Discussion:
Verstoß gegen Hausordnung = Hausfriedensbruch?
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2022-07-26 08:15:14 UTC
Permalink
Hintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald im November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt der Marke »Thor Steinar« getragen haben soll, die als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Da die Gedenkstätte das Tragen eines solchen Shirts als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf

Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?

Widerrechtlich eingedrungen ist er nicht. Von einer missachteten
Aufforderung, sich zu entfernen, ist nicht die Rede. Könnte eine Passage
in der Hausordnung, dass der Aufenthalt unter gewissen Voraussetzungen
untersagt ist, als solche Aufforderung zu verstehen sein?
Rupert Haselbeck
2022-07-26 11:33:07 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Hintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald im
November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt der Marke »Thor Steinar«
getragen haben soll, die als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen
Szene gilt. Da die Gedenkstätte das Tragen eines solchen Shirts als
Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige wegen
Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?
Widerrechtlich eingedrungen ist er nicht.
Wirklich nicht?
Sofern man davon ausgeht, dass die Erlaubnis zum Betreten des Areals
davon abhängen soll, dass die Bestimmungen der Hausordnung eingehalten
werden, würde ein Betreten möglicherweise widerrechtlich sein, wenn
dabei der genannte Verstoß gegen die Hausordnung erfolgt. Eine derartige
Bedingung dürfte wohl durchaus zulässig sein.
Sofern dem Täter die Hausordnung zumindest in der hier relevanten
Hinsicht bekannt ist, wird auch der Vorsatz unproblematisch zu bejahen sein.

MfG
Rupert
Stefan Schmitz
2022-07-26 12:42:41 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Hintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald im
November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt der Marke »Thor Steinar«
getragen haben soll, die als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen
Szene gilt. Da die Gedenkstätte das Tragen eines solchen Shirts als
Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige wegen
Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?
Widerrechtlich eingedrungen ist er nicht.
Wirklich nicht?
Ich gehe doch stark davon aus, dass er wie jeder andere Besucher vom
Personal hereingelassen wurde.
Post by Rupert Haselbeck
Sofern man davon ausgeht, dass die Erlaubnis zum Betreten des Areals
davon abhängen soll, dass die Bestimmungen der Hausordnung eingehalten
werden, würde ein Betreten möglicherweise widerrechtlich sein, wenn
dabei der genannte Verstoß gegen die Hausordnung erfolgt. Eine derartige
Bedingung dürfte wohl durchaus zulässig sein.
Sofern dem Täter die Hausordnung zumindest in der hier relevanten
Hinsicht bekannt ist, wird auch der Vorsatz unproblematisch zu bejahen sein.
Hätte er das Shirt beim Betreten unter anderer Kleidung getragen, wäre
das wohl kein Verstoß. Welche Bedeutung hätte dann das spätere Ausziehen
von Pulli oder Jacke?
Hätte er das Shirt schon am Eingang sichtbar getragen, warum ist er dann
überhaupt reingelassen worden?
Rupert Haselbeck
2022-07-27 06:23:56 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Hintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald im
November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt der Marke »Thor Steinar«
getragen haben soll, die als Erkennungsmerkmal der rechtsextremen
Szene gilt. Da die Gedenkstätte das Tragen eines solchen Shirts als
Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige wegen
Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?
 >
 >
Post by Stefan Schmitz
Widerrechtlich eingedrungen ist er nicht.
Wirklich nicht?
Ich gehe doch stark davon aus, dass er wie jeder andere Besucher vom
Personal hereingelassen wurde.
Welche Bedeutung könnte dieser Umstand in Bezug auf die Frage, ob das
betreten widerrechtlich war oder nicht, denn haben? Kann das Personal am
Eingang denn wirklich Dispens von den Bestimmungen der Hausordnung erteilen?
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Sofern man davon ausgeht, dass die Erlaubnis zum Betreten des Areals
davon abhängen soll, dass die Bestimmungen der Hausordnung eingehalten
werden, würde ein Betreten möglicherweise widerrechtlich sein, wenn
dabei der genannte Verstoß gegen die Hausordnung erfolgt. Eine
derartige Bedingung dürfte wohl durchaus zulässig sein.
Sofern dem Täter die Hausordnung zumindest in der hier relevanten
Hinsicht bekannt ist, wird auch der Vorsatz unproblematisch zu bejahen sein.
Hätte er das Shirt beim Betreten unter anderer Kleidung getragen, wäre
das wohl kein Verstoß.
Warum nicht?
Post by Stefan Schmitz
Welche Bedeutung hätte dann das spätere Ausziehen
von Pulli oder Jacke?
Hätte er das Shirt schon am Eingang sichtbar getragen, warum ist er dann
überhaupt reingelassen worden?
Kommt es denn darauf in irgendeiner Weise an?

MfG
Rupert
Stefan Schmitz
2022-07-27 07:42:00 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Hintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald
im November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt der Marke »Thor
Steinar« getragen haben soll, die als Erkennungsmerkmal der
rechtsextremen Szene gilt. Da die Gedenkstätte das Tragen eines
solchen Shirts als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete,
erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?
 >
 >
Post by Stefan Schmitz
Widerrechtlich eingedrungen ist er nicht.
Wirklich nicht?
Ich gehe doch stark davon aus, dass er wie jeder andere Besucher vom
Personal hereingelassen wurde.
Welche Bedeutung könnte dieser Umstand in Bezug auf die Frage, ob das
betreten widerrechtlich war oder nicht, denn haben?
Betreten und eindringen sind für dich gleichbedeutend?
Post by Rupert Haselbeck
Kann das Personal am
Eingang denn wirklich Dispens von den Bestimmungen der Hausordnung erteilen?
Kann denn überhaupt eine Hausordnung festlegen, ob das Betreten erlaubt
ist? Betrifft die nicht eher diejenigen, die sich legal dort aufhalten?
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Sofern man davon ausgeht, dass die Erlaubnis zum Betreten des Areals
davon abhängen soll, dass die Bestimmungen der Hausordnung
eingehalten werden, würde ein Betreten möglicherweise widerrechtlich
sein, wenn dabei der genannte Verstoß gegen die Hausordnung erfolgt.
Eine derartige Bedingung dürfte wohl durchaus zulässig sein.
Sofern dem Täter die Hausordnung zumindest in der hier relevanten
Hinsicht bekannt ist, wird auch der Vorsatz unproblematisch zu bejahen sein.
Hätte er das Shirt beim Betreten unter anderer Kleidung getragen, wäre
das wohl kein Verstoß.
Warum nicht?
Weil es niemanden etwas angeht, was man unsichtbar am Körper trägt.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Welche Bedeutung hätte dann das spätere Ausziehen von Pulli oder Jacke?
Hätte er das Shirt schon am Eingang sichtbar getragen, warum ist er
dann überhaupt reingelassen worden?
Kommt es denn darauf in irgendeiner Weise an?
Wenn den Betreibern wichtig ist, dass man damit das Gelände nicht
betritt, dann verhindern sie das besser durch Anweisungen ans Personal,
statt erst nachträglich zu bestrafen.
Rupert Haselbeck
2022-07-27 08:32:13 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Hintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald
im November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt der Marke »Thor
Steinar« getragen haben soll, die als Erkennungsmerkmal der
rechtsextremen Szene gilt. Da die Gedenkstätte das Tragen eines
solchen Shirts als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete,
erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?
 >
Post by Stefan Schmitz
Widerrechtlich eingedrungen ist er nicht.
Wirklich nicht?
Ich gehe doch stark davon aus, dass er wie jeder andere Besucher vom
Personal hereingelassen wurde.
Welche Bedeutung könnte dieser Umstand in Bezug auf die Frage, ob das
betreten widerrechtlich war oder nicht, denn haben?
Betreten und eindringen sind für dich gleichbedeutend?
Es wäre einer vernünftigen Diskussion durchaus förderlich, wenn man
nicht versuchen würde, bewusst misszuverstehen oder gar Argumente
anderer zu verdrehen!
Ich sprach von _widerrechtlichem_ Betreten! Und freilich ist
widerrechtliches Betreten, betreten gegen den Willen des Inhabers des
Hausrechts mit "eindringen" gleichbedeutend. Man muss also nicht etwa
Gewalt anwenden, also z.B. die Torwache niederschlagen, um "eindringen"
zu können :->
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Kann das Personal am Eingang denn wirklich Dispens von den
Bestimmungen der Hausordnung erteilen?
Kann denn überhaupt eine Hausordnung festlegen, ob das Betreten erlaubt
ist? Betrifft die nicht eher diejenigen, die sich legal dort aufhalten?
Wie man die Regelung, mit welcher der Inhaber des Hausrechts darüber
bestimmt, wer sein Grundstück, seine Wohnung, sein befriedetes Besitztum
betreten dürfe, denn nun nennt, ist einerlei. Es gibt insoweit keine
rechtlich beachtliche Vorschrift. Davon abgesehen stellt sich natürlich
die Frage, wieso die Wirkungen der Regeln einer Hausordnung sich auf
legal Anwesende beschränken sollen
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Hätte er das Shirt beim Betreten unter anderer Kleidung getragen,
wäre das wohl kein Verstoß.
Warum nicht?
Weil es niemanden etwas angeht, was man unsichtbar am Körper trägt.
Hmm, wenn ich also meine Pistole unter der Jacke oder in der Aktentasche
mitführe, ist das Verbot des Betretens des Justizgebäudes hier mit
Waffen unbeachtlich, obgleich es ausdrücklich auf einem Schild am
Eingang so zu lesen steht?
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Welche Bedeutung hätte dann das spätere Ausziehen von Pulli oder Jacke?
Hätte er das Shirt schon am Eingang sichtbar getragen, warum ist er
dann überhaupt reingelassen worden?
Kommt es denn darauf in irgendeiner Weise an?
Wenn den Betreibern wichtig ist, dass man damit das Gelände nicht
betritt, dann verhindern sie das besser durch Anweisungen ans Personal,
statt erst nachträglich zu bestrafen.
Das mag schon sein, aber das ändert ja nichts an der rechtlichen
Bewertung. Es verlangt ja auch niemand, Mord, Ladendiebstahl oder
falsches parken durch ausreichende Kontrollmaßnahmen zu unterbinden,
widrigenfalls man nicht von Rechtswidrigkeit der Tat ausgehen könne.
Für die Erfüllung eines Straftatbestandes kommt es regelmäßig nicht
darauf an, ob die Tathandlung vom Opfer (oder einem Dritten) hätte
verhindert werden können.

MfG
Rupert
Stefan Schmitz
2022-07-27 10:15:01 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Hintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald
im November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt der Marke »Thor
Steinar« getragen haben soll, die als Erkennungsmerkmal der
rechtsextremen Szene gilt. Da die Gedenkstätte das Tragen eines
solchen Shirts als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete,
erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand
des Hausfriedensbruchs erfüllen?
 >
Post by Stefan Schmitz
Widerrechtlich eingedrungen ist er nicht.
Wirklich nicht?
Ich gehe doch stark davon aus, dass er wie jeder andere Besucher vom
Personal hereingelassen wurde.
Welche Bedeutung könnte dieser Umstand in Bezug auf die Frage, ob das
betreten widerrechtlich war oder nicht, denn haben?
Betreten und eindringen sind für dich gleichbedeutend?
Es wäre einer vernünftigen Diskussion durchaus förderlich, wenn man
nicht versuchen würde, bewusst misszuverstehen oder gar Argumente
anderer zu verdrehen!
Ich sprach von _widerrechtlichem_ Betreten!
Und der Tatbestand verlangt _widerrechtliches_ Eindringen!

Und freilich ist
Post by Rupert Haselbeck
widerrechtliches Betreten, betreten gegen den Willen des Inhabers des
Hausrechts mit "eindringen" gleichbedeutend.
Also widerrechtliches widerrechtliches Betreten?
Wie unterscheidet sich das von einfachem "widerrechtlich"?

Man muss also nicht etwa
Post by Rupert Haselbeck
Gewalt anwenden, also z.B. die Torwache niederschlagen, um "eindringen"
zu können :->
Aber wenigstens sich so an ihr vorbeischleichen, dass sie es nicht
mitbekommt.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Wenn den Betreibern wichtig ist, dass man damit das Gelände nicht
betritt, dann verhindern sie das besser durch Anweisungen ans
Personal, statt erst nachträglich zu bestrafen.
Das mag schon sein, aber das ändert ja nichts an der rechtlichen
Bewertung. Es verlangt ja auch niemand, Mord, Ladendiebstahl oder
falsches parken durch ausreichende Kontrollmaßnahmen zu unterbinden,
widrigenfalls man nicht von Rechtswidrigkeit der Tat ausgehen könne.
Für die Erfüllung eines Straftatbestandes kommt es regelmäßig nicht
darauf an, ob die Tathandlung vom Opfer (oder einem Dritten) hätte
verhindert werden können.
Wenn der Tatbestand ausschließlich vom Willen des Opfers abhängt, dann
sollte es schon vorher darauf geachtet haben, dass der respektiert wird.
Tim Landscheidt
2022-07-26 12:56:27 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Stefan Schmitz
Hintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte
Buchenwald im November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt
der Marke »Thor Steinar« getragen haben soll, die als
Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene gilt. Da die
Gedenkstätte das Tragen eines solchen Shirts als Verstoß
gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige
wegen Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den
Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen?
Widerrechtlich eingedrungen ist er nicht.
Wirklich nicht?
Sofern man davon ausgeht, dass die Erlaubnis zum Betreten
des Areals davon abhängen soll, dass die Bestimmungen der
Hausordnung eingehalten werden, würde ein Betreten
möglicherweise widerrechtlich sein, wenn dabei der genannte
Verstoß gegen die Hausordnung erfolgt. Eine derartige
Bedingung dürfte wohl durchaus zulässig sein.
Sofern dem Täter die Hausordnung zumindest in der hier
relevanten Hinsicht bekannt ist, wird auch der Vorsatz
unproblematisch zu bejahen sein.
Herzlichen Glückwunsch, damit dürftest Du ein paar Hundert-
tausend zusätzliche Straftaten entdeckt haben.

(In Buchenwald scheint die Gedenkstätte das nicht so absolut
zu sehen: „Die Mitarbeiter und Beauftragten der Stiftung
sind angewiesen, die Grundregeln für den Gedenkstättenbesuch
durchzusetzen. Sie sind befugt, Verhaltensanordnungen zu
treffen. Wer diesen nicht Folge leistet, kann vom Besuch der
Gedenkstätte ausgeschlossen werden.“
(https://www.buchenwald.de/fileadmin/buchenwald/download/Ordnungen/BO-BUWA-DE.pdf)
Das heißt, das „Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen,
deren Herstellung oder Vertrieb im rechtsextremen Feld anzu-
siedeln sind“, kann zu einem Ausschluss führen, muss aber
nicht.)

Tim
Thomas Hochstein
2022-07-28 21:24:51 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?
Wer weiß? Ich meine, wenn man jemand anzeigen möchte, schreibt man ja
gerne dazu, weswegen, und da bietet sich "Hausfriedensbruch" bei einem
Verstoß gegen die Hausordnung doch an, zumal es im Haus dann sicherlich
nicht friedlich war, sondern eher empört war.

-thh
Stefan Schmitz
2022-07-28 22:47:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?
Wer weiß? Ich meine, wenn man jemand anzeigen möchte, schreibt man ja
gerne dazu, weswegen, und da bietet sich "Hausfriedensbruch" bei einem
Verstoß gegen die Hausordnung doch an, zumal es im Haus dann sicherlich
nicht friedlich war, sondern eher empört war.
Immerhin wurde ja auch ermittelt. Wenn der Vorwurf im
Ermittlungsverfahren (aufgrund dessen der Beschuldigte die Zeugen wegen
Verleumdung und falscher Verdächtigung anzeigte) ein anderer gewesen
wäre, hätte ich erwartet, dass der genannt wird.
Was käme da in Frage? "Thor Steinar" fällt ja wohl nicht unter §§ 86,
86a StGB.

So schrecklich unfriedlich scheint es im Haus auch nicht gewesen zu
sein, wenn erst aufgrund eines Videos die Anzeige erstattet wurde.
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...