Discussion:
Vorladung als Zeuge, Nichterscheinen?
(zu alt für eine Antwort)
Christoph Konrad
2005-04-07 07:46:02 UTC
Permalink
Hallo!

Ich habe vor knapp einen Jahr eine Betrugsanzeige gegen einen E-Bay
Verkäufer erstattet. Das klassische Schema: Verkaufen, Vorkasse, nicht melden,
falsche Adresse, Account kündigen.

Nun habe ich eine Vorladung als Zeuge erhalten, allerdings an einem
Amtsgericht, welches ca. 450 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Und
der Vorladung lag ein Schreiben bei, das bitte von Anfragen wegen
einer Vornehmung an einem anderen Ort Abstand genommen werden solle,
da dies eh nicht möglich sei.

Meine Frage ist:
Was wären Gründe für ein Nichterscheinen? "Nur" so etwas wie
Krankheiten?
Und was könnten für Konsequenzen entstehen, wenn ich dort nicht
erscheine?

Danke!

Christoph
Mike Schäufele
2005-04-07 08:11:22 UTC
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Post by Christoph Konrad
Was wären Gründe für ein Nichterscheinen? "Nur" so etwas wie
Krankheiten?
Nicht einfache Krankheite, wie eine Erkältung. Muss schon was
ernsteres sein.
Post by Christoph Konrad
Und was könnten für Konsequenzen entstehen, wenn ich dort nicht
erscheine?
Von Ordnungsgeld bis Ordnungshaft ist die Spanne offen. Wenn das
Verfahren auf Grund Deines Fehlens vertagt werden muss, trägst
Du dafür die Kosten und Auslagen aller Anwälte, Zeugen, etc. die
diese Verschiebung betreffen.

Wieder Mal ein gutes Beispiel, von "wasch mir den Pelz, aber mach
mich nicht nass". Wer Betrugsanzeigen erstattet, muss damit rechnen
auch in unagenehme Verfahren an entfernten Orten involviert zu werden.

Kopfschüttelnd,
Mike
Bastian Völker
2005-04-07 08:56:28 UTC
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Hallo!
Post by Mike Schäufele
Post by Christoph Konrad
Und was könnten für Konsequenzen entstehen, wenn ich dort nicht
erscheine?
Von Ordnungsgeld bis Ordnungshaft ist die Spanne offen. Wenn das
Verfahren auf Grund Deines Fehlens vertagt werden muss, trägst
Du dafür die Kosten und Auslagen aller Anwälte, Zeugen, etc. die
diese Verschiebung betreffen.
Und obendrein droht im schlimmsten Fall die polizeiliche Vorführung. Das
dürfte auch kein Vergnügen sein, vor allem wenn das Gericht 450 km
entfernt liegt.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304
Rupert Haselbeck
2005-04-07 21:06:35 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Und obendrein droht im schlimmsten Fall die polizeiliche Vorführung.
Das dürfte auch kein Vergnügen sein, vor allem wenn das Gericht 450 km
entfernt liegt.
Und es ist auch kein ganz billiges (Nicht)Vergnügen. Immerhin hat der
vorzuführende Zeuge ja im Normalfall ein Recht auf Einzeltransport und
Begleitschutz durch zwei Polizeibeamte. 450km hin und zurück ergibt
recht hohe Fahrtkosten, dazu die Zeit zweier Polizisten, das wird eine
ziemlich teuere Anreise.
Aber immerhin gibts zumindest Verdienstausfall und Fahrtkosten für die
Rückreise vom Terminsort...

MfG
Rupert
Ulf Kutzner
2022-12-20 08:56:21 UTC
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Post by Bastian Völker
Post by Mike Schäufele
Post by Christoph Konrad
Und was könnten für Konsequenzen entstehen, wenn ich dort nicht
erscheine?
Von Ordnungsgeld bis Ordnungshaft ist die Spanne offen. Wenn das
Verfahren auf Grund Deines Fehlens vertagt werden muss, trägst
Du dafür die Kosten und Auslagen aller Anwälte, Zeugen, etc. die
diese Verschiebung betreffen.
Und obendrein droht im schlimmsten Fall die polizeiliche Vorführung. Das
dürfte auch kein Vergnügen sein, vor allem wenn das Gericht 450 km
entfernt liegt.
Heute berichtet die Allgemeine Zeitung über einen Prozeß
beim Schöffengericht. Eine Verständigung über Geständnis
und Milde kam nicht zustande, weil der Angeklagte einige
der Taten nicht oder so nicht einräumen wollte.

Die zum Teil aus großer Entfernung angereisten Zeugen
wurden unvernommen wieder weggeschickt; Auslagenerstattung
werden sie im Zweifel auf Antrag erhalten.

Im Januar will man weiter verhandeln.

Und jetzt kommt's: Gegen die nicht erschienenen Zeugen,
so diese über 15 Jahre alt waren, wurde Ordnungsgeld i.H.v.
je 150 EUR, ersatzweise drei Tage, verhängt.

Gut, möglicherweise hätte sie gerade zu den (teilweise)
bestrittenen Straftaten befragt werden können, und alle
erschienen Zeugen hatten nur Kenntnis zu den unstrittigen
Delikten.

Hm. Wäre es anders, würde nicht die Fairness des
Verfahrens gebieten, von der Verhängung eines
Ordnungsgeldes abzusehen?

Oder übertreibe ich hier den Fairnessgedanken?

(Auf einem anderen Blatt steht, daß, insbeondere
wenn gestern verhandelt wurde, die Anreise im
Eisregen steckengeblieben sein konnte; aber auch
bei belegter Erkrankung werden m.W. solche
Ordnungsgeldbeschlüsse auch wieder aufgehoben.)
Stefan Schmitz
2022-12-20 09:27:47 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Bastian Völker
Post by Mike Schäufele
Post by Christoph Konrad
Und was könnten für Konsequenzen entstehen, wenn ich dort nicht
erscheine?
Von Ordnungsgeld bis Ordnungshaft ist die Spanne offen. Wenn das
Verfahren auf Grund Deines Fehlens vertagt werden muss, trägst
Du dafür die Kosten und Auslagen aller Anwälte, Zeugen, etc. die
diese Verschiebung betreffen.
Und obendrein droht im schlimmsten Fall die polizeiliche Vorführung. Das
dürfte auch kein Vergnügen sein, vor allem wenn das Gericht 450 km
entfernt liegt.
Heute berichtet die Allgemeine Zeitung über einen Prozeß
beim Schöffengericht. Eine Verständigung über Geständnis
und Milde kam nicht zustande, weil der Angeklagte einige
der Taten nicht oder so nicht einräumen wollte.
Die zum Teil aus großer Entfernung angereisten Zeugen
wurden unvernommen wieder weggeschickt; Auslagenerstattung
werden sie im Zweifel auf Antrag erhalten.
Im Januar will man weiter verhandeln.
Das verstehe ich nicht. Gerade wenn keine Verständigung möglich war,
braucht man doch die Zeugen. Wofür hat man die denn geladen?

Die Schlagzeile lautet "Einigungsvorschlag abgelehnt – Prozess in Mainz
startet neu". Das klingt nach komplettem Neustart mit neuer Richterbank.
Post by Ulf Kutzner
Und jetzt kommt's: Gegen die nicht erschienenen Zeugen,
so diese über 15 Jahre alt waren, wurde Ordnungsgeld i.H.v.
je 150 EUR, ersatzweise drei Tage, verhängt.
Gut, möglicherweise hätte sie gerade zu den (teilweise)
bestrittenen Straftaten befragt werden können, und alle
erschienen Zeugen hatten nur Kenntnis zu den unstrittigen
Delikten.
Hm. Wäre es anders, würde nicht die Fairness des
Verfahrens gebieten, von der Verhängung eines
Ordnungsgeldes abzusehen?
Oder übertreibe ich hier den Fairnessgedanken?
Gebietet es die Fairness nicht eher, die Sanktionierung des
Nichterscheinens nur von den persönlichen Gründen abhängig zu machen?
Sonst könnte ein Zeuge, der wenig über das Tatgeschehen bzw. den
Angeklagten weiß, risikoloser schwänzen als ein gut informierter.
Ulf Kutzner
2022-12-20 13:23:17 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Ulf Kutzner
Und jetzt kommt's: Gegen die nicht erschienenen Zeugen,
so diese über 15 Jahre alt waren, wurde Ordnungsgeld i.H.v.
je 150 EUR, ersatzweise drei Tage, verhängt.
Gut, möglicherweise hätte sie gerade zu den (teilweise)
bestrittenen Straftaten befragt werden können, und alle
erschienen Zeugen hatten nur Kenntnis zu den unstrittigen
Delikten.
Hm. Wäre es anders, würde nicht die Fairness des
Verfahrens gebieten, von der Verhängung eines
Ordnungsgeldes abzusehen?
Oder übertreibe ich hier den Fairnessgedanken?
Gebietet es die Fairness nicht eher, die Sanktionierung des
Nichterscheinens nur von den persönlichen Gründen abhängig zu machen?
Sonst könnte ein Zeuge, der wenig über das Tatgeschehen bzw. den
Angeklagten weiß, risikoloser schwänzen als ein gut informierter.
Auch: "Ich habe dort niemanden durchkommen sehen" oder
"Ich habe dort jemanden gesehen, kann aber nicht mit Bestimmtheit
sagen, ob es der Angeklagte war" kann sachdienlich sein, wenn
es denn stimmt.
Thomas Homilius
2022-12-20 18:38:25 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Auch: "Ich habe dort niemanden durchkommen sehen" oder
"Ich habe dort jemanden gesehen, kann aber nicht mit Bestimmtheit
sagen, ob es der Angeklagte war" kann sachdienlich sein, wenn
es denn stimmt.
"Herr Richter, ich kann mich nicht mehr erinnern, das ist schon zu lange
her."
--
Thomas Homilius
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Ulf Kutzner
2022-12-21 08:59:40 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Ulf Kutzner
Auch: "Ich habe dort niemanden durchkommen sehen" oder
"Ich habe dort jemanden gesehen, kann aber nicht mit Bestimmtheit
sagen, ob es der Angeklagte war" kann sachdienlich sein, wenn
es denn stimmt.
"Herr Richter, ich kann mich nicht mehr erinnern, das ist schon zu lange
her."
Soll gar nicht so selten sein.

Hier einmal in einer Zivilsache zur weiter angehörten Zeugin F.:
https://openjur.de/u/2302643.html

Bei der Glaubwürdigkeit der Nichterinnerung ist auch (jetzt wieder
Strafsache) die allgemeine Lebenserfahrung zu berücksichtigen:

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/beweiswuerdigung-erinnerungsluecken-begruenden-zweifel-der-aussage/
Michael König
2023-01-07 22:07:21 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Soll gar nicht so selten sein.
https://openjur.de/u/2302643.html
Bei der Glaubwürdigkeit der Nichterinnerung ist auch (jetzt wieder
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/beweiswuerdigung-erinnerungsluecken-begruenden-zweifel-der-aussage/

zur Glaubwürdigkeitsprüfung (bitte nicht hauen) hier sogar die Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zeuge#Wahrung_der_Zeugeninteressen

@Ulf: sorry, private Mail war ein Versehen...
Ulf Kutzner
2023-01-08 09:17:28 UTC
Permalink
Post by Michael König
@Ulf: sorry, private Mail war ein Versehen...
Hatte mich schon gewundert. Aber alles gut...

Gruß, ULF

Markus Kohm
2005-04-07 08:37:11 UTC
Permalink
Post by Christoph Konrad
Nun habe ich eine Vorladung als Zeuge erhalten, allerdings an einem
Amtsgericht, welches ca. 450 km von meinem Wohnort entfernt liegt.
Dazu mal eine Frage am Rande: Gibt es eigentlich noch das sog. »Zeugengeld«
und deckt das alle Unkosten des Erscheinens eines Zeugen vor Gericht? Oder
kann man die Kosten irgendwie von der Steuer absetzen?

Gruß
Markus
Bastian Völker
2005-04-07 08:57:31 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Markus Kohm
Post by Christoph Konrad
Nun habe ich eine Vorladung als Zeuge erhalten, allerdings an einem
Amtsgericht, welches ca. 450 km von meinem Wohnort entfernt liegt.
Dazu mal eine Frage am Rande: Gibt es eigentlich noch das sog. »Zeugengeld«
und deckt das alle Unkosten des Erscheinens eines Zeugen vor Gericht? Oder
kann man die Kosten irgendwie von der Steuer absetzen?
Natürlich gibt's das noch. Fahrtkosten und Verdienstausfall werden ersetzt.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304
Eduard Reiter
2005-04-07 09:58:07 UTC
Permalink
Hallo Bastian,
Post by Bastian Völker
Post by Markus Kohm
Dazu mal eine Frage am Rande: Gibt es eigentlich noch das sog.
»Zeugengeld« und deckt das alle Unkosten des Erscheinens
eines Zeugen vor Gericht? Oder kann man die Kosten irgendwie
von der Steuer absetzen?
Natürlich gibt's das noch. Fahrtkosten und Verdienstausfall werden ersetzt.
Eine 450 km-Zugreise kostet hin/zurück ca. 70-80 EUR.
Ich stelle mir gerade einen HartzIV-Empfänger vor, dem das Geld hinten und
vorne nicht reicht und der die Fahrkosten jetzt vorab auslegen soll/muss
..... nahezu unmöglich.

Gruss
Eduard
Holger Lembke
2005-04-07 11:01:21 UTC
Permalink
Post by Eduard Reiter
Ich stelle mir gerade einen HartzIV-Empfänger vor, dem das Geld hinten und
vorne nicht reicht und der die Fahrkosten jetzt vorab auslegen soll/muss
..... nahezu unmöglich.
Und? Der schreibt halt hin "habe das Geld nicht, hartz4" und erhält dann
die entsprechenden Hinweise, wie es weiter geht.
--
mit freundlichen Grüßen ! special bubble --> O
Holgi, +49-531-3497854 !
Bastian Völker
2005-04-07 17:47:35 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Eduard Reiter
Eine 450 km-Zugreise kostet hin/zurück ca. 70-80 EUR.
Ich stelle mir gerade einen HartzIV-Empfänger vor, dem das Geld hinten und
vorne nicht reicht und der die Fahrkosten jetzt vorab auslegen soll/muss
...... nahezu unmöglich.
Das Problem hat wohl auch der Gesetzgeber gesehen und deshalb die
Möglichkeit einer Vorschuß-Zahlung geschaffen.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304
Christoph Konrad
2005-04-08 05:56:44 UTC
Permalink
Eine 450 km-Zugreise kostet hin/zur?ck ca. 70-80 EUR.
Ich stelle mir gerade einen HartzIV-Empf?nger vor, dem das Geld hinten und
vorne nicht reicht und der die Fahrkosten jetzt vorab auslegen soll/muss
..... nahezu unm?glich.
Naja, aber nur im RE und mit 8 Stunden Fahrtdauer. Hab die Karte
gekauft, knapp 170 EUR, RE und IC...
Ging nicht anders, die Vorladung ist f?r 9 Uhr morgens, und das ist
der erste Zug. Am Tag vorher anzureisen und im Hotel zu ?bernachten
w?re noch teurer.

Naja, laut dem Infoblatt, dass der VorladungE dªI_Ïð4Ž1<€SÔ!‘1< dann
direkt dort deine Kontodaten angeben und erh?lt den Betrag erstattet.
Leo Öler
2005-04-07 15:58:58 UTC
Permalink
Post by Christoph Konrad
Hallo!
Ich habe vor knapp einen Jahr eine Betrugsanzeige gegen einen E-Bay
Verkäufer erstattet. Das klassische Schema: Verkaufen, Vorkasse, nicht melden,
falsche Adresse, Account kündigen.
Nun habe ich eine Vorladung als Zeuge erhalten, allerdings an einem
Amtsgericht, welches ca. 450 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Und
der Vorladung lag ein Schreiben bei, das bitte von Anfragen wegen
einer Vornehmung an einem anderen Ort Abstand genommen werden solle,
da dies eh nicht möglich sei.
Was wären Gründe für ein Nichterscheinen? "Nur" so etwas wie
Krankheiten?
Und was könnten für Konsequenzen entstehen, wenn ich dort nicht
erscheine?
Danke!
Christoph
Es handelt sich ja vermutlich bereits um die Gerichtsverhandlung.
Warum willst ud das nciht mal mitnehmen, zumal die die Auslagen +
Verdienstausfall erstattet werden. Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht,
oder wie soll sich ein Richter ohne Zeugen ein Bild machen können?

Gruß, Leo
Thomas Hochstein
2005-04-07 18:23:03 UTC
Permalink
Post by Christoph Konrad
Was wären Gründe für ein Nichterscheinen? "Nur" so etwas wie
Krankheiten?
Beispielsweise, wobei da in der Regel zu attestieren sein dürfte, daß
Du nicht nur krank, sondern auch nicht reise- oder vernehmungsfähig
bist.
Post by Christoph Konrad
Und was könnten für Konsequenzen entstehen, wenn ich dort nicht
erscheine?
Ordnungsgeld, ggf. oder im Nichterbringungsfalle auch Ordnungshaft,
und polizeiliche Vorführung zu einem neuen Termin (was bei dieser
Entfernung vermutlich eine Festnahme mindestens am Vortag impliziert,
beamen können die Dich ja nicht), plus Übernahme der Kosten für den
vergeblichen Termin.

-thh
--
Juristische Informationsschnipsel: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Juristisches WikiWikiWeb: <http://jurawiki.de/>
Wolfgang Fieg
2005-04-07 20:21:30 UTC
Permalink
beamen können die Dich ja nicht ...
noch nicht, aber im BMJ wird daran gearbeitet - soll wohl dann
"Justiztransportgesetz" heißen..

Wolfgang
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