also
ca. 7,7 TEUR) als "Liquiditätsreserve" zu ver-
stehen sei. (M.M.n. in der Abrechnung an dieser
Stelle nicht erlaubt. -> hier nur tatsächliche
Ausgaben und dafür bei den RL zu verbuchen ...)
Auch in den folgenden Jahren taucht dieses Geld
nirgends mehr auf. Leider werde ich auch von der HV
"geschnitten", d.h. ich werde in den Rundschreiben
diffamiert, ich erhalte keine Einsicht in die Abre.-
Unterlagen und auch keine Antwort auf meine Anfragen.
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung. Als jur. Laie war das
leider falsch, da sowas nur bei beweglichen Sachen
geht. Deshalb nochmals an die P. geschrieben, dass
es wohl Betrug sein müsste.
Auch Untreue erscheint nicht ganz ausgeschlossen.
Du hast nicht ganz weitergelesen:
(Deshalb hier die Kopie des Restes.)

Und da die HV nur einen
überschaubaren Mitarbeiterkreis hat, müsste eigent-
lich der Täter zu ermitteln sein.

Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich wiederum geschrieben: dass es sich doch um einen
Vermögensschaden handelt und dass es doch auch
Untreue sein könnte. Lange keine Antwort, auf meine
fmdl. Nachfrage: Ich erhalte wiederum den Bescheid
der Einstellung demnächst per normalem Schreiben.
(Ist allerdings noch nicht da.)
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Post by U***@web.de
Für u.a. Wohnungseigentum gibt es de.soc.recht.wohnen
Kenne ich, aber ich dachte, dass hier Fachleute für
Strafrecht sind.
Post by U***@web.de
Gruß, ULF
Auch so, Helmut

und *danke* für Deine Mühe!
U***@web.de
2018-05-15 15:26:49 UTC
Permalink
Moin,
Post by Helmut Wuensch
Post by U***@web.de
Post by Helmut Wuensch
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung. Als jur. Laie war das
leider falsch, da sowas nur bei beweglichen Sachen
geht. Deshalb nochmals an die P. geschrieben, dass
es wohl Betrug sein müsste.
Auch Untreue erscheint nicht ganz ausgeschlossen.
(Deshalb hier die Kopie des Restes.)
Und da die HV nur einen
überschaubaren Mitarbeiterkreis hat, müsste eigent-
lich der Täter zu ermitteln sein.
Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich wiederum geschrieben: dass es sich doch um einen
Vermögensschaden handelt und dass es doch auch
Untreue sein könnte. Lange keine Antwort, auf meine
fmdl. Nachfrage: Ich erhalte wiederum den Bescheid
der Einstellung demnächst per normalem Schreiben.
(Ist allerdings noch nicht da.)
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Post by U***@web.de
Für u.a. Wohnungseigentum gibt es de.soc.recht.wohnen
Kenne ich, aber ich dachte, dass hier Fachleute für
Strafrecht sind.
Wir sind fraglos im Überlappungsbereich, aber
das mit den Rücklagen wäre nach WEG zu klären.
Post by Helmut Wuensch
Post by U***@web.de
Gruß, ULF
Auch so, Helmut
und *danke* für Deine Mühe!
Ich hatte in der Tat bis zur ersten Einstellung gelesen.
Ob man jetzt für Untreue das Verfahren wieder aufruft und erneut
einstellt, bleibt abzuwarten.
Hilfreich ist "wegen aller in Betracht kommender Straftaten".

Nochmals Gruß, ULF
Helmut Wuensch
2018-05-17 10:42:31 UTC
Permalink
Hallo Ulf,

auch für Deine erneute Mühe: Danke!

Am 15.05.2018 17:26, schrieb ***@web.de:
...
Post by U***@web.de
Hilfreich ist "wegen aller in Betracht kommender Straftaten".
Ein sehr guter Tipp! Kommt leider jetzt zu spät,
das 2. Schreiben der StA ist da: wieder abgelehnt!
Post by U***@web.de
Nochmals Gruß, ULF
Auch solchen zurück!

cu Helmut

PS: ...im Überlappungsbereich, aber
das mit den Rücklagen wäre nach WEG zu klären.

Da hast Du sicher Recht, aber es gibt Urteile (davon
weiß ich ich aus dem Verein "Haus und Grund", dass
in einer Abrechnung nur *tatsächliche Ausgaben* und
natürlich Einnahmen erscheinen dürfen. Na ja, und das
ist hier eben nicht gegeben.)
Alexander Goetzenstein
2018-05-17 13:17:48 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Helmut Wuensch
davon
weiß ich ich aus dem Verein "Haus und Grund"
dann nimm doch mal deren Rechtsberatung in Anspruch. Die sehen sich dann
Deinen konkreten Fall an und können Dir die für Deinen Fall konkreten
Antworten geben und für das Verfahren weiterhelfen. Hierzustadt klappt
das ganz gut.
--
Gruß
Alex
Detlef Meißner
2018-05-17 14:29:21 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Da hast Du sicher Recht, aber es gibt Urteile (davon
weiß ich ich aus dem Verein "Haus und Grund", dass
in einer Abrechnung nur *tatsächliche Ausgaben* und
natürlich Einnahmen erscheinen dürfen. Na ja, und das
ist hier eben nicht gegeben.)
Wie Alexander bereits schrieb: Sich dort kostenlos beraten lassen.
Oder bist du kein Mitglied?

Detlef
Ulrich Maier
2018-05-23 14:46:01 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Hallo Ulf,
auch für Deine erneute Mühe: Danke!
...
Post by U***@web.de
Hilfreich ist "wegen aller in Betracht kommender Straftaten".
Ein sehr guter Tipp! Kommt leider jetzt zu spät,
das 2. Schreiben der StA ist da: wieder abgelehnt!
Wenn Du Anzeige erstattest, reicht es, wenn Du die Fakten aufschreibst.
Die rechtliche Einordnung nimmt die Staatsanwaltschaft vor!

Glaubst Du wirklich, dass wenn Du anzeigst, dass der A dem B ein Messer
in die Brust gerammt hat und der tot umfiel, nicht wegen Totschlags oder
Mordes ermittelt wird, weil Du das nicht dazugeschrieben hast!?

Ulrich
Rupert Haselbeck
2018-05-15 16:00:13 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.
Abrechnungen prüft man zweckmäßigerweise zeitnah...
Post by Helmut Wuensch
Wie ich der HV und den Verwaltungsbeiräten dies
dann mitgeteilt habe, erhielt ich von der HV
als Antwort, dass dieses restliche Geld (also
ca. 7,7 TEUR) als "Liquiditätsreserve" zu ver-
stehen sei. (M.M.n. in der Abrechnung an dieser
Stelle nicht erlaubt. -> hier nur tatsächliche
Ausgaben und dafür bei den RL zu verbuchen ...)
Wenn du glaubst, dass die Abrechnung deshalb fehlerhaft sei, dann musst du
dagegen vorgehen. Wenn Hausverwaltung, Verwaltungsrat, Eigentümerversammlung
allerdings weiterhin der Ansicht sind, die Abrechnung sei korrekt, du habest
also Unrecht mit deinen Einwänden, so wirst du dagegen klagen müssen
Post by Helmut Wuensch
Auch in den folgenden Jahren taucht dieses Geld
nirgends mehr auf. Leider werde ich auch von der HV
"geschnitten", d.h. ich werde in den Rundschreiben
diffamiert, ich erhalte keine Einsicht in die Abre.-
Unterlagen und auch keine Antwort auf meine Anfragen.
Es ist durchaus nicht selten, dass manche Mitglieder einer Gemeinschaft, wie
z.B. hier einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in solcher Weise behandelt
werden. Manchmal liegt das an einer schlechten Hausverwaltung oder
dergleichen. Häufiger resultiert dieses Verhalten aus der Vorgeschichte
Post by Helmut Wuensch
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung. Als jur. Laie war das
leider falsch, da sowas nur bei beweglichen Sachen
geht. Deshalb nochmals an die P. geschrieben, dass
es wohl Betrug sein müsste.
Das ist völlig egal. Der Anzeigeerstatter teilt der Behörde lediglich den
Lebenssachverhalt mit, den er überprüft haben möchte, z.B. weil er glaubt,
strafbares Verhalten entdeckt zu haben. Es ist dann Aufgabe der
Strafverfolgungsbehörde, der Staatsanwaltschaft, dies Angaben rechtlich zu
würdigen. Wie der Anzeigeerstatter das nennt, spielt also keine Rolle
Post by Helmut Wuensch
Und da die HV nur einen
überschaubaren Mitarbeiterkreis hat, müsste eigent-
lich der Täter zu ermitteln sein.
Das muß nicht sein. Wenn es keine Straftat gibt, dann gibt es auch keinen
Täter.
Und es ist ja auch erst ein späterer Schritt, den Täter zu ermitteln. Um
überhaupt an Ermittlungen denken zu können, muss erstmal ein Anfangsverdacht
eines strafbaren Verhaltens gegeben sein. Und daran krankt es wohl bei
deiner Anzeige. Du erzählst hier nichts, was auf eine strafbare Handlung
hindeuten könnte. Selbst wenn diese "Liquiditätsreserve" unter Rücklagen zu
verbuchen sein sollte, wie du glaubst, die Hausverwaltung das aber nicht
tut, weil sie (und die anderen Miteigentümer oder sonst Beteiligten) dies
anders sieht, ist dieser angebliche Fehler nicht entfernt als Straftat zu
betrachten
Post by Helmut Wuensch
Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.
Das mag dann der falsche Textbaustein gewesen sein.
(Erstattest du häufiger Anzeigen?)
Post by Helmut Wuensch
Ich wiederum geschrieben: dass es sich doch um einen
Vermögensschaden handelt
Worin liegt denn der Schaden? Wer hat den Betrag denn aus dem Vermögen der
WEG entnommen? Ist das Geld denn wirklich nicht mehr da?
Post by Helmut Wuensch
und dass es doch auch
Untreue sein könnte. Lange keine Antwort, auf meine
fmdl. Nachfrage: Ich erhalte wiederum den Bescheid
der Einstellung demnächst per normalem Schreiben.
(Ist allerdings noch nicht da.)
So, und was nun? Was kann man in solch einem Fall
noch machen?
Man könnte Beschwerde gegen die Einstellung erheben (Irgendwann kostets dann
aber tatsächlich echtes Geld...)
Oder man geht in sich und überlegt, ob denn die Sichtweise all der Anderen
nicht vielleicht doch die zutreffendere sein könnte

MfG
Rupert
Thomas Hochstein
2018-05-15 23:29:17 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.
Das mag dann der falsche Textbaustein gewesen sein.
Wenn ich raten soll: in Mappe mit nicht-qualifizierten UJs-Sachen
gelandet, die üblicherweise in 20er- oder 50er-Packen zusammengefasst
werden, und dann der Einfachheit halber mit der jeweils bereits
vorgedruckten Einstellungsverfügung erledigt, statt eigens web.sta
aufzumachen ...
Post by Rupert Haselbeck
(Erstattest du häufiger Anzeigen?)
Gnihihi.
Post by Rupert Haselbeck
Man könnte Beschwerde gegen die Einstellung erheben (Irgendwann kostets dann
aber tatsächlich echtes Geld...)
In UJs-Sachen gibt's keine Sachbeschwerde, damit auch kein
Klageerzwingungsverfahren, und für die Prüfung im Wege der
Dienstaufsicht durch die GenStA fallen keine Kosten an.

-thh
Helmut Wuensch
2018-05-17 12:05:29 UTC
Permalink
Hallo Thomas,

auch Dir ein *Dankeschön*!

Als Gründekönnen in Frage kommen:
Arbeitsüberlastung
Geschäftsführer ist Freund ... :-)

cu Helmut
Post by Thomas Hochstein
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.
Das mag dann der falsche Textbaustein gewesen sein.
Wenn ich raten soll: in Mappe mit nicht-qualifizierten UJs-Sachen
gelandet, die üblicherweise in 20er- oder 50er-Packen zusammengefasst
werden, und dann der Einfachheit halber mit der jeweils bereits
vorgedruckten Einstellungsverfügung erledigt, statt eigens web.sta
aufzumachen ...
Post by Rupert Haselbeck
(Erstattest du häufiger Anzeigen?)
Gnihihi.
Post by Rupert Haselbeck
Man könnte Beschwerde gegen die Einstellung erheben (Irgendwann kostets dann
aber tatsächlich echtes Geld...)
In UJs-Sachen gibt's keine Sachbeschwerde, damit auch kein
Klageerzwingungsverfahren, und für die Prüfung im Wege der
Dienstaufsicht durch die GenStA fallen keine Kosten an.
-thh
Rupert Haselbeck
2018-05-17 18:50:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Rupert Haselbeck
Man könnte Beschwerde gegen die Einstellung erheben (Irgendwann kostets
dann aber tatsächlich echtes Geld...)
In UJs-Sachen gibt's keine Sachbeschwerde, damit auch kein
Klageerzwingungsverfahren, und für die Prüfung im Wege der
Dienstaufsicht durch die GenStA fallen keine Kosten an.
Ja, da hatte ich wohl etwas zu weit ausgeholt. Der OP hat ja noch nichtmal
einen Verdächtigen für seine angeblichen Straftaten - warum nur beschuldigt
er nicht der Einfachheit halber alle Mitarbeiter des Verwalters, alle
Mitglieder des Verwaltungsbeirates, alle Miteigentümer, (zumindest all
diejenigen, welche gegen ihn gestimmt haben)...

MfG
Rupert
U***@web.de
2018-05-18 09:23:39 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Thomas Hochstein
Post by Rupert Haselbeck
Man könnte Beschwerde gegen die Einstellung erheben (Irgendwann kostets
dann aber tatsächlich echtes Geld...)
In UJs-Sachen gibt's keine Sachbeschwerde, damit auch kein
Klageerzwingungsverfahren, und für die Prüfung im Wege der
Dienstaufsicht durch die GenStA fallen keine Kosten an.
Ja, da hatte ich wohl etwas zu weit ausgeholt. Der OP hat ja noch nichtmal
einen Verdächtigen für seine angeblichen Straftaten - warum nur beschuldigt
er nicht der Einfachheit halber alle Mitarbeiter des Verwalters, alle
Mitglieder des Verwaltungsbeirates, alle Miteigentümer, (zumindest all
diejenigen, welche gegen ihn gestimmt haben)...
Ermittlungsverfahren gegen Verwalter, Verwaltungsrat (Verantwortliche)
der WEG 98765 Dingenskirchen, Am Dingens 17.

Aber soweit sind wir noch nicht...
Helmut Wuensch
2018-05-17 11:59:20 UTC
Permalink
Hallo Rupert!

Am 15.05.2018 18:00, schrieb Rupert Haselbeck:
...
Post by Rupert Haselbeck
Abrechnungen prüft man zweckmäßigerweise zeitnah...
Korrekt, aber das ganze Ausmaß habe ich leider
erst später entdeckt.
...
Post by Rupert Haselbeck
Wenn du glaubst, dass die Abrechnung deshalb fehlerhaft sei, dann musst du
dagegen vorgehen. Wenn Hausverwaltung, Verwaltungsrat, Eigentümerversammlung
allerdings weiterhin der Ansicht sind, die Abrechnung sei korrekt, du habest
also Unrecht mit deinen Einwänden, so wirst du dagegen klagen müssen
Lt. WEG muss dies aber bereits nach 1 Mon. nach dem Beschluss
erfolgen.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
Auch in den folgenden Jahren taucht dieses Geld
nirgends mehr auf. Leider werde ich auch von der HV
"geschnitten", d.h. ich werde in den Rundschreiben
diffamiert, ich erhalte keine Einsicht in die Abre.-
Unterlagen und auch keine Antwort auf meine Anfragen.
Es ist durchaus nicht selten, dass manche Mitglieder einer Gemeinschaft, wie
z.B. hier einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in solcher Weise behandelt
werden. Manchmal liegt das an einer schlechten Hausverwaltung oder
dergleichen. Häufiger resultiert dieses Verhalten aus der Vorgeschichte
Ich hatte Ulf schon geschrieben, dass ich für die HV ein
"unangenehmer Zeitgenosse" bin: Wenn man deren Fehler aufdeckt,
muss man gegenüber den anderen Eigentümern unglaubwürdig
gemacht werden ...
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung. Als jur. Laie war das
leider falsch, da sowas nur bei beweglichen Sachen
geht. Deshalb nochmals an die P. geschrieben, dass
es wohl Betrug sein müsste.
Das ist völlig egal. Der Anzeigeerstatter teilt der Behörde lediglich den
Lebenssachverhalt mit, den er überprüft haben möchte, z.B. weil er glaubt,
strafbares Verhalten entdeckt zu haben. Es ist dann Aufgabe der
Strafverfolgungsbehörde, der Staatsanwaltschaft, dies Angaben rechtlich zu
würdigen. Wie der Anzeigeerstatter das nennt, spielt also keine Rolle
In der StA Schweinfurt leider schon!
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
Und da die HV nur einen
überschaubaren Mitarbeiterkreis hat, müsste eigent-
lich der Täter zu ermitteln sein.
Das muß nicht sein. Wenn es keine Straftat gibt, dann gibt es auch keinen
Täter.
Also es ist definitiv etwa 7,7 TEUR einer Sonderumlage "Prozess-Kosten
für ein Kündigungsverfahren des Hausmeisterehepaars" verschwunden und
auch in den folgenden Jahren nicht mehr aufgetaucht.
Post by Rupert Haselbeck
Und es ist ja auch erst ein späterer Schritt, den Täter zu ermitteln. Um
überhaupt an Ermittlungen denken zu können, muss erstmal ein Anfangsverdacht
eines strafbaren Verhaltens gegeben sein. Und daran krankt es wohl bei
deiner Anzeige. Du erzählst hier nichts, was auf eine strafbare Handlung
hindeuten könnte.
1. Fehlerhafte Abrechnung
2. Verschwundene etwa 7,7 TEUR
Post by Rupert Haselbeck
Selbst wenn diese "Liquiditätsreserve" unter Rücklagen zu
verbuchen sein sollte, wie du glaubst, die Hausverwaltung das aber nicht
tut, weil sie (und die anderen Miteigentümer oder sonst Beteiligten) dies
anders sieht, ist dieser angebliche Fehler nicht entfernt als Straftat zu
betrachten
Nun,da bist Du anderer Ansicht als ich ...
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.
Das mag dann der falsche Textbaustein gewesen sein.
So ähnlich steht's im jetzigen Schreiben der StA.
Post by Rupert Haselbeck
(Erstattest du häufiger Anzeigen?)
Eigentlich nein.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
Ich wiederum geschrieben: dass es sich doch um einen
Vermögensschaden handelt
Worin liegt denn der Schaden? Wer hat den Betrag denn aus dem Vermögen der
WEG entnommen? Ist das Geld denn wirklich nicht mehr da?
Nein. In einer *Gesamt*-Abrechnung gibt es diverse weitere
Infos, wie Finanzstatus, Entwicklung der RL etc.
Wenn z.Bsp. in der Abre.-Position "Kosten Verfahren YX"
anstatt ca. 2,3 TEUR 10 TEUR steht, dann liegt hier der
Abrechnungsfehler. Und dies habe ich leider erst viel
später gemerkt. Dann habe ich an die HV geschrieben
und die hat dann geantwortet, dass der Mehrbetrag der
Abre.Pos. eben diese "Liquiditätsreserve" sei.
Also diese Pos. ist falsch, denn da müsste der tat-
sächlich ausgegebene Betrag stehen und in dem Finanz-
status und bei den RL müsste der Restbetrag ausgw-
wieden worden sein. (Leider keines von Beiden!)
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
und dass es doch auch
Untreue sein könnte. Lange keine Antwort, auf meine
fmdl. Nachfrage: Ich erhalte wiederum den Bescheid
der Einstellung demnächst per normalem Schreiben.
(Ist allerdings noch nicht da.)
So, und was nun? Was kann man in solch einem Fall
noch machen?
Man könnte Beschwerde gegen die Einstellung erheben (Irgendwann kostets dann
aber tatsächlich echtes Geld...)
Oder man geht in sich und überlegt, ob denn die Sichtweise all der Anderen
nicht vielleicht doch die zutreffendere sein könnte
Ich bin überzeugt, dass das Geld "verschwunden ist"!

Dir jedenfalls *vielen Dank* für Deine Infos!

Ich will versuchen, noch ein paar weitere Infos in einen
Extra-Beitrag zu posten.

cu Helmut
Detlef Meißner
2018-05-17 14:48:40 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
...
Post by Rupert Haselbeck
Abrechnungen prüft man zweckmäßigerweise zeitnah...
Korrekt, aber das ganze Ausmaß habe ich leider
erst später entdeckt.
...
Post by Rupert Haselbeck
Wenn du glaubst, dass die Abrechnung deshalb fehlerhaft sei, dann musst du
dagegen vorgehen. Wenn Hausverwaltung, Verwaltungsrat, Eigentümerversammlung
allerdings weiterhin der Ansicht sind, die Abrechnung sei korrekt, du habest
also Unrecht mit deinen Einwänden, so wirst du dagegen klagen müssen
Lt. WEG muss dies aber bereits nach 1 Mon. nach dem Beschluss
erfolgen.
Diese Frist gilt nicht für alle Belange.

Detlef
Rupert Haselbeck
2018-05-17 19:20:12 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Post by Rupert Haselbeck
Abrechnungen prüft man zweckmäßigerweise zeitnah...
Korrekt, aber das ganze Ausmaß habe ich leider
erst später entdeckt.
Wer ständig allerlei Untaten anderer Leute zu entdecken glaubt, der sollte
stets auf der Höhe der Zeit sein.
Post by Helmut Wuensch
Post by Rupert Haselbeck
Oder man geht in sich und überlegt, ob denn die Sichtweise all der
Anderen nicht vielleicht doch die zutreffendere sein könnte
Ich bin überzeugt, dass das Geld "verschwunden ist"!
Das, was du bisher geschildert hast, spricht aber nicht sonderlich für diese
These.
Hast du schonmal darüber nachgedacht, warum die anderen Miteigentümer eine
Unterschlagung durch den Verwalter decken sollten?

MfG
Rupert
Detlef Meißner
2018-05-17 19:30:18 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Helmut Wuensch
Post by Rupert Haselbeck
Abrechnungen prüft man zweckmäßigerweise zeitnah...
Korrekt, aber das ganze Ausmaß habe ich leider
erst später entdeckt.
Wer ständig allerlei Untaten anderer Leute zu entdecken glaubt, der sollte
stets auf der Höhe der Zeit sein.
Post by Helmut Wuensch
Post by Rupert Haselbeck
Oder man geht in sich und überlegt, ob denn die Sichtweise all der
Anderen nicht vielleicht doch die zutreffendere sein könnte
Ich bin überzeugt, dass das Geld "verschwunden ist"!
Das, was du bisher geschildert hast, spricht aber nicht sonderlich für diese
These.
Hast du schonmal darüber nachgedacht, warum die anderen Miteigentümer eine
Unterschlagung durch den Verwalter decken sollten?
Die meisten Eigentümer, die ich aus verschiedenen Wohnanlagen kenne,
haben gar keine Ahnung von der Materie. Sie sind gar nicht fähig, eine
Abrechnung zu überprüfen und sind in dem Glauben, die Verwaltung wird's
schon richtig machen. Hauptsache, sie werden nicht groß damit belästigt.
Selbst die jährlich stattfindende Eigentümerversammlung ist für manche
schon eine Zumutung und Belästigung.
Und jetzt sollen sie auch noch zugeben, dass sie nichts bemerkt haben?
Außerdem: Die Verwaltung ist ja viel kompetenter als ein ME.

Detlef
Helmut Wuensch
2018-05-18 11:23:52 UTC
Permalink
Hallo Detlef,

*vielen Dank* für Deine Einschätzung, der ich
voll zustimme!

Ich habe da noch eine Ergänzung gepostet, die will
wohl niemand mehr lesen. Schade!

cu Helmut
....
!!!!!!!!!!!
Post by Detlef Meißner
Die meisten Eigentümer, die ich aus verschiedenen Wohnanlagen kenne,
haben gar keine Ahnung von der Materie. Sie sind gar nicht fähig, eine
Abrechnung zu überprüfen und sind in dem Glauben, die Verwaltung wird's
schon richtig machen. Hauptsache, sie werden nicht groß damit belästigt.
Selbst die jährlich stattfindende Eigentümerversammlung ist für manche
schon eine Zumutung und Belästigung.
Und jetzt sollen sie auch noch zugeben, dass sie nichts bemerkt haben?
Außerdem: Die Verwaltung ist ja viel kompetenter als ein ME.
!!!!!!!!!!!!!
Post by Detlef Meißner
Detlef
Detlef Meißner
2018-05-18 11:51:06 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Ich habe da noch eine Ergänzung gepostet, die will
wohl niemand mehr lesen. Schade!
Doch, doch, ich habe die gelesen, und ich vermute, andre hier auch.

Allerdings sehe ich nicht, wie man aktuell da etwas ändern könnte.
Ein "Kampf" führt meist zu gegenseitigen "Verhärtungen". Aufbrechen
lässt sich so etwas nur, wenn man zeigt, dass man sich nichts gefallen
lässt und notfalls prozessiert. Aber dann muss man auch gewinnen, sonst
steht man als der große Verlierer da, über den sich alle nur noch amüsieren.

Was ist denn nun mit "Haus und Grund"?

Wenn dir an der Sache wirklich gelegen ist, dann solltest du einen RA
einschalten. Schlimmer kann es ja wohl nicht mehr werden.

Allein die Verweigerung, dir Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, ist
eine üble Sache. Ein entsprechender Schriftsatz eines RA wirkt da oft
Wunder.

Detlef
Helmut Wuensch
2018-05-17 12:42:21 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Hallo!
Nochmals ein solches!

Ausgangssituation: Es gab ein Hausmstr.-Ehepaar
und das wurde gekündigt; *vermutlich* weil ein
Verw.beir.-Mitglied seinen (befreundeten?)
Hausmstr. etablieren wollte. Die gingen zu einem
sehr cleveren RA und erhielten in mehreren Proz.
Recht und noch eine Menge "Lohnausfall", da die
Kündig. (übrigen von 2 HV's! und weiteren RA's)
fehlerhaft war.

Den Eig. wurde eine Regressklage "schmackhaft"
gemacht, weil es auch einen RA im Verw.b. gab/gibt
und der seinen Kollegen empfohlen hatte ....

Diese Kl. habe ich mir dann angeschaut und auch
2 Gerichtsurteile (eines im Klartext von der HV,
+ eines anomymisiert). In der Regressklage wurde
auch der Gesamtbetrag der 2 Jahre Proz.kosten
genannt. Im 2. Jahr fand ich dann in der
Abrechnung einen Wert mit ct-Beträgen. (Etwas
glaubwürdiger als der Wert des Vorjahres mit
10.000,00 EUR!) Wenn man nun die Differenz
ermittelt, dann betrug der tatsächliche Wert
in diesem Jahr eben nicht 10 TEUR, sondern
nur ca. 2,3 TEUR. Und das hatte ich der HV
geschrieben ... Darauf den Hinweis der
"Liquiditätsreserve" ...

Und vielleicht noch etwas: immer wieder
bat ich die HV um einen Termin für die
Einsichtnahme in die Abre.-Unterlagen:
immer nur Ablehnung! (Jetzt weiß ich auch
warum: die Fa. hat in Mü. nur eine "Fake"-
Zweigstelle mit AB. Ich habe 'mal ziemlich
lange versucht, dort jemand zu erreichen;
von ca. 20 oder 30 Anrufen habe ich nur
ein einziges Mal eine menschliche Stimme
vernommen ....)

Na ja, und noch einen kleinen Fehler habe ich
einen Verw.b.mitglied verraten: Lt. TE hätte
die Kündigungs-Prozedur wahrscheinlich einen
anderen Verlauf genommen, wenn man denn in
die TE hineingeschaut (und sie auch angewandt)
hätte ...

Vielleicht versteht Ihr nun, warum die HV
angeblich bei meinen Mietern Kakerlaken
gefunden haben will und noch viele weitere
"schlimme Sachen". Es gab Denunziationen
bei der Stadt Mü. Auch da ist wieder sehr
interessaant, dass ich mit einer städt.
Dame einen Tag vor dem Besuch eines
"Schädlingsbekämpfungs-Fachmanns" (= unser
HausMstr.) in der Wohnung war, die lt.
Ren...-Protokoll *vermüllt und verdreckt*
sein sollte. Was natürlich nicht so war.
Die Dame ist übrigens aufgrund der Schreiben
der HV nochmals und diesmal nicht angemeldet
in Wo. gewesen: Wieder ordentlich!

Es ist also ein richtiger Krieg .....

cu Helmut
Marc Haber
2018-05-17 15:39:26 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Nochmals ein solches!
Ich hätte gerne von Dir weniger ironischen Dank und ein bisschen
lesbarere Artikel.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Helmut Wuensch
2018-05-23 14:19:49 UTC
Permalink
Ein Hallo an alle Diskutanten

verbunden mit einem *ganz großen DANKESCHÖN*!

Das Geld ist wirklich weg; sogar auch in der
neuen Abrechnung für 2017 taucht es nicht
wieder auf. (Gestern erhalten. Da versucht
die HV wieder mich in übelster Weise zu
diffamieren ...
Es wird Stimmung gegen mich gemacht, damit
möglicherweise meine Darstellung unglaub-
würdig erscheinen soll.)

Vielleicht erhält der Eine oder Andere von
Euch auch WEG-Abrechnungen; deshalb meine
(leicht humorvolle) Frage: Gibt es bei
Euch eine einzige Abre. mit dem "runden
Betrag" von 10.000,00 EUR an *Ausgaben*?
Sonderumlagen zählen hier nicht! (Also
*ich* hatte bisher nur diese einzige
in 40 J.)

cu Helmut


Am 14.05.2018 16:50, schrieb Helmut Wuensch:
....
Detlef Meißner
2018-05-23 14:45:58 UTC
Permalink
Post by Helmut Wuensch
Vielleicht erhält der Eine oder Andere von
Euch auch WEG-Abrechnungen; deshalb meine
(leicht humorvolle) Frage: Gibt es bei
Euch eine einzige Abre. mit dem "runden
Betrag" von 10.000,00 EUR an *Ausgaben*?
Wie ist das genau gemeint?
Insgesamt ein Posten mit diesem Betrag?
Post by Helmut Wuensch
Sonderumlagen zählen hier nicht! (Also
*ich* hatte bisher nur diese einzige
in 40 J.)
Detlef
Helmut Wuensch
2018-05-24 09:13:45 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Detlef Meißner
Post by Helmut Wuensch
Vielleicht erhält der Eine oder Andere von
Euch auch WEG-Abrechnungen; deshalb meine
(leicht humorvolle) Frage: Gibt es bei
Euch eine einzige Abre. mit dem "runden
Betrag" von 10.000,00 EUR an *Ausgaben*?
Wie ist das genau gemeint?
Insgesamt ein Posten mit diesem Betrag?
Ja!
(Hierzu später mehr Details.)
Post by Detlef Meißner
Post by Helmut Wuensch
Sonderumlagen zählen hier nicht! (Also
*ich* hatte bisher nur diese einzige
in 40 J.)
Detlef
Ulf Kutzner
2023-04-04 14:27:36 UTC
Permalink
Moin,
Post by Helmut Wuensch
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung.
Ggf. besorgt sie, also deren Beamte, das auch
selbst.

Bevor nun Rupert wieder plärrt und lospöbelt:
Auch der Polizeipräsident hat folgenden Vorfall
so eingeschätzt, der infolge Versterbens der
gewahrsamsinhabenden Person kein
Gewahrsamsbruch war, weswegen die
Linkbezeichnung irreführend ist.

Immerhin

"habe einer der Beamten den Diebstahl bereits eingeräumt
und sich für sein Verhalten entschuldigt".

Selbstentschuldiger eben.

https://www.hessenschau.de/panorama/kamera-ueberfuehrt-beamte-polizisten-bestehlen-todesopfer-v3,unterschlagung-polizei-100.html

Gruß, ULF
Dorothee Hermann
2023-04-04 16:02:55 UTC
Permalink
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Betreff: Verschwundenes Geld in *Wohngeldabrechnung*
https://groups.google.com/g/de.soc.recht.strafrecht/c/ZtNUj730Hlk
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet
wegen Unterschlagung.
An diesen fünf Jahre alte Thread (!) musst du dich doch nicht anhängen,
denn du schreibst nichts dazu Erhellendes und von der Thematik ist es
doch auch nicht vergleichbar, oder?


Da steht: "Polizisten bestehlen Todesopfer"
https://www.hessenschau.de/panorama/kamera-ueberfuehrt-beamte-polizisten-bestehlen-todesopfer-v3,unterschlagung-polizei-100.html
Ggf. besorgt sie, also deren Beamte, das auch selbst. Bevor nun
Warum der Ton?
Auch der Polizeipräsident hat folgenden Vorfall so eingeschätzt, der
infolge Versterbens der gewahrsamsinhabenden Person kein
Gewahrsamsbruch war, weswegen die Linkbezeichnung irreführend ist.
Immerhin "habe einer der Beamten den Diebstahl bereits eingeräumt und
sich für sein Verhalten entschuldigt". Selbstentschuldiger eben.
In jedem Berufszweig gibt es schwarze Schafe.

Ich lese da: "Zwei Beamte der Kriminalpolizei Südhessen sollen im Haus
eines Toten in Ober-Ramstadt Bargeld und weitere Gegenstände gestohlen
haben. Eine Überwachungskamera filmte die beiden mit Geldscheinen in der
Hand"
und das ist doch nicht vergleichbar mit o.a. Thread?


Dorothee
Thomas Hochstein
2023-04-04 17:34:47 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
An diesen fünf Jahre alte Thread (!) musst du dich doch nicht anhängen,
Du meinst, nur fünf Jahre wäre für echtes Utzen zu jung?
Post by Dorothee Hermann
denn du schreibst nichts dazu Erhellendes
Wenn es danach ginge ...
Ulf Kutzner
2023-04-05 10:09:37 UTC
Permalink
Post by Dorothee Hermann
Post by Ulf Kutzner
Bevor nun
Warum der Ton?
Du hast länger nichts mehr von Rupert gelesen, nehme ich an?
Oder nur sehr wenig?

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