Andreas Borutta
2022-10-11 20:12:32 UTC
Moin.
Ich bin Opfer eines Onlinebetruges geworden.
Ja, die Umstände sind mir peinlich, weil ich es hätte besser wissen
können.
Ich wäre dankbar, wenn wir das Rumreiten auf meiner Blödheit bleiben
lassen könnten.
Sachverhalt:
1 Ich vereinbare schriftlich den Kauf eines Displays für 500€ via
Ebay-Kleinanzeigen mit einem Verkäufer. Zuvor telefonieren wir zu
Produkteigenschaften via Whatsapp. Der Verkäufer macht einen seriösen
Eindruck. Er ist freundlich und beantwortet alle Detailfragen zum
Display.
2 Der Verkäufer bittet um Zahlung via Paypal. Variante "Für Freunde",
damit keine Gebühren entstehen. Ich lasse mich dämlicherweise drauf
ein und transferiere den Betrag.
3 Ich bitte den Verkäufer um die Sendungs-ID.
Schweigen. Ich erneuere die Bitte zweimal.
Nach 6 Tagen Wartezeit erstatte ich Anzeige.
4 Der Staatsanwalt schreibt mir, dass "für den Beschuldigten kein
Aufenthalt im Bundesgebiet bekannt is"t.
5 Eine mit mir bekannte Rechtsanwältin (lange raus aus dem Beruf und
keine Strafrechtlerin, laut eigener Aussage unkundig in Fällen wie
meinem) beantragt Akteneinsicht und erhält sie.
Der Täter ist laut Akteneinsicht bereits bekannt und hat andere
Onlinebetrügereien auf ähnlichem Wege wie oben geschildert begangen.
6 Meine Rechtsanwältin "regt an" eine "vorläufige Kontopfändung oder
Vermögensarrest" einzuleiten.
7 Antwort des Staatsanwaltes:
"Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin
auf Ihr Schreiben vom ... teile ich mit, dass es sich bei der
Beantragung eines Vermögensarrestes zur Sicherung der
Wertersatzeinziehung gemäß § 111e StPO um eine Ermessensentscheidung
handelt. Da das Verfahren wegen des unbekannten Aufenthaltes des
Beschuldigten vorläufig gern 154f StPO eingestellt ist. diente ein
solcher Arrest vorliegend der Vorbereitung eines selbständigen
Einziehungsverfahrens gern. § 435 StPO. Gemäß § 435 Abs. 1 S.2 StPO
kann die Staatsanwaltschaft insbesondere von einem derartigen Antrag
absehen. wenn das Erlangte nur einen geringen Wert hat oder das
Verfahren einen unangemessenen Aufwand erfordern würde Unter anderem
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Beschuldigten bislang
kein rechtliches Gehör gewährt werden konnte. des Verfahrensstandes
und der Höhe des ggf. einzuziehenden Betrages wird von der Beantragung
eines Vermögensarrestes abgesehen Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Mit freündlichen Grüßen"
Meine Frage:
Gibt es in ähnlich gelagerten Fällen eine ähnliche Bewertung durch
Ermessen? Ist 500€ wirklich zu gering und der Aufwand zu groß?
Ist ein weiteres Insistieren/Bitten sinnlos oder sinnvoll?
Wenn wir weggehen vom dem Mittel "Kontopfändung"/"Vermögensarrest":
Paypal erlaubt eine Übermittlung einer Nachricht an den Empfänger
einer Überweisung.
Ist es ein angemessener Aufwand für eine Staatsanwaltschaft, dem
Empfänger die Nachricht zu übermitteln:
"Bitte teilen Sie uns ihren aktuellen Aufenthaltsort innerhalb von 4
Wochen mit, wir möchten einen Betrugsvorwurf klären. Hören wir nichts
von Ihnen, wird ihr Konto vorläufig gesperrt."
Oder ist hinzunehmen, dass der Betrüger nicht einmal das Konto
erneuern muss um weitere Straftaten mit Hilfe dieses Kontos zu
begehen?
Über eure Einschätzung freue ich mich. Danke.
Andreas
Ich bin Opfer eines Onlinebetruges geworden.
Ja, die Umstände sind mir peinlich, weil ich es hätte besser wissen
können.
Ich wäre dankbar, wenn wir das Rumreiten auf meiner Blödheit bleiben
lassen könnten.
Sachverhalt:
1 Ich vereinbare schriftlich den Kauf eines Displays für 500€ via
Ebay-Kleinanzeigen mit einem Verkäufer. Zuvor telefonieren wir zu
Produkteigenschaften via Whatsapp. Der Verkäufer macht einen seriösen
Eindruck. Er ist freundlich und beantwortet alle Detailfragen zum
Display.
2 Der Verkäufer bittet um Zahlung via Paypal. Variante "Für Freunde",
damit keine Gebühren entstehen. Ich lasse mich dämlicherweise drauf
ein und transferiere den Betrag.
3 Ich bitte den Verkäufer um die Sendungs-ID.
Schweigen. Ich erneuere die Bitte zweimal.
Nach 6 Tagen Wartezeit erstatte ich Anzeige.
4 Der Staatsanwalt schreibt mir, dass "für den Beschuldigten kein
Aufenthalt im Bundesgebiet bekannt is"t.
5 Eine mit mir bekannte Rechtsanwältin (lange raus aus dem Beruf und
keine Strafrechtlerin, laut eigener Aussage unkundig in Fällen wie
meinem) beantragt Akteneinsicht und erhält sie.
Der Täter ist laut Akteneinsicht bereits bekannt und hat andere
Onlinebetrügereien auf ähnlichem Wege wie oben geschildert begangen.
6 Meine Rechtsanwältin "regt an" eine "vorläufige Kontopfändung oder
Vermögensarrest" einzuleiten.
7 Antwort des Staatsanwaltes:
"Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin
auf Ihr Schreiben vom ... teile ich mit, dass es sich bei der
Beantragung eines Vermögensarrestes zur Sicherung der
Wertersatzeinziehung gemäß § 111e StPO um eine Ermessensentscheidung
handelt. Da das Verfahren wegen des unbekannten Aufenthaltes des
Beschuldigten vorläufig gern 154f StPO eingestellt ist. diente ein
solcher Arrest vorliegend der Vorbereitung eines selbständigen
Einziehungsverfahrens gern. § 435 StPO. Gemäß § 435 Abs. 1 S.2 StPO
kann die Staatsanwaltschaft insbesondere von einem derartigen Antrag
absehen. wenn das Erlangte nur einen geringen Wert hat oder das
Verfahren einen unangemessenen Aufwand erfordern würde Unter anderem
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Beschuldigten bislang
kein rechtliches Gehör gewährt werden konnte. des Verfahrensstandes
und der Höhe des ggf. einzuziehenden Betrages wird von der Beantragung
eines Vermögensarrestes abgesehen Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Mit freündlichen Grüßen"
Meine Frage:
Gibt es in ähnlich gelagerten Fällen eine ähnliche Bewertung durch
Ermessen? Ist 500€ wirklich zu gering und der Aufwand zu groß?
Ist ein weiteres Insistieren/Bitten sinnlos oder sinnvoll?
Wenn wir weggehen vom dem Mittel "Kontopfändung"/"Vermögensarrest":
Paypal erlaubt eine Übermittlung einer Nachricht an den Empfänger
einer Überweisung.
Ist es ein angemessener Aufwand für eine Staatsanwaltschaft, dem
Empfänger die Nachricht zu übermitteln:
"Bitte teilen Sie uns ihren aktuellen Aufenthaltsort innerhalb von 4
Wochen mit, wir möchten einen Betrugsvorwurf klären. Hören wir nichts
von Ihnen, wird ihr Konto vorläufig gesperrt."
Oder ist hinzunehmen, dass der Betrüger nicht einmal das Konto
erneuern muss um weitere Straftaten mit Hilfe dieses Kontos zu
begehen?
Über eure Einschätzung freue ich mich. Danke.
Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
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