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Plünderungen
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Thomas Hochstein
2022-03-20 19:44:25 UTC
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https://dejure.org/gesetze/VStGB/9.html ist recht schwammig.
Eigentlich nicht.

"Plünderung" in diesem Sinne setzt allerdings immer die Aneignung von
Eigentum der gegnerischen Konfliktpartei voraus, üblicherweise (aber nicht
zwingend) durch Kombattanten - sei es durch organisierte Plünderungen, sei
es durch einzelne (auch verbotene) Handlungen einzelner Soldaten.

Das gilt aber auch in Bürgerkriegen oder ähnlichen Auseinandersetzungen;
aus neuerer Zeit gibt es einige Entscheidungen von Staatsschutzsenaten der
Oberlandesgerichte und des insoweit sowohl für Haftbeschwerden als auch
für Revisionen zuständigen 3. Strafsenats des BGH zu Kriegsverbrechen
durch Angehörige des IS und vergleichbarer terroristischer Organisationen
im Ausland, aber auch durch die FDLR in Ruanda seit den 90er Jahren.
"ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts
geboten ist"
Also darf ich mir Konserven schnappen, nachdem ich ausgebombt wurde,
aber keine Fernsehzeitung? Eine dicke Jacke ja, aber keine schicke
Handtasche? Und falls die Handtasche die einzige Möglichkeit ist,
Wichtiges zu transportieren?
All das ist bereits nicht tatbestandsmäßig, weil es im eigenen Land bzw.
ggü. der eigenen Konfliktpartei stattfindet. In der Ukraine können -
jedenfalls außerhalb der annektierten Gebiete - grundsätzlich nur die
russischen Streitkräfte und mit ihnen assoziierte Konfliktparteien
Verbrechen nach § 9 VStGB gegen die ukrainische begehen.

-thh
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Ulf Kutzner
2022-03-21 07:17:45 UTC
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Post by Thomas Hochstein
https://dejure.org/gesetze/VStGB/9.html ist recht schwammig.
Eigentlich nicht.
"Plünderung" in diesem Sinne setzt allerdings immer die Aneignung von
Eigentum der gegnerischen Konfliktpartei voraus, üblicherweise (aber nicht
zwingend) durch Kombattanten - sei es durch organisierte Plünderungen, sei
es durch einzelne (auch verbotene) Handlungen einzelner Soldaten.
Das gilt aber auch in Bürgerkriegen oder ähnlichen Auseinandersetzungen;
Gehe ich recht in der Annahme, daß Unruhen dafür nicht reichen,
wenn sie wenige Minuten/Stunden/Tage andauern und es nicht
zu halbwegs dauerhaften Frontbildungen bzw. Ausrufungen von
Gegenregierungen etc. kommt?
Thomas Hochstein
2022-03-21 18:40:41 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Das gilt aber auch in Bürgerkriegen oder ähnlichen Auseinandersetzungen;
Gehe ich recht in der Annahme, daß Unruhen dafür nicht reichen,
wenn sie wenige Minuten/Stunden/Tage andauern und es nicht
zu halbwegs dauerhaften Frontbildungen bzw. Ausrufungen von
Gegenregierungen etc. kommt?
So verstehe ich das. Innere Unruhen wie Tumulte oder vereinzelt
auftretende Gewalttaten sind kein Bürgerkrieg ("nicht-internationaler
bewaffneter Komflikt"). Letzterer erfordert üblicherweise eine
entsprechende Intensität und eine (para-)militärische Organisation der
Konfliktparteien, so dass der gemeinsame Art. 3 der Genfer Konventionen
zur Anwendug kommt.
Frank Hucklenbroich
2022-03-21 08:08:15 UTC
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Post by Thomas Hochstein
https://dejure.org/gesetze/VStGB/9.html ist recht schwammig.
Eigentlich nicht.
"Plünderung" in diesem Sinne setzt allerdings immer die Aneignung von
Eigentum der gegnerischen Konfliktpartei voraus, üblicherweise (aber nicht
zwingend) durch Kombattanten - sei es durch organisierte Plünderungen, sei
es durch einzelne (auch verbotene) Handlungen einzelner Soldaten.
Was ist mit Plünderungen nach Naturkatastrophen? Im Nachgang zum Hurricane
Katrina in New Orleans machten ja entsprechende Bilder im Netz die Runde,
wo Leute sich in den gefluteten Supermärkten bedient haben.

Grüße,

Frank
Ulf Kutzner
2022-03-21 08:22:41 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Thomas Hochstein
https://dejure.org/gesetze/VStGB/9.html ist recht schwammig.
Eigentlich nicht.
"Plünderung" in diesem Sinne setzt allerdings immer die Aneignung von
Eigentum der gegnerischen Konfliktpartei voraus, üblicherweise (aber nicht
zwingend) durch Kombattanten - sei es durch organisierte Plünderungen, sei
es durch einzelne (auch verbotene) Handlungen einzelner Soldaten.
Was ist mit Plünderungen nach Naturkatastrophen? Im Nachgang zum Hurricane
Katrina in New Orleans machten ja entsprechende Bilder im Netz die Runde,
wo Leute sich in den gefluteten Supermärkten bedient haben.
Die vorhandene oder auch fehlende Strafbarkeit bemißt sich dann
nach allgemeinem innerstaatlichem und nicht nach Völkerstrafrecht.

In der Gegend soll übrigens Schußwaffeneinsatz gegen Plünderer
üblich sein.

Geordnete Plünderung unter polizeilicher Aufsicht, um dem Verderben der Waren
zuvorzukommen, ist eher unüblich. Soll die Polizei dann kassieren und mit dem
Geschäftsinhaber abrechnen?
Rupert Haselbeck
2022-03-21 08:53:36 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Was ist mit Plünderungen nach Naturkatastrophen? Im Nachgang zum Hurricane
Katrina in New Orleans machten ja entsprechende Bilder im Netz die Runde,
wo Leute sich in den gefluteten Supermärkten bedient haben.
Da ist erstens das VStGB schon nicht anwendbar, vgl. § 1 VStGB, und
zweitens erschliesst sich dies auch recht einfach daraus, dass es sich
um keinen bewaffneten Konflikt handelt, welcher der Anwendung des
humanitären Völkerrechts zugänglich wäre.

Es gilt aber natürlich das allgemeine Strafrecht des Tatorts. Diebstahl
und Raub sind vielerorts auch jenseits bewaffneter Auseinandersetzungen
verboten und strafbar

MfG
Rupert
Thomas Hochstein
2022-03-21 18:40:41 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Thomas Hochstein
"Plünderung" in diesem Sinne setzt allerdings immer die Aneignung von
Eigentum der gegnerischen Konfliktpartei voraus, üblicherweise (aber nicht
zwingend) durch Kombattanten - sei es durch organisierte Plünderungen, sei
es durch einzelne (auch verbotene) Handlungen einzelner Soldaten.
Was ist mit Plünderungen nach Naturkatastrophen?
Das ist eine Frage des nationalen Rechts.

Das VStGB regelt Straftaten gegen das Völkerrecht; insbesondere der 2.
Abschnitt des 2. Teils (§§ 8-12) regelt Kriegsverbrechen, setzt also einen
internationalen (oder nicht-internationalen) bewaffneten Konflikt voraus.
Stefan Schmitz
2022-03-21 08:34:40 UTC
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Post by Thomas Hochstein
https://dejure.org/gesetze/VStGB/9.html ist recht schwammig.
Eigentlich nicht.
Welche Strafe sehen eigentlich die Usenet-Regeln vor, wenn man einfach
unangekündigt in eine andere Gruppe antwortet?
Thomas Hochstein
2022-03-21 18:40:41 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Thomas Hochstein
https://dejure.org/gesetze/VStGB/9.html ist recht schwammig.
Eigentlich nicht.
Welche Strafe sehen eigentlich die Usenet-Regeln vor, wenn man einfach
unangekündigt in eine andere Gruppe antwortet?
Das ist bereits die "Strafe" für Off-Topic-Posts.
Mike Grantz
2022-03-25 03:53:24 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Welche Strafe sehen eigentlich die Usenet-Regeln vor, wenn man einfach
unangekündigt in eine andere Gruppe antwortet?
Das ist bereits die "Strafe" für Off-Topic-Posts.
Es soll ja Leute geben, die wild durch die Gegend löschen.
Evtl. dachte man einfach nur, wichtige Gruppen wären schon gelöscht,
weil es ja *.misc Ausweichgruppen gibt. *shrug*

Mike Grantz
2022-03-24 23:34:01 UTC
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Post by Thomas Hochstein
https://dejure.org/gesetze/VStGB/9.html ist recht schwammig.
Eigentlich nicht.
"Plünderung" in diesem Sinne setzt allerdings immer die Aneignung von
Eigentum der gegnerischen Konfliktpartei voraus, üblicherweise (aber nicht
zwingend) durch Kombattanten - sei es durch organisierte Plünderungen, sei
es durch einzelne (auch verbotene) Handlungen einzelner Soldaten.
Dann habe ich das insofern missverstanden, dass sich dieser Paragraph
ausdrücklich auf Konfliktparteien bezieht.

Dann haben sich die russen, die Tankstellen und Supermärkte plünderten,
weil ihnen die Verpflegung ausging, definitiv strafbar gemacht.

Dann bleibt noch der erste Teil des Postings.

Wie lange muss man als Zivilist warten, um sich in einem ausgebombten
Supermarkt zu bedienen, ohne sich strafbar zu machen?

In der Ukraine werden Plünderer (keine Konfliktparteien, sondern
plündernde Zivilisten) an Strassenlaternen gefesselt, teils mit herunter
gelassener Hose. Gibt einige Diskussionen im Netz dazu.

Einige finden das unverantwortlich. Aber man muss bedenken, dass
einerseits 15 Jahre Knast darauf stehen und andererseits es evtl. gar
keine Polizei und keine Arrestzellen mehr vor Ort gibt. Und falls doch,
dass die Verpflegung (Essen und Medikamente) nicht mehr ausreicht, um
Gefangene zu versorgen. Einige setzen das mit Landesverrat gleich. Sich
an dem Eigentum anderer bereichern, während diese ihr Land verteidigen.

So gesehen ist öffentliches zur Schau stellen, um andere vom Plündern
abzuhalten, definitiv humaner als jemanden unversorgt wegzusperren oder
mit Kopfschuss zu entsorgen.

PS. Hab nur durch Zufall mitbekommen, dass du geantwortet hast. Da ist
auf deiner Seite irgendwas mit xpost und fup2 schief gelaufen. Du hast
direkt hier geantwortet, ohne die ursprüngliche Gruppe miteinzubeziehen.
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