Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckPost by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckPost by Stefan SchmitzHintergrund ist eine Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald
im November 2017, bei der Czuppon ein T-Shirt der Marke »Thor
Steinar« getragen haben soll, die als Erkennungsmerkmal der
rechtsextremen Szene gilt. Da die Gedenkstätte das Tragen eines
solchen Shirts als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete,
erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-landtagsabgeordneter-torsten-czuppon-zu-30-000-euro-geldstrafe-verurteilt-a-934fd871-64e6-46da-8179-14a929e990bf
Inwiefern kann ein Verstoß gegen die Hausordnung den Tatbestand des
Hausfriedensbruchs erfüllen?
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Post by Stefan SchmitzWiderrechtlich eingedrungen ist er nicht.
Wirklich nicht?
Ich gehe doch stark davon aus, dass er wie jeder andere Besucher vom
Personal hereingelassen wurde.
Welche Bedeutung könnte dieser Umstand in Bezug auf die Frage, ob das
betreten widerrechtlich war oder nicht, denn haben?
Betreten und eindringen sind für dich gleichbedeutend?
Es wäre einer vernünftigen Diskussion durchaus förderlich, wenn man
nicht versuchen würde, bewusst misszuverstehen oder gar Argumente
anderer zu verdrehen!
Ich sprach von _widerrechtlichem_ Betreten! Und freilich ist
widerrechtliches Betreten, betreten gegen den Willen des Inhabers des
Hausrechts mit "eindringen" gleichbedeutend. Man muss also nicht etwa
Gewalt anwenden, also z.B. die Torwache niederschlagen, um "eindringen"
zu können :->
Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckKann das Personal am Eingang denn wirklich Dispens von den
Bestimmungen der Hausordnung erteilen?
Kann denn überhaupt eine Hausordnung festlegen, ob das Betreten erlaubt
ist? Betrifft die nicht eher diejenigen, die sich legal dort aufhalten?
Wie man die Regelung, mit welcher der Inhaber des Hausrechts darüber
bestimmt, wer sein Grundstück, seine Wohnung, sein befriedetes Besitztum
betreten dürfe, denn nun nennt, ist einerlei. Es gibt insoweit keine
rechtlich beachtliche Vorschrift. Davon abgesehen stellt sich natürlich
die Frage, wieso die Wirkungen der Regeln einer Hausordnung sich auf
legal Anwesende beschränken sollen
Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckPost by Stefan SchmitzHätte er das Shirt beim Betreten unter anderer Kleidung getragen,
wäre das wohl kein Verstoß.
Warum nicht?
Weil es niemanden etwas angeht, was man unsichtbar am Körper trägt.
Hmm, wenn ich also meine Pistole unter der Jacke oder in der Aktentasche
mitführe, ist das Verbot des Betretens des Justizgebäudes hier mit
Waffen unbeachtlich, obgleich es ausdrücklich auf einem Schild am
Eingang so zu lesen steht?
Post by Stefan SchmitzPost by Rupert HaselbeckPost by Stefan SchmitzWelche Bedeutung hätte dann das spätere Ausziehen von Pulli oder Jacke?
Hätte er das Shirt schon am Eingang sichtbar getragen, warum ist er
dann überhaupt reingelassen worden?
Kommt es denn darauf in irgendeiner Weise an?
Wenn den Betreibern wichtig ist, dass man damit das Gelände nicht
betritt, dann verhindern sie das besser durch Anweisungen ans Personal,
statt erst nachträglich zu bestrafen.
Das mag schon sein, aber das ändert ja nichts an der rechtlichen
Bewertung. Es verlangt ja auch niemand, Mord, Ladendiebstahl oder
falsches parken durch ausreichende Kontrollmaßnahmen zu unterbinden,
widrigenfalls man nicht von Rechtswidrigkeit der Tat ausgehen könne.
Für die Erfüllung eines Straftatbestandes kommt es regelmäßig nicht
darauf an, ob die Tathandlung vom Opfer (oder einem Dritten) hätte
verhindert werden können.
MfG
Rupert