Discussion:
Bankkonto-Sperrung: angemessenes Mittel bei Online-Mehrfachbetrug?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Borutta
2022-10-11 20:12:32 UTC
Permalink
Moin.

Ich bin Opfer eines Onlinebetruges geworden.
Ja, die Umstände sind mir peinlich, weil ich es hätte besser wissen
können.
Ich wäre dankbar, wenn wir das Rumreiten auf meiner Blödheit bleiben
lassen könnten.

Sachverhalt:

1 Ich vereinbare schriftlich den Kauf eines Displays für 500€ via
Ebay-Kleinanzeigen mit einem Verkäufer. Zuvor telefonieren wir zu
Produkteigenschaften via Whatsapp. Der Verkäufer macht einen seriösen
Eindruck. Er ist freundlich und beantwortet alle Detailfragen zum
Display.

2 Der Verkäufer bittet um Zahlung via Paypal. Variante "Für Freunde",
damit keine Gebühren entstehen. Ich lasse mich dämlicherweise drauf
ein und transferiere den Betrag.

3 Ich bitte den Verkäufer um die Sendungs-ID.
Schweigen. Ich erneuere die Bitte zweimal.
Nach 6 Tagen Wartezeit erstatte ich Anzeige.

4 Der Staatsanwalt schreibt mir, dass "für den Beschuldigten kein
Aufenthalt im Bundesgebiet bekannt is"t.

5 Eine mit mir bekannte Rechtsanwältin (lange raus aus dem Beruf und
keine Strafrechtlerin, laut eigener Aussage unkundig in Fällen wie
meinem) beantragt Akteneinsicht und erhält sie.
Der Täter ist laut Akteneinsicht bereits bekannt und hat andere
Onlinebetrügereien auf ähnlichem Wege wie oben geschildert begangen.

6 Meine Rechtsanwältin "regt an" eine "vorläufige Kontopfändung oder
Vermögensarrest" einzuleiten.

7 Antwort des Staatsanwaltes:
"Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin
auf Ihr Schreiben vom ... teile ich mit, dass es sich bei der
Beantragung eines Vermögensarrestes zur Sicherung der
Wertersatzeinziehung gemäß § 111e StPO um eine Ermessensentscheidung
handelt. Da das Verfahren wegen des unbekannten Aufenthaltes des
Beschuldigten vorläufig gern 154f StPO eingestellt ist. diente ein
solcher Arrest vorliegend der Vorbereitung eines selbständigen
Einziehungsverfahrens gern. § 435 StPO. Gemäß § 435 Abs. 1 S.2 StPO
kann die Staatsanwaltschaft insbesondere von einem derartigen Antrag
absehen. wenn das Erlangte nur einen geringen Wert hat oder das
Verfahren einen unangemessenen Aufwand erfordern würde Unter anderem
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Beschuldigten bislang
kein rechtliches Gehör gewährt werden konnte. des Verfahrensstandes
und der Höhe des ggf. einzuziehenden Betrages wird von der Beantragung
eines Vermögensarrestes abgesehen Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Mit freündlichen Grüßen"


Meine Frage:

Gibt es in ähnlich gelagerten Fällen eine ähnliche Bewertung durch
Ermessen? Ist 500€ wirklich zu gering und der Aufwand zu groß?
Ist ein weiteres Insistieren/Bitten sinnlos oder sinnvoll?

Wenn wir weggehen vom dem Mittel "Kontopfändung"/"Vermögensarrest":

Paypal erlaubt eine Übermittlung einer Nachricht an den Empfänger
einer Überweisung.

Ist es ein angemessener Aufwand für eine Staatsanwaltschaft, dem
Empfänger die Nachricht zu übermitteln:
"Bitte teilen Sie uns ihren aktuellen Aufenthaltsort innerhalb von 4
Wochen mit, wir möchten einen Betrugsvorwurf klären. Hören wir nichts
von Ihnen, wird ihr Konto vorläufig gesperrt."

Oder ist hinzunehmen, dass der Betrüger nicht einmal das Konto
erneuern muss um weitere Straftaten mit Hilfe dieses Kontos zu
begehen?

Über eure Einschätzung freue ich mich. Danke.


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Martin Gerdes
2022-10-13 17:50:21 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Ich bin Opfer eines Onlinebetruges geworden.
Ja, die Umstände sind mir peinlich, weil ich es hätte besser wissen
können.
1 Ich vereinbare schriftlich den Kauf eines Displays für 500€ via
Ebay-Kleinanzeigen mit einem Verkäufer. Zuvor telefonieren wir zu
Produkteigenschaften via Whatsapp. Der Verkäufer macht einen seriösen
Eindruck. Er ist freundlich und beantwortet alle Detailfragen zum
Display.
2 Der Verkäufer bittet um Zahlung via Paypal. Variante "Für Freunde",
damit keine Gebühren entstehen. Ich lasse mich dämlicherweise drauf
ein und transferiere den Betrag.
Das war es dann.
Post by Andreas Borutta
3 Ich bitte den Verkäufer um die Sendungs-ID.
Schweigen.
4 Der Staatsanwalt schreibt mir, dass "für den Beschuldigten kein
Aufenthalt im Bundesgebiet bekannt ist".
Der Täter ist laut Akteneinsicht bereits bekannt und hat andere
Onlinebetrügereien auf ähnlichem Wege wie oben geschildert begangen.
6 Meine Rechtsanwältin "regt an" eine "vorläufige Kontopfändung oder
Vermögensarrest" einzuleiten.
... kein öffentliches Interesse ...
... Wir haben keine Zeit für solche Kinkerlitzchen ...
Post by Andreas Borutta
Gibt es in ähnlich gelagerten Fällen eine ähnliche Bewertung durch
Ermessen? Ist 500€ wirklich zu gering und der Aufwand zu groß?
500 Flocken sind für Privatleute kein kleiner Betrag, aber sicher
weniger als der Schaden, der durch Cum-Ex entstanden ist.

Mich hat mal einer um sehr viel weniger Geld bewußt betrogen. Das habe
ich überlebt, aber es ärgert mich heute noch.

Ich habe mich damals gefragt: Wie hoch muß bei einem klaren Betrug der
Schaden sein, daß die Staatsanwalt tätig wird. Oder umgekehrt: Bis zu
welchem Schadensbetrag ist Betrug de facto nicht strafbar (weil er
nämlich nicht verfolgt wird)?
Post by Andreas Borutta
Ist ein weiteres Insistieren/Bitten sinnlos oder sinnvoll?
Ersteres.
Post by Andreas Borutta
Ist es ein angemessener Aufwand für eine Staatsanwaltschaft, dem
"Bitte teilen Sie uns ihren aktuellen Aufenthaltsort innerhalb von 4
Wochen mit, wir möchten einen Betrugsvorwurf klären. Hören wir nichts
von Ihnen, wird ihr Konto vorläufig gesperrt."
Das entscheidet der betreffende Staatsanwalt. Seine klare, bereits
gefallene Entscheidung lautet: Nein.
Post by Andreas Borutta
Oder ist hinzunehmen, dass der Betrüger nicht einmal das Konto
erneuern muss um weitere Straftaten mit Hilfe dieses Kontos zu
begehen?
So sieht es vermutlich aus.

In meinen Augen bist Du da auf eine ziemlich systematische Frage
gestoßen, die einigermaßen fürs Rechtswesen generell gilt: Wieviel
Aufwand steckt man (= der Privatmann/= der Staat) in die Verfolgung
eines Rechtsbruchs?

Eine klare Antwort wird es darauf nicht geben. Wird eine unbedeutende
Privatperson wie Du oder ich um einen mäßigen Betrag betrogen, ist dem
Staat (hier: dem um Arbeit vermutlich nicht gerade verlegenen
Staatsanwalt) der Aufwand schnell zu hoch. Nähme sich ein
Investigativreporter der Sache an ("Bild ermittelt: Serienbetrüger
unterwegs! Der Staat läßt ihn gewähren!") müßte der Staatsanwalt
zumindest Interesse vorgeben. Ob er dann auch was tut, steht wieder auf
einem anderen Blatt.

:-(

Etwas nihilistische Sicht der Dinge, ich weiß, aber so sehe ich das nun
einmal.


Mir wären 500 Flocken ohne jede Sicherheit vermutlich zuviel gewesen.
Ich hätte das vermutlich nicht per Kleinanzeige gemacht, sondern
offiziell über Ebay. Wozu brauche ich Paypal "unter Freunden"? Da kann
ich doch gleich auf ein Konto überweisen (was im Betrugsfall das Risiko
für den Betrüger erhöht bzw. mehr kriminelle Energie benötigt).

Andererseits bin ich mal über Ebay an einen systematischen Betrüger
geraten: Der hat Handyleichen über Ebay angekauft und dazu die passenden
Ersatzteile, hat die Handies wieder instandgesetzt (soweit ok), die dann
aber als "neuwertig" verkauft, was sie natürlich nicht waren. Und das
ist halt Betrug. Ich habe das Handy brav per Ebay bezahlt (damals gabs
noch keinen Käuferschutz). Als ich den Betrüger bei Ebay dann gemeldet
habe, hat er sich schließlich bereiterklärt, das Geschäft rückgängig zu
machen. Dazu sollte ich das Handy zurückschicken, damit er es prüfen
könne. Danach wolle er das Geld zurückerstatten. Der Betrüger fürchtet,
daß sein Opfer ihn betrügt, und möchte bei beiden Transaktionen auf der
Sonnenseite stehen: Verkauf gegen Vorkasse, Rückabwicklung gegen
hinterherige Bezahlung. Wir haben uns dann darauf geeignet, daß er die
Hälfte des Kaufbetrages vorab überweist, ich dann das Handy
zurückschicke und er dann die zweite Hälfte des Kaufbetrags + Porto
erstattet. Das hat er schließlich auch so gemacht, aber hätte er es
nicht getan, hätte ich den Schaden gehabt (dann den Schaden des halben
Kaufbetrags, um die 50 Euro).

Finanziell bin ich ohne Schaden aus der Sache herausgekommen, aber die
Zeit war dennoch perdü.

Aber andererseits schreibe ich ja auch im Usenet. Die Zeit ist zumindest
weg, ob sie perdü ist, ist Ansichtssache.
Diedrich Ehlerding
2022-10-13 18:45:53 UTC
Permalink
[...]
Post by Andreas Borutta
Post by Andreas Borutta
Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Ich übersetze mal: er hat keine Lust, die Mittel des Straf- und
Strafprozessrechts einzusetzen, um dir zivilrechtlich die Sache zu
erleichtern. Wenn du an dein Geld kommen willst, sollst du schön selber
die Arbeit erledigen und das Kostenrisiko tragen.

Und damit hat er auch Recht, denn das Strafrecht ist kein Mittel zur
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Tim Landscheidt
2022-10-13 19:22:46 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
[...]
Post by Andreas Borutta
Post by Andreas Borutta
Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Ich übersetze mal: er hat keine Lust, die Mittel des Straf- und
Strafprozessrechts einzusetzen, um dir zivilrechtlich die Sache zu
erleichtern. Wenn du an dein Geld kommen willst, sollst du schön selber
die Arbeit erledigen und das Kostenrisiko tragen.
Und damit hat er auch Recht, denn das Strafrecht ist kein Mittel zur
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Wenn das Straf(prozess)recht von den dadurch Ermächtigten
nicht genutzt wird zu versuchen, bei einem aktenkundigen
Mehrfach-Täter Gewinne in mindestens dreistelliger Höhe ab-
zuschöpfen, kann man sich aber schon fragen, wofür man es
noch braucht.

Tim
Stefan Schmitz
2022-10-13 20:33:11 UTC
Permalink
Post by Tim Landscheidt
Post by Diedrich Ehlerding
[...]
Post by Andreas Borutta
Post by Andreas Borutta
Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Ich übersetze mal: er hat keine Lust, die Mittel des Straf- und
Strafprozessrechts einzusetzen, um dir zivilrechtlich die Sache zu
erleichtern. Wenn du an dein Geld kommen willst, sollst du schön selber
die Arbeit erledigen und das Kostenrisiko tragen.
Und damit hat er auch Recht, denn das Strafrecht ist kein Mittel zur
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Wenn das Straf(prozess)recht von den dadurch Ermächtigten
nicht genutzt wird zu versuchen, bei einem aktenkundigen
Mehrfach-Täter Gewinne in mindestens dreistelliger Höhe ab-
zuschöpfen, kann man sich aber schon fragen, wofür man es
noch braucht.
Wem nützt ein Betrag in dreistelliger Höhe in Relation zu mindestens
fünfstelligem Schaden?
Bei den vielen Geschädigten kann man das Geld nicht mal verwenden, um
den OP zu befriedigen. Um Geld für sich zu erhalten, muss er schon den
Zivilrechtsweg beschreiten.
Tim Landscheidt
2022-10-14 00:11:00 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Tim Landscheidt
Post by Diedrich Ehlerding
[...]
Post by Andreas Borutta
Post by Andreas Borutta
Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Ich übersetze mal: er hat keine Lust, die Mittel des Straf- und
Strafprozessrechts einzusetzen, um dir zivilrechtlich die Sache zu
erleichtern. Wenn du an dein Geld kommen willst, sollst du schön selber
die Arbeit erledigen und das Kostenrisiko tragen.
Und damit hat er auch Recht, denn das Strafrecht ist kein Mittel zur
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Wenn das Straf(prozess)recht von den dadurch Ermächtigten
nicht genutzt wird zu versuchen, bei einem aktenkundigen
Mehrfach-Täter Gewinne in mindestens dreistelliger Höhe ab-
zuschöpfen, kann man sich aber schon fragen, wofür man es
noch braucht.
Wem nützt ein Betrag in dreistelliger Höhe in Relation zu
mindestens fünfstelligem Schaden?
Bei den vielen Geschädigten kann man das Geld nicht mal
verwenden, um den OP zu befriedigen. Um Geld für sich zu
erhalten, muss er schon den Zivilrechtsweg beschreiten.
1. Dem Täter, der sich (anscheinend) strafbar verhalten hat,
würden die Früchte seiner Tat entzogen. Selbst wenn er
nicht bestraft werden kann, könnte man zumindest den Vor-
teil, den er sich rechtswidrig verschafft hat, minimie-
ren, so dass sich für ihn die Tat nicht „gelohnt“ hat und
das Wiederholungsrisiko sinkt.

2. Den verbliebenen rechtschaffenden Dritten, die für
€ 500,– einige Tage bis Wochen arbeiten müssen, würde
signalisiert, dass sie nicht die Dummen sind.

Tim
Stefan Schmitz
2022-10-14 07:59:15 UTC
Permalink
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Wem nützt ein Betrag in dreistelliger Höhe in Relation zu
mindestens fünfstelligem Schaden?
Bei den vielen Geschädigten kann man das Geld nicht mal
verwenden, um den OP zu befriedigen. Um Geld für sich zu
erhalten, muss er schon den Zivilrechtsweg beschreiten.
1. Dem Täter, der sich (anscheinend) strafbar verhalten hat,
würden die Früchte seiner Tat entzogen.
Wenn es denn "die Früchte" wären. Ist aber ziemlich sicher nur ein
klitzekleiner Teil. Der wird das Geld nicht auf diesem Konto rumliegen
lassen. Wenn es überhaupt dem eigentlichen Täter gehört und nicht nur
einem Money Mule.
Post by Tim Landscheidt
Selbst wenn er
nicht bestraft werden kann, könnte man zumindest den Vor-
teil, den er sich rechtswidrig verschafft hat, minimie-
ren, so dass sich für ihn die Tat nicht „gelohnt“ hat und
das Wiederholungsrisiko sinkt.
Sie hat sich auch dann gelohnt, wenn ihm ein Bruchteil wieder
weggenommen wird.
Post by Tim Landscheidt
2. Den verbliebenen rechtschaffenden Dritten, die für
€ 500,– einige Tage bis Wochen arbeiten müssen, würde
signalisiert, dass sie nicht die Dummen sind.
Indem sie von ihren 500 im Idealfall 5 zurückbekommen?
Tim Landscheidt
2022-10-14 18:54:01 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
[…]
Post by Tim Landscheidt
2. Den verbliebenen rechtschaffenden Dritten, die für
€ 500,– einige Tage bis Wochen arbeiten müssen, würde
signalisiert, dass sie nicht die Dummen sind.
Indem sie von ihren 500 im Idealfall 5 zurückbekommen?
Ich meine nicht die wenigen, die € 500,– verloren haben,
sondern die vielen („Dritten“), die ihren Lebensunterhalt
(noch) nicht mit Straftaten aufbessern. Wenn der Staat die-
sen signalisiert, dass € 500,– unter Mundraub fallen, ver-
bessert das nicht deren Laune.

Tim
Wolfgang Fieg
2022-10-14 11:56:44 UTC
Permalink
Post by Tim Landscheidt
Wenn das Straf(prozess)recht von den dadurch Ermächtigten
nicht genutzt wird zu versuchen, bei einem aktenkundigen
Mehrfach-Täter Gewinne in mindestens dreistelliger Höhe ab-
zuschöpfen, kann man sich aber schon fragen, wofür man es
noch braucht.
Man braucht es, um den Strafanspruch des Staates durchzusetzen, der
dadurch entstanden ist, dass der Täter ein Strafgesetz und damit die
Rechtsordnung verletzt hat.

Aber, es ist schon klar: Bei lauter Verletzten- und Opfermystik, von
Neben- und Adhäsionsklägern überfrachteten Strafverfahren ist kaum noch
zu erkennen, worum es im Strafprozess eigentlich geht.

Wolfgang
Rupert Haselbeck
2022-10-14 12:50:05 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Post by Tim Landscheidt
Wenn das Straf(prozess)recht von den dadurch Ermächtigten
nicht genutzt wird zu versuchen, bei einem aktenkundigen
Mehrfach-Täter Gewinne in mindestens dreistelliger Höhe ab-
zuschöpfen, kann man sich aber schon fragen, wofür man es
noch braucht.
Man braucht es, um den Strafanspruch des Staates durchzusetzen, der
dadurch entstanden ist, dass der Täter ein Strafgesetz und damit die
Rechtsordnung verletzt hat.
ACK
Post by Wolfgang Fieg
Aber, es ist schon klar: Bei lauter Verletzten- und Opfermystik, von
Neben- und Adhäsionsklägern überfrachteten Strafverfahren ist kaum noch
zu erkennen, worum es im Strafprozess eigentlich geht.
Es ist halt auch ein Ausfluss der immer mehr um sich greifenden
Vollkaskomentalität. Der Staat soll für alles sorgen. Der Staat soll
mich vor jeglicher Unbill schützen. Der Staat soll mich sogar vor meiner
eigenen Unbedarftheit und dem eigenen Leichtsinn schützen.
Aber das geht schlicht und ergreifend nicht in dem beliebig zu
erweiternden Umfang, welchen manche Zeitgenossen anstreben.

Immerhin stellt der Staat ja, so wie es seine Pflicht ist, geeignete
Mittel zur Verfügung, um den Schaden - möglicherweise - erstattet zu
bekommen, sofern man den Täter kennt, dieser greifbar ist und dieser
genügend Geld hat. Es ist keineswegs Sache der Allgemeinheit, für
jegliches Problem eines Bürgers die Verantwortung und die Kosten für
dessen Lösung zu übernehmen

MfG
Rupert
Stefan Schmitz
2022-10-14 14:04:42 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fieg
Post by Tim Landscheidt
Wenn das Straf(prozess)recht von den dadurch Ermächtigten
nicht genutzt wird zu versuchen, bei einem aktenkundigen
Mehrfach-Täter Gewinne in mindestens dreistelliger Höhe ab-
zuschöpfen, kann man sich aber schon fragen, wofür man es
noch braucht.
Man braucht es, um den Strafanspruch des Staates durchzusetzen, der
dadurch entstanden ist, dass der Täter ein Strafgesetz und damit die
Rechtsordnung verletzt hat.
Aber, es ist schon klar: Bei lauter Verletzten- und Opfermystik, von
Neben- und Adhäsionsklägern überfrachteten Strafverfahren ist kaum noch
zu erkennen, worum es im Strafprozess eigentlich geht.
Auch unabhängig von den Opfern halte ich die Gewinnabschöpfung für geboten.
Dabei sollte es aber um die tatsächlichen Gewinne gehen, nicht um in der
Portokasse verbliebene Reste.
Martin Gerdes
2022-10-13 21:50:07 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Andreas Borutta
Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Ich übersetze mal: er hat keine Lust, die Mittel des Straf- und
Strafprozessrechts einzusetzen, um dir zivilrechtlich die Sache zu
erleichtern. Wenn du an dein Geld kommen willst, sollst du schön selber
die Arbeit erledigen und das Kostenrisiko tragen.
Und damit hat er auch Recht,
Der Staatsanwalt hat immer Recht, aber nicht immer recht.
Post by Diedrich Ehlerding
denn das Strafrecht ist kein Mittel zur Durchsetzung zivilrechtlicher
Ansprüche
Das schon, andererseits handelt es sich offensichtlich um einen
Serientäter und nicht etwa um eine Zahlungsunstimmigkeit unter
Privatleuten, sondern um mehrere Fälle von Betrug.

Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell sehr
wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.

Ich wiederhole meine Frage des Vorpostings: Ab welchem Betrag verfolgt
der Staat die Straftat? Was im Umkehrschluß bedeutet: Bis zu welchem
Betrag verfolgt der Staat einen Betrug nicht, ist die Straftat 'Betrug'
also de facto straffrei?
Stefan Schmitz
2022-10-13 22:16:15 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Andreas Borutta
Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Ich übersetze mal: er hat keine Lust, die Mittel des Straf- und
Strafprozessrechts einzusetzen, um dir zivilrechtlich die Sache zu
erleichtern. Wenn du an dein Geld kommen willst, sollst du schön selber
die Arbeit erledigen und das Kostenrisiko tragen.
Und damit hat er auch Recht,
Der Staatsanwalt hat immer Recht, aber nicht immer recht.
Was ist das in Kleinschreibung für ein Wort?
Post by Martin Gerdes
Post by Diedrich Ehlerding
denn das Strafrecht ist kein Mittel zur Durchsetzung zivilrechtlicher
Ansprüche
Das schon, andererseits handelt es sich offensichtlich um einen
Serientäter und nicht etwa um eine Zahlungsunstimmigkeit unter
Privatleuten, sondern um mehrere Fälle von Betrug.
Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell sehr
wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.
Ich wiederhole meine Frage des Vorpostings: Ab welchem Betrag verfolgt
der Staat die Straftat? Was im Umkehrschluß bedeutet: Bis zu welchem
Betrag verfolgt der Staat einen Betrug nicht, ist die Straftat 'Betrug'
also de facto straffrei?
Er kann den Betrug nicht verfolgen, wenn er des Täters im Ausland nicht
habhaft wird.
Diedrich Ehlerding
2022-10-14 15:12:33 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Martin Gerdes
Der Staatsanwalt hat immer Recht, aber nicht immer recht.
Was ist das in Kleinschreibung für ein Wort?
Martin ist ein Jünger der Rechtschreibung vor 1996 und heutiger
Orthographie abhold.
Post by Stefan Schmitz
Er kann den Betrug nicht verfolgen, wenn er des Täters im Ausland
nicht habhaft wird.
Eben - genausowenig wieder Zivilkläger.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Stefan Schmitz
2022-10-14 16:01:36 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Stefan Schmitz
Post by Martin Gerdes
Der Staatsanwalt hat immer Recht, aber nicht immer recht.
Was ist das in Kleinschreibung für ein Wort?
Martin ist ein Jünger der Rechtschreibung vor 1996 und heutiger
Orthographie abhold.
Schon klar. Damit ist die Frage aber nicht beantwortet.
"recht" steht meist für "richtig", aber "er hat richtig" ergibt keinen Sinn.
Martin Gerdes
2022-10-15 11:43:36 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Martin Gerdes
Der Staatsanwalt hat immer Recht, aber nicht immer recht.
Was ist das in Kleinschreibung für ein Wort?
Das ist ein indeklinables Adjektiv oder ein Adverb, je nach persönlichem
Gusto.

Weitere Info zur Schreibung liefert §55(4) BRaZ und der Duden unter

https://www.duden.de/rechtschreibung/recht


Das ist kein Thema, was mit Strafrecht zu tun hat.

Warum stellst Du als dortiger Vielschreiber diese Frage nicht in
de.etc.sprache.deutsch?

Ok: Weil sie vor Deinem Erscheinen dort bereits ad nauseam
abgefrühstückt wurde. Aber das kannst Du ja nicht wissen.
Diedrich Ehlerding
2022-10-14 15:09:57 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell
sehr wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.
Ich wiederhole meine Frage des Vorpostings: Ab welchem Betrag verfolgt
der Staat die Straftat? Was im Umkehrschluß bedeutet: Bis zu welchem
Betrag verfolgt der Staat einen Betrug nicht, ist die Straftat
'Betrug' also de facto straffrei?
Hier geht es, wenn ich es richtig verstanden habe, um einen im Ausland
sitzenden Betrüger oder jedenfalls um jemanden ohne Aufenthaltsdort im
Inland. Der Staatsanwalt hat keine realistische Chance, seiner habhaft
zu werden, so wie auch der Geschädigte keine realistische Chance hat,
eine Zivilklage zustellen zu können. Der Geschädigte versucht hier,
sein (erhebliches) Kostenrisiko, den eigentlich gebotenen Zivilrechtsweg
zu beschreiten, der Allgemeinheit aufzudrücken.
--
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fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Martin Gerdes
2022-10-15 11:43:48 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Martin Gerdes
Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell
sehr wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.
Ich wiederhole meine Frage des Vorpostings: Ab welchem Betrag verfolgt
der Staat die Straftat? Was im Umkehrschluß bedeutet: Bis zu welchem
Betrag verfolgt der Staat einen Betrug nicht, ist die Straftat
'Betrug' also de facto straffrei?
Hier geht es, wenn ich es richtig verstanden habe, um einen im Ausland
sitzenden Betrüger oder jedenfalls um jemanden ohne Aufenthaltsort im
Inland.
Hier geht es um einen Betrüger, dessen Aufenthaltsort der Staatsanwalt
erstmal ermitteln müßte.

Im OP steht von Ausland nichts, es steht auch von einem inländischen
Konto nichts. Ich vermute aber, daß der OP das Geld auf ein inländisches
Konto überwiesen hat, was darauf schließen läßt, daß der Betrüger im
Inland sitzt.
Post by Diedrich Ehlerding
Der Staatsanwalt hat keine realistische Chance, seiner habhaft
zu werden, so wie auch der Geschädigte keine realistische Chance hat,
eine Zivilklage zustellen zu können.
Ex falso quodlibet.
Post by Diedrich Ehlerding
Der Geschädigte versucht hier, sein (erhebliches) Kostenrisiko, den
eigentlich gebotenen Zivilrechtsweg zu beschreiten, der Allgemeinheit
aufzudrücken.
Das sehe ich nicht so. Ich bin mit Tim Landscheidt einer Meinung: Wozu
brauchen wir überhaupt ein Strafrecht, wenn der zuständige Staatsanwalt
die Verfolgung eines Serienbetrügers abwimmelt?

Für den Fall, daß Du das überlesen haben solltest, wiederhole ich meinen
Absatz von oben nochmal:

| Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell
| sehr wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
| erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.

Strafverfolgung ist für den Staat generell ein Zuschußgeschäft, dennoch
ist sie in einem Rechtsstaat halt erforderlich, sonst ist dieser Staat
kein Rechtsstaat.

Hast Du zu meinen oben wiederholt gestellten Fragen eventuell auch eine
Antwort?
Stefan Schmitz
2022-10-15 12:44:29 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Martin Gerdes
Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell
sehr wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.
Ich wiederhole meine Frage des Vorpostings: Ab welchem Betrag verfolgt
der Staat die Straftat? Was im Umkehrschluß bedeutet: Bis zu welchem
Betrag verfolgt der Staat einen Betrug nicht, ist die Straftat
'Betrug' also de facto straffrei?
Hier geht es, wenn ich es richtig verstanden habe, um einen im Ausland
sitzenden Betrüger oder jedenfalls um jemanden ohne Aufenthaltsort im
Inland.
Hier geht es um einen Betrüger, dessen Aufenthaltsort der Staatsanwalt
erstmal ermitteln müßte.
Im OP steht von Ausland nichts, es steht auch von einem inländischen
Konto nichts. Ich vermute aber, daß der OP das Geld auf ein inländisches
Konto überwiesen hat, was darauf schließen läßt, daß der Betrüger im
Inland sitzt.
Im OP steht "unbekannter Aufenthalt". Also kein inländischer Wohnsitz.
Sollte er sich tatsächlich unangemeldet im Inland aufhalten, wäre die
Ermttlung noch schwieriger als bei einer offiziellen ausländischen Adresse.
Oder der aktenkundige Name ist ganz falsch. Wie willst du so jemanden
ermitteln?
Martin Gerdes
2022-10-15 16:23:27 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Im OP steht von Ausland nichts, es steht auch von einem inländischen
Konto nichts. Ich vermute aber, daß der OP das Geld auf ein inländisches
Konto überwiesen hat, was darauf schließen läßt, daß der Betrüger im
Inland sitzt.
Korrektur: Der OP hat nicht auf ein Konto überwiesen, sondern zu Paypal.
Da ist freilich unklar, wer dahinter steht.

Andererseits könnte eine Staatsanwaltschaft durchaus auch bei Paypal
nachfragen, wer hinter einem Paypal-Konto steht (und ggf. Paypal dazu
verpflichteten, das Konto dicht zu machen).

Nachdem es sich hier um einen Serientäter handelt, sollte sie das meines
Erachtens auch.
Thomas Hochstein
2022-10-16 16:45:59 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Andererseits könnte eine Staatsanwaltschaft durchaus auch bei Paypal
nachfragen, wer hinter einem Paypal-Konto steht
Das ist ein guter Hinweis. Ich bin mir sicher, da ist noch nie jemand
darauf gekommen.
Post by Martin Gerdes
(und ggf. Paypal dazu verpflichteten, das Konto dicht zu machen).
Und die Rechtsgrundlage dafür lieferst Du sicherlich in Deinem nächsten
Posting nach.

-thh
Thomas Hochstein
2022-10-16 16:45:59 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Hier geht es um einen Betrüger, dessen Aufenthaltsort der Staatsanwalt
erstmal ermitteln müßte.
Und wenn der Aufenthaltsort ermittelt ist, d.h. derjenige wieder
auftaucht, wird auch die Strafverfolgung fortgesetzt. Das steht ja außer
Frage, und darum geht es hier ja auch nicht.
Post by Martin Gerdes
Ich vermute aber, daß der OP das Geld auf ein inländisches
Konto überwiesen hat, was darauf schließen läßt, daß der Betrüger im
Inland sitzt.
Der OP hat gar nichts überwiesen, sondern Paypal benutzt.
Post by Martin Gerdes
Das sehe ich nicht so. Ich bin mit Tim Landscheidt einer Meinung: Wozu
brauchen wir überhaupt ein Strafrecht, wenn der zuständige Staatsanwalt
die Verfolgung eines Serienbetrügers abwimmelt?
Das tut er ja nicht. Er teilt mit, dass die Aufgabe der Staatsanwaltschaft
in erster Linie Strafverfolgung ist; in zweiter Linie gehört dazu die
Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten. Um beides geht es hier aber dem
OP nicht.

-thh
Thomas Hochstein
2022-10-16 16:45:59 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Der Geschädigte versucht hier,
sein (erhebliches) Kostenrisiko, den eigentlich gebotenen Zivilrechtsweg
zu beschreiten, der Allgemeinheit aufzudrücken.
Exakt.
Ulf Kutzner
2022-10-29 14:48:15 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Diedrich Ehlerding
Der Geschädigte versucht hier,
sein (erhebliches) Kostenrisiko, den eigentlich gebotenen Zivilrechtsweg
zu beschreiten, der Allgemeinheit aufzudrücken.
Exakt.
Sollte Dir, Deinem Vorschreiber oder Haselbeck mal jemand
den Familienschmuck oder das Kraftfahrzeug entwenden, sei
es Euch gegönnt, wenn aufwendige Ermittlungen zur Belegenheit
der Sachen und der verantwortlichen Person, die ja ins Rubrum
einer Zivilklage gehört, gar nicht erst angestellt werden.
Thomas Hochstein
2022-11-04 18:55:57 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Sollte Dir, Deinem Vorschreiber oder Haselbeck mal jemand
den Familienschmuck oder das Kraftfahrzeug entwenden,
Eher unwahrscheinlich, dass jemand Familienschmuck oder Kraftfahrzeug über
Paypal übermittelt.
Ulf Kutzner
2022-11-05 11:18:29 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Sollte Dir, Deinem Vorschreiber oder Haselbeck mal jemand
den Familienschmuck oder das Kraftfahrzeug entwenden,
Eher unwahrscheinlich, dass jemand Familienschmuck oder Kraftfahrzeug über
Paypal übermittelt.
Du bist die Witzischkeit in Person.

Es ging gerade darum, ob entreicherten Opfern von Straftaten
durch die Ermittlungsbehörden geholfen werden soll, oder
ob sie den Straftäter zwecks Herbeiführung eines Zivilrechtstreits
ganz ohne staatliche Hilfe zu ermitteln haben.
Helmut Richter
2022-11-05 13:13:07 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Es ging gerade darum, ob entreicherten Opfern von Straftaten
durch die Ermittlungsbehörden geholfen werden soll,
Ich hÀtte formuliert: Es ging gerade darum, ob gegen StraftÀter auch dann
ermittelt werden soll, wenn zu besorgen ist, dass dadurch entreicherten
Opfern bei zivilrechtlichen AnsprÌchen gegen die TÀter geholfen wird,
obwohl das nicht der Zweck des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist.
--
Helmut Richter
Ulf Kutzner
2022-11-05 13:50:54 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Es ging gerade darum, ob entreicherten Opfern von Straftaten
durch die Ermittlungsbehörden geholfen werden soll,
Vor allem hast Du hier arg eingekürzt.
Es ging gerade darum, ob gegen Straftäter auch dann
ermittelt werden soll, wenn zu besorgen ist, dass dadurch entreicherten
Opfern bei zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Täter geholfen wird,
obwohl das nicht der Zweck des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist.
Den abhanden gekommenen Familienschmuck kann man sich
im Entdeckungsfall sogar nicht selten bei der Polizei abholen, wie
geht denn sowas?

Ist ja noch mehr Service am Opfer als bloßes Herausgeben der
Daten mutmaßlich Verantwortlicher für eine zivile Herausgabeklage.
Thomas Hochstein
2022-11-06 13:36:08 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Eher unwahrscheinlich, dass jemand Familienschmuck oder Kraftfahrzeug über
Paypal übermittelt.
Du bist die Witzischkeit in Person.
Ich weiß, aber danke für das Lob!
Ulf Kutzner
2022-11-07 09:53:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Du bist die Witzischkeit in Person.
Ich weiß, aber danke für das Lob!
Was Glück, daß Du auf vergiftetes
Lob hereinfällst, und daß solch Lob
im Regelfall nicht strafbar ist.
Marc Haber
2022-11-07 12:05:56 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Du bist die Witzischkeit in Person.
Ich weiß, aber danke für das Lob!
Was Glück, daß Du auf vergiftetes
Lob hereinfällst, und daß solch Lob
im Regelfall nicht strafbar ist.
Nimm Deine Pillen. Heute ist es wieder besonders schlimm.
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Ulf Kutzner
2022-11-07 12:30:45 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Nimm Deine Pillen.
Diese Äußerung ist justiziabel.

< Heute ist es wieder besonders schlimm.

Stimmt, Du bekommst heute ganz besonders wenig
auf die Reihe. Dein Versuch, Dich hier einzumischen,
ist von rührender Einfalt.
Thomas Hochstein
2022-11-08 21:31:29 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Post by Marc Haber
Nimm Deine Pillen.
Diese Äußerung ist justiziabel.
Detlef? Bist Du's?

Rupert Haselbeck
2022-11-07 16:20:04 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Post by Ulf Kutzner
Du bist die Witzischkeit in Person.
Ich weiß, aber danke für das Lob!
Was Glück, daß Du auf vergiftetes
Lob hereinfällst, und daß solch Lob
im Regelfall nicht strafbar ist.
Nimm Deine Pillen. Heute ist es wieder besonders schlimm.
Kein Grund zur Aufregung. Er will halt immer wieder beweisen, dass ihn
die Rechtsanwaltskammer mit guten Gründen aus der Mitgliederliste
entfernt hat...
Killfile anpassen, damit man den kleinen Wadlbeisser nicht mehr sieht
und gut

MfG
Rupert
Thomas Hochstein
2022-10-16 16:45:59 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell sehr
wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.
Freilich. Der ist nun aber derzeit abgetaucht.
Post by Martin Gerdes
Ich wiederhole meine Frage des Vorpostings: Ab welchem Betrag verfolgt
der Staat die Straftat?
Es ging doch nicht um die Verfolgung einer Straftat, sondern darum, ein
einigermaßen aufwendiges selbständiges Einziehungsverfahren zu betreiben,
weil jemand, der 500 € an einen Unbekannten übermittelt hat (und dabei
keinerlei Skrupel hat, Paypal durch die falsche Behauptung, es handele
sich nicht um einen Kaufpreis, sondern eine Zahlung an einen Freund, um
Gebühren zu prellen), nun findet, das Geld müsse ihm aber mal wirklich
jemand wiederholen.
Post by Martin Gerdes
Was im Umkehrschluß bedeutet: Bis zu welchem
Betrag verfolgt der Staat einen Betrug nicht, ist die Straftat 'Betrug'
also de facto straffrei?
Es geht dem OP nicht um Strafverfolgung. Es geht ihm ausschließlich darum,
dass ihm jemand sein Geld wiederholen soll.

-thh
Mike Grantz
2022-10-18 05:03:25 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell sehr
wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.
Ich wiederhole meine Frage des Vorpostings: Ab welchem Betrag verfolgt
der Staat die Straftat? Was im Umkehrschluß bedeutet: Bis zu welchem
Betrag verfolgt der Staat einen Betrug nicht, ist die Straftat 'Betrug'
also de facto straffrei?
Mich hat der Staat mal kontaktiert, weil ich mit einer Person via e-bay
ein Geschäft getätigt hatte, die scheinbar ein Betrüger war. Es ging um
ca. 20 €. Da er mich nicht betrogen hat, hatte sich für mich die Sache
erledigt und ich habe keine Ahnung, was der Staat sonst noch unternahm
und wie es dem mutmasslichen Betrüger erging.

Jedenfalls sind sie immerhin schon wegen 20€ tätig geworden, obwohl ich
als potentielles Opfer keine Anzeige erstattet hatte.
Stefan Schmitz
2022-10-18 07:43:35 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Post by Martin Gerdes
Betrug ist nunmal ein Straftatbestand, und für den ist prinzipiell sehr
wohl der Staatsanwalt zuständig, und die Öffentlichkeit kann auch
erwarten, daß ein notorischer Betrüger aus dem Verkehr gezogen wird.
Ich wiederhole meine Frage des Vorpostings: Ab welchem Betrag verfolgt
der Staat die Straftat? Was im Umkehrschluß bedeutet: Bis zu welchem
Betrag verfolgt der Staat einen Betrug nicht, ist die Straftat 'Betrug'
also de facto straffrei?
Mich hat der Staat mal kontaktiert, weil ich mit einer Person via e-bay
ein Geschäft getätigt hatte, die scheinbar ein Betrüger war. Es ging um
ca. 20 €. Da er mich nicht betrogen hat, hatte sich für mich die Sache
erledigt und ich habe keine Ahnung, was der Staat sonst noch unternahm
und wie es dem mutmasslichen Betrüger erging.
Jedenfalls sind sie immerhin schon wegen 20€ tätig geworden, obwohl ich
als potentielles Opfer keine Anzeige erstattet hatte.
Da sind die nicht wegen deiner 20 € tätig geworden, sondern haben dich
im Rahmen des Tätigseins als potenziellen Zeugen kontaktiert.
Das hätten sie aber sicher nicht getan, ohne den mutmaßlichen Betrüger
gefunden zu haben.
Gerald Gruner
2022-10-15 13:54:36 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
[...]
Post by Andreas Borutta
Post by Andreas Borutta
Ich stelle im Übrigen anheim. selbst
zivilrechtliche Schritte diesbezüglich einzuleiten
Ich übersetze mal: er hat keine Lust, die Mittel des Straf- und
Strafprozessrechts einzusetzen, um dir zivilrechtlich die Sache zu
erleichtern. Wenn du an dein Geld kommen willst, sollst du schön selber
die Arbeit erledigen und das Kostenrisiko tragen.
Betrug ist doch eine Straftat, ganz unabhängig vom zivilrechtlich zu
erlangenden Schadenersatz, oder?
Post by Diedrich Ehlerding
Und damit hat er auch Recht, denn das Strafrecht ist kein Mittel zur
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Nicht einmal bei anscheinend einschlägig polizeibekannten
Wiederholungstätern?
Aber wenn der OP selbst irgendwo falsch geparkt oder seine GEZ-Gebühr nicht
gezahlt hätte, würde der "Rechtsstaat" mit geballter Macht zuschlagen...
:-(

BTW: Ein Staat, der das Recht nicht mehr durchsetzen will oder kann, ist
auch kein Rechtsstaat mehr, sondern eine "Bananenrepublik". Wir sind
mindestens auf dem Weg dahin.

MfG
Gerald
--
"Ich mag das Wort Krise nicht, weil das klingt so optimistisch."
- die Physikerin Sabine Hossenfelder zur Sackgasse in der Teilchenphysik
Diedrich Ehlerding
2022-10-15 17:01:45 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Betrug ist doch eine Straftat, ganz unabhängig vom zivilrechtlich zu
erlangenden Schadenersatz, oder?
Ja. Und die wird auch verfolgt, wenn man eine Idee hat, wer es ist und
wo man seiner habhaft werden kann. Das ist hier aber nicht der Fall
(sagt der Staatsanwalt; m.a.W. er weiß nicht wo der Übeltäter ist, er
kann ihn nicht vorladen, er kann ihm keine Anklage zustellen, ...
Post by Gerald Gruner
Post by Diedrich Ehlerding
Und damit hat er auch Recht, denn das Strafrecht ist kein Mittel zur
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Nicht einmal bei anscheinend einschlägig polizeibekannten
Wiederholungstätern?
Auch dann ist das Strafrecht nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche
durchzusetzen. Auch nicht dazu, dem zivilrechtlichen anspruchsteller die
Arbeit abzunehmen, den Übeltäter zu ermitteln und ihm eine Zivilklae
zuzustellen.
Post by Gerald Gruner
Aber wenn der OP selbst irgendwo falsch geparkt oder seine GEZ-Gebühr
nicht gezahlt hätte, würde der "Rechtsstaat" mit geballter Macht
zuschlagen...
Ja, weil er den OP nämlich leicht dingfest machen kann. Der hat eine
Meldeadresse, dem kann man ein Knöllchen zustellen. Der Staat wird aber
keineswegs versuchen, einem Halter eines Autos mit , sagen wir mal:
unlesbarem und unvollständigemn syrischen Kennzeichen, das auf der
Autobahn geblitzt wurde, nachzuspürenb.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Stefan Schmitz
2022-10-16 08:14:39 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Gerald Gruner
Nicht einmal bei anscheinend einschlägig polizeibekannten
Wiederholungstätern?
Auch dann ist das Strafrecht nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche
durchzusetzen. Auch nicht dazu, dem zivilrechtlichen anspruchsteller die
Arbeit abzunehmen, den Übeltäter zu ermitteln und ihm eine Zivilklae
zuzustellen.
Wenn du "und" durch "um" ersetzt, ist es dafür eigentlich schon da. Die
Polizei hat zur Ermittlung ganz andere Mittel und Befugnisse als eine
Privatperson. Bei Urheberrechtsverletzungen wird ausschließlich für
diesen Zweck Anzeige erstattet.
Helmut Richter
2022-10-16 08:48:53 UTC
Permalink
Wenn du "und" durch "um" ersetzt, ist es dafÃŒr eigentlich schon da. Die
Polizei hat zur Ermittlung ganz andere Mittel und Befugnisse als eine
Privatperson. Bei Urheberrechtsverletzungen wird ausschließlich fÃŒr diesen
Zweck Anzeige erstattet.
Anzeige? Eher Zivilklage zu Bestrafungszwecken mit Geld-„Strafe“ an das
Opfer und seinen Anwalt, also das Gegenteil vom hier monierten Fall einer
Strafanzeige zur – tatsÀchlichen oder vermeintlichen – Förderung einer
Zivilklage.

Trotzdem sehe ich im hiesigen Fall nicht ein, warum der Staat auf
Bestrafung eines Betrugs verzichtet, weil ja das Opfer nach eigener
Ermittlung und einer Zivilklage auf eigenes Risiko sich seinen Anteil an
der Betrugsbeute wieder zurÃŒckholen kann, wobei der BetrÃŒger straffrei
ausgeht.

Voraussetzung ist allerdings, dass wirklich ein Betrug vorliegt. Wenn
einer nur keine Lust hat, seine Schulden zu bezahlen, ist das kein Betrug
und *nur* der Zivilrichter kann helfen. Wohl aber, wenn jemand VertrÀge zu
dem Zweck abschließt, die Vetragspartner anschließend zu prellen und sich
dadurch zu bereichern. Macht er das gewerbsmÀßig, ist es sogar ein
schwererer Fall von Betrug und gehört nicht nur mit – immer
unvollstÀndigem – Entzug der Beute beantwortet, sondern auch mit der dafÃŒr
vorgesehenen Strafe.
--
Helmut Richter
Stefan Schmitz
2022-10-16 09:09:14 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Wenn du "und" durch "um" ersetzt, ist es dafür eigentlich schon da. Die
Polizei hat zur Ermittlung ganz andere Mittel und Befugnisse als eine
Privatperson. Bei Urheberrechtsverletzungen wird ausschließlich für diesen
Zweck Anzeige erstattet.
Anzeige? Eher Zivilklage zu Bestrafungszwecken mit Geld-„Strafe“ an das
Opfer und seinen Anwalt, also das Gegenteil vom hier monierten Fall einer
Strafanzeige zur – tatsächlichen oder vermeintlichen – Förderung einer
Zivilklage.
Und die Zivilklage ist erst möglich, nachdem die Polizei infolge einer
Anzeige einen möglichen Beklagten ermittelt hat.
Trotzdem sehe ich im hiesigen Fall nicht ein, warum der Staat auf
Bestrafung eines Betrugs verzichtet, weil ja das Opfer nach eigener
Ermittlung und einer Zivilklage auf eigenes Risiko sich seinen Anteil an
der Betrugsbeute wieder zurückholen kann, wobei der Betrüger straffrei
ausgeht.
Straffrei geht er ohnehin aus, da man seiner nicht habhaft werden kann.
Und da das so ist, spart sich der Staat vernünftigerweise einen Aufwand,
den schon der Geschädigte scheut.
Mike Grantz
2022-10-18 06:04:20 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Straffrei geht er ohnehin aus, da man seiner nicht habhaft werden kann.
Und da das so ist, spart sich der Staat vernünftigerweise einen Aufwand,
den schon der Geschädigte scheut.
Scheut? Dann erzähl uns mal, wie man als Privatperson an die Daten von
paypal und der Bank kommt. Und dann vergleiche das mit dem Aufwand und
den Kosten, die der Institution entsteht, die das täglich macht, da es
ihr Beruf ist. Und für die extra ein Portal/Interface für diese Zwecke
bereitgestellt wird: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/law-enforcement

Der Betroffene hatte schon mehr Aufwand als die Beamten, indem er sich
mit einem Anwalt und einem Staatsanwalt rumschlagen musste.

paypal antwortet ja noch nicht mal Opfern und deren Anwälten, denen sie
grundlos ein Millionenvermögen eingefroren haben. Siehe Fall Flipper
Zero. Bin mir fast ein ganz klitzekleines bisschen sicher, dass eine
staatliche Behörde da mehr Erfolg hat.

Und einfache Privatkunden haben quasi null Chance je einen menschlichen
Gesprächspartner zu erreichen. Drei Jahre habe ich versucht, den Support
zu kontaktieren. Ausser Standardantworten, die nichts mit dem Problem zu
tun hatten, gab es allerhöchstens noch Links auf Standardantworten, die
nichts mit dem Problem zu tun hatten.
Stefan Schmitz
2022-10-18 07:50:54 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Post by Stefan Schmitz
Straffrei geht er ohnehin aus, da man seiner nicht habhaft werden
kann. Und da das so ist, spart sich der Staat vernünftigerweise einen
Aufwand, den schon der Geschädigte scheut.
Scheut? Dann erzähl uns mal, wie man als Privatperson an die Daten von
paypal und der Bank kommt. Und dann vergleiche das mit dem Aufwand und
den Kosten, die der Institution entsteht, die das täglich macht, da es
ihr Beruf ist. Und für die extra ein Portal/Interface für diese Zwecke
bereitgestellt wird: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/law-enforcement
Ich gehe stark davon aus, dass die Institution diese Daten auch von
Paypal angefordert und erhalten hat. Sonst hätte sie nicht feststellen
können, dass der Aufenthaltsort unbekannt ist.
Mit diesen Daten kann auch die Privatperson versuchen, das Konto pfänden
zu lassen. Den Aufwand dafür will sie aber dem Staat überlassen.
Andreas Borutta
2022-10-18 08:37:59 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Ich gehe stark davon aus, dass die Institution diese Daten auch von
Paypal angefordert und erhalten hat. Sonst hätte sie nicht feststellen
können, dass der Aufenthaltsort unbekannt ist.
Dazu steht nichts in der für uns einsehbaren Akte.

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Stefan Schmitz
2022-10-18 09:20:34 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Post by Stefan Schmitz
Ich gehe stark davon aus, dass die Institution diese Daten auch von
Paypal angefordert und erhalten hat. Sonst hätte sie nicht feststellen
können, dass der Aufenthaltsort unbekannt ist.
Dazu steht nichts in der für uns einsehbaren Akte.
Sollte dieser simple Ermittlungsansatz nicht verfolgt worden sein, wäre
das in meinen Augen nahe an Strafvereitelung im Amt.
Thomas Hochstein
2022-10-16 16:45:59 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Trotzdem sehe ich im hiesigen Fall nicht ein, warum der Staat auf
Bestrafung eines Betrugs verzichtet, [...]
Das tut er ja auch nicht.
Post by Helmut Richter
Macht er das gewerbsmäßig, ist es sogar ein
schwererer Fall von Betrug und gehört nicht nur mit – immer
unvollständigem – Entzug der Beute beantwortet, sondern auch mit der dafür
vorgesehenen Strafe.
Und genau das soll ja auch erfolgen.
Gerald Gruner
2022-10-16 14:15:15 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Gerald Gruner
Nicht einmal bei anscheinend einschlägig polizeibekannten
Wiederholungstätern?
Auch dann ist das Strafrecht nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche
durchzusetzen. Auch nicht dazu, dem zivilrechtlichen anspruchsteller die
Arbeit abzunehmen, den Übeltäter zu ermitteln und ihm eine Zivilklae
zuzustellen.
Wenn du "und" durch "um" ersetzt, ist es dafür eigentlich schon da. Die
Polizei hat zur Ermittlung ganz andere Mittel und Befugnisse als eine
Privatperson. Bei Urheberrechtsverletzungen wird ausschließlich für
diesen Zweck Anzeige erstattet.
Stimmt, wenn es ums Urheberrecht ginge und ein Serienabmahner auf diesem
Weg an die Logfiles des Providers kommen wollte, dann hilft die Justiz.
Denn da ginge es ja auch um "höhere Werte": Um die Einkünfte eines
Standesgenossen... :-(

MfG
Gerald
--
Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird,
die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen?
- Mark Twain
Mike Grantz
2022-10-18 05:37:32 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Ja. Und die wird auch verfolgt, wenn man eine Idee hat, wer es ist und
wo man seiner habhaft werden kann. Das ist hier aber nicht der Fall
(sagt der Staatsanwalt; m.a.W. er weiß nicht wo der Übeltäter ist, er
kann ihn nicht vorladen, er kann ihm keine Anklage zustellen, ...
Da dem Betrüger das Geld nicht via Wi-Fi zugeflogen ist, hat zumindest
paypal alle notwendigen Daten bzgl. des Kontos, der Mailanbieter die
IP-Daten und der Telelefonanbieter sollte seine Dienste auch nicht
gratis anbieten.

Während man mit etwas Aufwand bei Mail und Telefon/whatsapp anonym
bleiben kann, bedarf es bei einem Bankkonto schon erheblich mehr.

Wie ist das bei paypal noch gleich? Wie überprüfen die Adress- und
Kontodaten? Das Konto überprüfen die glaube ich mit der Überweisung
eines Cents, aber wie die Adresse?

Die Frage ist, ob der Staatsanwalt einfach nur beim Einwohnermeldeamt
nachgefragt hat, oder ob er auch Beamte zu potentiellen Adressen schickte?

So oder so sollte auch paypal informiert werden, dann besteht wenigstens
die Chance, dass der Betrüger dort für die Zukunft gesperrt wird.
Post by Diedrich Ehlerding
Auch dann ist das Strafrecht nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche
durchzusetzen. Auch nicht dazu, dem zivilrechtlichen anspruchsteller die
Arbeit abzunehmen, den Übeltäter zu ermitteln und ihm eine Zivilklae
zuzustellen.
Das Strafrecht ist nicht dazu da, einen Straftäter zu ermitteln? Wow.
Akteneinsicht wurde dem Anspruchsteller ja gewährt, also hat er sich die
Arbeit gemacht.
Post by Diedrich Ehlerding
Meldeadresse, dem kann man ein Knöllchen zustellen. Der Staat wird aber
unlesbarem und unvollständigemn syrischen Kennzeichen, das auf der
Autobahn geblitzt wurde, nachzuspürenb.
Hast du etwa DAS Schlupfloch im Gesetz gefunden?

Drogenschmuggel leicht gemacht. Einfach keinen Namen drauf schreiben,
dann ermittelt die Polizei nicht mehr. GENIAL!

Einfach eine Sturmhaube aufsetzen, bevor man jemanden verprügelt. Die
Polizei weiss nicht, wer man ist und stoppt die Ermittlungen. GENIAL!

Kennzeichen abschrauben und durch die Gegend rasen! Der Staat wird dann
keineswegs versuchen, dem Halter nachzuspüren. SUPER GENIAL!
Andreas Borutta
2022-10-18 07:50:37 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Da dem Betrüger das Geld nicht via Wi-Fi zugeflogen ist, hat zumindest
paypal alle notwendigen Daten bzgl. des Kontos, der Mailanbieter die
IP-Daten und der Telelefonanbieter sollte seine Dienste auch nicht
gratis anbieten.
Während man mit etwas Aufwand bei Mail und Telefon/whatsapp anonym
bleiben kann, bedarf es bei einem Bankkonto schon erheblich mehr.
So sehe ich es auch.

Meine Vermutung:
Der Aufwand via digitaler Schnittstelle zu Banken, Details zu einer
verdächtigen Person zu ermitteln, sollte ungleich geringer sein, als
eine Streife zu einer Adresse zu schicken.

Insbesondere geht es ja um Standardbetrugsszenarien:

Onlinebetrug unter Verwendung von Onlinebanking.
Post by Mike Grantz
So oder so sollte auch paypal informiert werden
Paypal habe ich selbstverständlich 3 Tage nach der Transaktion
schriftlich über den Fall mit Nennung des Aktenzeichens der
Strafanzeige informiert.

Ich hatte sogar einen Menschen am Telefon dazu. Die (erwartungsgemäße)
Antwort lautete: sie unternehmen nichts aufgrund meiner Meldung.

Und ob sie etwas unternehmen, wenn die Staatsanwaltschaft an sie
herantritt, darüber gäben sie keine Auskunft.

Übrigens gibt es bei Paypal einen Online-Schriftkanal um einen Inhaber
eines Kontos zu kontaktieren.
Ob die Staatsanwaltschaft von Paypal eine solche Kontaktmöglicheit
bereitgestellt bekommt, ist mir nicht bekannt ("Bitte äußern Sie sich
zu folgendem Sachverhalt ...")

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Mike Grantz
2022-10-18 12:58:07 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Paypal habe ich selbstverständlich 3 Tage nach der Transaktion
schriftlich über den Fall mit Nennung des Aktenzeichens der
Strafanzeige informiert.
Wie passt das mit "Nach 6 Tagen Wartezeit erstatte ich Anzeige." zusammen?
Andreas Borutta
2022-10-19 08:03:42 UTC
Permalink
Post by Mike Grantz
Post by Andreas Borutta
Paypal habe ich selbstverständlich 3 Tage nach der Transaktion
schriftlich über den Fall mit Nennung des Aktenzeichens der
Strafanzeige informiert.
Wie passt das mit "Nach 6 Tagen Wartezeit erstatte ich Anzeige." zusammen?
Dann waren es 6 Tage. Jedenfalls direkt nach dem Erstellen der
Anzeige.
Ich bin unterwegs und ich kann mich erst in ein paar Tagen wieder
ausführlicher äußern.


Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
Thomas Hochstein
2022-10-18 19:23:16 UTC
Permalink
Post by Andreas Borutta
Der Aufwand via digitaler Schnittstelle zu Banken, Details zu einer
verdächtigen Person zu ermitteln, sollte ungleich geringer sein, als
eine Streife zu einer Adresse zu schicken.
Ich sehe, Du hast Ahnung.
Post by Andreas Borutta
Übrigens gibt es bei Paypal einen Online-Schriftkanal um einen Inhaber
eines Kontos zu kontaktieren.
Ob die Staatsanwaltschaft von Paypal eine solche Kontaktmöglicheit
bereitgestellt bekommt, ist mir nicht bekannt ("Bitte äußern Sie sich
zu folgendem Sachverhalt ...")
<https://safetyhub.paypal.de/>
Andreas Borutta
2022-10-16 20:03:38 UTC
Permalink
Andreas Borutta:

Erstmal danke für die bisherigen Beiträge.

Ich kann mich erst ab Freitag wieder melden und ausführlicher Stellung
beziehen.

Wesentlich ging es mir um eure Erfahrung in/Wissen zu ähnlich
gelagerten Fällen.
Post by Andreas Borutta
Gibt es in ähnlich gelagerten Fällen eine ähnliche Bewertung durch
Ermessen?
Haben andere Staatsanwälte anders entschieden und bei Paypal eine
Kontosperrung erwirkt, damit der Kontoinhaber sich zur Klärung des
Falles bei der Staatsanwaltschaft meldet?
Gäbe es für dieses Mittel eine Rechtsgrundlage?

Andreas
--
http://fahrradzukunft.de
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