Joachim Peter
2012-01-04 00:40:46 UTC
Folgender Fall: Ausländer wird einer Straftat beschuldigt, keinen
Wohnsitz in DE, deshalb U-Haft, keine Kohle, daher Pflichtverteidiger.
Ausländer nix deutsch, Pflichtverteidiger nix ausländisch. Verständigung
auf Drittsprache (z.B. englisch) ebenfalls nicht ausreichend möglich.
Wer entscheidet, ob für die notwendigen Anwaltsgespräche ein Dolmetscher
hinzugezogen wird? Wer bezahlt den Dolmetscher? Wenn ihn (wie auch den
Dolmetscher bei Vernehmungen oder dem Prozess) das Gericht bezahlt, hat
dann die Hinzuziehung des Dolmetschers Auswirkungen auf die Höhe der
Gerichtskosten, die der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung
gewöhnlich zahlen muss?
Wer müsste den Dolmetscher bezahlen, wenn der Beschuldigte sich selbst
einen Anwalt nehmen und bezahlen würde?
Joachim
Wohnsitz in DE, deshalb U-Haft, keine Kohle, daher Pflichtverteidiger.
Ausländer nix deutsch, Pflichtverteidiger nix ausländisch. Verständigung
auf Drittsprache (z.B. englisch) ebenfalls nicht ausreichend möglich.
Wer entscheidet, ob für die notwendigen Anwaltsgespräche ein Dolmetscher
hinzugezogen wird? Wer bezahlt den Dolmetscher? Wenn ihn (wie auch den
Dolmetscher bei Vernehmungen oder dem Prozess) das Gericht bezahlt, hat
dann die Hinzuziehung des Dolmetschers Auswirkungen auf die Höhe der
Gerichtskosten, die der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung
gewöhnlich zahlen muss?
Wer müsste den Dolmetscher bezahlen, wenn der Beschuldigte sich selbst
einen Anwalt nehmen und bezahlen würde?
Joachim