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Dolmetscher beim Anwalt
(zu alt für eine Antwort)
Joachim Peter
2012-01-04 00:40:46 UTC
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Folgender Fall: Ausländer wird einer Straftat beschuldigt, keinen
Wohnsitz in DE, deshalb U-Haft, keine Kohle, daher Pflichtverteidiger.
Ausländer nix deutsch, Pflichtverteidiger nix ausländisch. Verständigung
auf Drittsprache (z.B. englisch) ebenfalls nicht ausreichend möglich.
Wer entscheidet, ob für die notwendigen Anwaltsgespräche ein Dolmetscher
hinzugezogen wird? Wer bezahlt den Dolmetscher? Wenn ihn (wie auch den
Dolmetscher bei Vernehmungen oder dem Prozess) das Gericht bezahlt, hat
dann die Hinzuziehung des Dolmetschers Auswirkungen auf die Höhe der
Gerichtskosten, die der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung
gewöhnlich zahlen muss?
Wer müsste den Dolmetscher bezahlen, wenn der Beschuldigte sich selbst
einen Anwalt nehmen und bezahlen würde?

Joachim
Thomas Hochstein
2012-01-05 14:55:35 UTC
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Post by Joachim Peter
Folgender Fall: Ausländer wird einer Straftat beschuldigt, keinen
Wohnsitz in DE, deshalb U-Haft, keine Kohle, daher Pflichtverteidiger.
Ausländer nix deutsch, Pflichtverteidiger nix ausländisch. Verständigung
auf Drittsprache (z.B. englisch) ebenfalls nicht ausreichend möglich.
Wer entscheidet, ob für die notwendigen Anwaltsgespräche ein Dolmetscher
hinzugezogen wird?
Auf Antrag der Ermittlungsrichter (der auch den Pflichtverteidiger
beigeordnet haben dürfte).
Post by Joachim Peter
Wer bezahlt den Dolmetscher?
Zunächst die Staatskasse.
Post by Joachim Peter
Wenn ihn (wie auch den
Dolmetscher bei Vernehmungen oder dem Prozess) das Gericht bezahlt, hat
dann die Hinzuziehung des Dolmetschers Auswirkungen auf die Höhe der
Gerichtskosten, die der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung
gewöhnlich zahlen muss?
Natürlich. Das sind alles Verfahrenskosten, die im Falle der
Verurteilung der Beschuldigte zu tragen hat - alle Übersetzungskosten,
alle Kosten für polizeiliche Maßnahmen, für Sachverständigengutachten
etc. pp.
Post by Joachim Peter
Wer müsste den Dolmetscher bezahlen, wenn der Beschuldigte sich selbst
einen Anwalt nehmen und bezahlen würde?
Na, er.

Grüße,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
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Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Ulf Kutzner
2023-06-03 07:41:43 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Joachim Peter
Folgender Fall: Ausländer wird einer Straftat beschuldigt, keinen
Wohnsitz in DE, deshalb U-Haft, keine Kohle, daher Pflichtverteidiger.
Ausländer nix deutsch, Pflichtverteidiger nix ausländisch. Verständigung
auf Drittsprache (z.B. englisch) ebenfalls nicht ausreichend möglich.
Wer entscheidet, ob für die notwendigen Anwaltsgespräche ein Dolmetscher
hinzugezogen wird?
Auf Antrag der Ermittlungsrichter (der auch den Pflichtverteidiger
beigeordnet haben dürfte).
Daß ein Angeklagter, wie hier
https://www.tagesschau.de/inland/illerkirchberg-prozess-100.html
insinuiert, sich für die Hauptverhandlung
beim Schwurgericht einen eigenen Dolmetscher
nimmt, hallte ich allerdings für nicht sonderlich
wahrscheinlich.
Post by Thomas Hochstein
Post by Joachim Peter
Wer bezahlt den Dolmetscher?
Zunächst die Staatskasse.
Post by Joachim Peter
Wenn ihn (wie auch den
Dolmetscher bei Vernehmungen oder dem Prozess) das Gericht bezahlt, hat
dann die Hinzuziehung des Dolmetschers Auswirkungen auf die Höhe der
Gerichtskosten, die der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung
gewöhnlich zahlen muss?
Natürlich. Das sind alles Verfahrenskosten, die im Falle der
Verurteilung der Beschuldigte zu tragen hat - alle Übersetzungskosten,
Das wird hier für Dolmetscherkosten insbesondere des Hauptverfahrens
wegen GG und EMRK allerdings grundverschieden von Deiner Behauptung
dargestellt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsdolmetscher

Bist Du der Ansicht, das gelte erst seit wenigen Jahren?

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