Helmut Wuensch
2018-05-14 14:50:56 UTC
Hallo!
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.
Wie ich der HV und den Verwaltungsbeiräten dies
dann mitgeteilt habe, erhielt ich von der HV
als Antwort, dass dieses restliche Geld (also
ca. 7,7 TEUR) als "Liquiditätsreserve" zu ver-
stehen sei. (M.M.n. in der Abrechnung an dieser
Stelle nicht erlaubt. -> hier nur tatsächliche
Ausgaben und dafür bei den RL zu verbuchen ...)
Auch in den folgenden Jahren taucht dieses Geld
nirgends mehr auf. Leider werde ich auch von der HV
"geschnitten", d.h. ich werde in den Rundschreiben
diffamiert, ich erhalte keine Einsicht in die Abre.-
Unterlagen und auch keine Antwort auf meine Anfragen.
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung. Als jur. Laie war das
leider falsch, da sowas nur bei beweglichen Sachen
geht. Deshalb nochmals an die P. geschrieben, dass
es wohl Betrug sein müsste. Und da die HV nur einen
überschaubaren Mitarbeiterkreis hat, müsste eigent-
lich der Täter zu ermitteln sein.
Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.
Ich wiederum geschrieben: dass es sich doch um einen
Vermögensschaden handelt und dass es doch auch
Untreue sein könnte. Lange keine Antwort, auf meine
fmdl. Nachfrage: Ich erhalte wiederum den Bescheid
der Einstellung demnächst per normalem Schreiben.
(Ist allerdings noch nicht da.)
So, und was nun? Was kann man in solch einem Fall
noch machen?
Danke schon 'mal für Eure Tipps!
cu Helmut
Als Eigentümer einer kleinen Wohnung in München
habe ich (leider viel zu spät) die Wohngeldabrech-
nung analysiert und festgestellt, dass da bei einem
Abrechnungsposten nicht die tatsächlichen Ausgaben
stehen, sondern der Betrag, der Sonderumlage über
10 TEUR; tatsächlich sind aber nur etwa 2,3 TEUR
bezahlt worden.
Wie ich der HV und den Verwaltungsbeiräten dies
dann mitgeteilt habe, erhielt ich von der HV
als Antwort, dass dieses restliche Geld (also
ca. 7,7 TEUR) als "Liquiditätsreserve" zu ver-
stehen sei. (M.M.n. in der Abrechnung an dieser
Stelle nicht erlaubt. -> hier nur tatsächliche
Ausgaben und dafür bei den RL zu verbuchen ...)
Auch in den folgenden Jahren taucht dieses Geld
nirgends mehr auf. Leider werde ich auch von der HV
"geschnitten", d.h. ich werde in den Rundschreiben
diffamiert, ich erhalte keine Einsicht in die Abre.-
Unterlagen und auch keine Antwort auf meine Anfragen.
Deshalb bin ich zur Polizei gegangen und habe Anzeige
erstattet wegen Unterschlagung. Als jur. Laie war das
leider falsch, da sowas nur bei beweglichen Sachen
geht. Deshalb nochmals an die P. geschrieben, dass
es wohl Betrug sein müsste. Und da die HV nur einen
überschaubaren Mitarbeiterkreis hat, müsste eigent-
lich der Täter zu ermitteln sein.
Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt: Der Täter ist unbekannt und das Ver-
fahren eingestellt.
Ich wiederum geschrieben: dass es sich doch um einen
Vermögensschaden handelt und dass es doch auch
Untreue sein könnte. Lange keine Antwort, auf meine
fmdl. Nachfrage: Ich erhalte wiederum den Bescheid
der Einstellung demnächst per normalem Schreiben.
(Ist allerdings noch nicht da.)
So, und was nun? Was kann man in solch einem Fall
noch machen?
Danke schon 'mal für Eure Tipps!
cu Helmut